BaWü plant eine Reform des bestehenden Rettungsdienstgesetzes.
Bestandteile sind u.a. die Eintreffzeiten und die eigenständige Gabe von Medikamenten
BaWü plant eine Reform des bestehenden Rettungsdienstgesetzes.
Bestandteile sind u.a. die Eintreffzeiten und die eigenständige Gabe von Medikamenten
Upps....
Könnte ein Moderator hier mal eingreifen?
Die Berufsfeuerwehr Frankfurt klagt über eine Vielzahl unbesetzter Stellen weil der Stellenplan seit vielen Jahren eingefroren ist während gleichzeitig die Einwohnerzahl gestiegen ist.
Dies betrifft auch den Rettungsdienst.
Das Innenministerium von RLP veranstaltet unter Beteiligung der fünf notfallmedizinischen Zentren in RLP eine Fortbildung.
Die ÄLRD-Stelle in MZ wurde zwischenzeitlich neu (und kommisarisch) besetzt:
Es ging hierbei um den, m.M.n. deutlich besseren, Vorschlag von IzF.
Das wäre überlegenswert bei Einsätzen im ländlichen Raum mit zeitlich langen Fahrtstrecken.
Das Fzg. wird derzeit an einer städt. Wache in Vorortlage zw. WI + MZ eingesetzt.
Mir war doch so als hätten wir das hier schon gehabt:
25-Jähriger verstarb im RTW - Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Notarzt
U.a. der dort aufgeführte Einsatz führte zu diesem Erlass.
Ich denke das das nicht vergleichbar ist.
Die ablösende Besatzung soll nicht den Einsatz vor Ort weiterführen sondern kann die Zielklinik anfahren und dort den RTW direkt übernehmen. Es ist auch nicht angedacht das irgendein Transport einen Umweg einschlägt damit ein Personalwechsel erfolgen kann. Sofern Status 6 nicht notwendig ist steht der RTW direkt wieder zur Verfügung und die abgelöste Besatzung kann zu ihrer Wache.
Dieses Vorgehen ist mWn in Hessen nach Erlass nicht erlaubt.
Quelle?
Es betrifft die reguläre RW im Stadtgebiet. ITW und die beiden im Landkreis gelegenen RW sind nicht betroffen.
Es gibt Situationen wo der RTW von einem Ende seines Wachengebietes zum anderen Ende der Stadt in die Zielklinik fährt.
Bei einem Einsatz kurz vor Schichtende bedeutet dies regelhaft eine bis zwei Arbeitsstunden zusätzlich
Status-6-Einsätze wg. Verschmutzung/Materialmangel usw. bleiben unberührt.
Es geht ausschl. darum das die neue Besatzung die bereits auf der RW wartet die Zielklinik anfährt und dort den Besatzungswechsel vornimmt um der alten Besatzung einen halbwegs pünktlichen Feierabend zu garantieren.
Bei allen Bemühungen und der besten Disposition kann es nämlich bei all unseren RD-Betreibern auf allen Wachen durchaus passieren das es auf dem Weg zur Wache in den Feierabend "noch mal eben ganz schnell" einen Folgeeinsatz gibt.
Der zur Verfügung stehende Ersatz-RTW (für drei Wachen) soll wirklich ein Ersatz bleiben.
Benutzt wird ein PKW der üblicherweise vom ambulanten Pflegedienst benutzt wird - die Kosten für dieses Fzg. sind also überschaubar.
Demgegenüber steht die Reduzierung von Mehrarbeitszeit und eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit
Die JUH Westhessen betreibt vier Rettungswachen.
Die Hauptwache verfügt jetzt über einen Schichtwechsel-PKW der bei Einsätzen über das Schichtende hinaus dafür sorgt das die ablösende Besatzung bereits zur Zielklinik kommt um die alte Besatzung abzulösen:
Wir sind stolz darauf, euch unseren Schichtwechsel-PKW für den #Rettungsdienst vorstellen zu dürfen!
Wir wissen, dass unsere Rettungskräfte täglich ihr Bestes geben, um schnelle und effiziente Hilfe zu leisten. Doch manchmal kann es vorkommen, dass ein Einsatz kurz vor Schichtende reinplatzt und es schwierig wird, den geplanten Besatzungswechsel zeitnah durchzuführen.
Deshalb haben wir den #Schichtwechsel-PKW eingeführt, der in solchen Situationen eine entscheidende Rolle spielt. Mit ihm ist es möglich, dass die frische Besatzung zum Beispiel direkt zur Klinik fährt, an der der Rettungswagen gerade einen Patienten übergeben hat. Dort übernimmt sie das Fahrzeug, sodass die vorherige Besatzung schneller in Richtung wohlverdientem Feierabend starten kann.
Dank dieses neuen Fahrzeugs können wir die Belastung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im #TeamJohanniter reduzieren.
Der Geschichtsinteressierte weiss das das Saarland erst 1957 Bestandteil der Bundesrepublik wurde - also acht Jahre später.
Nimmt man das als Ansatz dann ist dort das NotSanG dort gerade erst zwei Jahre alt.
Da muß man doch Verständnis haben...
Wer den Sarkasmus findet darf ihn behalten.
Ist doch nur das Geld der Steuer- und Beitragszahler...
Mich stört die Aussage der KBV wie denn tgl. 8 Std. besetzt werden können wenn doch die Praxen (werktgl.) offen sein sollen.
In jeder KV gibt es "einfache" Verwaltungsmitarbeiter oder auch Juristen.
Eine KV ist also auch ein Arbeitgeber.
Das dieser Arbeitgeber auch Ärzte einstellen könnte scheint unvorstellbar zu sein.
Wie in anderen Städten auch fand heute in Wiesbaden eine Demonstration von Landwirten statt.
Die bisherigen Zahlen gehen von 2.000+ Traktoren und anderen Fahrzeugen auch.
Neben einer erhöhten Fahrzeugvorhaltung (RTW) gab es Erkunderfzg. der FW sowie Kradstreifen des ASB. Diese übernahmen auch eine First-Responder-Funktion.
Aufgrund einer total blockierten Strasse musste ein NEF-Einsatz durch Kollegen der Nachbarstadt Mainz übernommen werden.
In Berlin ist eine RTW-Besatzung in der Silvesternacht betrunken unterwegs gewesen.
Gemessen wurden 1,6 bzw. 2,2 Promille.
https://www.berliner-kurier.de…e_GGJvcQ9Xy0_35R7nC_O93uQ
Bzgl. der Fallzahlen töten Mörder regelhaft nur einmalig.
Entschuldige, aber deine Zeiten sind wohl lange her... Duschen in der Dienstzeit ist Standard. Irgendwer drückt die 3 schon.
Ersteres stimmt zwar - aber unsere LS bekommt mit wenn nach der -3- sich das Fzg. nicht bewegt.
Ansonsten bin ich der Ansicht das ein ÄLRD wohl besorgt um die Besetzung der Fzg. sein kann - er hat aber auch eine Verantwortung für die Qualität.
Die sehe ich bei 72-Std.-Diensten in Gefahr - unabhängig davon das sich dieser NA (Freelancer?) in mögliche Haftungsprobleme begibt.
Der ÄLRD weiss das - toleriert das?
Geht das NEF in die -6- weil der NA auch einmal duscht - oder darf der NEF-Fahrer mit einer Nasenklammer ans Steuer?
Bin ich der erste hier der bei den angegebenen 72-Std-Diensten die Stirn runzelt?