Alles anzeigenMoin Forum,
mir stellt sich gerade die Frage, wie das eigentlich mit der Fortbildung und möglicherweise ebenfalls vorhandenen jährlichen Überprüfungen bzw. Rezertifizierungen in Deutschland aussieht? Also innerhalb der Gesundheitsberufe und einem evtl. möglichen Vergleich zu anderen Berufen.
Ausgangslage im Rettungsdienst:
Als Notfallsanitäter habe ich in meinem Bundesland die Pflicht mich 30 Stunden pro Jahr fortzubilden. Dieses gibt das Landesrettungsdienstgesetz (NRettDG) und das zuständige Ministerium über den Landesausschuss Rettungsdienst (LARD) bekannt. Der Träger (Landkreis) überprüft die Beauftragten im Rettungsdienst (HiOrg bzw. Leistungserbringer). Die SOP müssen jedes Jahr abgeprüft werden (quasi eine "Re-Zertifizierung"), ggf. sind wechselne Schwerpunkte zu setzen. Die ÄLRD wohnen ggf. einer Fortbildung bei. Werden die Leistungen nicht erbracht, muss der Mitarbeiter ggf. nachgeschult werden.
Nun zu meinen Fragen:
- Wie sieht die Fortbildungspflicht und der Stundenumfang in anderen Gesundheitsberufen aus? (Ich kenne einige Details aus der Pflege und der Hebammen, aber würde mir eine Auflistung nach Pflege, Hebammen und Ärzte da mal wünschen. Gibt es da Unterschiede nach Bundesländern?)
- Diese Frage ist die spannende: Gibt es in den anderen (Gesundheits-) Berufen auch eine jährliche Überprüfung der Fachkompetenzen? (Und wenn ja, auch eine Einschränkung, wenn diese nicht bestanden wird? Gibt es das auch bei den Ärzten, Hebammen und der Pflege? Mir fallen da spontan nur die Piloten ein, die sich überprüfen und rezertifizieren müssen in gewissen zeitlichen Abständen. Wer aber überprüft den ÄLRD regelmäßig? Wer überprüft den Chefarzt der Gynäkologie auf seine aktuelle Fachkenntnis? Darf der Bäcker noch weiter Brötchen backen, wenn er sich nicht regelmäßig auf seine Fachkompetenzen rezertifizieren läßt? Fortbildungsrichtlinien gibt es in vielen Gesundheitsberufen. Aber ist das bei den Notfallsanitätern in der Tat ein Alleinstellungsmerkmal im Gesundheitswesen, dass diese sich nicht nur fortbilden müssen, sondern auch jährlich überprüfen lassen müssen (ggf. mit einer Einschränkung ihrer Tätigkeit bei nicht bestandener Rezertifizierung)?)
- Sind irgendwem schon einmal Tätigkeitseinschränkungen eines Notfallsanitäters (m/w/d) bekannt geworden, wenn er seiner Fortbildung nicht nachgekommen ist oder diese nicht bestanden hatte? Damit sind nun nicht die merkwürdigen Ausschreitungen zwischen Maßnahmen von NotSan und ÄLRD gemeint, wie beispielsweise in Bayern. Es geht mir um die jährlichen Fortbildungsleistungen und ggf. anschließenden Rezertifizierungen. Wenn ja, gab es dazu schon juristische Auseinandersetzungen?
Eine echte Rezertifizierung ist es beim Notfallsanitäter nicht, wenn man sich in anderen Ländern anschaut, was man darunter versteht. Das wäre zumeist eine turnusmäßig Vollprüfung der Ausbildungsinhalte mit tatsächlichem Verlust der Qualifikation, bei Nichtbestehen. Das entspricht nicht einer kurzen Fortbildung und Kenntnisüberprüfung der freigegebenen Medikamente. Und hier ist auch diese relativ selbstständige Ausübung von ärztlichen Maßnahmen ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber den anderen ärztlichen Assistenzberufen.
Bei Ärzten gibt es ebenfalls eine umfangreiche Fortbildungspflicht. Zunächst ist die ärztliche Weiterbildung bis zum Facharzt streng geregelt inklusive eines sehr umfangreichen Katalogs, was zu absolvieren ist. Fachärzte müssen später in einem fünf-Jahreszeitraum 250 Fortbildungspunkte absolvieren. Diese Punkte werden einer Fortbildung nach Prüfung durch die Ärztekammer zugeordnet, sie kann also weniger beliebig sein, als im Rettungsdienst. Und natürlich wird es sanktioniert, wenn diese nicht erfüllt werden. Und das gilt letztlich auch für den Chefarzt.