Beiträge von VK-Retter

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    Vielleicht reden wir aneinander vorbei.

    Möglich. Auf dein Zitat bezogen:

    Also das stimmt so nur in Teilen.

    Es gibt im Gegensatz zu D, wo der ZSanD eine eigene Teilstreitkraft ist nicht DEN Sanitätsdienst, sondern jede Teilstreitkraft hat einen eigenen Sanitätsdienst, der mehr oder weniger in die Truppe inegriert ist.

    Natürlich gibt es untergeordnet diverse eigene Organisationsbereiche, aber insbesondere die Integration in die kämpfende Truppe findet nahtlos statt, d.h. es gibt kein abgeordneten Sanitätseinheiten, sondern diese sind tatsächlich integriert. Dies ist eine schon lange gelebte Philosophie, was man zB auch daran erkennt, dass es keine eigenen Dienstränge für Sanitätspersonal gibt. Das spiegelt sich übrigens auch in der Zusammensetzung und Führungskultur von Organisationseinheiten und Einheiten wieder. Diese werden häufig shared betrieben oder den Oberbefehl hat teilw. sogar ein non medical commissioned officer. Das findet sich in D so auch nicht (bzw nur extrem selten).

    Zweifelsohne. Das ist zumindest bei modernen, regulären Armeen aber nicht der Fall. Der Sanitätsdienst einer modernen Armee ist eine eigene Truppengattung, die aus bewaffneten Soldatinnen und Soldaten besteht, die in der Lage sind, verwundete Kameraden auch unter Gefechtsbegingungen zu retten und zu versorgen. Dazu nutzt die Bundeswehr beispielsweise schon immer auch gepanzerte Fahrzeuge, die die kämpfenden Einheiten begleiten. Was vergleichsweise neu ist, sind Soldaten der kämpfenden Truppe, die teilweise ebenfalls eine hochwertige Sanitätsausbildung haben, was eine unmittelbare und hochwertige Verwundeten-Versorgung im Gefecht ermöglicht.

    Das der Sanitätsdienst, wie z.B. der ZSanD der Bundeswehr, in modernen Armeen stets eine eigene Truppengattung ist, ist so nicht korrekt. Das kommt sehr auf das Land (die Armee) an und hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorweg, aus Sicht der kämpfenden Truppe eher Nachteile.

    Wie kommst du darauf, dass es einen Verfall gäbe? Seit jeher werden die Genfer Konventionen nur mäßig beachtet. Insbesondere wenn staatliche Akteure die Kontroll-Instanzen nicht anerkennen oder veto macht haben, bleibt intl. Völkerrecht zahnlos.


    http://notatarget.msf.org


    dabei ist es mitnichten so, als wären die Täter nur Rebellengruppen oder sog. Schurkenstaaten…

    Zum Thema Schutzzeichen. Das regelt das humanitäre Völkerrecht (HVR), kodifiziert u.a. in den Genfer Menschenrechtskonventionen. Hier wird Sanitätspersonal (einer Armee) zu den geschützten Personen in einem bewaffneten Konflikt gezählt. daraus ergeben sich Sonderrechte, aber auch Sonderpflichten.

    Ob und in wieweit die von der eigenen Armee, bzw gegnerischen Armee tatsächlich umgesetzt, resp. berücksichtigt werden ist als sehr relativ zu erachten. zumindest in der Planung und bisherigen Anwendung ist die Bundeswehr da allerdings sehr penibel - was ich persönlich auch für richtig erachte.


    Zunächst muss man ständiges Sanitätspersonal vom nichtständigen Sanitätspersonal unterscheiden. Das ständige Sanitätspersonal hat den o.g. Sonderstatus im HVR. Sie sind Angehörige der Streitmacht und sind durch Uniform als solche gekennzeichnet. Sie haben allerdings keinen Kamüfauftrag, sondern einen humanitären Auftrag. Sie dürfen nicht bekämpft werden und nicht in Kriegsgefangenschaft geraten/genommen werden.

    Wobei das schon relativiert wird, dadurch, dass sie durch die gegnerische Konfliktpartei zuückgehalten werden dürfen um die Versorgung der Kriegsgefangenen sicherzustellen. Das zwar nur so lange, der Gegnerstaat die Versorgung nicht selbst gewährleisten kann - aber naja, wann das ist, dass entscheidet der gegnerische Staat selbst. Dann müsste das Sanitätspersonal allerdings nach Hause geschickt werden (= keine Truppenrückführung, sondern sprichwörtlich nach Hause, d.h. ganz konkret unter Umgehung der Frontlinie(n)). Ob sie im Anschluss wieder als Sanitätspersonal eingesetzt werden, obliegt dann der Entscheidung des Heimatstaats.


    In der Bundeswehr ist das ständige Sanitätspersonal mit Handwaffen ausgestattet, darf diese aber nur zur Selbstverteidigung und zur Verteidigung von Kranken und Verwundeten einsetzen. Das ist dann KEINE Kampfhandlung! Welche Waffen das konkret sind regeln entsprechende Vorschriften und variiert damit von Armee zu Armee. Es handelt sich um Personen, die in ihrer Hauptaufgabe udn daher auch von ihrer Ausbildung aus snaitätsdienstlich tätig sind (Ärzte, Pfleger, RFP)

    Setzt ständiges Snaitätspersonal seine Waffe außerhalb der o.g. Prämissen ein oder überschreitet er die Selbstverteidigng (wieder sehr subjektiv), dann verliert er seinen Sonderrechtsstatus und darf in Kreigsgefangenschaft geraten und auch im Rahmen der Strafverfordung bestraft werden.

    Sofern ständiges Sanitätspersonal unter einem Schutzzeichen tätig ist und die Waffe außerhalb von Selbstverteidigung/Verletzenverteidigung einsetzt, ist das sogar ein Kriegsverbrechen. Genauso, wie der Fall, dass Truppen mit Kampfauftrag das Schutzzeichen führen würden.

    Im Regelfall ist ständiges Sanitätspersonal mit dem Schutzzeichen (hier das rote Kreuz) gekennzeichnet, zumeist mit einer entsprechenden Binde auf dem Arm. Auch bewegliche Plattformen (Fahrzeuge, Hubschrauber, etc) und Einrichtungen (Zelte, Container, Häuser) sind äquivalent gekennzeichnet und dürfen dann nicht angegiffen werden.

    Es ist allerdings nach aktueller Auslegung zulässig, diese Schutzzeichen zu entfernen, bzw abzudecken, wenn bekannt ist, dass der Gegner sich nicht an das HVR hält und aus dem Schutzzeichen eine Zielmarkierung wird. Die Anforderungen an das ständige Sanitätspersonal bleibst selbstverständlich davon unberührt. Allerdings wird es vermutlich kein Gericht geben, dass einen Angriff dann auch nich verurteilt, sofern nicht Unterlagen auftauchen, in denen ganz konkret steht, dass der Befehlserteilende u/o Ausführende gewusst hat, dass es sich um eine Person/Einrichung unter dem Sonderschutz des HVR handelt.


    Das nichtständige Sanitätspersonal sind Soldaten, die primär einen nicht-sanitäsdienstlichen Auftrag haben, aber im Rahmen der sanitäsdienstlichen Ausbildung in der Truppe (oder durch diese veranlasst) eine entsprechende Qualifikation erhalten haben UND einen entsprechenden Ausweis (wie das ständige Sanitätspersonal auch) erhalten haben. Sie sind ebenfalls gekennzeichnet (auch eine weiße Armbinde mit rotem Kreuz, aber kleiner). Grundsätzlich haben sie den Status eines normalen Kombatanten, sofern sie nicht zum Zeitpunkt der Feindberührung einer sanitätsdienstlichen Tätigkeit nachgehen und NICHT als Kombatanten tätig sind. Trifft diese Bedingung zu, sind auch sie Sondergeschützt nach HVR.


    Soldaten mit einer sanitätsdienstlichen Ausbildung, aber ohne Schutzausweis sind immer Kombatanten. Das gilt übrigens auch für Reservisten - bei denen wird nämlich gerne mal vergessen den Ausweis auszustellen..


    Zur Moral: Es ist für einen kämpfenden Soldaten unfassbar schlimm und damit demotivierend zu erahnen, oder sogar zu wissen, dass er nicht geretten werden wird, sofern er eine Verletzung erleidet. Vor dem direkten Tod haben (im Gefecht) die wenigsten Angst, vor Verletzung die meisten (alle). Man traut sich einfach nichts mehr, wenn man weiß, dass es keine Rettungsleine gibt. Das erklärt die Motivation des Gegners Sanitästpersonal und Einrichtungen/Plattformen des Sanitätsdienstes aus dem Spiel zu nehmen, Auch wenn es ein Kriegsverbrechen ist...

    Das ist - vorsichtig gesagt - umstritten. Das Gesetz verbietet es generell (und, soweit ich mich entsinne, war das auch die Absicht des Gesetzgebers). Teilweise wird eine ungeschriebene, quasi gewohnheitsrechtliche Ausnahme für Ärztemuster gemacht, aber klar ist anders.

    Klar: Einnahme vor Ort immer.

    Wie ist das denn, wenn zB nach einer ambulanten OP oder stationären Therapie Bedarfs-/Fixmedikation mitgegeben wird (d.h. für max 1-2 Tage bis zB das Wochenende rum ist oder der Facharzttermin ansteht). Und gibt es da einen Unterschied a) Krankenhaus das eine Apotheke hat (auch wenn der Apothekter mit dem Vorgang nichts zu tun hat) und b) ambulantes OP-Zentrum/ovgl (d.h. kein Apotheker)?

    Gut, Frage doof gestellt. Dann so: Wo siehst du Unterschiede bzw. Vorteile zum Notfalllineal von Jost Kaufmann oder anderen Produkten?

    Deutlich robuster und weniger anfällig für Nässe, Schmutz und Co. Ich persönlich finde das Notfalllineal deutlich unübersichtlicher, bzw nicht so schnell visuell zu erfassen. Aber es ist definitiv auch nicht schlecht. Ansonsten kenne ich tatsächlich keine wirklich längenbasierten anderen Lösungen (dh zum anhalten) ( außer dem echten Broselow, aber das gibt es nicht in D)

    Da stellt sich die Frage, wie attraktiv die Stellen bei TNA-Systemen sind? Welche Erfahrungen liegen denn in Aachen vor, die nun bereits seit einem Jahrzehnt das TNA-System praktizieren? Wird das dort in den Leitstellen direkt betrieben oder in Home Office? Wie sieht es da mit der Besetzbarkeit der Stellen aus? Schwierig oder guter Zulauf?


    Gut, wenn man eine Zeit lang auf einen TNA verzichten kann, muss man sich aber auch die Frage stellen, ob man sowas dann überhaupt braucht? Kritische Infrastrukturen zeichen sich ja eben genau deswegen als solche aus, weil sie unverzichtbar ist und eine Störung oder ein Ausfall Wechselwirkungen auf andere Infrastukturen hat, welche ebenfalls wieder zu Störungen und Ausfällen führen können (Verletzlichkeitsparadoxon). Einige Stunden auf eine Leitstelle oder ein Krankenhaus verzichten zu müssen macht schon ordentlich Probleme. Wenn ein TNA-Ausfall für einige Stunden kein Problem ist, dann ist dieser ggf. grundsätzlich nicht erforderlich? Irgendwie muss man da dann Kompromisse finden, wenn man diesen doch als wichtig einstufen sollte. Für Bequemlichkeit die Sicherheit opfern? Man muss dann zu mindestens Redundanzen schaffen, um Störungen und Ausfälle von kritischen Infrastrukturen auffangen zu können.

    Ad 1) Der 24/7 Arbeitsplatz sitzt in der Leitstelle. Es gibt einen weiteren Ausweich- und Ergänzungsarbeitsplatz bei der Firma selbst (dh auch in Aachen). Es macht in meinen Augen aber durchaus Sinn, wenn man direkt in der LST sitzt (nicht nur was die gehärtete Infrastruktur angeht). Der taktische Vorteil verliert sich außerhalb des RD-Heimatbereichs allerdings schnell wieder, da ja mehr "fremde" RD Bereiche betreut werden.

    Das Personal ist wie mittlerweile überall und immer auch hier knapp, da er (erfahrene) Facharzt ja auch in der Klinik benötigt wird, bzw fehlt wenn er TNA Dienst macht. Ist aber in einem kompensieren Bereich und durchaus nicht unattraktiv. Gibt auch Kollegen, die reduziert haben und mit TNA die Stelle aufstocken, bzw direkt über die Firma Umlaut angestellt sind.


    Ad 2) Klar geht es ohne TNA. Aber man darf nicht vergessen, dass es eine deutliche Belastung für ein System ist, wenn eine etablierte Komponente plötzlich ausfällt. Verlegungen werden nicht mehr abgeklärt und damit auch erstmal nicht mehr disponiert. Für die Mitbeurteilung des EKGs, die Analgesie und Co (je nach RD Bereich) muss plötzlich wieder das NEF anrollen, was widerum eine andere Hochwertressource verknappt.. Backup aus dem Homeoffice oder als zweiter (und dritter) Arbeitsplatz ist aber denke ich auf jeden Fall sinnvoll und realistisch.

    Es war nicht die Anästhesie :-)
    Ich denke aber dennoch, dass der körperliche Einsatz eines Arztes deutlich kleiner der einer Pflegekraft ist. Dennoch ist der Beruf nicht minderanstrengend, wie der Captain schon schrieb, ist der mentale Workload nicht zu vernachlässigen.
    Es lassen sich die beiden Bereiche auch nicht wirklich vergleichen. Ich muss mich da selbst mit einnehmen, ich denke diese bringen uns nicht weiter.

    :-)

    Weiter mit dem Thema der "Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung"? :saint:

    Ich finde das Telefon am anstrengensten.. Ansonsten Unterbrechungen und arbeiten zu ungünstigen Uhrzeiten/Dienste..

    Aber ja, die körperliche Belastung und den Zeitdruck in der Pflege darf man nicht unterschätzen.

    Na aber die Ärzte sitzen doch den ganzen Tag eh nur rum und haben keine Ahnung. Deswegen kann man als GuK das Studium auch nebenher machen. Das weiss man schließlich alles schon und muss kaum was lernen.

    Er darf halt nur nicht aufhören zu studieren. Zumindest das Studium kann sehr entspannt sein XD

    Und ich sag mal so.. Man kann als Arzt ja auch was patientenfernes machen. Bestimmt nicht so stressig wie GuKPfl oder Arzt in der Klinik..