Beiträge von thh

    Wo liegt das Problem, wenn der durchschnittliche Hauptschüler die dafür notwendige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat?

    Wenn er nicht nur die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, sondern neben den praktischen auch die theoretischen Inhalte fachlich beherrscht (was der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung theoretisch, nicht aber zwingend praktisch bestätigt), gibt es kein Problem.


    (Ich will das im Übrigen nicht auf Hauptschüler eingeengt sehen. In den Berufen, die ein Studium - im eigentlichen Sinne, also ein längeres, rein theoretisches - erfordern, bestätigt der erfolgreiche Abschluss desselben - einschließlich ggf. enthaltener oder anschließender Praxisphasen - nicht notwendig, dass der Absolvent auch in der Lage ist, seinen Beruf praktisch erfolgreich auszuüben. Dasselbe potentielle Problem also, nur umgekehrt.)

    Jetzt hat mir allerdings eine befreundete Notärztin erzählt, dass sie inzwischen bereits mehrere KatRetter-Einsätze absolviert hat und zumindest teilweise (aus Neugier auf die Reaktion) angegeben habe, dass es ihr nach dem Einsatz emotional schlecht ging. Auch hier erfolgte keinerlei Reaktion oder Rückmeldung.

    Das finde ich extrem bedenklich.

    Wieso? Hat KatRetter denn zugesichert, dass man sich um das emotionale Wohlergehen der freiwilligen Helfer kümmere? Wenn nicht, ist die Erfassung halt eine Statistik, die man hübsch auswerten kann: 73% ging es nach dem Einsatz gut, 27% waren emotional nicht so gut drauf.

    Die vielmals angesprochene Verzahnung des RD mit dem KatS habe ich schon oft gehört, selbst aber in nahezu 30 Jahren kaum erlebt.

    Das kommt darauf an, wie man das lebt. Von selbst verzahnt sich da auch nichts.

    Hauptamtliches Rettungsdienstpersonal hat hier kein Bock auf Ehrenamt.

    Verständlich.

    Die ehrenamtlichen Einheiten (KatS-Züge, SEG) des Sanitäts- und Betreuungsdienstes sind quasi fast tot. Papiertiger (Zahlen "schönreden"), schlechte Ausrüstung, kaum gute Helfer, nahezu keine Einsätze.

    Natürlich hat der Katastrophenschutz praktisch keine Einsätze. Aber wird das Personal denn in Krankentransport und Notfallrettung eingebunden? Ehrenamtliche RettSan als entsprechende Funktionen, ehrenamtliche Sankräfte als Praktikanten?


    Wenn man das nicht macht, ist natürlich auch der Ausbildungsumfang des RettSan egal. Der Punkt ist ja gerade, das man ehrenamtliches Personal, das originär für den KatS (oder MANV) gebraucht wird, regelmäßig im Rettungsdienst einsetzen kann, damit (a) die Qualifikation im Ernstfall vorhanden ist - wer nach dem Rettungsdienstpraktikum in der RettSan-Ausbildung bis zum ersten Großeinsatz fünf oder zehn Jahre später nicht mehr im Einsatz war, kann auch nichts mehr - und (b) die Motivation erhalten bleibt. Wenn man das nicht macht, kann man sich das Ausbilden von RettSan auch sparen. Es ist weitgehend egal, ob jemand als Sanitäter/Einsatzsanitäter/Sanitätshelfer keine Erfahrung hat, weil er nie real zum Einsatz kommt, oder ob er als Rettungssanitäter keine Erfahrung hat.

    Es kann doch nicht deren Ernst sein, dass kleinere Straftaten unbestraft bleiben, weil Täter bereits mehrere Straftaten begangen haben und man nur die schweren Vorfälle verfolgt.

    Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen (§ 154 StPO).

    Frank Flake hat folgende Dinge bemängelt:
    1. Die Verfahren werden zu oft eingestellt. (mögliche Gründe hast du selbst ausgeführt)

    2. Die Verfahren dauern viel zu lange. (dito)

    3. Die Strafen fallen weich aus, wenn es welche gibt.


    Zu Punkt Drei bemerkst du, dass eine "bemerkenswerte Unkenntnis der Materie" vorliege.

    Im Hinblick auf die Bemerkung, man müsse das mögliche Strafmaß von fünf Jahren auch einmal ausschöpfen,

    Allerdings ist es richtig, dass die Strafen insgesamt sehr selten zu Haftstrafen führen. Und wir sprechen da nicht von den von dir geschilderten "Durchschnittsfall beim Ersttäter, der ggf. alkoholisiert und geständig ist", sondern durchaus von Vorbestraften, von Taten die über Durchschnitt hinweg gehen (bspw. fliehende Rettungskräfte werden die Treppen runtergetreten), usw.

    Das fällt im Bereich der Körperverletzungsdelikte jetzt auch nicht besonder aus dem Rahmen, solange es nicht zu erheblichen Verletzungen führt.

    Das nicht jedes mal 5 Jahre Haft verhangen werden ist klar, wenn aber schon die Forderungen der StA erkennen lassen, dass man die Tat nicht besonders schlimm findet,

    "Schlimm" ist relativ. Was erwartest Du denn an Sanktionen für "einfache" (vorsätzliche) Körperverletzungsdelikte?

    Vielleicht liegt also doch keine bemerkenswerte Unkenntnis der Materie vor, sondern eine Kenntnis von Fällen, bei denen die Strafen sehr gering ausfielen obwohl sie oberhalb des durchschnittlichen Falles lagen.

    Das dürfte wohl darauf ankommen, was konkret "sehr gering" ist, und was "oberhalb des durchschnittlichen Falles" bedeutet (Knochenbrüche? ausgeschlagene Zähne?).

    Ohne jetzt irgendwas neues zu erzählen: Ich möchte an dieser Stelle einfach mal anmerken, dass es in Zeiten, in denen ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht mehr so viel Wert legt, die Einstellung solcher Verfahren nicht gerade dazu beiträgt, Vertrauen in unser Staatsgebilde zu festigen.

    Diese Ansicht teile ich. Der Haushaltsgesetzgeber tut das allerdings nicht.

    Es bringt nun mal nichts, wenn höhere Strafen vorhanden sind, die Staatsanwaltschaften diese jedoch kaum zur Anklage bringen und die Gerichte das Strafmaß (welches schon vorhanden ist) nicht ausreizen.

    Ein Strafrahmen muss alle denkbaren Tatvarianten abdecken können, auch die denkbar schwerste Tatbegehungsweise unter den schlimmsten Begleitumständen durch einen 50fach Vorbestraften. Daher muss das Strafmaß für einen Durchschnittsfall beim Ersttäter, der ggf. alkoholisiert und geständig ist, weit, weit vom oberen Ende des Strafrahmens entfernt bleiben. Genauso wenig wie der durchschnittliche Ladendieb zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, wird es der durchschnittliche Körperverletzer (oder tätliche Angreifer). Insofern offenbar die Bemerkung, das höchstmögliche Strafmaß von fünf Jahren werde nie ausgereizt, eine bemerkenswerte Unkenntnis der Materie.


    Will man höhere Strafen erreichen, muss man den Strafrahmen erhöhen, entweder durch Erhöhung der Höchst- oder Einführung bzw. Erhöhung einer Mindeststrafe. Will man höhere Mindeststrafen erreichen, muss man eine Mindeststrafe vorsehen oder diese erhöhen. (All das muss natürlich in einem vernünftigen Verhältnis zur Schwere des Tatbestandes stehen, um verfassungsgemäß zu bleiben.) Dabei macht es schon einen Unterschied, ob die Mindeststrafe drei oder sechs Monate beträgt - denn eine Sanktion wird sich beim durchschnittlichen Ersttäter in der Regel an der Untergrenze bewegen, und Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten dürfen nur in Ausnahmefällen verhängt werden, so dass also im Regelfall eine Geldstrafe verhängt werden wird. Bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten ist dann aber zwingend eine Freiheitsstrafe auszuurteilen, deren Vollstreckung beim Ersttäter in der Regel zur Bewährung ausgesetzt wird, beim Wiederholungstäter in laufender Bewährungszeit aber nicht.


    Will man eine zeitnahe Ahndung (und weniger Einstellungen nach Opportunitätsvorschriften), wäre es mutmaßlich sinnvoll, den Staatsanwaltschaften nicht nur zwischen 65% und 85% des (nach den eher sparsamen Personalbedarfsberechnungen) notwendigen Personals zuzuweisen.

    Deshalb finde ich es auch sehr problematisch, dass (antizipierte) Schuldunfähigkeit oft zur Folgelosigkeit der Tat führt.

    Wir bestrafen Täter nun einmal deswegen, weil sie sich schuldig gemacht haben.

    Der Täter denkt sich fortan "Wirf ein paar Pillen ein, dann kannst Du offenbar machen, was Du willst". Der Gesetzgeber müsste hier meiner Meinung nach auch eine (neue und effizientere) Lösung finden. Wenn ein Täter tatsächlich die Kontrolle verliert, weil er Drogen nimmt, muss die Gewalttat trotzdem eine Konsequenz haben, die dazu führt, dass der Täter sich es das nächste Mal halt vorher überlegt, ob der die Drogen nimmt.

    Im Grundsatz gibt es das mit der - durchaus umstrittenen - Figur der "actio libera in causa", bei der der Täter nicht dafür bestraft wird, dass er im Rausch etwas tut, sondern dafür, dass er sich bewusst in einen Rausch versetzt hat, um dann etwas zu tun, und die Strafvorschrift des § 323a StGB.


    Das Problem liegt in der Praxis nicht selten aber auch hier an anderer Stelle, nämlich dabei, die Schuld(un)fähigkeit erst einmal genauer zu beleuchten und festzustellen. Dafür braucht man einen - möglichst erfahrenen - forensisch-psychiatrischen Sachverständigen. Die waren immer schon rar und werden eher noch rarer, und zudem hat der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit beschlossen, dass nach dem Fall Mollath Personen im Maßregelvollzug in viel kürzeren Zeitabschnitten und durch regelmäßig wechselnde Sachverständige zu begutachten sind. Deshalb haben diese Sachverständigen kaum Kapazitäten, und es wird zunehmend schwierig, schon bei Schwerkriminalität (in Haftsachen: zeitnahe) Gutachten zu erhalten.


    Daraus folgt zweierlei: Erstens blockiert man sich die wenigen Gutachter ungern mit Kleinkriminalität, bspw. Gewaltdelikten, bei denen niemand getötet oder schwer verletzt wird, und überhaupt Straftaten unterhalb der Verbrechensschwelle. Zweitens dauern solche Gutachten in Nicht-Haftsachen dann sehr lange, was bei einer viel zu niedrigen Personalausstattung und dementsprechend hohen Verfahrensbeständen ebenfalls ungut ist. Also erledigt die Praxis vielerorts solche unklaren Konstellationen (zweifelhafte Schuldfähigkeit, keine Schwerkriminalität) ohne Gutachten durch Einstellung (großzügig nach Opportunitätsvorschriften, insb. nach § 154 StPO, weil man da nichts weiter begründen muss, wenn es nicht anders geht nach § 170 Abs. 2 StPO, weil Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen ist). Und ist das ein- oder zweimal so gelaufen, sieht der nächste, der ein Verfahren gegen diesen Beschuldigten anhängig hat, dass da offenbar Probleme mit der Schuldunfähigkeit vorliegen, und geht genauso vor.

    Ihr arbeitet in Berlin nach einem standardisierten Abfrageschema, bei dem der Disponent keinerlei Einfluss mehr auf die bestmögliche Versorgungsstrategie hat?

    Das ist im Zweifel eine Frage der Begrifflichkeiten.


    Üblicherweise wird unter einer strukturierten Notraufabfrage ein Vorgehen verstanden, bei dem ein Schema oder Leitfaden vorliegt, von dem der Disponent aber auch in Formulierung und Reihenfolge abweichen kann. Auf dieser Grundlage kommt er zu einer Einschätzung der Situation und entscheidet dementsprechend, welche Rettungsmittel zu entsenden sind.


    Hingegen wird unter einer standardisierten Notrufabfrage üblicherweise ein System verstanden, bei dem die Fragen fest vorgegeben und wörtlich zu stellen sind, wodurch ein Entscheidungsbaum durchlaufen wird, der am Ende einen Einsatzcode generiert, mit dem die zu entsendenden Rettungsmittel festgelegt werden. Bei einer standardisierten Abfrage ist es daher prinzipbedingt so, dass derjenige, der den Notruf abfragt, praktisch keinen Entscheidungsspielraum hat (außer das Gespräch so zu führen, dass er die Fragen verständlich rüberbringt und die Antworten richtig versteht und den Auswahlmöglichkeiten im Abfragesystem zuordnet).

    Gab es da eine Verbesserung hinsichtlich nicht indizierter Rettungsdiensteinsätze?

    Die einen sagen so, die anderen sagen so.


    Haftungsmäßig ist das für den Disponenten die günstigste Lösung.

    Und nur dann macht es Sinn, wenn der höchst Qualifizierte disponiert. Wenn die Call Taker wenig Ahnung von Medizin haben eher nicht.

    Bei einer standardisierten Abfrage hat der Calltaker Fragen vorzulesen und die Antwort anzuklicken, um danach die nächste Frage vorzulesen. Weitergehende medizinische Kenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Aus dieser fest vorgegebenen Abfrage ergibt sich dann üblicherweise über den Einsatzcode, welche Rettungsmittel zu alarmieren sind.


    Die Aufgabe des Disponenten ist dann eigentlich nur noch, festzustellen, welche passenden Rettungsmittel am nächsten dran sind bzw. die erforderlichen Rettungsmittel zu besorgen. (Oder,ggf., welche in Betracht kommenden Rettungsmittel die Anforderungen erfüllen - das aber eben nur dann, wenn die Auswahl über "KTW, RTW, Notarzt" hinausgeht.)

    Das passiert bereits seit einigen Jahren. Die Zeiten, dass jeder abfragen und disponieren kann, wie er will, sind vorbei. Das begann mit der strukturierten Abfrage und geht nun immer mehr über in die standardisierte Abfrage.

    Das kann ich für meinen Nahbereich nicht bestätigen. Klar, wenig aussagekräftig - man liest allerdings (hier und anderswo) doch recht häufig dieselben Beschwerden.

    Es ist von den Rettungsleitstellen absolut nicht gewünscht, eine gemeinsame Gesundheitsleitstelle zu bilden aus 112 und 116117.

    Ist das so? Hierzulande wurde über viele Jahre erst der lokale "ärztliche Notdienst" und dann die 116117 fast überall auf den ILS abgefragt, und nach den Rückmeldungen, die ich dazu bekommen habe, wurde das sehr geschätzt, weil sich Einsätze "auf Zuruf" von Rettungsdienst zu ÄBD und umgekehrt verschieben ließen und - nicht zuletzt - weil Anrufe desselben Hilfesuchenden, der es mit verschiedenem Dramatisierungsgrad erst hier und dann dort versucht, im selben System zusammengeführt werden.

    Gekündigt wurden die Verträge m.W. durch die KV BW, die dann stattdessen ihr Callcenter eingerichtet hat.

    Darum geht die Politik den Weg, dass die Zentren organisatorisch und örtlich getrennt sind, aber technisch zusammengeführt werden. Dann reicht ja, wenn die 116117 teemedizinisch angebunden wird, weil die 112 entweder abfragt und disponiert bei Notfällen, oder eben weiterleitet.

    Auch hier kann ich nicht folgen. Wenn die 112 richtig abfragt und disponiert, wozu brauche ich dann zur Entlastung des Rettungsdienstes eine telemedizinische Anbindung der 116117? Dann fahren die RTW doch ohnehin nur die indizierten Einsätze, weil die anderen an die 116117 abgegeben werden. Dafür reicht die Möglichkeit einer Übergabe des Gesprächs (und es darf freilich auf der dafür vorgesehenen Leitung keine Wartezeiten im Bereich vieler Minuten geben ...).

    Hier kann ich gar nicht folgen. Es geht nicht darum, dass jemand ins Bett gehoben wird. Das wäre erstmal Aufgabe der Familie, des Hausnotrufs, oder des Pflegepersonals.

    Und wenn so ein Hilfeersuchen auf der ILS aufläuft, dann teilt man das dem Anrufer dann auch so mit und hakt den Einsatz ab? Dann will ich nichts gesagt haben.

    Aber es geht ja darum, dass manche Patienten vor Ort eine Untersuchung und anbehandlung bzw. Steuerung in die richtige Richtung benötigen. Das hat ursprünglich der KV Dienst gemacht. Der kommt kaum hinterher, und die KVB sagt sie wird das zukünftig nicht schaffen. Also wird man diese Tätigkeit anderen Berufsgruppen zuteilen müssen. In Niedersachsen wird das bereits gemacht, die Johanniter besetzen mit Pflegefachpersonen und NotSan Fahrzeuge des 116117 Dienstes. Ich fände auch besser, wenn da die Niedergelassenen ihrer Pflicht nachkämen, aber es ist alles eben schwierig.

    Bemerkenswert, dass man in einer dreijährigen Ausbildung mit Hauptschulabschluss nicht nur die gesamte Notfallmedizin, sondern auch noch den hausärztlichen Bereich erlernen und abdecken kann. Weshalb bezahlen wir eigentlich ein Studium von über sechs Jahren und lassen die Leute dann nochmal fünf Jahre einen Facharzt machen, wenn man auch mit acht Jahren weniger hinkommt, gerade in der doch eher schwierigen Situation außerhalb der Praxis mit begrenzten UNtersuchungsmöglichkeiten?

    Tag ein Tag aus wird aus einer Defensivhaltung weil Angst vor Ärger ständig aggressiv übertriagiert. ÄLRD sagen RTW dürfen Patienten nicht zuhause lassen, Leitstellen sagen, sie sitzen mit zwei Beinen im Knast.

    Und das lösen wir jetzt dadurch, dass Notfallsanitäter mit Krankenpflegepersonal zusammen rausfahren, sich den Patienten anschauen, dann aufgrund der verbreiteten Defensivhaltung einen RTW anfordern, den die ILS aufgrund der verbreiteten Defensivhaltung dann entsendet und der den Patienten dann aufgrund der verbreiteten Defensivhaltung transportiert. Können wir uns da nicht den ersten Schritt sparen?

    Alternativ wäre es eine Lösung, das Personal besser zu qualifizieren, damit es nicht so defensiv handeln muss. Oder direkt höherqualifiziertes Personal entsenden. Vielleicht ... einen Allgemeinmediziner?


    Ich finde das ehrlich gesagt nicht den großen Wurf.

    Es lohnt sich übrigens, alles zu lesen zur 116117. Es ist mitnichten so, als müssten da ständig Ärzte einen Hausbesuch machen. Alleine schon, dass schnell bei der 116117 geantwortet wird, und das alle 116117 Zentren teemedizinisch angebunden sein sollen, wird eine bedeutende Entlastung bringen für den Rettungsdienst.

    Wenn das so wäre, warum bindet man dann nicht alle ILS telemedizinisch an? Das würde das Problem doch viel tiefgreifender lösen, weil dann Einsätze, die kein Bestandteil der Notfallrettung sind, nicht mehr mit RTW beschickt werden müssen.

    Explizit möglich ist auch, dass der aufsuchende Dienst durch andere Heilberufe durchgeführt werden kann.

    Durch welche denn genau? Ärzte durch Gemeindenotfallsanitäter zu ersetzen scheint mir nicht wirklich der geheime Masterplan zu sein, und ansonsten fehlt es doch eher nicht an einer organistaorischen oder rechtlichen Grundlage, sondern an den vorhandenen Ressourcen. Wenn jemand wieder ins Bett geholfen werden soll, es aber niemanden gibt, der das übernehmen kann, dann fährt dort eben der RTW, oder der KTW, oder der Gemeindenotfallsanitäter, oder der Löschzug, oder die Streife hin.

    Insgesamt wird dan Telemedizin weniger aufsuchender Dienst nötig sein, und der wird sich auf mehr Professionen verteilen. Eine gute Lösung, um weniger RTW loszuschicken.

    Die Logik erschließt sich mir nicht. Wenn durch Telemedizin weniger "aufsuchender Dienst" nötig sein wird und man daher auch weniger RTW losschicken muss, heißt das nicht, dass die Abfrage der Einsätze bei der 116117, aber auch der 112 nicht richtig funtkioniert und daher (Hausbesuche und vor allem) RTW-Einsätze generiert werden, die medizinisch nicht erforderlich sind? Wenn das so ist, warum verbessert man dann nicht die Abfrage- und Dispositionsqualität? Und warum wird das ausgerechnet ein Telemediziner lösen? Und welche "Professionen" sollen das dann sein?

    Das zukünftig Leitstellen auch noch KTW direkt entsenden können, ohne Transportschein vorher, wird da auch gutes erreichen.

    Das Problem sind ja eher nicht die Transportscheine, sondern die nicht existenten KTW. Sonst würde man zu Einsätzen, die ersichtlich keine Notfalleinsätze sind ("RTW ohne"), ja keine RTW entsenden (und blockieren), sondern KTW.

    Ist das generell überhaupt machbar? Liegt die gesetzgebende Kompetenz überhaupt beim Bund?

    Für die Regelung des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung? Sicher.


    Natürlich können die Länder für den Rettungsdienst abweichende Regelungen treffen. Soweit das dann den geforderten Leistungsumfang unterschreitet, wird im Zweifel keine Leistungspflicht der Krankenkassen bestehen; soweit der geforderte Leistungsumfang überschritten wird, wird für die Überschreitung keine Leistungspflicht bestehen.

    Ich frage mich gerade, wie er Deutschlands ERSTER ICC-Notsan geworden ist. Wenn ich diesen und alle vorangegangen Artikel richtig interpretiere, begann dieses Pilotprojekt doch erst am 1. September diesen Jahres.

    Wo hat der Kollege seine ICC-Ausbildung absolviert?

    Wie lange hat diese Ausbildung gedauert?

    War es nur eine mehrmonatige Weiterbildung oder tatsächlich ein Studium?

    Soweit ich das verstehe, hat er das Konzept erfunden und sich daher die Qualifikation ohne weiteres verleihen können.

    Die beschriebene Versorgung kann in meiner Vorstellung ein RTW ohne PKW Vorhut und ohne NEF (und ohne Telefonat, und ohne Telemedizin).

    Aber RTW und NEF waren doch nicht schnell genug! Wo es doch um Sekunden geht, um durch Händedruck, Zuhören, Lesen der Medikamentenliste und Anordnung einer Blutdruckmessung Leben zu retten!


    (Warum auch immer man - vorausgesetzt, die Blutdrucksenkung war aufgrund der Symptomatik indiziert - dazu mit irgendjemand telefonieren sollen müsste.)

    Mit so einem "tollen" Artikel kann man vielleicht einen Landrat oder Oma Erna beeindrucken, aber sicher kein Fachpersonal. Das kann doch gerade nicht dein Ernst sein?

    Aber wenn doch die schrille Stimme aus dem Radio ruft!

    Geiler Intenisv Irgendwas Typ, der für Urapidil (mutmaßlich) den Arzt anrufen muss, was unsere NotSans vöiug ohne Intensiv Irgendwas und ohne Arzt dürfen (und können).

    Das funktionierte auch schon vor fast drei Jahrzehnten und bedurfte nur einer RTW-Besatzung. (BTDT.) Gut, die Rechtslage war nicht so gesichert wie heute, und es waren andere Zeiten, aber ich bin doch etwas ... unterwältigt, so to speak.

    Und daraus schließt zB Andreas, dass es in diesem Bereich bei Befolgung von SOP zu Verstößen gegen das HPG komme, wenn die SOP den NotSan mit inhaltlichen Beurteilungen beauftrage.

    Ja, sicher. Eine "Vorabdelegation" ist nur möglich, wenn die Indikationsstellung durch den delegierenden Arzt, also in der Praxis durch die SOP, erfolgt, so dass eine eigene Indikationsstellung durch den NotSan nicht mehr nötig ist. Das ist m.E. ja einigermaßen offensichtlich.


    (Ich verstehe sowieso nicht, was die ganze Delegiererei nach Einführung des § 2a NotSanG noch soll. Da, wo sie sinnvoll wäre - bspw. peripher-venöser Zugang außerhalb von Notfallsituationen - gibt es in der Regel keine SOP ...)

    Das ist m. E. die Frage, was er sich dabei gedacht hat. Bzw. ob er sich wohl das gedacht hat.

    Bundesrats-Drucksache 562/1/20, S. 29: "Die darüberhinausgehenden Regelungen des Gesetzentwurfs sind nicht zu übernehmen. Hierzu im Einzelnen:


    – § 2a Absatz 1 Nummer 3 NotSanG des Gesetzentwurfs vermengt die zu regelnde Thematik der fehlenden heilkundlichen Kompetenz für lebensrettende Maßnahmen im Sinne des § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG (bisherige Notstandshandlungen), bei denen kein Notarzt rechtzeitig vor Ort

    sein kann, aber notwendig wäre, mit dem Themenfeld der standardmäßigen Delegation im Sinn des § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c NotSanG. § 4

    Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c NotSanG betrifft gerade keine lebensrettenden Maßnahmen. Heilkundliche Maßnahmen, für die entlang eines definierten Logarithmus (sic!) standardmäßig eine Delegation vorab ausgesprochen wird, die also weiterhin heilkundlich vom Arzt selbst zu verantworten sind,

    sind in der Regel „einfache Maßnahmen“, die in keiner Weise mit Notstandsmaßnahmen zu vergleichen sind und auch keinerlei fließenden Übergang zu diesen haben. Notstandsmaßnahmen eignen sich aufgrund ihrer Vielschichtigkeit und Komplexität gerade nicht für eine standardmäßige Delegation. Eine solche würde daher von den zuständigen Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD) auch nicht ausgesprochen werden."

    Ein Problem kann ja nur dann auftreten, wenn es SOP-Maßnahmen gibt, die nicht der Lebensrettung oder der Abwendung wesentlicher Folgeschäden dienen. Das wäre ggf. ein Thema der zunehmenden erweiterten Versorgung durch Rettungsfachpersonal in einer Art "Vorfeldbereich".

    Und, wenn man dem Gesetzgeber folgt, der Anwendungsbereich für "vorabdelegierte" SOP-Maßnahmen, weil solche Vorgaben für komplexe Notfallsituationen nicht in Betracht kommen.

    Sinnvoller empfinde ich die Konstellation, dass der NFS mit seinem Azubi auf einem Fahrzeug sitzt. Zeitgleich mit dem (A/N/R)TW alarmiert ist, welcher mit zwei RS(+) alarmiert wird. Am Ende kann der NFS begleiten, oder die RS fahren alleine. Auch nach Therapie. Je nach Fall.

    Der NFS ist wieder frei. Und fährt zum nächsten Einsatz. Auch erstmal alleine, wenn es sein muss. Bis Transportkapazitäten frei sind.

    Also quasi ein Ersatz von Notarzt durch NotSan und von NotSan durch RettSan. Macht Sinn.

    In der Kombination Para-Medizin etc. heißt es aber nicht gegen, weil diese Übersetzung keinen Sinn ergibt. Da heißt es "Neben-".

    Neben dem "Paramedic" - dem "nicht-so-ganz-Mediziner", dem nicht-ärztlichen Fachpersonal - gibt es im angelsächsischen Sprachraum ja auch den Begriff des "Paralegal", des "nicht-so-ganz-Juristen", der über juristische Kenntnisse verfügt, aber eben kein Volljurist ("Lawyer") ist. :S