Zweifelsohne. Das ist zumindest bei modernen, regulären Armeen aber nicht der Fall. Der Sanitätsdienst einer modernen Armee ist eine eigene Truppengattung, die aus bewaffneten Soldatinnen und Soldaten besteht, die in der Lage sind, verwundete Kameraden auch unter Gefechtsbegingungen zu retten und zu versorgen. Dazu nutzt die Bundeswehr beispielsweise schon immer auch gepanzerte Fahrzeuge, die die kämpfenden Einheiten begleiten. Was vergleichsweise neu ist, sind Soldaten der kämpfenden Truppe, die teilweise ebenfalls eine hochwertige Sanitätsausbildung haben, was eine unmittelbare und hochwertige Verwundeten-Versorgung im Gefecht ermöglicht.
Das der Sanitätsdienst, wie z.B. der ZSanD der Bundeswehr, in modernen Armeen stets eine eigene Truppengattung ist, ist so nicht korrekt. Das kommt sehr auf das Land (die Armee) an und hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorweg, aus Sicht der kämpfenden Truppe eher Nachteile.
Wie kommst du darauf, dass es einen Verfall gäbe? Seit jeher werden die Genfer Konventionen nur mäßig beachtet. Insbesondere wenn staatliche Akteure die Kontroll-Instanzen nicht anerkennen oder veto macht haben, bleibt intl. Völkerrecht zahnlos.
http://notatarget.msf.org
dabei ist es mitnichten so, als wären die Täter nur Rebellengruppen oder sog. Schurkenstaaten…
Zum Thema Schutzzeichen. Das regelt das humanitäre Völkerrecht (HVR), kodifiziert u.a. in den Genfer Menschenrechtskonventionen. Hier wird Sanitätspersonal (einer Armee) zu den geschützten Personen in einem bewaffneten Konflikt gezählt. daraus ergeben sich Sonderrechte, aber auch Sonderpflichten.
Ob und in wieweit die von der eigenen Armee, bzw gegnerischen Armee tatsächlich umgesetzt, resp. berücksichtigt werden ist als sehr relativ zu erachten. zumindest in der Planung und bisherigen Anwendung ist die Bundeswehr da allerdings sehr penibel - was ich persönlich auch für richtig erachte.
Zunächst muss man ständiges Sanitätspersonal vom nichtständigen Sanitätspersonal unterscheiden. Das ständige Sanitätspersonal hat den o.g. Sonderstatus im HVR. Sie sind Angehörige der Streitmacht und sind durch Uniform als solche gekennzeichnet. Sie haben allerdings keinen Kamüfauftrag, sondern einen humanitären Auftrag. Sie dürfen nicht bekämpft werden und nicht in Kriegsgefangenschaft geraten/genommen werden.
Wobei das schon relativiert wird, dadurch, dass sie durch die gegnerische Konfliktpartei zuückgehalten werden dürfen um die Versorgung der Kriegsgefangenen sicherzustellen. Das zwar nur so lange, der Gegnerstaat die Versorgung nicht selbst gewährleisten kann - aber naja, wann das ist, dass entscheidet der gegnerische Staat selbst. Dann müsste das Sanitätspersonal allerdings nach Hause geschickt werden (= keine Truppenrückführung, sondern sprichwörtlich nach Hause, d.h. ganz konkret unter Umgehung der Frontlinie(n)). Ob sie im Anschluss wieder als Sanitätspersonal eingesetzt werden, obliegt dann der Entscheidung des Heimatstaats.
In der Bundeswehr ist das ständige Sanitätspersonal mit Handwaffen ausgestattet, darf diese aber nur zur Selbstverteidigung und zur Verteidigung von Kranken und Verwundeten einsetzen. Das ist dann KEINE Kampfhandlung! Welche Waffen das konkret sind regeln entsprechende Vorschriften und variiert damit von Armee zu Armee. Es handelt sich um Personen, die in ihrer Hauptaufgabe udn daher auch von ihrer Ausbildung aus snaitätsdienstlich tätig sind (Ärzte, Pfleger, RFP)
Setzt ständiges Snaitätspersonal seine Waffe außerhalb der o.g. Prämissen ein oder überschreitet er die Selbstverteidigng (wieder sehr subjektiv), dann verliert er seinen Sonderrechtsstatus und darf in Kreigsgefangenschaft geraten und auch im Rahmen der Strafverfordung bestraft werden.
Sofern ständiges Sanitätspersonal unter einem Schutzzeichen tätig ist und die Waffe außerhalb von Selbstverteidigung/Verletzenverteidigung einsetzt, ist das sogar ein Kriegsverbrechen. Genauso, wie der Fall, dass Truppen mit Kampfauftrag das Schutzzeichen führen würden.
Im Regelfall ist ständiges Sanitätspersonal mit dem Schutzzeichen (hier das rote Kreuz) gekennzeichnet, zumeist mit einer entsprechenden Binde auf dem Arm. Auch bewegliche Plattformen (Fahrzeuge, Hubschrauber, etc) und Einrichtungen (Zelte, Container, Häuser) sind äquivalent gekennzeichnet und dürfen dann nicht angegiffen werden.
Es ist allerdings nach aktueller Auslegung zulässig, diese Schutzzeichen zu entfernen, bzw abzudecken, wenn bekannt ist, dass der Gegner sich nicht an das HVR hält und aus dem Schutzzeichen eine Zielmarkierung wird. Die Anforderungen an das ständige Sanitätspersonal bleibst selbstverständlich davon unberührt. Allerdings wird es vermutlich kein Gericht geben, dass einen Angriff dann auch nich verurteilt, sofern nicht Unterlagen auftauchen, in denen ganz konkret steht, dass der Befehlserteilende u/o Ausführende gewusst hat, dass es sich um eine Person/Einrichung unter dem Sonderschutz des HVR handelt.
Das nichtständige Sanitätspersonal sind Soldaten, die primär einen nicht-sanitäsdienstlichen Auftrag haben, aber im Rahmen der sanitäsdienstlichen Ausbildung in der Truppe (oder durch diese veranlasst) eine entsprechende Qualifikation erhalten haben UND einen entsprechenden Ausweis (wie das ständige Sanitätspersonal auch) erhalten haben. Sie sind ebenfalls gekennzeichnet (auch eine weiße Armbinde mit rotem Kreuz, aber kleiner). Grundsätzlich haben sie den Status eines normalen Kombatanten, sofern sie nicht zum Zeitpunkt der Feindberührung einer sanitätsdienstlichen Tätigkeit nachgehen und NICHT als Kombatanten tätig sind. Trifft diese Bedingung zu, sind auch sie Sondergeschützt nach HVR.
Soldaten mit einer sanitätsdienstlichen Ausbildung, aber ohne Schutzausweis sind immer Kombatanten. Das gilt übrigens auch für Reservisten - bei denen wird nämlich gerne mal vergessen den Ausweis auszustellen..
Zur Moral: Es ist für einen kämpfenden Soldaten unfassbar schlimm und damit demotivierend zu erahnen, oder sogar zu wissen, dass er nicht geretten werden wird, sofern er eine Verletzung erleidet. Vor dem direkten Tod haben (im Gefecht) die wenigsten Angst, vor Verletzung die meisten (alle). Man traut sich einfach nichts mehr, wenn man weiß, dass es keine Rettungsleine gibt. Das erklärt die Motivation des Gegners Sanitästpersonal und Einrichtungen/Plattformen des Sanitätsdienstes aus dem Spiel zu nehmen, Auch wenn es ein Kriegsverbrechen ist...