Beiträge von thh

    Das macht es nicht besser. Wenn ich mir die Größe der hiesigen ILS (Großstadt) und die Größe des KV Callcenters anschaue, frage ich mich, wo das Personal herkommen soll um das Spektrum der 112 Anrufe zeitnah abzuarbeiten. Ich Stelle mir hier nur Mal vor Grippewelle und Sturm (Windbrüche, Dächer abgedeckt etc.) vor. Dazu dann noch das normale Tagesgeschäft (VU, Brände, unklarer Gasgeruch, Wohnungsöffnung, Sturz, Brustschmerzen, Heimtransport, Verlegung). Da kann der ILS Betreiber gleich Mal ne Messehalle anmieten.

    Jetzt legt man 116117 und ILS zusammen, dann ist es auch wieder nicht recht ...


    Und wenn man ohnehin eine Messehalle braucht, ist es dann nicht immer noch besser, wenn diese Messehalle in einer Hand liegt? :S

    • Freie Arztwahl: Sofern die Leitstelle den Anrufer lenken soll, ist mindestens die für die gesetzlich krankenversicherten Patienten die bestehende freie Arztwahl aufzuheben. Die freie Wahl des behandelnden Krankenhauses ist in diesem Rahmen bei Nichtnotfällen ebenfalls aufzuheben. Jedes Kraftfahrzeug (Patient) ist erst nach der Entriegelung der Lenkradsperre (Artzwahl) lenkbar.

    Einschränkungen der persönlichen Freiheit sind ja in, aber das erschließt sich mir wiederum nicht. Warum soll man eilige Arzttermine nur dann vergeben können, wenn der Patient dann auch zu diesem Arzt gehen muss, selbst wenn er ihn als homoöpathischen Quacksalber kennt? Und warum sollten Patienten nicht das Krankenhaus ihrer Wahl aussuchen dürfen? Wenn es dort Kapazitäten gibt, ist das doch kein Problem?

    • Neuregelung der Haftung für die Träger des Rettungsdienstes für die Handlungen der Leitstellendisponenten. Erfolgt eine Disposition im Rahmen der Amtshaftungsgrundsätze oder können sich Patienten auf das Patientenrechtegesetz berufen?

    Hä? [tm] Ich kenne keine Bundesland, in dem die Leitstellentätigkeit nicht durch Beamte im haftungsrechtlichen Sinne erfolgt. Und natürlich gilt dennoch das BGB in der Fassung durch das Patientenrechtegesetz.

    • Elektronische Patientenakte - Datenschutz: Die Leitstellen müssen Zugriff auf Patienteninformationen erhalten, um insbesondere Mehrfachanrufer gezielt lenken zu können.

    Das ist mit dem besonderen Schutz von Gesundheitsdaten kaum vereinbar. Und es obliegt - natürlich - der Entscheidung des Patienten, ob er überhaupt eine elektronische Patientenakte will, und wenn ja, wer darauf zugreifen darf.


    Die offensichtlich auch in Rettungsdienstkreisen um sich greifenden totalitären Vorstellungen finde ich einigermaßen bedenklich.

    Für mich stellt sich eher die Frage, wie das hier funktionieren soll:

    "ILS sollen 24/7 einschließlich verbindlicher Terminvermittlung bei Haus- und Fachärzten so attraktiv sein, dass sie primäre Anlaufstelle in medizinischen Notfällen werden."

    Die ILS sollen die Aufgabe der Terminservicestellen übernehmen, die bis jetzt auch die 116117 hat; sonst kann man die ja nicht abschaffen.


    https://www.116117-termine.de/

    https://www.kbv.de/html/terminvermittlung.php

    Als wäre das VS und man bräuchte eine Sicherheitsfreigabe...

    Naja, vielleicht hat der DBRD ja den Anwalt, der angeblich wenig Erfahrung mit Strafverteidigung hat und kein Medizinrechtler ist, vermittelt. Das würde ich dann auch geheimhalten wollen. :saint:

    Google brachte bei dem Alter des Kindes bis 2010 nur einen Treffer.. da ging es aber darum, dass die Eltern nicht mit dem Kind zum Arzt/ins KH sind..

    Ja, wie ich schon schrieb: Verfahren gegen Eltern und Ärzte (teils mit Freispruch, teils mit Verurteilung) findet man, aber nichts mit Sanitätern.

    EDIT: lese grade, die Autorin der Info auf LinkedIn hat folgendes geschrieben: „Die amtsgerichtliche Entscheidund ist, wie die meisten, nicht veröffentlicht.

    Ja, schon, aber man kann ja dennoch eine anoymisierte Fassung anfordern, gerade mit dem Ziel der Veröffentlichung. (Wobei man sich bei einem amtsgerichtlichen Urteil, das vermutlich rechtskräftig geworden ist und daher ohne Beweiswürdigung verkürzt abgesetzt werden konnte, auch keine besonderen Erkenntnisse erwarten darf ...)

    Dass der Junge bei sofortigem Transport mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte, halte ich zumindest für eine sehr gewagte Ansicht.

    Ich halte das - in Kenntnis meiner fehlenden medizinischen Qualifikation - bei der Schilderung sogar keinesfalls nachvollziehbar, aber das mag im Gutachten stehen; das muss man dann eben ggf. hinterfragen. Wenn der Verteidiger dann allerdings nicht nur kein Medizin(straf)rechtler ist - Rettungsdienstbezug halte ich für wünschenswert, aber hier völlig optional -, sondern noch nicht einmal (primär) Strafrechtler, ist das natürlich schwierig. Der Einzelrichter wird regelmäßig auch keine weitergehenden medizinrechtlichen Kenntnisse haben, bei der Staatsanwaltschaft kommt's arg drauf an; dann kann am Ende praktisch alles passieren. :S

    Ich darf von einem strafrechtlichen Verfahren gegen einen NFS berichten, welches ein Kollege geführt hat, jedoch der verurteilte Notfallsanitäter nun an mich heran getreten ist, mit der Bitte um Aufklärung und Warnung! Er möchte euch davor bewahren, dass es euch ggfs. so ergeht wie ihm. Jedoch zunächst zur Sache:

    https://de.linkedin.com/posts/…-7146769074088280064-YEig


    In der Presseberichterstattung finde ich dazu nichts (außer verschiedenen Verfahren, teilweise Verurteilungen, gegen Ärzte und Eltern wegen vergleichbarer Fälle). Hat von dem Fall schon jemand etwas mitbekommen?

    Ich persönlich trinke fast keinen Alkohol, daher fehlt mir hier die Erfahrung. Aber mit 1,6 bzw. 2,2 Promille... Wie weit ist man da bspw. noch in der Lage normal geradeaus zu gehen?

    Das ist eine Frage der Gewöhnung. Man kann mit 2,2 Promille (oder auch 3 Promille) noch weitgehend unauffällig Auto fahren oder mit 2,0 Promille gerade noch vernehmungsfähig sein (im Sinne von "kurz vor dem Entzug").

    Aber schon Zufall zwei "trainierte" auf einem Auto und der Rest der Wache ist nüchtern.

    Feuerwehr ist halt toll, aber den Rettungsdienst muss man sich schön trinken. Ich finde das schlüssig.

    Der Silverster-Nachtdienst gehört zu den typischen Wunsch-Diensten. Bei uns gibt es auch ein paar Leute, die sich immer freiwillig melden.

    Da sollte man dann offenbar dringend bei Dienstantritt die AAK messen. :S

    Ich finde es eine Überlegung wert, nur noch eine erwachsene Begleitperson je Patient in den Räumen der Notaufnahme zuzulassen. Alle anderen müssen das Gebäude dann wieder verlassen. Eine Einzelperson tritt meiner Meinung nach viel seltener so aggressiv auf.

    Patient plus Begleitperson sind zwei; hier waren es drei. Macht das einen Unterschied? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das ohne den 16jährigen anders abgelaufen wäre.


    Ansonsten knallt es dann eben beim Abweisen der Begleitpersonen.

    So unterschiedlich sind die Ansichten. Ich persönlich finde es eher irritierend für unsere Gesellschaft, das es überhaupt so etwas wie Sicherheitspersonal in Krankenhäusern geben muss.

    Irritiert kann man ja sein, für die Sicherheit seiner Beschäftigten sorgen muss man aber trotzdem.

    Lau Bild wurde das Trio am nächsten Tag um 8 Uhr wieder aus der Haft entlassen.

    Ja, das ist bei einem Unterbindungsgewahrsam üblich. Bis dahin dürften sie ausgenüchtert sein, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass es zu weiteren Übergriffen kommt.

    Meist kommen ergänzend Menschen mit Migrationshintergrund aus den örtlichen Unterkünften hinzu.

    Vielleicht versteht man sich dann ja untereinander besser.

    Übrigens habe auch ich (bei maximaler Warngrenze) (mehrfach) täglich Warnungen vor Hochwasser bekommen. Zumindest in meinem Kreis und in den zwei weiteren Städten auf die NINA eigentlich eingestellt ist, kann ich aner sicher ausschließen, dass es tatsächlich eine de facto bedrohliche Hochwasserlage gibt/gab (bzw damit gerechnet wird).

    Naja, wenn nichts passiert, schaden die Warnungen ja nicht; falls doch was passiert, hat man aber gewarnt und muss sich keine Vorwürfe gefallen lassen. Wenn Bürger die Warnungen ignorieren, ist das hingegen deren Entscheidung. :S

    Gerade passend zum Thema Approbation und Straftaten:


    Nach einem Tötungsdelikt darf die Approbation erteilt werden, wenn die Schuld der Tat getilgt ist und das Tötungsdelikt nicht im beruflichen Zusammenhang begangen wurde bzw. zukünftig eine ähnliche Tat im beruflichen Zusammenhang zu erwarten ist.


    Rechtsreport: Approbationserteilung trotz Tötungsdelikt (aerzteblatt.de)

    Ich bin mir sicher, nach 38 Jahren könnte auch im hier geschilderten Fall eine erneute Erteilung der Approbation geprüft werden. :S


    Will sagen: der Kläger in dem Verfahren des VG Hannover ist 1946 geboren, fiel im November 1985 durch die mündliche Prüfung und hat dann im Dezember 1985 (also mit 39 Jahren) einen Totschlag begangen (wobei die Anklage offenbar auf Mord lautete) und wurde zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; wie üblich hat die Fremdtötung gut funktioniert, der nachfolgende Suizid aber nicht (der geht häufig schief), dafür hatte er vor Gericht wohl Glück. Die Haft hat er offenbar für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung genutzt, die Prüfung bestanden und dann 1990 das erste Mal die Approbation beantragt. 1997 wurde erneut eine Approbationserteilung durch mehrere Instanzen rechtskräftig abgelehnt; da war er 51). 2007 wurde die Approbationserteilung zum dritten Mal beantragt und abgelehnt; da war er 61. Danach hat er es mit einer vorläufigen Erlaubnis zur Berufsausübung versucht, das wurde aber auch nichts. Ende 2015 wurden die Voreintragungen im BZR getilgt; die lange Tilgungsfrist ergab sich aus einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt 2000 und wegen Körperverletzung (Anspucken und Schlag ins Gesicht) in einem Wirtshaus 2005. 2021 versuchte er es dann noch einmal mit der Approbation, auch mit der Begründung, den Arztberuf könne er faktisch mit 75 Jahren ohnehin nicht mehr ausüben. In seinem 77. Lebensjahr wurde die Behörde dann zur Erteilung der Approbation verpflichtet. Törööö!

    Ja, da wundert man sich. Aber das scheint hin und wieder vorzukommen, so auch bei uns im Ort. Hier hat ein Orthopäde Ende der 80er in der Absicht, die Versicherungssumme für seine überversicherte Praxis zu kassieren, seine Hütte angezündet, aber vorher noch den im gleichen Haus lebenden Vermieter getötet. Er hat sich fälschlicherweise dabei für besonders begabt gehalten und ist aufgeflogen.

    Ich erinnere mich noch an ein Ärzteehepaar, das im Streit mit der KV lag und dieser u.a. Betrug pp. vorwarf; tatsächlich liefen aber Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs gegen das Ehepaar. Weil bei der Strafanzeige gegen Verantwortliche der KV die Vorwürfe ersichtlich falsch und wesentliche Umstände verschwiegen worden waren, gab es ein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin. Ich wunderte mich schon, dass das Anhörungsschreiben plötzlich nicht mehr zustellbar war. Als nächstes kam dann von der für das Betrugsverfahren örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft eine Kopie eines Haftbefehls des für den Wohnsitz zuständigen Ermittlungsrichters, das auch erklärte, warum der Brief unzustellbar war: das Ehepaar hatte seine Kinder getötet und sein Haus abgefackelt. Wie üblich hat der gleichfalls geplante Suizid aber dann nicht mehr funktioniert ...

    Außer, dass Alarm-Fatique nun auch hier gilt..

    Niemand, der noch bei Trost ist, nimmt diese Warn-Apps ernst.


    "Es gibt starken Wind! Sie werden vielleicht sterben!" - "Es schneit. Wir könnten alle sterben!" - "Es kommt ein Gewitter. Es blitzt! Es donnert! Es regnet! Wir werden alle sterben!"

    Also werden diese ignoriert.

    Nachdem "die Notaufnahme ist ab und an abgemeldet" die höchste (!) Warnstufe ist, ist das auch das einzig richtige, was man damit tun kann.

    Ich gehe jede Wette ein, dass man nach aussen nun von einem Alarmierungsfehler spricht, weil Politik und Krankenhausbetreiber hier peinlich berührt sind.

    Oder weil man nicht so gerne erklären möchte, warum das "extreme Gefahr" bedeuten soll. Nicht, dass Warnungen oder Warnstufen diese Warn-Apps noch irgendeine Bedeutung hätten ...

    Soweit, so nachvollziehbar... Auch wenn der Notarzt außer transportieren vermutlich nicht helfen kann...

    Och, da waren schon ein paar Tage Zeit ...


    Blasensprung am 09.01., sicher festgestellt am 11.01.; dann aber erst am 13.01. zum Ultraschall zur Hausärztin, dann Rettungsdienst, dann Totgeburt. Am 11.01. wäre das Kind noch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu retten gewesen, am 13.01. morgens immerhin noch mit einiger Wahrscheinlichkeit.

    Versäumt es eine Hebamme bei Komplikationen während der Geburt einen Notarzt zu alarmieren, kann sie wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt werden, stellte der Bundesgerichtshof nun klar.

    Unter dem Einfluss ihrer manifesten ideologischen Sichtweise habe die Angeklagte im Rahmen der Betreuung der Nebenklägerin "in arroganter und

    selbstüberschätzender Art und Weise" entgegen allen medizinischen und geburtshilflichen Standards und der für Hebammen geltenden gesetzlichen und berufsordnungsrechtlichen Regelungen gehandelt.


    Das fasst diese - nach Gerichtsentscheidungen zu urteilen nicht völlig unverbreitete - Form des Hebammenunwesens recht gut zusammen, finden ich,

    Bizarr, dass Dinge wie falsche Dr. Titel oder Facharzturkunden so sowas führen können, aber die Qualität der Versorgung viel schwieriger ist zu erfassen...

    Bei jemandem, der mehrfach (!) betrügt und Urkunden fälscht, muss man befürchten, dass er auch falsche Atteste ausstellt, die Dokumentation fälscht und bei der Abrechnung betrügt. Das begründet zu Recht den Entzug der Berufserlaubnis, wo es ein bloßer Behandlungsfehler nicht tut.