Ist das nicht das Konzept der Luftrettung in Österreich?
Oder der Johanniter-Luftrettung. Stimmt. ![]()
Ist das nicht das Konzept der Luftrettung in Österreich?
Oder der Johanniter-Luftrettung. Stimmt. ![]()
Das habe ich auch nicht gesagt.
Naja, darauf lief Deine Frage letztlich hinaus.
Oder andersherum: natürlich müssen Aufsichtsbehörden dem ungenehmigten Betrieb eines Rettungsdienstes und entsprechenden Transporten nachgehen und diese unterbinden. Genau das wurde getan.
Alles weitere ergab sich aus dem Anfangsverdacht, es werde (a) unerlaubt die Heilkunde ausgeübt und (b) Material der Feuerwehr entwendet.
ch frage, da keine Ahnung, ob diese Aufwand so normal ist, wenn es keinen wirklichen Schaden und auch keinen eigentlichen bösen Willen gegeben hat. Der Patient selbst scheint ja auch nichts negative zu berichten.
Die Auffassung, es sei un- oder wenig problematisch, wenn jeder, der möchte, sich einen RTW kauft und dann Rettungsdienst betreibt, so lange er dabei keinen wirklichen Schaden anrichtet, Gutes tun will und der Patient das auch okay findet, finde ich ... leicht eigenartig.
Selbstverständlich wurde der Transport nicht abgerechnet. Zum einen Wie und zum anderen Warum? Ja man hätte sich viel Ärger ersparen können. Wusste schlicht weg niemand.
Das ist wenig glaubhaft, würde aber - falls es zutrifft - Bände über die "umfangreiche Rettungsdienstliche Ausbildung" sprechen.
Da hätte man viel Ärger vermeiden können, wenn hier einfach ein RTW angefordert worden wäre.
Aber es wäre halt nicht annähernd so cool gewesen.
Ist das ein normaler Vorgang, dass ein Mitarbeiter/Beamter der (möglicherweise) bestohlenen Institution den Sachverständigen bei der Hausdurchsuchung stellen darf?
Grundsätzlich ist die Hinzuziehung von Sachverständigen bei Durchsuchungen zulässig. Dabei darf jedoch nicht gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen werden; das steht insbesondere im Raum, wenn Bedienstete eines Anzeigeerstatters, Geschädigten oder Konkurrenten als Sachverständige an der Durchsuchung teilnehmen, bspw. Mitarbeiter der Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen. Unproblematisch ist hingegen typischerweise die Hinzuziehung von Angehörigen von Behörden (Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden). Ansonsten ist abzuwägen, ob die Hinzuziehung nicht neutraler Personen in Betracht kommt; das kann z.B. erforderlich sein, wenn nur der Geschädigte bestimmtes Diebesgut identifizieren kann, oder ist gebilligt worden, wenn Bedienstete der gesetzlichen Krankenversicherung in Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs an der Durchsuchung teilnehmen.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände hätte ich angesichts der Behördeneigenschaft der Berliner Feuerwehr keine Bedenken gegen deren Hinzuziehung.
„Sanitätskollektiv“?
Solche Demosanitätergruppen rekrutieren sich oft aus Angehörigen der linken Szene, fühlen sich dieser verbunden und unterstützen diese bei Veranstaltungen und Demonstrationen, nicht selten geboren aus einem Misstrauen gg. den Rettungsdienst, der mit der Polizei gemeinsame Sache mache. Geboten wird i.d.R. eine anonyme medizinische Versorgung.
Manche Gruppierungen gehen damit sehr offen um, bei anderen muss man ein bisschen zwischen den Zeilen lesen; im konkreten Fall findet man dann bspw.:
ZitatBesonders erfahren sind wir in der Absicherung von Demonstrationen, Protestveranstaltungen und Kundgebungen.
[...]Wenn eine Dokumentation notwendig ist, achten wir besonders auf den Schutz der Sicherheit unserer Patient*innen und erfassen sowie speichern keine Informationen, die rechtliche Risiken für sie darstellen könnten.
[...]
Wir bitten um Beachtung, das wir keine Veranstaltungen absichern, die rassistisch, sexistisch, homophob, queerfeindlich, ableistisch oder antisemitisch sind. Solche Anfragen werden abgelehnt.
Sie beziehen Stellung:
Naja, wenn man Rettungssanitäter ist und einen Rettungswagen hat, darf man auch retten. Das ergibt sich ja schon aus dem Namen.
Man könnte auch "nie ungerade" sagen.
Gemeint waren natürlich "ungerade Zahlen 'vorne'". ![]()
Guter Vortrag. Der Redner hat auf seiner Seite auch einen Aufsatz zu diesem speziellen Fall verfasst:
Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung in Sachsen
Der war schon in #16 verlinkt, da müssen wir einen leider abziehen.
Eine detailliertere (Einzelfall-)Bewertung der geblitzten Sonderrechtsfahrt führt keine Stadt/Kreis durch.
Das spricht nicht unbedingt für eine besonders sorgfältige Vorgehensweise. Bequem ist es freilich. ![]()
Das kann man so doch auch nicht festlegen? Bei 30 km/h wäre demnach fast doppelt so schnell in Ordnung, bei 50 km/h nur noch 40 Prozent, bei 70 km/h weniger als ein Drittel usw.
Bürgermeister sind keine Juristen. Die Bediensteten der Bußgeldstellen regelmäßig auch nicht. Da wird man Äußerungen rechtlich nicht auf die Goldwaage legen dürfen. Es gab ja offenbar auch die Fehlvorstellung, man könne das Bußgeldverfahren gegen eine Auflage einstellen (was das Gesetz halt nicht vorsieht).
Da fällt mir mal wieder auf, dass wir fast immer nur ungerade Geschwindigkeitsbeschränkungen haben (außer der 100 und 120). Weiß jemand, woran das liegt?
30, 40, 50, 60, 70, 80, 100, 120, 130 sind gebräuchliche Beschränkungen. "Feste" Beschränkungen sind 50 inner- und 100 außerorts. "Fast immer ungerade" kann man da m.E. nicht sagen.
Ich habe zufällig den Piloten mit einem Beitrag auf Instagramm gesehen in einem Reel.
Ich auch. ![]()
Ein Autofahrer wollte unbedingt passieren und fuhr dem Piloten über den Fuß.
Das gibt der Beitrag nicht her. Diesem ist nur zu entnehmen, dass das Fahrzeug den Piloten "am Bein berührt" habe und dieser unverletzt blieb.
Nicht in deinem sozialen Gefüge, aber in Kreise wo Kriminalität etwas erstrebenswertes ist, ist eine Haftstrafe quasi der Ritterschlag. Aus unserer Sicht verrückt, aber soziologisch innerhalb dieser Gruppe gar nicht so unlogisch.
Solche Delikte dann mit richterlicher Ermahnung und 40 Arbeitsstunden zu ahnden, kann allerdings auch nicht die Lösung sein.
Das ist eben wieder einer der Fälle, wo vielleicht juristisch korrekt entschieden und für das verfügbare Strafmaß sogar nicht gering geurteilt wurde, es aber nichts daran ändert, dass der handelsübliche Bürger das Urteil für unangemessen gering empfindet und sich "mehr" erwartet hätte.
Naja, man muss das Strafmaß eben in den Strafrahmen einordnen. Das Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung, nicht Strafe; daher ist die Verhängung von Jugendstrafe bereits an besondere Voraussetzungen gekoppelt und im Regelfall auf maximal 5 Jahre begrenzt (§ 18 Abs. 1 JGG), bei Heranwachsenden auf maximal 10 Jahre. Da sind die in diesem Fall ausgeurteilten Strafen schon vergleichsweise hoch, vor allem, wenn man nicht zu einem Tötungsvorsatz kommt (und auch keine schwere Folge i.S.d. § 226 StGB feststellen kann), sondern es bei der gefährlichen Körperverletzung bleibt.
Zum Vergleich: für vollendeten Mord in Tateinheit mit Raub mit Todeserfolge (Opfer auf offener Straße niedergeschossen und erstochen, beide Verletzungen tödlich) gab es hier im südwestdeutschen Raum für zwei nicht vorbestrafte Heranwachsende vor einiger Zeit 6 und 8 Jahre Jugendstrafe (und auch das hat mich positiv überrascht; oft sind Jugendkammern doch eher zurückhaltend).
PS: Auch wenn juristisch und ethische korrekt muss der Schütze hinterher trotzdem damit leben und klar kommen, dass er einen Menschen getötet hat. Das ist wohl nicht so trivial, wie Hollywood das meist vermittelt.
Ich kenne mindestens einen Polizeibeamten, der nach einem solchen Erlebnis weitgehend arbeitsunfähig ist (und da ging es nicht um tödliche Schüsse, sondern "nur" Extremitätenverletzungen).
Ich nehme aus dem Fall wieder mal mit, bei meiner Linie zu bleiben, und lieber feige lange zu leben als als Held frühzeitig aus dem Leben zu scheiden oder behindert zu sein. Hilfe rufen, selbstverständlich, auf Abstand sich einmischen, vielleicht gerade noch, aber wirklich niemals sich in eine körperliche Auseinandersetzung begeben.
Es kann auch reichen, sich in der Bahn über laute Musik zu beschweren; ab und an - wenn auch glücklicherweise selten - hat man danach plötzlich ein Messer im Hals stecken. Insofern ... schwierig, welche Schlussfolgerungen man dafür für seine Lebensgestaltung zieht. Jedenfalls sollte man sich sein Gegenüber - und die Situation - gut ansehen.
Bemerkenswert hohe Strafen im Jugendstrafrecht, zumal, wenn nur wegen gef. KV verurteilt wird (und wir uns zudem nicht in Süd- oder Südwestdeutschland befinden). Da wäre auch unter der Annahme eines versuchten Totschlags vermutlich nicht viel mehr herausgekommen.
Ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst
Handlungsempfehlung der Sektion Ethik der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), der Sektion Notfall- und Katastrophenmedizin der DIVI und des wissenschaftlichen Boards "Präklinische Notfallmedizin" der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA)
ob die Person vital bedroht ist ist dabei weniger entscheidend, als die Frage, ob die Einwilligungsfähig ist.
Rechtlich ist das völlig richtig, faktisch würde ich doch meinen, dass es auf beides ankommt. Ich würde jedenfalls die Einwilligungsfähigkeit einer vital bedrohten Person deutlich sorgfältiger prüfen als bei einer Person, bei der ich keine Lebensgefahr (und auch keine bleibenden Schäden) erwarte.
Auch eine leichte Verwirrung ist nicht pauschal ein Ausschlussgrund zur Einwilligung.
Auch das muss man eben erkennen - bzw. die Einwilligungs(un)fähigkeit hinreichend sicher feststellen - können (und sorgfältig dokumentieren, da scheint ja auch ein Problempunkt zu liegen).
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sich da auch viele Notfallsanitäter einigermaßen unsicher sind.
Dessen ungeachtet ist es - für alle Beteiligten - immer blöd, wenn der Rettungsdienst wieder fährt und der Patient am nächsten Morgen tot ist.
FYI: Archive.ph ist massiv problematisch,da es in der jüngsten Vergangenheit im Browser der Klienten laufenden Code für DDoS Attacken genutzt hat,von der rechtlichen Perspektive in Sachen Copyright ganz zu schweigen.
Und die Archivseiten teilweise manipuliert hat, um den Kleinkrieg mit dem ge-ddos-ten Blogger fortzuführen, ja.
Kriminelle sind eben kriminell, nicht nur auf dem Gebiet des Urheberrechts; das sollte keine große Überraschung sein.
Mein Kommentar:
Hausgemacht.
Hatte man sich nicht auch vor einiger Zeit von dem langjährigen Schulleiter im Unfrieden getrennt? Ich hatte nur das Ergebnis mitbekommen, aber nicht die zugrundeliegenden Ursachen ...
je nachdem wie die ÄLRD eben die Code Anbindung pflegen, nech?
Möglicherweise lässt sich das menschliche Erfahrungswissen auch doch nicht hundertprozentig in einfache Abfrageschemata pressen.
Aber dafür haben wir jetzt ja (bald) KI.
Wir sind gestern als NAW zu Nasenbluten alarmiert worden, obwohl es bei uns ein standardisiertes Abfragesystem gibt.
Obwohl oder weil?