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Eine detailliertere (Einzelfall-)Bewertung der geblitzten Sonderrechtsfahrt führt keine Stadt/Kreis durch.
Mir ist mindestens eine Gemeinde bekannt, die regelmäßig exakt jedes Blitzerfoto von Einsatzfahrzeugen einzeln bewertet und ggf. kommentiert oder Gesprächsangebote unterbreitet. In einem Kreis, in dem ich tätig war, wurde jedes Foto zugestellt und mit einer Stellungnahme der fahrzeugführenden Person zurück erwartet. Ausgesprochene Bußgelder sind mir nicht bekannt, völlig ausschließen möchte ich das aber nicht.
Und weil die Diskussion eh schon läuft: eine sechsspurige Bundesstraße mit autobahnähnlichem Charakter, die aus Umweltschutzgründen auf 50 km/h beschränkt ist, zum Teil innerhalb einer geschlossenen Ortschaft verläuft, aber zwischen 23 Uhr und 5 Uhr nahezu leer ist, ist eben ein anderer Punkt, als die Straße durchs Wohngebiet mit 50 km/h Beschränkung und ebenfalls innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Aber auf dem Papier doch sehr ähnliche Gegebenheiten. Auf einer Straße würde ich nachts streckenweise durchaus das doppelte der erlaubten Geschwindigkeit fahren, woanders vielleicht nicht einmal 5 km/h schneller fahren. Aber den gerne genommenen Freibrief sehe ich durchaus kritisch, auch mit Blick auf den Bereich im Forum mit der Auflistung unserer größten Erfolge bei der Wertminderung von Kraftfahrzeugen und gleichzeitigem Ankurbeln der Neuwagenproduktion im Nutzfahrzeugsegment.