Beiträge von Johannes D.

    Nein, das tun sie meines Wissens nach nicht. Dazu fehlt auch - für alle Berufe - erstmal die rechtliche Grundlage, soweit mein Verständnis reicht.


    Und ehrlich gesagt sollten wir da sehr vorsichtig sein, wem wir was erlauben sollen. Denn das Risiko, dass die Überprüfung des medizinischen Handeln eben nur offiziell unter Sicherheitsaspekten und faktisch unter Gesichtspunkten der Kostenoptimierung geschehen, ist wahnsinnig hoch in unserem gegenwärtigen System. Wir haben den Kaufleuten bereits jetzt viel zu viel Macht übertragen.


    Für die fachliche Überprüfung der Ärzte ist letztlich nach den ärztlichen Vorgesetzten (in gewissen Grenzen, je nach Konstellation) ist die Ärztekammer zuständig. Und das hat schon auch gute Gründe.

    Ich verstehe nicht ganz, wo du da eine Lücke siehst. (Punkt.) Beide Beispiele haben ihre Weiterbildungzeit unter Aufsicht eines Weiterbildungsberechtigten absolviert. Und entsprechend wurde Beispiel 1 nicht als Fachärztin für Humangenetik, sondern als Weiterbildungsassistentin der Kardiologie Notärztin.


    Das im Einzelfall jemand alle Prüfungen absolviert ist, und man ihn dennoch für ungeeignet-schlecht hält kommt überall in wirklich allen Berufen vor. Es ist glaube ich auch unvermeidlich. Dennoch wurden eben etliche Prüfungen bestanden, und alle erforderlichen Tätigkeiten unter Aufsicht geleistet.


    PS: Ich werde vermutlich sogar zwei verschiedene Assistenzarzt-Zeiten vermischt einreichen, weil ich in der Anästhesie noch nicht ganz zwei Jahre habe, und in der Kardio anderthalb hatte. Auch das ist, mit entsprechendem Eignungs-Zwischenzeugnis statthaft. Wenn mein Chef sich zu viel Zeit mit den Papieren lässt, ist es allerdings hinfällig.

    Wobei für die Notfallmedizin nichts davon notwendig ist, wenn man von den 50 Einsätzen absieht. Du kannst theoretisch lebenslang ohne Facharzt NA fahren und niemand wird dich jemals überprüfen oder dich (in den meisten BL) dazu zwingen dich fachbezogen fortbilden.

    Oder du hast eine komplett nicht-notfallmedizinisch relevante Fachqualifikation (sic: Humangenetik. Kein Scherz.), etc.

    Tatsächlich waren es gar nicht so viele, das liegt in etwa gleichauf mit RLP, BW und Hessen, zu mindestens was man so öffentlich findet.


    [...]

    Das ist sachlich so nicht zutreffend. In den meisten Bundesländern ist die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erforderlich, diese inkludiert eine mindestens zwei jährige Weiterbildung in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung (damit ist die Humangenetik raus), sowie eine Tätigkeit von mindestens sechs Monaten auf Intensiv oder der Notaufnahme oder in der Anästhesie. Hinzu kommen der berühmte 80 sondern Kurs und die 50 Einsätze (oder 25 Einsätze und 25 Stimulationseinsätze), ein Zwischenzeugnis des Weiterbildungsberechtigten, welches die Befähigung zur Tätigkeit in der Notfallmedizin nachweist, seit neustem ein eLogbuch, in dem einige grundlegenden Kenntnisse für die Notfallmedizin bescheinigt werden müssen (da bin ich nicht sicher, inwieweit das bundeseinheitlich ist) und abschließend eine Prüfung vor der Ärztekammer.


    Die sich konsequent haltende Mär von 80 Stunden Kurs und 50 Einsätzen ist so einfach nicht richtig.


    Es gibt wohl noch vereinzelt Möglichkeiten, mit der Fachkunde zu fahren, ich hoffe, davon ist niemand betroffen.


    PS: in Bayern kannst du als fremder Notarzt nicht so ohne weiteres fahren, weil du Mitglied von deren KV sein musst. Aber sowas gibt's nur da.

    Was man allerdings zumindest mal erwähnen sollte, dass man als Arzt nicht nur einmal das Examen (was ja auch aus wichtigen Gründen zeitlich und thematisch aufgeteilt stattfindet) besteht und dann für immer alles tun darf, sondern dass es schon für die meisten Tätigkeiten einer Facharztausbildung und der ein oder anderen Zusatzbezeichnung bedarf. All dies findet unter mehrjähriger Tätigkeit unter Supervision eines Weiterbildungsberechtigten und durch Prüfung vor der Kammer statt.


    Zwar halte ich eine regelmäßige Überprüfung auch für sinnvoll, allerdings ist die Situation mit einem Notfallsanitäter tatsächlich so nicht vergleichbar. Das sollte man schon berücksichtigen.


    Dennoch bin ich mit der Mehrheit hier einer Meinung, dass diese neue bayrische Variante unsäglich ist. Aber ich muss gestehen, ich hab von Bayern auch nichts anderes erwartet. Wie viele der alten arbeitsrechtlichen Prozesse um Notkompetenzmaßnahmen und illegale Zugänge kamen zu RettAss-Zeiten aus Bayern? Es waren viele. Manche Dinge ändern sich so leicht nicht.

    In vielen Ländern ist ein Rückgriff auf das Militär gar nicht ungewöhnlich. Zu Beginn von Covid hat man bei uns eine Sanitätstruppe innerhalb von 24 Stunden einberufen, um die Spitäler zu unterstützen.


    Das war in Schweden ähnlich. Dort hat zu Beginn der COVID-19 Pandemie das Militär verhältnismäßig kurzfristig die Stockholmer Messehallen und das zugehörige Gelände in ein Feldlazarett zur (erheblichen) Erweiterung der Intensivkapazitäten verwandelt. Aufgrund des schwedischen Sonderwegs wurde das in der frühen Phase der Pandemie auch umfangreich genutzt. (Sicherlich kommt hinzu, dass die generellen Intensivkapazitäten Schwedens sehr viel geringer sind als beispielsweise die Deutschen.)

    Ich teile da eher Hilopes Einstellung. Es gibt sicherlich gewisse Unterschiede, der offensichtlichste ist die Terminwartezeit. Weniger offensichtlich ist, dass in der Klinik häufig eine Menge Nebenkram erledigt wird, der beim Kassenpatient nicht bezahlt werden würde. Ob jemand, der gerade wegen seiner KHK in der Klinik ist unbedingt jetzt den HNO Termin, den er seit zwei Jahren aufschiebt, erledigen muss, ist doch eher fraglich.


    Ansonsten sind es doch eher irgendwelche Comfortmaßnahmen, wie hübschere Bilder an den Wänden oder eine Gratiszeitung und co. Das fördert sicherlich das Anspruchsdenken und die von mir nach meinen subjektiven Empfinden unterstellte Hypochondrieneigung von Privatpatienten. Und Bettenumschieben und sperren... ja das gab es mal, aus den frühen 2000ern erinnere ich mich auch noch dran. Aber gibt's das heute noch großflächig? Die meisten Krankenhäuser haben doch Privatstationen, damit das mit dem hübschen Teppich und den Bildern klappt und selbst wenn nicht, in fast allen Kliniken die ich kenne, sind überall Betten wegen Personalmangel gesperrt. Ob die gesperrten Betten dann in einem Einzelzimmer stehen macht am Ende nur einen kleinen Unterschied.


    Aber: es wurde hier schon gesagt, Privatpatient sein geht noch lange nicht mit Ein- oder Zweibettzimmer und Arztwahl einher. Das muss man zusätzlich versichern und das kostet genauso zusätzlich (um Teil sogar mehr) als eine Zusatzversicherung zur GKV. Letztere ist für sowas auch günstiger, als man glaubt.


    Als ich noch in der Notaufnahme war, gab es keine Anweisungen, dass Privatpatienten bevorzugt aufgenommen werden sollen. Und hätte es sie gegeben, wären sie mir in dem Moment wohl auch entfallen. Der GKV Patient macht doch erstmal viel weniger Arbeit, wenn ich nicht alles nur einem Wahlarzt(-vertreter) rücksprechen muss, oder ausdiakutieren, warum ich für das Anspruchsdenken jetzt doch eher der falsche Ansprechpartner bin. Aber die chronische Verarmungsangst von Geschäftsführungen und co war mir auch schon immer gänzlich egal.

    Die Frage ist, ob es mit einem Englischkurs getan ist. Man mag hier im Forum halbwegs falsche Vorstellung von der Vorbildung eines Rettungsdienstlers oder Berufsfeuerwehrmannes bekommen, aber am Ende des Tages war die Mindestanforderung mal ein Hauptschulabschluss. Und dann kann ich leider auch nur dieses Niveau Englisch erwarten, um das auf "verhandlungssicher" zu heben, dürfte es ein paar mehr Kurse brauchen. Ehrlich gesagt finde ich das Niveau des gesprochenen Englisch schon in der Ärzteschaft regelmäßig.. well, my dear Mr Singingclub, I believe, I spider...


    Und um die Forderung nach der Sprache der Nachbarschaft müsste durch meine Wohnortwechsel insgesamt Holländisch, Französisch und Dänisch sprechen. Davon kann ich nichts. Ich hatte zwar in der Schule französisch und könnte ein wenig stammeln, bezweifele aber ernsthaft, dass ich mehr hinbekomme, als vom Gegenüber mit einem Baguette verhauen zu werden.

    Ich kenne mehrere Rettungsdienstbetreiber, die eine eher unglückliche Lösung für das mitführen von Betäubungsmitteln zum Patienten vorsehen und kenne tatsächlich viele Kollegen, die sich selbst ein Gürteltaschenampullarium besorgt haben. Daher besteht auch für mich die Hoffnung, dass wirklich nur die Box privat war - und das fände ich nicht so schlimm. Wenn das Fentanyl privat war, hätte ich doch größere Probleme damit. Das steht dort aber genau genommen auch gar nicht.


    Wieso Medikamente ohne Absprache mit dem anwesenden Notarzt gegeben werden, wirft allerdings, sofern es so war, Fragen auf. Das wäre schon hart... ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es bei einem einfachen Missverständnis zu einer Anzeige gekommen wäre, denn sie Staatsanwaltschaft muss das Ganze ja auch erstmal mitbekommen. Und da stelle ich mir ohne Anzeige schwierig vor.

    Das finde ich jetzt etwas zu plakativ. Sicher hast du grundsätzlich schon ein gutes Stück weit recht, aber man muss einem Anfänger in einem bestimmten Bereich, und an den richten Kurse sich ja erstmal, schon eine Handlungsempfehlung mitgeben. Diese darf natürlich Spielräume haben und auch ein "bedenke aber auch dies und jenes, und bilde insgesamt eine Abwägung dazwischen".


    Beim Notarzt, der beim Kurs ja in aller Regel schon eine gewisse klinische Erfahrung mitbringt, kann man das sicherlich etwas lockerer sehen als in einem RS Kurs.

    Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass es irgendwo ominöse Kurse gab, bei denen seeehr großzügig der Beginn eines Rettungssanitäterkurses als Beginn des Rettungsassistentenkurses gerechnet wurde und darüber dann der Kurs noch außerhalb der normalen Zeit begonnen, ähm fortgesetzt, wurde. Das stand damals ziemlich in der Kritik. Ob es etwas mit dieser Behauptung zu tun hat, bin ich unsicher.

    Es ist im Allgemeinen aber schon nett, wenn der Ersthelfer beim Patienten bleibt. Insbesondere, wenn dieser schlecht sichtbar auf einer Fahrbahn liegt.


    Dass das nicht passieren sollte, ist klar. Die besondere Tragik, wenn es durch die gerufene Hilfe passiert, auch. Aber ich stimme zu, es wird nicht immer vermeidbar sein.

    Vielen Dank schon Einfall für die Rückmeldungen, gerade die detaillierte Schilderung hat mir ein paar Unterschiede zu dem Anbieter, bei dem ich den Notarztkurs gemacht habe, aufgezeigt.


    Es geht mir um den Simulationskurs, der als 25 Einsätze zählt. Denn eigentlichen Notarztkurs habe ich bei medilearn gemacht. Da waren die räumliche Nähe (Kurs war in Kiel) und das integrierte ACLS und ITLS Zertifikat ausschlaggebend, ich fand den Kurs sehr gut, gerade auch die Faktor Mensch Anteile. Aber der Simulationskurs von Medilearn passt mir terminlich nicht besonders gut.

    Moin,


    ich wollte hier einmal Nachfragen, ob im Forum Erfahrungen mit den NA Sim 25 Kursen bestehen. Meine Klinik hat kurzfristig die Finanzierung des Kurses angeboten. Daher interessiert mich, ob qualitative Unterschiede oder besondere Empfehlungen für einen bestimmten Anbieter / Standort bestehen.


    Viele Grüße!

    Gerade bricht der Mangel wirklich alle Dämme. Ich habe kürzlich mitbekommen, dass eine Blutbank den Nachtbetrieb - drastisch - eingeschränkt hat. Diese Bank versorgt zwei große Krankenhäuser ohne echte Alternative.


    Als ich das erste mal einen Aushang an einer Notaufnahme gesehen habe "Sehr geehrte*r Patient*In, diese Notaufnahme ist aufgrund des Pflegemangels geschlossen. Bei einem lebensbedrohlichen Notfall, klingeln Sie bitte. Der diensthabende Arzt versorgt Sie dann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Sofern möglich, wenden Sie sich bitte an die Notaufnahme des Krankenhauses XY oder der Uniklinik Z.", dachte ich, ich hab einen sehr schrägen Traum. Aber diese Tür war wirklich abgeschlossen und das Licht aus.


    Und wenn alle Assistenten doppelt so viele Bereitschaftsdienste machen, wie geplant und dennoch jeder dritte Vordergrunddienst durch den Hintergrund geleistet werden muss, weil man nicht einmal Honorarärzte findet, dann ist der Mangel wohl auch ernst. Im Gesundheitswesen gilt wohl wirklich nur noch: "Der Letzte macht das Licht aus!"


    ((Und die Arbeitgeber fordern Nullrunden, weil DIE ja die Mehrbelastung so hart trifft. Kannste dir nich ausdenken...))

    Nein, das war nicht explizit auf dich bezogen. Aber so generell kann ich es gerade im Fall von Berlin bzw. einer ausbildenden Feuerwehr, die eher ein beamten- als angestelltenlastigen Rettungsdienst betreibt, gut nachvollziehen. Es geht ja letztlich darum, den eigenen Nachwuchs auszubilden.


    Und umgekehrt gibt es durchaus auch größere Rettungsdienste, die Sporttests fordern. Ich erinnere mich beispielsweise bei der RKiSH an entsprechende Berichte.

    Das mag in Berlin aber auch spezielle Gründe haben. Wenn ich mich nicht irre, war es doch die Berufsfeuerwehr der Bundeshauptstadt, die einen "Feuerwehrbeamten light" für Notfallsanitäter geschaffen hat, bei dem ein ausgebildeter Notfallsanitäter einen sehr kurzen Lehrgang zu einem Feuerwehrbeamten mit stark eingeschränkter "blauer" Qualifikation hat und überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt werden soll. Dieser setzt dann aber das Bestehen eines entsprechenden Sporttests voraus. Wäre es da nicht denkbar, dass man nur vorwiegend seinen eigenen Nachwuchs ausbilden möchte und weniger die Personalnot anderer Anbieter im Blick hat? Das fände ich in sofern erstmal nicht verwerflich.

    Wie hier im Thema schon ersichtlich, gibt es bei den NotSan auch keine harte, eingeschränkte Fortbildungspflicht. Dies mag in einem Rettungsdienstbereich zwar sein, ist dann aber bestenfalls ein eigener Qualitätsanspruch. Gesetzlich ist die Fortbildungsart völlig freigestellt. Wobei es auch dafür vielleicht wieder eine Ausnahme geben mag. Üblich ist aber nur eine Pflicht zur Fortbildung, und dass diese zwischen 30 und 40 Stunden jährlich liegt. Anerkennung bedarf es meist nur des Arbeitgebers und der hat viel zu oft ein großes Interesse daran, wirklich alles anzuerkennen.


    Zu Zeiten, als von NotSan noch nicht mal recht geträumt wurde und Niedersachsen gerade im Rettungsdienstgesetz den RettAss auf den rtw verpflichtend gemacht hatte, habe ich mir mal den Spaß gemacht, und die Sanitätshelferfortbildungsbescheinigungen der Dienstabende der Bereitschaft eingereicht (ich hatte genügend andere, private Fortbildungen gemacht, aber eben nicht eingereicht). Das wurde anstandslos anerkannt. Traurig, aber wahr.