Beiträge von thh

    Notfallsanitäter und Rettungsassistenten im Rettungsdienst der Rettungsdienst Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) werden ab dem 1. September 2015 mit der Umsetzung eines Analgesiealgorithmus beginnen, der die Gabe von Morphin durch nicht-ärztliches Rettungsfachpersonal vorsieht - dies teilt die RKiSH in einem Informationsschreiben an Krankenhäuser und Notarzt-Standorte mit.


    Kennt jemand zufällig die im Schreiben genannten "Vorgaben der Bundesopiumstelle"?

    Für eine "Körperverletzung" braucht es einen Geschädigten, oder?


    Es besteht nach der Lebenserfahrung - und auch der kriminalistischen Erfahrung - zumindest die Möglichkeit, dass die Kinder bei einem sofortigen Einsatz des Rettungsdienstes einen kürzeren Zeitraum Atemnot (und Übelkeit) hätten leiden müssen, also der notwendige Anfangsverdacht. Auch der Taterfolg ist freilich im Rahmen der Ermittlungen zu prüfen.


    Daneben mag es noch eher praktische Gründe für die Führung eines Ermittlungsverfahrens geben.

    Zitat

    Da muss ich mich Jörg anschließen. Ich bin froh, dass ich den Rettungshelfer im Studium gemacht habe.


    [...]7. ich hab mir damit aber auch Zeit gelassen. Ich war vorher 4 Jahre SanH.


    Hier ähnlich: einige Jahre im San-Dienst, nach dem Abitur Wehrdienst und in der Pause zwischen dem und dem Studium den RS-Grundlehrgang, Praktika, Prüfung und Tätigkeit im RD studienbegleitend.

    Kann es eigentlich eine andere Erklärung als Unachtsamkeit dafür geben, dass es keinen ÄLRD gibt?? Nach Inkrafttreten des NotSanG ist doch Rettungsdienst ohne ÄLRD als "Lord of the algorithms" gar nicht denkbar - dachte ich...


    Wieso? Welche besondere Relevanz sollen denn diese Algorithmen haben?


    Für eine Durchführung invasiver Maßnahmen außerhalb der Delegation (Arzt ist oder war vor Ort) und des Notstandsfalls (früher gerne "Notkompetenz" genannt) gibt es immer noch keine Rechtsgrundlage, auch wenn das NotSanG vorsieht, dass der NotSan darin ausgebildet wird (warum auch immer ...). Für die Delegation aber braucht der NotSan keine Algorithmen, da tut er, was man ihm delegiert, und für ein Tätigwerden im Notstand sind sie jedenfalls nicht zwingend; da genügt ggf. der Nachweis, dass die Maßnahmen dem aktuellen Erkenntnisstand entsprechen, den aber nicht in jedem Rettungsdienstbereich ein ÄLRD gesondert absegnen muss.

    Jetzt stelle ich mal die ungeliebte Frage: Wer bezahlt denn die zusätzlichen Fahrzeuge / Besatzungen?


    Bei den Transportkomponenten des KatS lautet die Antwort vermutlich, dass die Fahrzeuge eh vorhanden sind und das eingesetzte Personal ehrenamtlich tätig. ;-)


    Eine interessante Frage BTW, ob Einheiten des KatS Transporte mit den Trägern der Krankenversicherung abrechnen können ...

    Möglicherweise habe ich eine falsche Vorstellung vom Handwerk. Für mich zählen medizinische Berufe, wie MFA, MTA, GuKP, RettAss / NotSan nicht dazu.


    Sind nicht zumindest die operativen ärztlichen Fächer quasi eine Form von Handwerk? :biggrin_1:

    Grundlegend ist das Problem in Bayern, das sehr viele RS -Stellen von Rettungsassistenten besetzt werden.


    Das spricht aber doch nicht dafür, sondern ganz im Gegenteil dagegen, aus zweckgebundenen Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung oder überhaupt aus öffentlichen Mitteln der Allgemeinheit diese bereits für die ausgeübte Tätigkeit überqualifizierten Mitarbeiter nochmals weiter überzuqualifizieren.


    Fraglos ist es positiv für den als RS eingesetzten RA, wenn er NotSan wird. Auch der Qualität täte es sicher keinen Abbruch. Das ist aber doch kein Grund, das öffentlich zu finanzieren.


    Natürlich stimmt es, wenn gesagt wird: "Jeder Rettungsassistent kann Notfallsanitäter werden!" Mit der Realität hat es aber rein gar nichts zu tun. Als Denkanstoss folgendes Szenario: 35 jähriger Rettungsassistent, seit 10 Jahren als Rettungsassistent tätig, geschieden, 2 Kinder (6 und 8 Jahre) und Unterhaltspflichtig, wird vom Arbeitgeber nicht für den Ergänzungslehrgang berücksichtigt. Ohne Unterstützung seiner Angehörigen sind die Chancen für ihn mehr als gering, das er innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens den Ergänzungslehrgang absolvieren kann.


    Es mag ja unpopulär sein, das zu bemerken, aber es ist die ureigenste Entscheidung jedes Menschen, wie er sein Leben plant und gestaltet, wen er heiratet, wie viele Kinder er in die Welt setzt und ob er sich trennt. Ihm deshalb eine derzeit nicht benötigte Weiterqualifikation zu bezahlen, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, erschließt sich mir nicht.


    Im übrigen steht es dem Betreffenden AFAIS frei, wenn er denn entsprechend qualifiziert ist, ohne Ergänzungslehrgang die Staatsprüfung abzulegen. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass er, wenn das nicht funktioniert, über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten nicht verfügt und daher zu Recht potentielle Nachteile auf dem Arbeitsmarkt erleidet.


    Ein Großteil der heutigen Rettungsassistenten haben zum Ausüben ihres Berufes für den Erwerb der Qualifikation jede Menge Geld zahlen müssen.


    Was ist eigentlich mit denjenigen, die gerne Rettungsassistent geworden wären, aber geschieden waren und 2 Kinder hatten, so dass sie aufgrund der sie treffenden Unterhaltsverpflichtungen die RettAss-Ausbildung nicht bezahlen konnten?


    Dies wird heute wieder einem Teil der Rettungsassistenten aufgebürdet sofern sie ihre bisherige Tätigkeit auf zumindest selben Niveau ausüben wollen,


    Aber nein. Wenn sie bereits das Niveau des NotSan haben, können sie einfach die Prüfung ablegen.


    weil die Gelder hierfür anscheinend nicht ausreichen.


    Nein, weil ihre Weiterqualifikation zum NotSan nicht erforderlich ist. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss zwingend, dass sie entweder weiter als RettAss die gleiche Tätigkeit fortführen können oder derzeit bereits eine Tätigkeit ausüben, für die sie kein RettAss sein müssten (wenn die derzeitigen RettAss durch NotSan ersetzt werden) oder dass ihre Stelle zukünftig nicht mehr erforderlich ist. In allen Fällen besteht tatsächlich kein Anlass, von dem Kostenträger für den RD die Bezahlung ihrer Weiterqualifikation zu verlangen.


    Fakt ist somit, das nicht die tatsächlichen Qualitäten der heutigen Rettungsassistenten alleine zählen, sondern ihre finanziellen Möglichkeiten entscheidend sind, ob sie die Tätigkeit wie bisher ausüben können.


    Aber nein. Wer bereits die Tätigkeit eines NotSan ausübt und übr diese Qualifikation faktisch verfügt, mag schlicht das Staatsexamen ablegen.


    Das ist für mich moralisch gesehen unakzeptabel. Aber nach dem bisherigen Verlauf dieses Threads ist die Schulung in sozialer Kompetenz vielleicht mehr als wichtig.


    Ja, das würde ich Dir allerdings anraten.

    Zitat

    Weil vielleicht du einer der Eumel bist?


    Persönliche Vorteile oder persönliche Betroffenheit sind von einem Argument weit entfernt. Vielleicht ist er ja auch einer der Eumel, der den Spaß mit seinen Kassenbeiträgen bezahlt oder dessen Gehalt bei der Verteilung der vorhandenen Mittel zwischen Bezahlung der Leistungen des RD und der Ausbildung ebendort auf der falschen Seite steht?


    Zitat

    Das sagen die Vorschriften, was sagt dein moralisches Verständnis dazu?


    Dasselbe.

    hmm, das heißt also, der MdB Heideblut hat es genauso wenig verstanden wie ich, wenn deine Kommentierung zum NotSanG so stimmen würde?


    Was der Mann verstanden hat oder nicht, weiß ich nicht; ich weiß nur, was er darüber schreibt, was ihm die Staatssekretärin im BMG geschrieben hat - und das widerspricht meiner Darstellung in keiner Weise.


    Und der Bundestag hat die Probleme in der Bildungspolitik (insbesondere der interessante Beitrag von Herrn Dr. Gregor Gysi) auch nicht verstanden.


    Wenn das nicht völlig ins thematische Aus führen würde, wäre ich verleitet zu fragen, was denn "die Probleme" sind, die offenbar - außer dem talentierten Mr. Gysi - niemand verstanden hat, aber ich unterlasse das aus dem einleitend genannten Grund.


    Das ich mal was in dieser komplexen Welt nicht verstehe möge man mir als einfacher Rettungsassistent bitte nachsehen.


    Als Notfallsanitäter bei der Feuerwehr bist Du dann aus gewerkschaftlicher Sicht immerhin quasi ein Studierter. :)


    Ich persönlich sehe es so, das man die verschiedenartigsten Probleme in unterschiedlichster Weise beschreiben kann, trotz alledem was rauskommt bleibt das Gleiche! Und da wir den Hang haben diverse Problematiken in all ihren Facetten zu diskutieren, nicht aber schauen was letztendlich rauskommt gleiten wir von einer Problematik zur nächsten hinüber.


    Das war mir jetzt, fürchte ich, etwas zu tiefschürfend. Ich bin schließlich nur Rettungssanitäter. :)

    ...die Probleme z.B. NotSanG oder auch in der Bildung sind doch mittlerweile unübersehbar.


    Was das NotSanG mit dem Föderalismus zu tun hat, verstehe ich nicht - das ist doch ein Bundesgesetz?


    Und das Problem der Bildungslandschaft liegt weniger darin, dass man aus föderalen Gründen kein Bundesgesetz schaffen kann, sondern in unterschiedlichen Ansichten, welche Lösung die richtige wäre. Wenn - um nur einen Punkt herauszugreifen - die einen es für richtig halten, inklusive Gemeinschaftschulen einzurichten, in denen Schüler aller Leistungsstufen (oder von mir aus Schüler mit unterschiedlichen Fähigkeitsschwerpunkten) und Behinderte wie Nichtbehinderte zusammen unterrichtet werden, andere aber der Auffassung sind, man müsse dafür ein strikt getrenntes, gegliedert Schulsystem einführen, dann wird man nicht zusammenkommen. Das Problem liegt dann nicht in der Gesetzgebung, sondern in den unterschiedlichen Auffassungen, was denn die "richtige", "gute" Lösung wäre. Die föderale Struktur der Bundesrepublik ermöglicht es dann immerhin, beides anzubieten, je nach lokalen Mehrheiten, und damit auf die Unterschiede der Menschen einzugehen.


    Nur geht nichts vorwärts, bestehende Probleme scheinen einfach nicht beseitigt werden zu können, da die Verantwortung hin und her geschoben wird u. a. auch mit der Föderalismusargumentation. Dies ist m. E. noch weniger im Sinne der Bevölkerung.


    Auf solcherlei Allgemeinplätze lässt sich schwer antworten.


    Eben auch im Rettungswesen gibt es durchaus genug Bereiche, die nicht vernünftig zu regeln sind, weil es eben um reine machtpolitische Interessen geht, z.B der Status der Ärzte im Rettungsdienst.


    Natürlich kann man diese Bereich "vernünftig regeln" - und dass das NotSanG gezielt keine Erlaubnis zur Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch NotSan enthält, ist eine bewusste Entscheidung des Bundesgesetzgebers, die mit Föderalismus nichts zu tun hat. Ich würde daher annehmen, dass diese Regelung Dich zufriedenstellt: sie ist absolut bundeseinheitlich und zudem auch klar.


    Wenn man jetzt noch bedenkt, dass der stattdessen gewählte Weg über "eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden" ein Irrweg ist, weil man NotSan natürlich so ausbilden kann, diese Maßnahmen aber aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht angewendet werden dürfen, erkennt man, dass auch insoweit landesspezifische Regelungen in SOPs usw. usf. irrelevant sind, und damit Dein Wunsch erfüllt ist: es gibt eine bundeseinheitliche Regelung, die heilkundliche Maßnahmen durch Rettungsfachpersonal außerhalb einer Notstandslage nicht gestattet.


    Ich habe aber irgendwie den Eindruck, dass Dich das trotz Bundeseinheitlichkeit nicht zufriedenstellt - daher meine Vermutung, dass es in Wahrheit gar nicht in erster Linie um bundeseinheitliche Regelungen, sondern um andere Regelungen geht. Dann sollte man das Kind aber auch so nennen.

    Wobei ich schon finde, dass es einen Unterschied ausmacht, ob man in einem Forum eine Idee kontrovers diskutiert (dafür ist ein Forum ja da), und von verschiedenen Seiten beleuchtet, oder ob gleich eine Petition daraus wird.


    Völlig richtig.


    Ich habe allerdings zu Unterschriftensammlungen eine bestimmte Meinung und sehe bei öffentlichen Petitionen keinen Unterschied dazu.


    Hier mag der Fall etwas anders liegen; ich kenne die Petition nicht. Ich habe aber den Eindruck, dass - möglicherweise aus der Sozialisierung mit Online-Medien heraus - mittlerweile zunehmend eine Neigung besteht, das, was man früher in der Kaffeepause oder am Stammtisch diskutiert (oder "diskutiert") hat, nicht nur bei Facebook, Twitter und Co. sowie auf Online-Petitionsplattformen mit der Allgemeinheit zu teilen, sondern auch in beliebiger (jnd zumeist nicht sinnvoller) Weise an "die da oben" heranzutragen: sei es als Petition, sei es als Strafanzeige, sei es in anderer Weise.


    Die LHS Stuttgart bietet beispielsweise seit einiger Zeit einen "Bürgerhaushalt" an, ein Online-System, in dem jeder Bürger Vorschläge machen kann, wo sich etwas einsparen ließe und wo man Mittel investieren solle. Diese Vorschläge können begründet werden, und man kann dafür abstimmen. Grundsätzlich mag das eine gute Idee sein (ich traue mir eine unbefangene Beurteilung nicht zu), aber in der Praxis sieht man da auf der einen Seite einen Haufen Partikularinteressen (Förderung der lokalen Schule, des lokalen Sportplatzes, des lokalen Schwimmbades, Radwege, Verkehrsberuhigung vor der eigenen Haustür, aber nicht dort, wo man selbst hinfahren möchte), teilweise verbunden mit "Stimmen Sie für uns!"-Kampagnen, und zum anderen eine Menge Unsinn: es erscheint mir eher unwahrscheinlich, dass es Aufgabe der Haushaltsberatungen ist, die Legalisierung von Cannabis im kommunalen Bereich zu ermöglichen. Aber auch auf diese Weise bietet sich eben ein weiteres Medium, seine Ansichten zu äußern und zur Abstimmung zu stellen, ohne jeden Belang für das eigentliche Thema "Aufstellung des städtischen Haushalts". Nach meinem Eindruck gehen durchdachte Vorschläge, die das Pro und Contra abwägen und weder allgemeinpolitische Statements sind noch ausschließlich Partikularinteressenten ohne Rücksicht auf anderer Interessen vertreten, in diesem Wust schlicht unter.


    Losgelöst von dieser konkreten Petition, die ja immerhin noch ein nachvollziehbares Anliegen verfolgt, führt die Gelegenheit zur Verbreitung aller möglichen kruden Ideen im Netz - gerne als "Tatsachen" dargestellt - auch zu deren Amplifikation: die Leute, die solchen Ideen anhängen, stellen fast, dass sie ja nicht alleine sind, sondern die Wahrheit nur unterdrückt wird - aber es gibt ja Gleichgesinnte! -, und andere glauben den Unsinn entweder oder halten ihn zumindest für möglich, oder nutzen ihn auch nur, wenn er ihnen gerade passt. Ein Beispiel dafür sind die (oft zusammenfassend) als "Reichsdeutsche" bezeichneten Bewegungen unterschiedlichster Art, denen aber gemein ist, dass sie entweder die Existenz der Bundesrepulbik Deutschland bestreiten oder zumindest der Auffassung sind, dass verschiedene Gesetze aus verschiedenen Gründen nicht mehr anwendbar sind und/oder Beamte oder Richter in Wahrheit gar keine solchen seien (und das auch wüssten); besondere Exemplare gründen auch direkt eigene Königreiche oder Regierungen, stellen Ausweise und Führerscheine aus oder ordnen die Festnahme (oder Erschießung ...) mißliebiger Personen an. Allen gemeinsam ist aber, dass bestimmte Rechtsakte - typischerweise Vollstreckungen durch Gerichtsvollzieher, Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Bußgeldbescheide (v.a. im Straßenverkehr) und der Einzug der Rundfunkgebühren - als ebenso nichtig angesehen werden wie die aus der Weigerung, daran mitzuwirken, resultierenden Folgen oft eher unangenehmer Art. Wer in diesem Bereich arbeitet - gerade auch bei Gerichten und Strafverfolgungsbehörden - kann in der Regel gar nicht mehr zählen, wie oft er seitenweise Elaborate über die angebliche Rechtslage in Deutschland vorgelegt bekommt - und die Leute glauben oft ernsthaft, sie seien im Recht, mit allen Folgen, die aus dieser Unerinsichtigkeit resultieren. Das hat es in dieser Breite vor 10 oder 15 Jahren (und damit zugleich auch vor der starken Verbreitung des Internets in der Bevölkerung) ebenfalls noch nicht gegeben.


    Aber ich schweife ab ...


    Bestechende Logik. *kopfschüttel* Eine Ausbildung ist also quasi ein Studium, weil ja beides gleich lange dauert.


    (Wenn man in seiner schulischen Ausbildung einige Schuljahre (zur Vertiefung) wiederholt absolvieren durfte, am Ende dann gar das Abitur abgelegt hat und dann noch eine Ausbildung macht, entspricht das sogar einem Masterstudium. Bildet man sich berufsbegleitend - über den vorgeschrieben Umfang hinaus - fort, kann man dann vielleicht am Ende auch als Arzt bezahlt werden, soviel länger dauert das Medizinstudium dann ja auch nicht mehr. Gefällt mir.