Das macht es nicht besser. Wenn ich mir die Größe der hiesigen ILS (Großstadt) und die Größe des KV Callcenters anschaue, frage ich mich, wo das Personal herkommen soll um das Spektrum der 112 Anrufe zeitnah abzuarbeiten. Ich Stelle mir hier nur Mal vor Grippewelle und Sturm (Windbrüche, Dächer abgedeckt etc.) vor. Dazu dann noch das normale Tagesgeschäft (VU, Brände, unklarer Gasgeruch, Wohnungsöffnung, Sturz, Brustschmerzen, Heimtransport, Verlegung). Da kann der ILS Betreiber gleich Mal ne Messehalle anmieten.
Jetzt legt man 116117 und ILS zusammen, dann ist es auch wieder nicht recht ...
Und wenn man ohnehin eine Messehalle braucht, ist es dann nicht immer noch besser, wenn diese Messehalle in einer Hand liegt?
- Freie Arztwahl: Sofern die Leitstelle den Anrufer lenken soll, ist mindestens die für die gesetzlich krankenversicherten Patienten die bestehende freie Arztwahl aufzuheben. Die freie Wahl des behandelnden Krankenhauses ist in diesem Rahmen bei Nichtnotfällen ebenfalls aufzuheben. Jedes Kraftfahrzeug (Patient) ist erst nach der Entriegelung der Lenkradsperre (Artzwahl) lenkbar.
Einschränkungen der persönlichen Freiheit sind ja in, aber das erschließt sich mir wiederum nicht. Warum soll man eilige Arzttermine nur dann vergeben können, wenn der Patient dann auch zu diesem Arzt gehen muss, selbst wenn er ihn als homoöpathischen Quacksalber kennt? Und warum sollten Patienten nicht das Krankenhaus ihrer Wahl aussuchen dürfen? Wenn es dort Kapazitäten gibt, ist das doch kein Problem?
- Neuregelung der Haftung für die Träger des Rettungsdienstes für die Handlungen der Leitstellendisponenten. Erfolgt eine Disposition im Rahmen der Amtshaftungsgrundsätze oder können sich Patienten auf das Patientenrechtegesetz berufen?
Hä? [tm] Ich kenne keine Bundesland, in dem die Leitstellentätigkeit nicht durch Beamte im haftungsrechtlichen Sinne erfolgt. Und natürlich gilt dennoch das BGB in der Fassung durch das Patientenrechtegesetz.
- Elektronische Patientenakte - Datenschutz: Die Leitstellen müssen Zugriff auf Patienteninformationen erhalten, um insbesondere Mehrfachanrufer gezielt lenken zu können.
Das ist mit dem besonderen Schutz von Gesundheitsdaten kaum vereinbar. Und es obliegt - natürlich - der Entscheidung des Patienten, ob er überhaupt eine elektronische Patientenakte will, und wenn ja, wer darauf zugreifen darf.
Die offensichtlich auch in Rettungsdienstkreisen um sich greifenden totalitären Vorstellungen finde ich einigermaßen bedenklich.