Beiträge von thh

    Im Gegensatz zu heute, wo in jedem Arztbrief alles mögliche steht, und ein Patient nicht unbedingt Kenntnis davon erlangt, kann jeder einzelne aktiv festlegen, was und in welchem Umfang in der ePA gespeichert und freigegeben wird. Auch können einzelne Dokumente gelöscht oder verborgen werden. Das ist bisher in diesem Maße sicher kaum möglich, so dass ich hier deutliche Verbesserungen für die Patienten sehe und weniger Nachteile.

    Zum einen besteht ein ganz erheblicher Unterschied zwischen "der Hausarzt (oder Vorbehandler) bekommt einen Arztbrief des Facharztes (oder Nachbehandlers)" und "alle Ärzte können die kompletten Unterlagen aller Ärzte einsehen". Das lässt sich auch nicht durch die - in der Praxis weitgehend theoretische - Möglichkeit entsprechender Einstellungen abfangen, denn das wird der durchschnittliche Nutzer nicht wissen, nicht durchschauen oder nicht umfassend einstellen können oder wollen.


    Zum anderen besteht unter dem Gesichtspunkt der Datensicherheit wiederein ein ganz erheblicher Unterschied zwischen "alle Ärzute können die kompletten Unterlagen aller Ärzte einsehen" und "jeder Arzt zieht sich eine komplette Kopie aller Unterlagen aller Ärzte". Denn dann wird die Sicherheit dieser Daten nicht durch die Sicherheit der TI bestimmt, sondern durch die Sicherheit der am schlechtesten gesicherten Klinik- oder Praxis-IT.

    Natürlich gibt es das - ich kenne diverse Kliniken und Praxen wo es so ist, wir setzen es selber auch so um.

    Ich bin sicher, dass es das gibt. Nur nicht überall; und wenn man den ambulanten und stationären Bereich zusammennimmt, überwiegend nicht.

    Und während es bei den Praxen halt "durchgeht" weil es keinen gibt der danach schaut und viele PVS auch schlicht untauglich sind in Sachen IT-Sicherheit, ist es bei den großen Kliniken und Konzernhäusern immer wieder und immer mehr Thema - die haben aber auch eigene IT-Sicherheitsabteilungen die sich genau damit befassen.

    Ich kenne aus den letzten 10-15 Jahren zwei Fälle, bei denen es relevant gewesenm wäre, wer innerhalb auf Daten eines bestimmten Patienten (in einem bestimmten Zeitfenster) zugegriffen hat. In beiden Fällen ließ sich diese Frage nicht - tragfähig - beantworten. Das ist natürlich keine tragfähige Statistik, bringt mich aber zu der Annahme, dass es in Kliniken mit der IT-Sicherheit in der Breite und in der Praxis (!) auch nicht wesentlich anders aussieht als bei (anderen) Unternehmen und Behörden, Anwaltskanzleien und Arztpraxen. Da gibt es manchmal völlig überraschende Lichtblicke (USB-Ports, die nur Geräte aus einer Whitelist akzeptieren, und eine IT, die sowohl USB-Platten mit Hardwareverschlüsselung zur Hand hat als auch Geräte freischalten kann), aber im Schnitt vor allem viel Schatten.

    Der diensth. Arzt läuft von Raum zu Raum und darf sich ständig neu einloggen.

    Die Zeit wäre m.E. sinnvoller nutzbar wenn pauschal alle Räume/PC dort auch durch das nichtärztliche Personal nutzbar sind.

    Ist es nicht egal, wer sich ständig neu einloggen muss.

    Gehe ich in meine hausärztliche Praxis hat dort jede MFA an jedem Platz alle meine Daten ständig präsent.

    Und im leeren Sprechzimmer, wo man auf den Arzt wartet, auch. Wartet man länger, kann man dann neugierig sein. Sehr effektiv.

    Es sei angemerkt,dass der personengebundene Login nicht nur "soll" sondern datenschutzrechtliches aber auch IT-Sicherheits "Muss" ist. Vollkommen unabhängig vom eHBA.

    Abteilungs- oder Alibiaccounts sind ausdrücklich nicht zulässig und stellen sowohl für den Anwender als auch den Arbeitgeber ein enormes rechtliches Risiko dar. Zugriffe müssen übrigens grundgehend geloggt werden.

    Keine Frage, dass das so sein muss. Ich bestreite nur, dass das so ist.


    Man braucht keine Alibiaccounts, wenn die Rechner schlicht nicht gesperrt sind. Und dann ist auch alles Logging für die Katz.

    Ein LogOn/LogOff beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist daher absolut zwingend notwendig.

    Das ist eine Abwägung zwischen Sicherheit und Bequemlichkeit. Da verliert Sicherheit nahezu immer.

    Wer eine schlaue IT Abteilung hat ,nutzt hierfür aber Systeme die einen Token,z.B. eine RFID basierte Lösung auf Basis des Dienstausweises+ein PIN.

    Das ist besser, aber noch nicht gut. Auch eine PIN ist unbequem.

    Zumal Gebührenordnung hin oder her, ich kenne das als Laie aus dem Vertragsrecht so, dass ich über eventuell anfallende Kosten vorher und transparent aufgeklärt werden muss.

    Gebühren, die per Satzung festgesetz werden, sind öffentlich-rechtliche Gebühren, die nicht aus einem Vertrags resultieren. Auf anfallende Kosten muss ebenso wenig hingewiesen werden wie bei einem (kostenpflichtigen) Feuerwehreinsatz oder der Inanspruchnahme anderer öffentlicher Leistungen.

    Jo. Aber wie will ich denn jemandem beweisen, dass er diesbezüglich vorsätzlich (oder fahrlässig) missbräuchlich gehandelt hat? Es sei denn, es ist evident, [...]

    Das wäre ja schon einmal ein Anfang. Die Zahl der RTW-Einsätze, bei denen sich vor Ort herausstellt, dass kein medizinischer Notfall vorliegt, scheint mir nicht besonders gering zu sein. Auch die Anzahl der Einsätze, bei denen das demjenigen, der den RTW verständigt hat, (a) selbst klar war oder (b) hätte klär sein müssen, wenn er darüber nachgedacht hätte, dürfte nicht bei Null liegen.

    Gebührenschuldner ist die transportierte Person oder die Person, „die den Rettungsdienst für sich oder einen Dritten anfordert oder die einen Dritten hierzu veranlasst, obwohl sie dabei weiß oder hätte wissen müssen, dass ein rechtfertigender Notfall nicht vorliegt (Missbrauch).“

    Das scheint mir eher ein schon bestehender Teil der Satzung zu sein; solche Regelungen sind jedenfalls dort, wo die Gebühren des Rettungsdienstes öffentlich-rechtlich per Satzung festgelegt werden, schon lange üblich.

    Und wer beweist, dass diese Person es hätte wissen müssen? Und auf welcher Grundlage? Das klingt für mich nach einem unausgegorenen Schnellschuss, vor allem, bei Leuten, die für Dritte den Rettungsdienst bestellen.

    Beweisbelastet ist der Staat, der die Gebühren erheben will. Grundlage ist der festgestellte Sachverhalt; die Formulierung "weiß oder hätte wissen müssen" deckt Vorsatz und Fahrlässigkeit ab. Ich sehe dabei auch keine großen Schwierigkeiten; natürlich wird man den Nachweis nicht immer führen können (das ist in anderen Fällen, nicht zuletzt bei Straftaten, genauso), aber wenn man kann, dann kann man den Gebührenschuldner entsprechend in Anspruch nehmen.

    Wir haben in Deutschland für jeden Mist eine DIN Norm. Aber für den Austausch von Alarmdaten zwischen Ersthelfer-Alarmierungsapps finden wir keine Lösung.

    Kein Anbieter irgendwelcher Apps muss sich an irgendwelche Normen halten, wenn er das nicht will.


    Wenn die Anbieter der Apps den Austausch ermöglichen wollen, könnten sie das tun.

    Bund, Länder und Kommunen

    Dem Bund entstehen durch das Gesetz keine Mehrausgaben. Für die Haushalte der Länder und Kommunen können allenfalls geringfügige Kosten entstehen.

    Das ist - fast - immer so. Ganz gleich, ob offenkundig millionenschwere Investitionen nötig sind oder hunderte neuer Stellen, es entstehen (folgt man dem Gesetzentwurf) fast nie relevante Kosten. Es wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre.

    Das SGB ist ein Bundesgesetz, ob das also Zuständigkeit der Länder ist, ist diskutabel (s.O.).

    Ich habe Zweifel, dass die angestrebte Neuregelung im SGB V dazu führt, dass die Länder und Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) einschließlich der zugehörigen Leitstellen zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. (Die Tatsache, dass die stationäre Versorgung im SGB V geregelt ist, führt ja auch nicht dazu, dass die Länder und Kommunen sich nicht mehr um Krankenhäuser Gedanken machen müssten.)

    Ob dies der Fall ist, wird vermutlich so abgefragt, ob sich zur letzten Dialyse etwas beim Patienten geändert habe oder "etwas Wichtiges" vorgefallen sei.

    Wenn der Patient das - unrichtig - verneint und zu diesem Zeitpunkt noch hätte gerettet werden können, unterbricht das die Kausalität für die Mitarbeiter im Krankenfahrdienst?

    *Auch wenn der Artikel ein Rettungsdienstfahrzeug zeigt sowie von einem Krankentransport spricht, gehe ich eher davon aus, dass eine Krankenfahrt gemeint war.

    Das Bild ist als "Symbolbild" gekennzeichnet, hat also mit dem Beitrag nichts zu tun, sondern soll nur als Titel- und Vorschaubild in Social Media gut aussehen. Dem Bericht nach handelt es sich um eine Krankenfahrt.

    Dieses Bild wurde auf Twitter in den Kommentaren geteilt. Demnach hätte die Behörde keine Lohnfortzahlung bestätigen / zahlen wollen.

    Faszinierend finde ich, dass man offenbar - sobald man von einer bevorstehenden Alarmierung Wind bekam - bereits versucht hat, die Helfer vorzualarmieren (was den Wert einer Realalarmierung nicht steigert).

    Deine Sicht ist (nachvollziehbar, aber zu sehr) aus Sicht des Helfers gedacht.

    Im Gesundheitswesen gilt bereits bei hauptamtlichen Kräften, dass der Arbeitsmarkt ein Arbeitnehmermarkt ist. Das gilt umso mehr im Ehrenamt. Wer nicht genug aus der Sicht des Helfers denkt, hat dann halt keine und ist herzlich eingeladen, das aus dem rege sprudelnden Topf der Steuermittel hauptamtlich abzudecken oder auf "spontane Soforthilfe" zu setzen. Kochen und betreuen kann eh jeder, und Erste Hilfe lernt man ja für den Führerschein. Das wird schon, nur Mut!

    Das verstehe ich nun nicht. Wo ist denn der Unterschied, ob der OA Rufbereitschaft von zu Hause macht oder der Direktionsdienst einer Feuerwehr? Beide müssen im Einsatzfall sofort reagieren und innerhalb einer definierten Zeit ihre Arbeit aufnehmen.

    Der Unterschied ist, dass der Rufdienst eben nicht sofort zur Verfügung stehen muss, sondern nur telefonisch erreichbar sein und dann ggf. seine Arbeit aufnehmen können muss. Er kann also nicht von der Nordseeküste in die Berge fahren, aber durchaus einkaufen gehen, Veranstaltungen aufsuchen usw. usf. Das hindert ihn ja nicht, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von rund einer Stunde an der Arbeitsstelle zu erscheinen.


    Das ist schon etwas anderes, als sich nur in einem bestimmten Umkreis aufhalten zu dürfen und binnen 90 Sekunden den Dienst aufnehmen zu können.

    Rufbereitschaft = keine örtliche Begrenzung, wenn man gerufen wird dauert das Eintreffen eben so lange wie es dauert.

    So ist es - wobei das Eintreffen in der Regel nicht beliebig lange dauern darf, aber eben immerhin doch länger als beim Bereitschaftsdienst. Wer fordert, dass der "Rufdienst" binnen 20 Minuten am OP-Tisch stehen muss, hat Bereitschaftsdienst angeordnet.

    Ich habe noch nicht verstanden, was das Problem war. War es ein technischer Ausfall, oder eine menschliche Fehlleistung?

    Naja, wenn man Calltaker und Disponent trennt und der eine den Einsatz falsch ablegt oder der andere ihn übersieht, merkt halt keiner, dass da nix passiert; es sei denn, das System merkt das.


    Wird aber vermutlich alles gut ausgehen, es sei denn, es kam wirklich "aufgrund der Verzögerung" jede Hilfe zu spät. Das scheint mir aber eher so dahergesagt.

    Ok, ich bin mir sicher dein Stundensatz vergoldet dir den Anruf um 0300, aber meinst du das ernst?

    Es gibt tatsächlich Kliniken hier im Raum, die offenbar - neben der eigenen Rechtsabteilung - eine Vereinbarung mit einer medizinrechtlich spezialisierten Kanzlei haben, so dass notfalls auch mal außerhalb der üblichen Geschäftszeiten Rechtsrat eingeholt werden kann (naja, nachts vermutlich nicht so einfach).


    Der Rest ist langjährige Bekanntschaft und gegenseitige Wertschätzung. Wir führen tatsächlich öfters mal Telefonate der Art "was wäre denn, wenn sich in einer größeren Klinik im Umland der Landeshauptstadt folgendes ereignet hätte", natürlich nur zu völlig fiktiven Sachverhalten. :S


    Bezahlt werde ich dafür leider nicht. 8)

    Und dann auch die Frage im Raum steht, wer das bezahlt.

    Die Klinik. Und ich bin sicher, nicht zu knapp.

    Es geht hier ja um einen niederschwelligen Kontakt, der regelmäßig in Anspruch genommen wird (mit Fragen, die offensichtlich meist auch ein TNA zufriedenstellend beantworten kann...)

    Wenn und so lange das so ist, ist das ja auch gut. Ich beantworte in gewissem Umfang auch medizinische Fragen von Kollegen. :S