Nicht in deinem sozialen Gefüge, aber in Kreise wo Kriminalität etwas erstrebenswertes ist, ist eine Haftstrafe quasi der Ritterschlag. Aus unserer Sicht verrückt, aber soziologisch innerhalb dieser Gruppe gar nicht so unlogisch.
Solche Delikte dann mit richterlicher Ermahnung und 40 Arbeitsstunden zu ahnden, kann allerdings auch nicht die Lösung sein.
Das ist eben wieder einer der Fälle, wo vielleicht juristisch korrekt entschieden und für das verfügbare Strafmaß sogar nicht gering geurteilt wurde, es aber nichts daran ändert, dass der handelsübliche Bürger das Urteil für unangemessen gering empfindet und sich "mehr" erwartet hätte.
Naja, man muss das Strafmaß eben in den Strafrahmen einordnen. Das Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung, nicht Strafe; daher ist die Verhängung von Jugendstrafe bereits an besondere Voraussetzungen gekoppelt und im Regelfall auf maximal 5 Jahre begrenzt (§ 18 Abs. 1 JGG), bei Heranwachsenden auf maximal 10 Jahre. Da sind die in diesem Fall ausgeurteilten Strafen schon vergleichsweise hoch, vor allem, wenn man nicht zu einem Tötungsvorsatz kommt (und auch keine schwere Folge i.S.d. § 226 StGB feststellen kann), sondern es bei der gefährlichen Körperverletzung bleibt.
Zum Vergleich: für vollendeten Mord in Tateinheit mit Raub mit Todeserfolge (Opfer auf offener Straße niedergeschossen und erstochen, beide Verletzungen tödlich) gab es hier im südwestdeutschen Raum für zwei nicht vorbestrafte Heranwachsende vor einiger Zeit 6 und 8 Jahre Jugendstrafe (und auch das hat mich positiv überrascht; oft sind Jugendkammern doch eher zurückhaltend).
PS: Auch wenn juristisch und ethische korrekt muss der Schütze hinterher trotzdem damit leben und klar kommen, dass er einen Menschen getötet hat. Das ist wohl nicht so trivial, wie Hollywood das meist vermittelt.
Ich kenne mindestens einen Polizeibeamten, der nach einem solchen Erlebnis weitgehend arbeitsunfähig ist (und da ging es nicht um tödliche Schüsse, sondern "nur" Extremitätenverletzungen).
Ich nehme aus dem Fall wieder mal mit, bei meiner Linie zu bleiben, und lieber feige lange zu leben als als Held frühzeitig aus dem Leben zu scheiden oder behindert zu sein. Hilfe rufen, selbstverständlich, auf Abstand sich einmischen, vielleicht gerade noch, aber wirklich niemals sich in eine körperliche Auseinandersetzung begeben.
Es kann auch reichen, sich in der Bahn über laute Musik zu beschweren; ab und an - wenn auch glücklicherweise selten - hat man danach plötzlich ein Messer im Hals stecken. Insofern ... schwierig, welche Schlussfolgerungen man dafür für seine Lebensgestaltung zieht. Jedenfalls sollte man sich sein Gegenüber - und die Situation - gut ansehen.