Beiträge von Nachrichten

    Unter anderem mit einer Bonuszahlung in Höhe von 10.000 britischen Pfund (etwa 11.700 Euro) lockt der NHS derzeit Paramedics, damit sie einen Arbeitsvertrag bei einem der Trusts unterschreiben. Insgesamt scheidet aktuell mehr Rettungsfachpersonal aus den Rettungsdiensten aus, als neues mangels Interesse eingestellt werden kann. Dies führt zu teils desolaten Zuständen hinsichtlich der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung.
    Offenbar wissen die Rettungsdienste sich nun nicht mehr anders zu helfen, als dem Rettungsfachpersonal insbesondere finanziell sehr weit entgegen zu kommen. Neben der Bonuszahlung wurden noch weitere Anreize wie beispielsweise die Finanzierung eines Umzugs und verkürzte Arbeitszeiten geschaffen. Das Angebot richtet sich inzwischen an Paramedics weltweit.


    Quelle und ausführlicher Text: http://www.dailymail.co.uk/new…us-tackle-999-crisis.html

    Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte einen 24-Jährigen zu drei Jahren und fünf Monaten Haft - unter anderem für sogenanntes "Swatting".
    Swatter senden durch falsche Notrufe Internetnutzern, welche sich gerade in einem Livestream (im Regelfall während Online-Spielen) befinden, Einsatzkräfte ins Haus und verfolgen das Geschehen dann live über die Kamera der Opfer.
    Swatting ist insbesondere in den USA bekannt, wo ahnungslose Spieler von SWAT-Teams der Polizei während des Spielens vor laufender Kamera überrascht wurden. Zuvor wurde der Polizei im Haus des Spielers ein Notfall oder Verbrechen (bspw. eine Entführung) gemeldet.
    Im nun in Deutschland verhandelten Fall wurde ein Online-Spieler von einem Großaufgebot der Feuerwehr überrascht, die nach einem falschen Notruf zu seinem Haus geeilt war.


    Quellen:
    https://www.e-recht24.de/news/…ilung-wegen-swatting.html
    http://mein-mmo.de/deutsches-gericht-swatting-knast/



    Zitat

    Rendsburg (ots) - Ab Anfang Juni 2016 wird die Rettungsdienstlandschaft in Schleswig-Holstein um zwei Spezialfahrzeuge verstärkt. An den Standorten Rendsburg und Lübeck wird jeweils ein Schwerlast-Rettungswagen (S-RTW) stationiert und zur Versorgung und zum Transport schwergewichtiger Patienten eingesetzt. Die Zahl der Übergewichtigen im Land steigt beständig und der Transport im normalen Rettungswagen wird damit zunehmend ein Problem.

    "Wir wollen unsere Patienten nicht nur medizinisch sehr gut versorgen, sondern auch menschenwürdig und vor allem sicher transportieren." erklärt Michael Reis, Geschäftsführer der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH, die Notwendigkeit für den Einsatz der neuen Fahrzeuge. "Ich freue mich, dass wir mit den Krankenkassen eine gemeinsame Lösung für Schleswig-Holstein gefunden haben und ein S-RTW bei uns an der Rettungswache in Rendsburg stationiert wird."
    Sowohl bei Notfalleinsätzen als auch bei Krankentransporten von adipösen Menschen werden die auf LKW-Basis der 7,5 t-Klasse gefertigten S-RTW eingesetzt. Die Besonderheit der Sonderfahrzeuge liegt in der speziell für schwergewichtige Patienten ausgelegten Zusatzausstattung. Eine Ladebordwand am Heck des LKWs mit einer Hubleistung von 1,5 t erleichtert den Rettungsassistenten und Notfallsanitätern das Ein- und Ausladen der Trage.







    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110840/3340133

    Angesichts der anstehenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes für Hamburg hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Hamburg in seiner aktuellen Ausgabe des "ersatzkasse report." die Situation im Hamburger Rettungsdienst als "Wildwuchs" bezeichnet und ein umfangreiches Maßnahmenpaket gefordert. Neben der Feuerwehr mit ihrer Leitstelle disponieren auch Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund und das Deutsche Rote Kreuz sowie der private Anbieter G.A.R.D. ihre Einsätze selbst - dies müsse unter anderem auf den Prüfstand. Künftig solle es nach Ansicht des vdek nur noch eine Leitstelle für Hamburg, angesiedelt bei der Feuerwehr, geben, um ein unkoordiniertes Nebeneinander zu vermeiden.


    Im Sinne der Versicherten gelte es zudem, die Qualität der Versorgung zu erhöhen, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren. Auch soll die Novellierung genutzt werden, um klare Hilfsfristen festzulegen. Außerdem sollte geregelt werden, wie die Einhaltung der Fristen gewährleistet wird. Ob die Vorgaben umgesetzt werden, sollte dauerhaft erhoben und einsehbar dokumentiert werden. Die Innenbehörde sollte auf Basis eines Bedarfsplans unter anderem festlegen, wie viele Rettungsfahrzeuge pro Wache erforderlich sind und zu welchen Zeiten sie vorgehalten werden. In dem Plan sollte außerdem dokumentiert werden, wie viele Standorte für Notarztwagen sowie für Luft- und Wasserrettungsfahrzeuge benötigt werden. Rettungsmittel, die nicht im Plan aufgeführt sind, sollten nicht am Rettungsdienst teilnehmen dürfen.

    Die CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat unter dem Titel Notruf für den Notfallsanitäter: Die Landesregierung muss Mitarbeitenden im Rettungsdienst und in den Kommunen den Rücken stärken! einen Antrag für die nächste Landtagssitzung in der kommenden Woche eingereicht. Darin kritisiert sie die vorhandenen Probleme wie bspw. die zeitliche Verzögerung der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes sowie die Blockadehaltung der Krankenkassen bezüglich der Finanzierung der Ausbildung. Diese stelle viele Kommunen vor nicht zu kalkulierende Kostenrisiken.

    Der Rettungsdienst ist in einem unhaltbaren Zustand, es wird auf Kosten der Gesundheit der Bürger gespart
    Einhaltung der Hilfsfristen im Notfall ist ungenügend


    In einer Pressemitteilung macht die FDP/DVP-Fraktion in Baden-Württemberg der grün-roten Landesregierung schwere Vorwürfe. Diese würde ihre Verantwortung für den Rettungsdienst nicht ernst nehmen und sich vor allem vor der Auseinandersetzung mit Krankenkassen scheuen. Dadurch würde sie sich mit schuldig machen.


    In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zum Rettungswesen (Drucksache 15/8039) stellt die Landesregierung fest, dass ihr die Statistik zur Einhaltung der Hilfsfristen in den Jahren 2014 und 2015 nicht vorliegt. Die Ausrüstung des Rettungsdienstes mit modernen Hubschraubern, die Patienten intensiv versorgen können, werde immer wichtiger, so die Landesregierung. Die Einführung hänge aber von der Kostenübernahme der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger ab. Zu Meldungen, wonach immer wieder Rettungswagen aufgrund von Personalmangel nicht besetzt werden können, verweist die Landesregierung auf eine dazu fehlende Statistik. Ihr seien nur vereinzelte Aufzeichnungen bekannt. Die Gewinnung von Nachwuchs sieht sie als Problem an und verweist dazu unter anderem auf eine Stellungnahme des Badischen Roten Kreuzes. Dazu und zur Beantwortung von zwei weiteren parlamentarischen Anfragen durch die Landesregierung und zum Rettungsdienst (Drucksachen 15/5466, 15/6890) insgesamt sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:


    „Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg befindet sich in einem unhaltbaren Zustand. Zu den Hilfsfristen liegen uns nur die Zahlen von 2013 vor. Demnach wurde die Hilfsfrist von zehn Minuten von den Rettungswagen lediglich in 66,7 Prozent der Fälle erreicht. Notärzte blieben gar nur in 60 Prozent der Fälle innerhalb dieser Frist. Aktuellere Daten hat die Landesregierung nicht und sie zeigt auch kein sonderliches Interesse an den Daten, wie die Beantwortung unserer Anfrage zeigt. Aus Fachkreisen hört man, dass die Daten für 2014 noch schlechter ausfallen sollen.“


    „Dass es auch besser gehen kann“, so Rülke, „zeigt Hessen. Dort wurde im Jahr 2013 in 90 Prozent der Fälle die 10-minütige Hilfsfrist erreicht. In Hessen gaben die Krankenkassen und Unfallversicherer allerdings auch 47 Euro pro Einwohner für den Rettungsdienst aus. In Baden-Württemberg waren es nur 40 Euro pro Person. Und während in Hessen acht Rettungswagen auf 100.000 Einwohner kommen, in Niedersachsen gar zehn Rettungswagen, begnügt man sich im Flächenland Baden-Württemberg mit fünf Rettungswagen auf 100.000 Einwohner. Nur Hamburg verfügt über noch weniger Rettungswagen. Auch um die Gewinnung von Nachwuchs ist es schlecht bestellt. So können immer wieder Rettungswagen nicht besetzt werden, weil die Personaldecke infolge des mangelnden Nachwuchs zu gering ist. Statt aber mehr Notfallsanitäter auszubilden, haben die Krankenkassen als Kostenträger die Zahl der Auszubildenden gedeckelt. Dabei könnten durchaus mehr Notfallsanitäter ausgebildet werden, wie aus Fachkreisen zu hören ist. Die Anschaffung von modernen Hubschraubern wird auch von der Landesregierung als wichtig erachtet, scheitert aber am Willen der Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern, die Kosten zu übernehmen.“


    „Bei der Verabschiedung der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes sind wir davon ausgegangen“, ergänzt Goll, „dass sich die Landesregierung nun endlich ernsthaft um Verbesserungen im Rettungsdienst kümmert und auch die noch offenen Baustellen angeht. Immerhin gab sie ihren ursprünglichen Plan, die Hilfsfristen einfach zu verlängern, auf. Diese Annahme war aber offensichtlich falsch, wie nun die Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage zeigt. Trotz der bekannten Defizite schiebt die Landesregierung alle Verantwortung auf die Leistungserbringer wie das DRK und die Kostenträger ab. Dabei ist die Landesregierung für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Rettungsdienstes zuständig. Die Beauftragung der Leistungsträger entbindet sie gerade nicht von ihren Pflichten wie zum Beispiel der Aufsicht. Die Regierung denkt aber anscheinend nicht daran, sich vor allem mit den Krankenkassen anzulegen. Es kann nicht sein, dass die Hilfsfristen kaum noch ernst genommen werden, Menschen in den Städten und auf dem Land sterben, weil der Rettungsdienst zu lange unterwegs ist. Es kann nicht sein, dass Schichten ausfallen, weil die Personaldecke zu dünn ist und Nachwuchs fehlt. Keiner will verantwortlich sein, aber die Kostenträger verweigern mehr Geld und mehr Ausbildungsplätze. Die Landesregierung gibt sich unbeteiligt und fordert noch nicht mal Statistiken getreu dem Motto: ‚Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß‘.“


    Gemeinsam stellten Rülke und Goll abschließend fest: „Die nächste Landesregierung muss das Thema offensiv angehen. Wenn sich die Meldungen hinter vorgehaltener Hand bestätigen und die Hilfsfristen weiter nur so selten eingehalten werden, kommt man an einschneidenden Maßnahmen nicht vorbei. Wir scheuen uns nicht, den Krankenkassen auf die Füße zu treten oder beispielsweise die Mindestanzahl von Rettungswagen pro Einwohner vorzuschreiben. Andere Länder zeigen, dass eine Verbesserung der Situation möglich ist.“

    Der BRK-Kreisverband Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim beschäftigt derzeit 62 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon werden jedoch nur knapp 58 Personalstellen von den Sozialversicherungsträgern finanziert, die restlichen Personalkosten werden aus eigenen Mitteln des Kreisverbands aufgebracht. Rund 7 Prozent der Vorhaltezeiten im Rettungsdienst (8.378 Stunden) wurden 2015 durch ehrenamtliches Personal erbracht: http://www.nordbayern.de/regio…g-ist-gesichert-1.5037092

    Wie aus der Antwort des Innenministeriums Baden-Württemberg auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Rülke und Dr. Ulrich Goll (FDP/DVP) hervorgeht wird es für die Rettungsdienste im Land zunehmend schwieriger, offene Stellen im Rettungsdienst mit qualifiziertem Personal (nach-) zu besetzen.
    Der DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz nennt als Gründe beispielhaft die demografische Entwicklung, tarifliche und arbeitszeitrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Abwanderung in andere Gesundheitsfachberufe und - speziell im „Dreiländereck“ - auch in das Nachbarland Schweiz. Zudem wird auf das Problem der ungleichen Verteilung zwischen städtischen und ländlichen Regionen hingewiesen. „Neue Mitarbeiter seien auf dem Arbeitsmarkt dem Grunde nach im ländlichen Raum und der Grenzregion zur Schweiz nicht verfügbar.“ Die Rekrutierungsprobleme beim Fachpersonal stellen eine Herausforderung für den Rettungsdienst dar. Gleichwohl wird ein Fachkräftemangel noch nicht von allen Hilfs- und Rettungsdienstorganisationen explizit bejaht.


    Wie der Antwort des Innenministeriums zu entnehmen ist, können sich Probleme bei zu dünn bleibenden Personaldecken nicht nur in Schichtausfällen niederschlagen, sondern ergeben sich auch für die Umstrukturierung des Rettungsdienstes im Zuge der Ablösung des Berufs der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten durch den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters. Der DRK Landesverband Baden-Württemberg sieht die Einführung der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters zum 31. Dezember 2020 unmittelbar gefährdet, wenn für die Weiterqualifizierungsphase der bestehenden Rettungsassistenten nicht ausreichend Ersatzpersonal zur Verfügung stehen sollte. Außerdem wird es zunehmend schwieriger werden, beschlossene Vorhaltungserweiterungen zur Verbesserung der Hilfsfristerreichungsgrade zu realisieren.


    Konkrete Zahlen zu Ausfallzeiten von Rettungswagen-Schichten aufgrund Personalmangels konnte das Innenministerium auf Anfrage mangels verpflichtender einheitlicher Vorgaben zu einer statistischen Erhebung in den Rettungsdienstbereichen nicht nennen. Aus den 34 Rettungsdienstbereichen im Land lagen dem Innenministerium lediglich aus 6 Bereichen vereinzelte Zahlen aus den Jahren 2014 und 2015 vor. Demnach gab es die meisten Ausfälle im Rettungsdienstbereich Karlsruhe (43 Schichtausfälle im Jahr 2014 und 92 Schichtausfälle im Jahr 2015). Im Rettungsdienstbereich Esslingen gab es im Jahr 2015 insgesamt 10 Schichtausfälle und im Jahr 2014 lediglich 1 Schichtausfall; in den Bereichen Göppingen und Heilbronn jeweils 1 Schichtausfall im Jahr 2015. Auch aus den Rettungsdienstbereichen Rhein-Neckar/Heidelberg und Zollernalbkreis lagen jeweils lediglich Zahlen aus 2015 vor (38 Schichtausfälle und 7 Schichtausfälle).
    Zur Frage, wie oft in den Jahren 2014 und 2015 nicht die Rettungswagen, die den kürzesten Weg zum Notfall hatten, eingesetzt werden konnten, weil die entsprechende Rettungswagen-Schicht bzw. Wache nicht ausreichend besetzt war, konnte das Innenministerium ebenfalls Mangels verpflichtender Vorgaben für eine einheitliche Statistik durch die Rettungsdienste keine Zahlen nennen, geht jedoch davon aus, dass entsprechende Fallzahlen allenfalls in einem niederen Promillebereich zu sehen sind.


    Das Innenministerium wird das Problem der Fachkräftegewinnung im Rettungsdienst zu einem Schwerpunktthema bei der Gremienarbeit im Rettungsdienst erheben. "Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten eine tragfähige Basis zu definieren, auf der gegebenenfalls erforderliche weitergehende Maßnahmen reflektiert werden können."
    Auch die Leistungsträger und Leistungserbringer im Rettungsdienst seien aktiv und würden auf Verbesserungen hinwirken, so das Innenministerium. Hervorzuheben seien die Bemühungen, die Zahl der Auszubildenden zu erhöhen. Dies gilt insbesondere für den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters als neuen Schlüsselberuf im Rettungsdienst.

    Auch Zahnärzte können in bestimmten Ausnahmefällen Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit einem entsprechenden Beschluss am Donnerstag, den 18.02.2016, in Berlin klargestellt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Vertragszahnärzte Krankenbeförderungsleistungen nur im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlungsbedürftigkeit verordnen können. Weiterhin passt der G-BA mit diesem Beschluss einen besonderen Ausnahmefall für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung, namentlich „onkologische Chemotherapie“, begrifflich an. Die Formulierung lautet nun „parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie/parenterale onkologische Chemotherapie“.


    Quelle und weitere Informationen: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2499/



    Der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gehen die Änderungen nicht weit genug. Sie kritisiert, dass ausschließlich Versicherte mit Pflegestufe 2 oder 3 sowie schwerbehinderte Patienten mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gebehindert), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) oder vergleichbaren Beeinträchtigungen Anspruch auf Kostenübernahme durch die GKV für Fahrten zur ambulanten zahnärztlichen Behandlung haben: http://www.dentalmagazin.de/ne…ht-weit-genug_338339.html

    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erarbeitet. Der Entwurf befindet sich in der Verbände- und Länderanhörung.


    Unter den geplanten Änderungen befindet sich auch eine Konkretisierung der Rettungsgasse:



    Quelle: Bundesverkehrsministerium

    Die Grünen im Sächsischen Landtag sind verärgert: auf ihren Antrag "Notfallrettung in 12 Minuten? – Rechtswidrigen Zustand bei der Erhebung der gesetzlichen Hilfsfristen in Notfällen unverzüglich beenden" gab Innenminister Markus Ulbig eine in den Augen der Grünen-Fraktion unbefriedigende Antwort. Der Innenminister verwies auf die Zuständigkeit der Kommunen, welche als Rechtsaufsicht über den Rettungsdienst für die Einhaltung und Überwachung der Hilfsfristen verantwortlich seien. Eine Verantwortung des Innenministeriums sieht er nicht.
    "Das Innenministerium ist als oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde für die Kontrolle der Hilfsfristen zuständig und muss im Rahmen der Aufsicht sofort tätig werden", so der innenpolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann. Das Innenministerium stehle sich aus der Verantwortung.


    Hintergrund des Antrags der Grünen sind fehlende Daten zur Einhaltung der Hilfsfrist, was durch das Innenministerium mit Softwareproblemen bei der Einführung der Integrierten Leitstellen begründet wird. Innenminister Ulbig hätte es nicht einmal für notwendig gehalten, den Landtag über diese Probleme zu informieren.


    Quelle, ausführlicher Text und weitere Informationen: http://www.l-iz.de/politik/sac…in-den-kommunen-zu-126514

    Die Besatzung eines Rettungswagen wurde in einem Asylbewerberheim im baden-württembergischen Obrigheim durch eine größere Gruppe Flüchtlinge angebrüllt und geschubst, ein Mann trat gegen den Kotflügel des Einsatfahrzeuges und beschädigte es dadurch.
    Der Rettungsdienst wurde in die Unterkunft gerufen, um einem erkrankten Mann zu helfen. Beim Eintreffen der RTW-Besatzung sei die Situation aus unerfindlichen Gründen bereits aufgeheizt gewesen. Mit Hilfe einer Dolmetscherin wollten die Rettungskräfte herausfinden, welche gesundheitlichen Probleme der erkrankte Mann hatte. Die Flüchtlinge sollen die Dolmetscherin allerdings abgelehnt, die Retter überrumpelt und den Mann dann selbst zum Rettungswagen getragen haben. "Offenbar ging ihnen alles zu langsam", so der Geschäftsführer des DRK-Kreisverbands Mosbach, zu welchem die betroffene RTW-Besatzung gehört. Erst als mehrer Einsatzkräfte der Polizei eintrafen beruhigte sich die Lage. Der Erkrankte wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.


    Quelle: http://www.stuttgarter-nachric…aa-80f8-4224245b7d99.html

    Der Rettungsdienst für die Stadt Halle soll ausgeschrieben werden; eine Entscheidung darüber, wer den Rettungsdienst für die nächsten sechs Jahre durchführt, muss bis zum Herbst diesen Jahres getroffen werden. Bislang sind die Berufsfeuerwehr, das DRK, der ASB und das Privatunternehmen Ambulance Merseburg am Rettungsdienst der Stadt beteiligt.


    Ende des vergangenen Jahres haben sich nun Rettungsdienstmitarbeiter in einem offenen Brief an die Stadtverwaltung gewandt. Sie befürchten bei einem Wechsel des Anbieters den Verlust ihres Arbeitsplatzes oder Lohneinbußen und forderten von der Stadt, einen Eigenbetrieb Rettungsdienst zu gründen. Der Oberbürgermeister erteilte dieser Forderung nun auf eine Anfrage der CDU/FDP-Fraktion zum Rettungsdienst in der Stadt Halle hin eine deutliche Absage: "Der Stadt liegt ein anonymes Schreiben vor, die tatsächlichen Beweggründe sind nicht bekannt und Rückfragen dazu nicht möglich. Auf anonyme Schreiben antwortet die Verwaltung grundsätzlich nicht." Weiter führt der Bürgermeister aus: "Der Träger des Rettungsdienstes erteilt durch Verwaltungsakt die Genehmigungen als Konzessionen an andere Leistungserbringer (§ 12 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz Land Sachsen-Anhalt – RettDG LSA). Diese spezialgesetzliche Regelung schließt die Gründung eines Eigenbetriebes grundsätzlich aus. Nach Auffassung der Verwaltung kann der Zweck besser und wirtschaftlicher durch andere Leistungserbringer erfüllt werden."


    Quellen:
    http://www.mz-web.de/halle-saa…bs,20640778,33625572.html
    http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=12506

    Das Unternehmen BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH mit Sitz im thüringischen Ilmenau wird von Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht in Erfurt verklagt. Aktuell seien 24 Klagen vorbereitet, wie ein Sprecher der IG Metall mitteilte. Streitpunkt sind nicht ausgezahlte Löhne für Überstunden sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor erfolglos geblieben; die Geschäftsführung hatte Mitarbeitern, die ihren Lohn eingefordert hatten, mit der Kündigung gedroht.


    Quelle: http://www.insuedthueringen.de…verklagt;art83483,4622968


    Das ehemals zur Firma BINZ im baden-württembergischen Lorch gehörende Unternehmen wurde 2012 nach seiner Insolvenz durch einen thailändischen Investor übernommen; seit 2015 besteht mit einem chinesischen Autohersteller ein Joint Venture.

    Das statistische Bundesamt hat heute seine Zahlen zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen für das Jahr 2014 veröffentlicht. Demnach waren in den Rettungsdiensten im Jahr 2014 insgesamt 55.000 Personen beschäftigt. Nach wie vor überwiegen männliche Beschäftigte mit 39.000 zu 16.000 weiblichen Beschäftigten. Zum Vergleich: im Jahr 2000 gab es noch 43.000 Beschäftigte in den Rettungsdiensten, darunter 33.000 männliche und 10.000 weibliche Beschäftigte.


    Quelle und ausführliche Zahlen: https://www-genesis.destatis.d…abelleErgebnis/23621-0001


    Siehe auch die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

    Das Polizeipräsidium Offenburg warnt in einem Schreiben an die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sowie an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, welches Rettungsfachpersonal.de vorliegt, vor der unberechtigten Medikamentenbeschaffung durch eine 22-Jährige, welche sich wiederholt bundesweit bei Apotheken, Krankenhausapotheken und Ärzten als Rettungsassistentin, Notärztin oder Ehefrau eines Arztes ausgegeben und versucht hat, dort an die Medikamente Midazolam, Propofol und Ketamin zu gelangen. Hierzu täuschte die junge Frau eine aktuelle Notfallsituation vor und gab dabei meist an, die Medikamente dringend für einen Krankentransport zu benötigen.


    Laut Warnmeldung der Polizei verfügt die 22-Jährige über medizinisches Halbwissen und zeigt sich bei der Erlangung von Medikamenten gegenüber dem Apothekenpersonal als redegewandt und ideenreich. Zur Glaubhaftmachung ihrer Legitimation trägt die Frau meist Arzt- oder Rettungsdienstkleidung; die Rechnungsbegleichung erfolgt in den überwiegenden Fällen als Barzahlung.


    Bei der Abholung der Medikamente trat bislang auch eine zweite weibliche Person unter Vorlage einer handschriftlichen angeblichen Legitimation bzw. Bestellliste der Beschuldigten bzw. des von der Beschuldigten genannten Ehemanns auf.
    Bislang trat die Frau nachweislich überwiegend in verschiedenen Städten in Baden-Württemberg, aber auch in Gießen, Hungen, Nidda, Hennef (Sieg) und Norderstedt in Erscheinung.


    Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden führt inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Urkundenfälschung, Betrug sowie dem Handel und Besitz von Betäubungsmittel gegen die 22-Jährige; die Polizei geht davon aus, dass sie ihre Betrugsmasche auch weiterhin praktiziert.
    Die so erlangten Hypnotika wurden laut Warnmeldung in großem Umfang weiteren Personen intravenös verabreicht, wobei es bereits mehrfach zu Reanimationssituationen gekommen ist.

    Einem 39-jährigen Patienten mit Anaphylaxie auf einen Wespenstich wurde [...] versehentlich Succinylcholin verabreicht. Nun erhielt der Mann Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. Ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes hatte versehentlich Prednisolon mit einer Ampulle Succinylcholin aufgezogen. Der Fehler wurde durch den anwesenden Notarzt schnell erkannt; der 39-Jährige musste einen Tag lang beatmet werden: http://www.sueddeutsche.de/mue…in-lebensgefahr-1.2808507