Beiträge von 0-85-1

    Seit ein paar Wochen wird in der Presse wiederholt von losen Radmuttern an Fahrzeugen des Rettungsdienstes berichtet. In einigen Fällen gingen sogar Räder verloren. Schlagworte wie "Anschlag" oder "Sabotage" machen die Runde. Aber polizeiliche Ermittlungen ergaben bisher keine Hinweise auf Fremdmanipulation".


    Hier ein paar Fakten zu diesem Problem:
    Bei bestimmten Fahrzeugen eines Herstellers kommt es zu starker Korrosion an den Radbolzen, auch die Radmuttern selbst korrodieren. Dadurch können sich die Radmuttern bei der Fahrt lösen. Bisher ist dieses Problem nur bei "Sprintern" mit Zwillingsbereifung und der FIN "WDB 906 ..." beobachtet worden. Mercedes Benz hat nach inoffiziellen Angaben seine Werkstätten angewiesen, bei der jährlichen Inspektion ein Augenmerk auf das Problem zu haben. Es könnten aufgrund der Verwendung baugleicher Teile aber auch andere Fahrzeuge (z.B. VW Crafter) betroffen sein. Eine Bestätigung hierzu gibt es jedoch offiziell nicht.


    Tipps für eure Sicherheit:

    • Bei täglich eingesetzten Fahrzeugen die Radmuttern / Radschrauben mindestens wöchentlich mit einem Drehmomentschlüssel und dem passend eingestellten Drehmoment auf festen Sitz zu kontrollieren. Sollten sich lösende Radmuttern auffallen, das Fahrzeug in einer Werkstatt kontrollieren lassen.
    • Bei selten genutzten Fahrzeugen einen monatlichen Radmutterncheck durchführen. Je nach Situation kann auch die Überprüfung nach jeder Nutzung sinnvoll sein.
      Auch nach einem Reifenwechsel sollte der feste Sitz von Radmuttern / Radschrauben kontrolliert werden, nach 50 km sowie zusätzlich nach 200 km Fahrstrecke. Dafür ebenfalls einen Drehmomentschlüssel mit richtig eingestelltem Wert verwenden.
    • Bei ungewöhnlichen Fahrgeräuschen (Klackern, rumpeln) sofort anhalten und Räder / Reifen kontrollieren. Gleiches gilt natürlich auch, wenn das Fahrzeug auf einmal ein ungewöhnliches Fahrverhalten zeigt. Sind Muttern / Radschrauben verloren gegangen, Fahrzeug abschleppen lassen, auf keinen Fall weiterfahren!


    Aus meiner Sicht aber auch ein Anlass, die einschlägigen Gefährdungsbeurteilungen zu überarbeiten und die Unternehmer bzw. die Verantwortlichen darauf hinzuweisen, das es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, nur verkehrs- und betriebssichere Fahrzeuge einzusetzen. Dies bedeutet aber, das man vor Arbeits- bzw. Schichtbeginn den Mitarbeitern auch Gelegenheit und Zeit einräumen muss, z.B. die so genannte "Abfahrtkontrolle" nach BGG 915 durchzuführen. Hierbei könnten gelöste Radmuttern bzw. Radschrauben sehr leicht festgestellt und anschließend eine Kontrolle bei einer Fachwerkstatt veranlasst werden. -> Muster-Checkliste


    Zur Erleichterung der Kontrolle könnten auch so genannte "Radmutterindikatoren" eingesetzt werden, die ein Lösen von Radmuttern / Radschrauben optisch anzeigen. Gibt es für kleines Geld ab SW19 im einschlägigen Fachhandel.


    Bitte. :)
    Gerade im Bereich Rettungsdienst gibt es noch ungeklärte Fragen in Punkto Sicherheit.


    Höhenretter / Bergwacht bergen eine (verletzte) Person: unbestritten Rettungsarbeiten.


    Was aber, wenn Höhenretter / Bergwacht rettungsdienstliches Personal oder Suchhundeführer mit Hund "abseilen"? Welche Regeln gelten dann? Speziell auch im Hinblick auf die Ausbildung dieser Personen ... ganz spannend, nur leider fehlt mir gerade die Zeit für die weitere eindeutige Klärung. Stand der Dinge: Über Gefährdungsbeurteilung abklären.


    Ich auch nicht. Das man kann dann tun, wenn man Kenntnis über die für solche Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen hat. Hab ich nicht. Der GMV sagt mir zweierlei: Einerseits wär's mir nicht wohl dabei, an einem Seil an der Fassade rumzubaumeln und ich keine Gewähr dafür habe, was mit dem anderen Ende des Seils gerade passiert. Andererseits muss das Rauchen auch wirklich einen gehörigen Einfluss auf das nasse Brötchen zwischen den Ohren haben, wenn man auf'm Dach ein straff gespanntes (!!!!) Seil, von dem man nicht weiß, wofür es da ist, einfach mal durchschneidet.

    Aber genau so gut ist es denkbar, dass die einzige (vorgesehene?) stabile Vorrichtung auf diesem Dach so lag, dass das Seil einfach an dieser dämlichen Tür vorbeigehen musste. Dann steht der gute Mann da auf dem Dach und muss die Abwägung treffen, ob er unverrichteter Dinge wieder geht, oder ob er das "mal eben" irgendwie löst.


    In der Industriekletterei bzw. Höhensicherung gibt es klare Regeln:
    Wenn keine Haltepunkte vorhanden sind (ausgewiesen laut Bauplan/Gebäudeplan!) oder Haltepunkte nicht wie vorgesehen nutzbar sind, dann wird von unten gearbeitet. Hebebühnen gibt es bis 112 m Höhe (Bronto Skylift) bzw. 40 m Ausladung (Ruthmann) - alternativ wird halt ein Gerüst aufgebaut und benutzt.
    Improvisiert wird nur im Notfall (Rettungseinsatz!) und dann wird dieser durch mindestens eine weitere Person gesichert.
    Gegen diese Regeln wurde hier - aus meiner Sicht - grob fahrlässig verstoßen. Hinzu kommt - so wie ich das sehe - ergänzend ein Kommunikationsproblem zwischen den für die Arbeit Verantwortlichen.


    Sprich: Murphy ... es wurden alle die Fehler gemacht, die gemacht werden konnten, um den Eintritt eines Unfalls zu begünstigen.


    Wer sich dafür näher interessiert: hier die aktuell gültige Richtlinie der FISAT (Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken e.V.) als Stand der Technik und Unfallverhütung.

    Und wir alle sind uns einig, dass das im wahren Leben noch immer viel zu knapp wäre.

    Da ich mich ein wenig in der Gegend auskenne, es gibt in Trier und der näheren Umgebung genügend Ecken, in denen noch nicht einmal diese 3,5 m existent sind.
    Dann wird halt in der Fahrzeugkontur abgestützt, bedeutet halt geringere Reichweite, der Rest ist Einsatzvorplanung.


    Das ist die Anpassung an unerfahrene Kraftfahrer aufgrund des neuen Feuerwehrführerscheins... :pfeif:

    :rofl2:


    Kerwe, Kirmes, Stadtfest, Weihnachtsmarkt. Diese Veranstaltungen haben alle das selbe Problem, die Anfahrtswege. Es ist Schwitzen angesagt um nicht auf der Anfahrt mehrere Buden niederzufahren.

    Aus diesem Grund fährt in so mancher Gegend die Feuerwehr mit Rüstwagen und Drehleiter nach dem Aufbau der Buden und Stände die notwendig zu befahrenden einzelnen Wege ab.
    Wo's dann nicht passt, wird's passend gemacht.
    Auch schon auf einem Krämermarkt gesehen: Rettungswagen kommt, die Händler klappen den Vorbau ab, Wagen fährt durch, Vorbau geht wieder hoch ... :biggrin_1:

    Ich wundere mich über die im Bericht genannte "6 m Breite" für die für die Feuerwehr notwendigen Wege. Die technischen Richtlinien "Flächen für die Feuerwehr" (RLP) fordern 3,5 m, für Kurven gibt es je nach Radius Zuschläge. Alles ein wenig merkwürdig ...


    Nunja, grundlegend kann man beispielhaft für die Planung natürlich die vfdb 03/03 "Einsatzplanung Großveranstaltung" heranziehen (gibt's leider nicht kostenlos). Auch der LFV Bayern hat sich so seine Gedanken gemacht: klick. Und wenn man in Trier schon dabei ist, kann man sich auch direkt Gedanken zum Unwetter- und Blitzschutz bei der Veranstaltung machen: klick beim VDE.
    Wen es interessiert, hier eine interessante Zusammenstellung von Planungshinweisen zum Thema.

    Der "Handschutz" bei dieser Pumpe besteht aus einem gebogenen Rohr entsprechend den normativen Schutzvorgaben (für Erwachsene),
    bei einer Fördermenge je nach Typ von mindestens 1400 l /min.
    Bild der Pumpe - das schwarze Rohr.
    Laut Hersteller werden die Pumpen bei Hersteller-Vorführungen mit reduzierter Leistung betrieben (durch einen technischen Eingriff ins Gerät), unter anderem um die genannten Gefährdungen zu minimieren (und nebenbei die Sauerei durch das Wasser auf den Messeständen gering zu halten).

    Ein tragischer Unfall,...


    Bei der Schulung muss auf die Gewalt solcher Pumpen mehr eingegangen werden.


    Es ist kein "tragischer Unfall", sondern es wurden schlicht und ergreifend einfachste, naheliegende Überlegungen zum sicheren Betrieb der Pumpe bei der Vorführung mißachtet:
    mechanische Gefährdungen -> Gefahr des Einzugs ->technische Maßnahme nach TOP: Einzug durch geeignete Abdeckungen etc. verhindern.
    Und da hilft auch keine Schulung über die Kraft der Pumpe.



    Die Verantwortlichen ... lassen wir es; ich denke, die Staatsanwaltschaft wird's schon richten.

    Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Landesverband Baden-Württemberg e.V., ist mit seiner Informations-Reihe "Arbeitsschutz im DRK" jetzt auch auf Facebook vertreten. Damit macht der DRK-Landesverband seinen monatlich erscheinenden Newsletter zum Arbeitsschutz einem breiten Publikum zugänglich.


    Die redaktionellen Inhalte der Informationsreihe ergeben sich aus Ereignissen, Anfragen und Problemen aus der Basis und sind in erster Linie auf die Mitarbeiter im Ehrenamt abgestimmt. Literaturhinweise sind ebenso enthalten wie interessante Quellen, Internetlinks zum Thema oder auch wichtige Kurzmeldungen. Speziell für Führungs- und Leitungskräfte wird die "AiD - Information" thematisch abhängig ergänzt mit Checklisten und Arbeitshilfen zur Überprüfung der eigenen Arbeitsschutzmaßnahmen.
    Bekannt gewordene Ereignisse, Unfälle und Beinaheunfälle, die auf die Tätigkeitsfelder unmittelbar Einfluss haben, werden präventiv durch den "AiD - Gelbe-Karte-Brief" dargestellt und mit Handlungsempfehlungen verbunden.


    https://www.facebook.com/AIDArbeitsschutzImDrk

    Dem ist durchaus so, siehe hier auf der-westen.de.


    Aber das Problem liegt nicht in den fehlenden Kontrollen, sondern in der Tatsache, das sich offenbar weder Eigentümer noch Nutzer für die Sicherheit der Helferinnen und Helfer verantwortlich fühlen. Mit diesem Merkblatt dürfte allerdings diese Unsicherheit behoben sein.

    Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Merkblatt für sichere Arbeitsbedingungen auf Rettungstürmen an Gewässern veröffentlicht. Das Merkblatt wurde zusammen mit der Unfallkasse des Bundes und der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.
    Es soll die Eigentümer (z. B. die Kommunen) sowie die Nutzer der Rettungstürme über notwendige Sicherheitsanforderungen informieren und enthält eine Zusammenstellung von Mindeststandards für den Bau und Betrieb der Rettungstürme.
    Anlass für die Erarbeitung des Merkblatts war ein Arbeitsunfall auf einem Rettungsturm im vergangenen Jahr, bei dem eine Rettungsschwimmerin schwer verletzt wurde.


    Link: Merkblatt "Sichere Arbeitsbedingungen auf Rettungstürmen an Gewässern" auf der Homepage des LAGuS.

    Hast Du da ein Trauma?

    Aber noch mehr ist er ein Arbeitssicherheitsfanatiker.


    Ich habe weder ein Trauma noch bin ich Fanatiker. 8)


    Es geht mir nur auf den S ...enkel, das über gewisse Ereignisse hergezogen wird, aber Fehler in der eigenen Organisation bewusst unter der Hand gehalten /vertuscht / ignoriert werden und mit der Gesundheit und dem Leben der Mitarbeiter ein Vabanque-Spiel betrieben wird , teils mit Rückendeckung aus den zuständigen politischen Landesebenen.


    Das ist alles ... :popcorn:

    Das dann sicher absichtlich und therapeutisch als CO2 Narkose :-)


    Interessanter Aspekt ...
    wenn sich die Leute (Helfer und Patienten) teils nur nicht so über Kopfschmerzen und Übelkeit beklagen würden ... aber das ist wahrscheinlich alles psychosomatisch.


    Schließlich wurden ja im Zelt noch 19% Luftsauerstoff gemessen, und bis runter auf 17% ist ja erlaubt.


    Kein Jux, auf meine einfache Frage, was die fehlenden 2% waren, blieb man mir die Antwort schuldig ....

    Einen Dieselgenerator unter einem Anhänger zu stellen auf dem man sich dann eine kleine Höhle baut.... das CO leichter als Luft ist und sich dann im improvisierten Zelt sammelt sollte man wissen wenn man so ein Ding betreibt.


    Tja ... und an anderer Stelle wird von Fachleuten aus HiOrgs und Feuerwehr am Behandlungsplatz mit Gasgebläseheizern jede Menge Warmluft schön mit jeder Menge Abgas vermischt in die Zelte gepustet ...


    Eigentlich sollten die Leute ja wissen, wie man die Teile betreibt ... :pfeif:

    Dieser Wissenstransfer wäre mit einem Ausstieg aus dem Rettungsdienst vorbei und der Katastrophenschutz würde mittelfristig qualitativ und quantitativ leiden.


    Merkwürdig ... ich habe als Ehrenamtlicher über Jahre hinweg Rettungsdienst / KTP gefahren, wie viele andere aus meiner HiOrg auch, und das, obwohl meine HiOrg am Rettungsdienst noch nicht einmal im Ansatz beteiligt war.
    Wissenstransfer und Professionalisierung hängen doch nicht an einem Abzeichen, sondern an der Fähigkeit, organisationsübergreifend zusammen zu arbeiten.
    Mit Kirchturmdenken kann keine Organisation langfristig überleben.

    Nur so nebenbei: ich habe auch den Unterführer 1 und 2 des DRK Ba.Wü. da haben wir das zu genüge durchgekaut bzw. unser Ausbilder hat eben diese Ansicht damals vor ca. 15 Jahren vertreten.


    Nur so nebenbei,
    vor 15 Jahren galt noch das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 9. Dezember 1937, geändert durch - Verordnung vom 7. September 1939 (RGBl. I. S. 1699), - Erlaß des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei vom 29. Mai 1941 (RGBl. I. S. 295), - Gesetz vom 9. März 1942 (RGBl. I. S. 107), - das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 ...


    Nur so nebenbei,
    es geht in dem Rechtsstreit nicht um das BRK oder die anderen in Art. 13 BayRDG genannten HiOrgs, sondern einzig um die Klärung der Frage, ob dieser Art. 13 unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes verfassungsgemäß ist ... mehr nicht.


    Und das hat absolut nichts mit dem DRK-Gesetz zu tun.

    Wegen fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Leiter einer Rettungshundestaffel einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe.
    Bei einer Übung im Oktober 2011 auf einem Abbruchgelände wollte sich ein Verletztendarsteller in einem Schaltraum verstecken und wurde durch einen Stromschlag verletzt.
    Ein von der Abbruchfirma erteiltes Betretungsverbot war vom Übungsleiter nicht an die Verletztendarsteller weitergegeben worden.


    zum Bericht auf feuerwehr.de

    Ich kann versuchen, eine grobe (wirklich grobe) Übersicht zu geben.


    Die ABAS-Stellungnahme beschreibt allgemeine Auswahlkriterien für Persönliche Schutzausrüstung bei Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe. Sie berücksichtigt die Inhalte der einschlägigen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) sowie geltende GUV-R/BGR und GUV-I/BGI.


    Die Stellungnahme beschreibt Kriterien für die Auswahl der notwendigen PSA (u.a. Gefährdungen, Übertragungswege), gibt Hilfestellung bei der Bewertung der Gefährdungen und bei der Auswahl der zum Schutz notwendigen PSA bei infektiösen, sensibilisierenden und toxischen Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe.