Beiträge von thh

    In einem Rechtsstaat finde ich das ehrlich gesagt alles andere als witzig.

    Lustig ist's halt schon. - Ansonsten: das ist eben die Auffassung der Bußgeldstelle, da arbeitet (in der Regel) kein juristisch ausgebildetes, sondern Verwaltungspersonal. Die Vorlagen an den Bußgeldrichter laufen zwar über die Staatsanwaltschaft, aber bei den Eingangszahlen (an Strafsachen) und der Personalausstattung (und nachdem OWi-Vorlagen statistisch nicht zählen) halte ich es für mehr oder weniger ausgeschlossen, dass da jemand mehr tut als das Standardanschreiben vorzuheften; die Akten lesen ist zeitlich gar nicht drin. Damit hängt's dann am Bußgeldrichter; der kann hocherfahren sein oder frisch eingestellt und gerade zum ersten Mal eine Bußgeldsache verhandeln. (Offenbar war aber auch niemand in der Lage, dem Gericht die Sachlage zu verdeutlichen. Keine besondere Leistung der Verteidigung, möchte ich meinen.)

    @allgemein / Mal eine andere theoretische Frage: Für einsatztaktische Entscheidungen ist im Regelfall der Fahrzeugführer - also der, der auf dem Beifahrersitz sitzt (sitzen sollte) - verantwortlich. D.h. auch, dass dieser als Einsatzverantwortlicher Aufstellflächen und Bereitstellungsräume definiert. Warum bekommt nur der Fahrer des RTW Ärger, nicht auch der Gesamtverantwortliche des Einsatzes (der könnte ja auch eine Aufstellfläche aus einsatztaktischer Sicht zuvor festgelegt haben)?

    Weil - nur - der Fahrer (also der Fahrzeugführer) für die Einhaltung der StVO verantwortlich ist. Unzulässige Anordnungen darf er dementsprechend nicht befolgen; tut er's doch, geht das mit ihm heim.

    Es wird in einigen Bundesländern durchaus viel neu gebaut,es ist jedoch ungleich verteilt.

    Um mal ein paar weitere Projekte zu nennen:

    Das Rems-Murr-Klinikum am Standort Winnenden ist auch neu(er) (Beschluss zum Neubau 2008, Inbetriebnahme 2014).

    - Katharinenhospital Stuttgart (Etappen-Neubau,zwei Teilabschnitte in Betrieb,Rest in Bau, bestehender Standort)

    Ebenfalls 2014 wurden bereits die Neubauten von Kinderklinik (Olgahospital) und Frauenklinik am Standort Mitte (Katharinenhospital) in Betrieb genommen. Damit hat sich das Klinikum in den letzten anderthalb Jahrzehnten unter Neubau mehrerer Teilkliniken von vier Standorten (Bürgerhospital, Olgahospital, Katharinenhospital, Krankenhaus Bad Cannstatt) auf die beiden letztgenannten konzentriert (und 2022/2023 drei weitere Kliniken - Sportklinik, Krankenhaus zum Roten Kreuz, Sana Herzchirurgie - übernommen).

    Im ersten Moment war ich am überlegen, ob Du nun den Rettungsdienst oder die Feuerwehr meinst? Ob eine gesicherte Unfallstelle ohne verletzte Personen, wo Betriebsstoffe aus einem beschädigten PKW auslaufen, höchste Eile geboten ist, wäre auch anzuzweifeln.

    Bei der Feuerwehr genügt es, dass das Vorgehen "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".

    Alternativ parken wir weiter weg und schieben die leicht bekleidete Oma Piepenbrink mit ihrer Lungendurchzündung bei Kälte und Regen bis zum offiziell genehmigten Parkplatz.

    Ggf. muss man die Dame ordentlich anziehen, sich um Ausnahmegenehmigungen bemühen oder sich auf Notstandsregelungen berufen, ja. Sonderrechte kann man dafür jedenfalls, wenn keine höchste Eile geboten ist, nicht in Anspruch nehmen.

    Mein Eindruck: Da ist er ein wenig ins Schwimmen geraten und hat ein bisschen an der eigentlichen Frage vorbei geantwortet. Wobei sein Moderator die Frage auch ungenau paraphrasiert an ihn weitergegeben hat. Sein Fazit war dann sinngemäß: „Das ist nicht so einfach zu beantworten“.

    Was ja eine durchaus kluge Antwort ist, wenn man sich auf diesen Aspekt nicht vorbereitet hat (und eine Antwort auch nicht sofort improvisieren kann).

    Naja. Wenn das ein Notfalleinsatz war, finde ich es nicht so krass egomanisch, den RTW direkt vor die Tür zu stellen.

    Wenn und so lange höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. (Das ist oft eher nicht - während des gesamten Einsatzverlaufs - der Fall. Ich sehe oft auch KTW ordnungswidrig stehen, bei denen die Voraussetzungen ziemlich sicher nicht vorliegen.)

    Mein Fazit:

    es lebe der Länderfinanzausgleich damit hier Spielmobile unterhalten werden.

    Lieber STEMOs vom Länderfinanzausgleich als genderkonforme Komposttoilettenhäuschen und Parklets.

    Auf der anderen Seite habe ich neulich in einer Fachzeitschrift (weiß nicht mehr, ich glaube Thieme) gelesen, dass der Einsatz des STEMO in Berlin dazu führt, dass im Schnitt 30 Minuten früher lysiert wird. Und das wäre schon ein Benefit.

    Die Frage ist ja nicht, ob sich gesundheitliche Vorteile ergeben - das darf man bei dieser Investition schwer hoffen -, sondern ob es sich lohnt, 2,4 Mrd. EUR (bspw.) aus der Finanzierung der Kliniken stattdessen für STEMOs zu verwenden. Geld wächst nicht auf Bäumen und vermehrt sich auch im Gesundheitswesen nicht von selbst, sonst könnte man einfach in jedes Dorf eine Klinik und an jede Straßenecke in der Stadt ein STEMO stellen.

    Am Mittwoch, 21. August 2024, 18.00 bis 19.00 Uhr wird DFV-Bundesfeuerwehrarzt Dr. med. Martin zur Nieden über die Heilkundlichen Maßnahmen durch Notfallsanitäter/innen im Rettungsdienst referieren. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung:


    https://www.eventmanager-onlin…innen-im-rettungsdienst-1

    Ob da ein Jurist nicht die bessere Wahl wäre

    Grundsätzlich würde ich das genauso sehen, im konkreten Fall schien mir die Fortbildung aber die Inhalte richtig und verständlich darzustellen. (Wobei ich nicht jede Folie gesehen und nicht jeden Satz aufgenommen habe, weil ich leider bis 19.30 Uhr noch auf der Arbeit war und die Veranstaltung daher nebenbei auf dem Smartphone verfolgt habe, aber insgesamt schien mir das zu passen.)

    37. Reutlinger Fortbildungstage am 14./15.11.2024 in Pfullingen

    2 parallele Tracks ("Notaufnahme und Rettungsdienst" und "Intensivpflege und Anästhesie")


    Kosten: je Veranstaltung 120,- EUR für einen Tag, 210,- EUR für zwei Tage, Ermäßigungen für Beschäftigte der Veranstalter


    Programm: hier


    Besonders hinweisen möchte ich auf den Vortrag am 14.11.2024 um 14.30 Uhr von Prof. Dr. Pitz zum Thema "Rechtlicher Rahmen der Belassung von Patienten durch den Rettungsdienst".

    Hier wären zahlen Spannend, da (ausschließlich subjektiv!!) bei Anzeigen gegen RD/LST/etc. Ermittlungsverfahren max. bei nicht ausreichendem Tatverdacht eingestellt werden, während bei KV-Delikten gegen RFP häufige wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt wird.

    Das kann ich so nicht nachvollziehen. Es bleiben aber überhaupt nur wenige medizinstrafrechtliche Verfahren, in denen ein Tatnachweis geführt werden kann; meistens scheitert das an der Kausalität. (Teilweise erfolgen Einstellungen wegen fehlenden Tatverdachts auch aufgrund einer bloßen Abschätzung, dasss ein Tatnachweis nicht wird geführt werden können.) Die verbleibenden Fälle sind dann entweder gravierend und schließen wegen der schweren Folgen eine Einstellung aus Opportunitätsgründen aus, oder es kommt - schon wegen der angefallenen Sachverständigenkosten - regelmäßig nur eine Einstellung gegen Auflagen in Betracht, die dann (auch aufgrund der Höhe der Auflage) nicht immer akzeptiert wird.

    3. Wir bekommen logischerweise nur die Patienten mit, die an den Rettungsdienst abgedrückt werden. Wir können nicht beurteilen, ob parallel vielleicht die vierfache Menge hochqualifiziert und lege artis behandelt wurde (persönlich glaub ich's zwar nicht...)

    Es macht schon viel Sinn, wenn der Fahrdienst für den ÄBD - im Auftrag der KV - durch eine Hilfsorganisation gestellt wird, und noch mehr, wenn die Disposition einheitlich über eine Leitstelle erfolgt.

    Deswegen mache ich auch keine KV-Dienste, weil ich das allgemeinmedizinische Feld nicht sicher beherrsche. Und den größten Teil der Patienten deswegen zum nächsten ärztlichen Kollegen zu schicken oder einzuweisen, halte ich für nicht sinnvoll.

    Das macht dann eben der RTW, den der KTW nachgefordert hat, weil kein Hausarzt verfügbar war. :S

    Dem würde ich vollkommen zustimmen. Allerdings löst es nicht das Problem um die Bagatelleinsätze, das aus drei Faktoren resultiert: (1) Unselbständige Menschen, (2) ein teflonbeschichteter ärztlicher Notfalldienst 116 117 und (3) die steigende Klagefreudigkeit (ob gerichtlich oder über die (sozialen) Medien) und die daraus resultierende Defensivmedizin.


    Und da muss ich sagen: Es wäre zumindest ein Fortschritt für die Notfallrettung, wenn man zu den Bagatell-Einsätzen grundsätzlich keine RTWs, sondern allenfalls KTWs entsendet.

    Sicher, da sind wir uns völlig einig. Auch der KTW wäre aber deoplatziert - ich meine, was soll eine in drei oder zwölf Monaten ausgebildete Hilfskraft denn vor Ort am Patienten feststellen, was die Fachkraft während des Notrufs nicht eruieren konnte?

    Der beste Weg wäre: Leitstellen, die alles disponieren: Feuerwehr, Krankentransport, Rettungsdienst und ärztlichen Notfalldienst. Und wenn die ILS sagt, der ÄND fährt hin, dann ist das so.

    Im Prinzip war das ja in BW der Regelfall, bis man sich umentschieden hat ...

    Nebenbei und etwas off-topic: Ich glaube, ohne es beweisen zu können, dass viele Notfallsanitäter mit subakuten Krankheitsbildern aus dem allgemeinmedizinischen Spektrum überfordert sind. Sie sollen, so zumindest die gesetzgeberische Theorie, (lebensbedrohliche) Notfälle versorgen und nicht die Arbeit des Hausarztes machen. Insofern faszinieren mich Projekte wie der Gemeindenotfallsanitäter oder das REF.

    Mich ebenfalls. Notfallsanitäter zur Erbringung der Arbeit von Hausärzten (oder meinethalben entsprechend qualifiziertem Persosanl, vgl. VERHA) zu schulen erscheint mir ähnlich sinnvoll wie MFAs für eine Tätigkeit im Rettungsdienst zu qualifizieren.

    Der Rettungsdienst klagt über große Überlastung und unnötige Notrufe. Weil ein DRK-Mitarbeiter im Landkreis Esslingen in den sozialen Medien genau das offen thematisiert hat, muss er gehen. Er reagiert mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht.

    Bezüglich der Erfolgsaussichten wäre ich mir allerdings nicht so sicher:

    Zitat

    "Da ich mich noch in der Probezeit befinde, halte ich die Kündigung für nicht korrekt im Sinne der Meinungsfreiheit", sagt er.

    (Bei einem Wiedereinstieg ins Berufsleben nach dreieinhalb Jahren Haft - die entsprechende Berichterstattung ist aus dem Artikel verlinkt - wirkt das Vorgehen jedenfalls nicht besonders klug.)