Eine gute Frage.
Wobei, hier laufen grade auch Ermittlungen gegen Unbekannt wegen gelösten Radmuttern an einem privaten VW-Bus.
Und es war lt. betroffenem Nachbar kein Radwechsel im Spiel.
Beiträge von 0-85-1
-
-
DocUlli Jede BG / UK hat da eigene Regelungen (Satzungsrecht).
-
Ist zwar korrekt, betrifft aber nur definierte Personengruppen (seit Okt. 2014, vgl. DGUV Vorschrift 1 Abschnitt 3 i.V.m. DGUV Regel 100-001 zu § 24 ff).
Keine Kostenübernahme gibt es u.a. bei Personen, die sich in einer (medizinischen) Berufsausbildung befinden oder diese abgeschlossen haben, also für Fachangestellte für Bäderbetriebe, Medizinische Fachangestellte, medizinische Bademeisterinnen und Bademeister, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Heilpraktiker/innen, GuK, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, und andere mehr.
-
war tatsächlich meine Überlegung, hab's aber gelassen.
-
Me too, 1981. Ausbilderschein reichte der Führerscheinstelle nicht aus, die von mir unterschriebene auf meinen Namen ausgestellte Teilnahmebescheinigung wurde anerkannt.
-
Somit sind alle Hilfsorganisationen als e.V. eben gerade kein Unternehmen.
Das gilt nur für den "Idealverein".
Kommt ein wirtschaftlicher Zweckbetrieb, z.B. der Würstchenverkauf beim Dorffest oder, bei HiOrgs z.B. die entgeltliche Anbietung von Sanitätsdienstleistungen, hinzu, sieht das schon wieder ganz anders aus.
Und unfallversicherungsrechtlich (SGB VII) wird in Bezug auf die Versicherung ehrenamtlicher Personen im Zivil- und Katastrophenschutz auch von "Unternehmen" gesprochen. -
Zitat
„Das Verwerfliche ist, dass jemand, der selbst auf dringende Anrufe reagiert um anderen Menschen zu helfen, sich die Zeit nimmt einen anderen Notruf zu wählen, um dessen Kräfte zu binden. ..."
Just my two cents:
Ist es nicht eher verwerflich, während des Dienstes und der zu erledigenden Notrufbearbeitung auf Mitarbeitende mit einer Spielzeugwaffe zu schießen?
Zumal ja auch in diesen Kreisen bekannt sein dürfte, dass derartige Spielzeugwaffen gar nicht so selten zu stumpfen Augenverletzungen mit Rötung und Sehstörungen führen. Eigene familiäre Erfahrungen liegen da vor ... und nein, der Treffer war nicht aus nächster Nähe.Siehe z.B. auch:
-
Im Rahmen der täglichen Fahrzeugkontrolle vielleicht?
Möglicherweise hat ja auch ein böser Mensch ein Stück vom Ölpeilstab abgeknipst ... (Rekord waren mal viereinhalb Liter zum Nachfüllen.) -
Diese losgelösten Radmuttern finden sich nach meiner Beobachtung nur im RD und sorgen 100%-ig für eine Zeitungsmeldung.
Nö, auch bei KEP und anderen BOS bei bestimmten Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung seit X Jahren durchaus ein Thema, es wird nur halt keine Zeitungsmeldung draus.
Regelmäßige Kontrollen (Abfahrtkontrolle!?) und Radbolzen / Radmuttersicherungen sollten mittlerweile obligatorisch sein, oder?
-
Die Aussage, dass Blaulichtfahrten einen erhöhten Unfallfaktor haben, beruht auf einer Schätzung aus den 60er Jahren aus Deutschland.
Die erste Studie dazu wurde 1995 bei der BASt durchgeführt: "Verbesserung der Sicherheit bei Sondersignaleinsätzen" Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch-Gladbach, Info 34/95, daher kommt die Aussage "8-fach erhöht".
Spätere Studien, u.a. Uni Würzburg (2005) im Zusammenhang mit der Einführung des Fahrsimulators bei der bayerischen Polizei, oder Untersuchungen der BGW (2007) oder des IVV Bautzen haben die Zahl mehr oder weniger bestätigt. -
Wie groß ist die körperliche Belastung von Beschäftigten, die im Rettungsdienst, im Krankentransport und im Bestattungswesen arbeiten oder die Menschen mit körperlichen Einschränkungen befördern? Eine Online-Befragung der BG Verkehr soll Antworten geben.
Häufiges Heben und Tragen, hohe Transportgewichte, nicht optimal eingesetzte Arbeitsmittel: Das alles belastet den Körper bei der Arbeit in Berufen, in denen Menschen befördert und getragen werden müssen. Langfristig kann das zu Erkrankungen führen.
Ein Team von Forschenden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der BG Verkehr und verschiedener Unfallkassen will nun in einer Befragung von Beschäftigten in den genannten Berufsgruppen Daten zu ihrer körperlichen Belastung erheben. Gefragt wird auch, welche technischen Hilfsmitteln bei der Arbeit genutzt werden können.
"Aus den Erhebungsdaten können präventive Maßnahmen abgeleitet werden, mit denen Fehlbelastungen reduziert oder vermieden werden", sagt Christian Ecke von der BG Verkehr, der die Untersuchung begleitet. "Die Angaben der Befragungsteilnehmenden soll außerdem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützen, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen."
Eine Teilnahme an der Befragung ist bis zum 28. Februar 2021 möglich.
-
Der übersehene Ironietag ist wohl meinen niedrigen Koffeinspiegel geschuldet.
-
Ich glaube nicht, dass sich die China-Fälscher trauen, das CE-Logo zu fälschen
Oh doch.
Hab hier aktuell welche liegen. Es wurden letztes Jahr sogar komplette Masken eines Herstellers gefälscht, mit Hersteller-Logo und allem drum und dran. -
Bei letzterem krieg ich bisher nur ein Maskenmodell einigermaßen dicht.
Glaube ich nicht ... mit FIT-Test geprüft?
Klar, es gibt Leute, bei denen aufgrund der Gesichtsform die Maske so dicht sitzt, dass selbst mit einem Dreitagebart die Grenzwerte noch eingehalten werden - diese Konstellation ist aber sehr, sehr selten. -
Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten hat.
Diese Tätigkeiten sind im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge konkret aufgeführt.
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, eine Angebotsvorsorge anzunehmen (im Gegensatz zur Pflichtvorsorge). Siehe auch AMR 5.1.
Die Tragezeitempfehlung hat damit nichts zu tun. Die ergibt sich aus der Art des Atemanschlusses (Maske, Haube, mit / ohne Gebläse, usw) und der zu erwarteten Arbeitsschwere, die sich am benötigten Atemminutenvolumen orientiert. -
Joh. So ist es.
Und, in der derzeitigen Situation, im privaten Bereich besser eine schlecht sitzende Maske als gar keine. -
Wenn alle FFP2 Masken tragen dann sollte die FFP2 mit
FilterVentil doch kein Problem darstellen?In der Theorie ja - in der Praxis nein, weil die (zukünftigen und teils auch aktuellen) Träger im Umgang mit den Masken nicht geschult sind und die Teile auch nicht zwingend dicht sitzen - gerade bei den Teilen mit den Ohrschlaufen.
Naja ... Und du hast immer noch das Problem der möglichen Übertragung durch Schmierinfektionen ... -
Gibts da nicht was von der DGUV/Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz? müssen die jetzt noch alle ne G. Untersuchung machen?
Nur in der Beziehung Arbeitgeber, Arbeitnehmer ... ist 'ne Angebotsuntersuchung, du kannst dran teilnehmen.
Privat kannst du machen, was du willst ...M1k3 Diese Fragen solltest du offiziell beim Bayerischen Staatsministerium stellen ... wenn du 'ne schriftliche Antwort bekommst, lass es mich wissen.
(Meine Anfragen bei Ministerien verschwinden dort immer irgendwie im Datennirwana ... ) -
Und hier eine Rechtsbetrachtung zur Wiederaufbereitung von "Einmal-Produkten". KLICK
-
Durchaus, u.a. mit Logistikfahrzeugen für die KFOR.