Beiträge von thh

    Zumal Gebührenordnung hin oder her, ich kenne das als Laie aus dem Vertragsrecht so, dass ich über eventuell anfallende Kosten vorher und transparent aufgeklärt werden muss.

    Gebühren, die per Satzung festgesetz werden, sind öffentlich-rechtliche Gebühren, die nicht aus einem Vertrags resultieren. Auf anfallende Kosten muss ebenso wenig hingewiesen werden wie bei einem (kostenpflichtigen) Feuerwehreinsatz oder der Inanspruchnahme anderer öffentlicher Leistungen.

    Jo. Aber wie will ich denn jemandem beweisen, dass er diesbezüglich vorsätzlich (oder fahrlässig) missbräuchlich gehandelt hat? Es sei denn, es ist evident, [...]

    Das wäre ja schon einmal ein Anfang. Die Zahl der RTW-Einsätze, bei denen sich vor Ort herausstellt, dass kein medizinischer Notfall vorliegt, scheint mir nicht besonders gering zu sein. Auch die Anzahl der Einsätze, bei denen das demjenigen, der den RTW verständigt hat, (a) selbst klar war oder (b) hätte klär sein müssen, wenn er darüber nachgedacht hätte, dürfte nicht bei Null liegen.

    Gebührenschuldner ist die transportierte Person oder die Person, „die den Rettungsdienst für sich oder einen Dritten anfordert oder die einen Dritten hierzu veranlasst, obwohl sie dabei weiß oder hätte wissen müssen, dass ein rechtfertigender Notfall nicht vorliegt (Missbrauch).“

    Das scheint mir eher ein schon bestehender Teil der Satzung zu sein; solche Regelungen sind jedenfalls dort, wo die Gebühren des Rettungsdienstes öffentlich-rechtlich per Satzung festgelegt werden, schon lange üblich.

    Und wer beweist, dass diese Person es hätte wissen müssen? Und auf welcher Grundlage? Das klingt für mich nach einem unausgegorenen Schnellschuss, vor allem, bei Leuten, die für Dritte den Rettungsdienst bestellen.

    Beweisbelastet ist der Staat, der die Gebühren erheben will. Grundlage ist der festgestellte Sachverhalt; die Formulierung "weiß oder hätte wissen müssen" deckt Vorsatz und Fahrlässigkeit ab. Ich sehe dabei auch keine großen Schwierigkeiten; natürlich wird man den Nachweis nicht immer führen können (das ist in anderen Fällen, nicht zuletzt bei Straftaten, genauso), aber wenn man kann, dann kann man den Gebührenschuldner entsprechend in Anspruch nehmen.

    Wir haben in Deutschland für jeden Mist eine DIN Norm. Aber für den Austausch von Alarmdaten zwischen Ersthelfer-Alarmierungsapps finden wir keine Lösung.

    Kein Anbieter irgendwelcher Apps muss sich an irgendwelche Normen halten, wenn er das nicht will.


    Wenn die Anbieter der Apps den Austausch ermöglichen wollen, könnten sie das tun.

    Bund, Länder und Kommunen

    Dem Bund entstehen durch das Gesetz keine Mehrausgaben. Für die Haushalte der Länder und Kommunen können allenfalls geringfügige Kosten entstehen.

    Das ist - fast - immer so. Ganz gleich, ob offenkundig millionenschwere Investitionen nötig sind oder hunderte neuer Stellen, es entstehen (folgt man dem Gesetzentwurf) fast nie relevante Kosten. Es wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre.

    Das SGB ist ein Bundesgesetz, ob das also Zuständigkeit der Länder ist, ist diskutabel (s.O.).

    Ich habe Zweifel, dass die angestrebte Neuregelung im SGB V dazu führt, dass die Länder und Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) einschließlich der zugehörigen Leitstellen zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. (Die Tatsache, dass die stationäre Versorgung im SGB V geregelt ist, führt ja auch nicht dazu, dass die Länder und Kommunen sich nicht mehr um Krankenhäuser Gedanken machen müssten.)

    Ob dies der Fall ist, wird vermutlich so abgefragt, ob sich zur letzten Dialyse etwas beim Patienten geändert habe oder "etwas Wichtiges" vorgefallen sei.

    Wenn der Patient das - unrichtig - verneint und zu diesem Zeitpunkt noch hätte gerettet werden können, unterbricht das die Kausalität für die Mitarbeiter im Krankenfahrdienst?

    *Auch wenn der Artikel ein Rettungsdienstfahrzeug zeigt sowie von einem Krankentransport spricht, gehe ich eher davon aus, dass eine Krankenfahrt gemeint war.

    Das Bild ist als "Symbolbild" gekennzeichnet, hat also mit dem Beitrag nichts zu tun, sondern soll nur als Titel- und Vorschaubild in Social Media gut aussehen. Dem Bericht nach handelt es sich um eine Krankenfahrt.

    Dieses Bild wurde auf Twitter in den Kommentaren geteilt. Demnach hätte die Behörde keine Lohnfortzahlung bestätigen / zahlen wollen.

    Faszinierend finde ich, dass man offenbar - sobald man von einer bevorstehenden Alarmierung Wind bekam - bereits versucht hat, die Helfer vorzualarmieren (was den Wert einer Realalarmierung nicht steigert).

    Deine Sicht ist (nachvollziehbar, aber zu sehr) aus Sicht des Helfers gedacht.

    Im Gesundheitswesen gilt bereits bei hauptamtlichen Kräften, dass der Arbeitsmarkt ein Arbeitnehmermarkt ist. Das gilt umso mehr im Ehrenamt. Wer nicht genug aus der Sicht des Helfers denkt, hat dann halt keine und ist herzlich eingeladen, das aus dem rege sprudelnden Topf der Steuermittel hauptamtlich abzudecken oder auf "spontane Soforthilfe" zu setzen. Kochen und betreuen kann eh jeder, und Erste Hilfe lernt man ja für den Führerschein. Das wird schon, nur Mut!

    Das verstehe ich nun nicht. Wo ist denn der Unterschied, ob der OA Rufbereitschaft von zu Hause macht oder der Direktionsdienst einer Feuerwehr? Beide müssen im Einsatzfall sofort reagieren und innerhalb einer definierten Zeit ihre Arbeit aufnehmen.

    Der Unterschied ist, dass der Rufdienst eben nicht sofort zur Verfügung stehen muss, sondern nur telefonisch erreichbar sein und dann ggf. seine Arbeit aufnehmen können muss. Er kann also nicht von der Nordseeküste in die Berge fahren, aber durchaus einkaufen gehen, Veranstaltungen aufsuchen usw. usf. Das hindert ihn ja nicht, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von rund einer Stunde an der Arbeitsstelle zu erscheinen.


    Das ist schon etwas anderes, als sich nur in einem bestimmten Umkreis aufhalten zu dürfen und binnen 90 Sekunden den Dienst aufnehmen zu können.

    Rufbereitschaft = keine örtliche Begrenzung, wenn man gerufen wird dauert das Eintreffen eben so lange wie es dauert.

    So ist es - wobei das Eintreffen in der Regel nicht beliebig lange dauern darf, aber eben immerhin doch länger als beim Bereitschaftsdienst. Wer fordert, dass der "Rufdienst" binnen 20 Minuten am OP-Tisch stehen muss, hat Bereitschaftsdienst angeordnet.

    Ich habe noch nicht verstanden, was das Problem war. War es ein technischer Ausfall, oder eine menschliche Fehlleistung?

    Naja, wenn man Calltaker und Disponent trennt und der eine den Einsatz falsch ablegt oder der andere ihn übersieht, merkt halt keiner, dass da nix passiert; es sei denn, das System merkt das.


    Wird aber vermutlich alles gut ausgehen, es sei denn, es kam wirklich "aufgrund der Verzögerung" jede Hilfe zu spät. Das scheint mir aber eher so dahergesagt.

    Ok, ich bin mir sicher dein Stundensatz vergoldet dir den Anruf um 0300, aber meinst du das ernst?

    Es gibt tatsächlich Kliniken hier im Raum, die offenbar - neben der eigenen Rechtsabteilung - eine Vereinbarung mit einer medizinrechtlich spezialisierten Kanzlei haben, so dass notfalls auch mal außerhalb der üblichen Geschäftszeiten Rechtsrat eingeholt werden kann (naja, nachts vermutlich nicht so einfach).


    Der Rest ist langjährige Bekanntschaft und gegenseitige Wertschätzung. Wir führen tatsächlich öfters mal Telefonate der Art "was wäre denn, wenn sich in einer größeren Klinik im Umland der Landeshauptstadt folgendes ereignet hätte", natürlich nur zu völlig fiktiven Sachverhalten. :S


    Bezahlt werde ich dafür leider nicht. 8)

    Und dann auch die Frage im Raum steht, wer das bezahlt.

    Die Klinik. Und ich bin sicher, nicht zu knapp.

    Es geht hier ja um einen niederschwelligen Kontakt, der regelmäßig in Anspruch genommen wird (mit Fragen, die offensichtlich meist auch ein TNA zufriedenstellend beantworten kann...)

    Wenn und so lange das so ist, ist das ja auch gut. Ich beantworte in gewissem Umfang auch medizinische Fragen von Kollegen. :S

    Kann man die Stellungenahme von Herrn König auch als nicht-Mitglied irgendwo einsehen?

    Als Mitglied kann man sie auch nicht einsehen. Dazu hätte man vermutlich zur Mitgliederversammlung anreisen müssen.

    Würde mich daher freuen, wenn jemand der sich die Erörterungen angehört hat das kurz zusammenfassen könnte..

    Bei der internen Facebook-Gruppe drohte dafür ja der Rausschmiss. Hier drohte dann vermutlich der Vereinsausschluss. :S