Beiträge von Dennis B.
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Wenn ich mir bei Instagram anschaue, was deren RTW (ein Ex-RTW der FW Köln) so an Bord hat, bin ich auch etwas baff:
- C3 Touch
- Meduvent
- 3 Perfusoren
- Lucas 2
- Accuvac Pro
In Anbetracht der Größe des Sanitätsdienstes schon enorm gut ausgestattet. Aber das ist ja auch nur das Fahrzeug von der sog. Zweigstelle in Köln.
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Wann genau war die Fahrt?
Die BMA habe um 15.16 Uhr ausgelöst.
Falls nein, weisst Du auch, wo genau das war?
Nein.
dass keine Schüler mehr im Schulhaus waren
Das ist plausibel, da dieser Containerbau zu dem Zeitpunkt noch nicht in Betrieb gewesen sei.
--> "Die Brandmeldeanlage in der noch im Bau befindlichen Grundschule 3 hatte ausgelöst." https://www.taucha-kompakt.de/…82-410e-aced-2033970ae41e
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https://www.taucha-kompakt.de/…50-49ad-84be-466f4751c994
ZitatBesonders schwer wiegt für Lange nicht nur der Bescheid selbst, sondern der Umgang damit. Im Interview erhebt er den Vorwurf, Ordnungsamtsleiter Jens Rühling habe ihm in einem persönlichen Gespräch gesagt: „Das ziehen wir jetzt gnadenlos durch.“ Zudem vermutet Lange persönliche Motive hinter dem Vorgehen. Belegen könne er das nicht, sagt er selbst, für ihn sehe es aber nach einer Retourkutsche für frühere Auseinandersetzungen aus. Ray Lange war vor einiger Zeit mal Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Jens Rühling somit unterstellt. Nach zwei Monaten habe er aber gekündigt – vor allem wegen Rühling, dem er mangelnde Führungsqualitäten unterstellt.
Das hier ist übrigens die Tempo 30-Zone (Mo-Fr von 6-17 Uhr): Street View
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Der referenzierte Artikel ist dieser hier: https://www.volksstimme.de/lok…rwuerfe-sanitater-4202421
Leider wegen Paywall nicht frei lesbar.
Ich empfinde die Kommunikation auch als milde ausgedrückt schwierig, zumal da bereits sehr viele Interna veröffentlicht wurden (Ansehen des NotSan bei den Mitarbeitenden, Einsatzdetails).Unvollständige Protokolle mit "Einsatz bereits nach wenigen Minuten beendet" werfen natürlich Fragen auf, die jedoch so nicht geklärt werden können. In anderen Gruppen wird auch schon munter Arbeits- mit Zivil- und Strafrecht vermischt, eine Hetzjagd auf NotSan vermutet, usw. usf.
Für den Fall, dass man mal ein "How not to Kommunikation" braucht, ist der Artikel vermutlich brauchbar.
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https://www.news38.de/harz/art…-tot-sanitaeter-news.html
ZitatDer Tod eines erst 34-jährigen Mannes im Harz wirft viele Fragen auf. Für einen Notfallsanitäter hatte er schon erste Konsequenzen.
Harz: Tod verhinderbar?
Laut „Volksstimme“ soll der Einsatzleiter [Notfallsanitäter, Anm.] Anfang des Jahres einen „schwerwiegenden Pflichtverstoß“ begangen haben. Er soll den 34-Jährigen trotz dessen offenbar lebensbedrohlichem Zustand nicht ins Krankenhaus gebracht haben. Auch einen Notarzt habe er nicht gerufen. Einen Tag nach dem Einsatz in der Wohnung war der 34-Jährige genau dort gefunden worden – tot. Hätte man ihm helfen können?
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Was ich vergessen habe zu erwähnen, an die ZNA ist eine "Kurzliegerstation" angeschlossen (mit Berücksichtigung im Personalschlüssel)
Ich brauche allerdings auch einen Grund, Patient:innen stationär (und auch die Kurzliegerstation dürfte darunter fallen) aufzunehmen. "Angehörige nachts nicht wecken" dürfte vor Kostenträgern regelhaft schwer zu rechtfertigen sein als Indikation dafür.
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Alles in allem sorgt der Bericht nicht gerade für die Verbesserung, die man sich vom ICC-NotSan erhofft. Aktuell scheint er ein RTW ohne Trage zu sein, der einen KTW für Transporte anfordert.
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Die Hochschulzugangsberechtigung gibt es doch aber auch schon mit der Berufsurkunde und Berufserfahrung, ganz ohne Weiterbildung auf Meisterniveau. Oder irre ich mich da?
Soweit ich weiß ist die Hochschulzugangsberechtigung fachbezogen und nicht allgemein.
Edit: siehe auch hier (Uni Hannover)
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Das Legen von Blasenverweilkathetern wird im Rahmenausbildungsplan derzeit für das zweite Drittel aufgeführt, jedoch nicht näher erläutert. Theoretisch könnte es also aktuell Bestandteil der Ausbildung sein.
In meinem letzten PJ-Haus war das auch bisher eine übliche Tätigkeit der Pflege, sowohl in der ZNA als auch auf Station.
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Für das, was N-KTW (aka KTW als First Responder) machen, reichen vermutlich eine Ausbildungsdauer die doch deutlich kürzer ist als 1 jahr - oder?
Hier werden NKTW bei niederschwelligen Notfalleinsätzen disponiert, bei denen als weitere Ressource bei nicht ausreichenden Ressourcen ein NEF nachalarmiert werden soll, nicht jedoch ein RTW. Die RettSan* werden mit Einsätzen konfrontiert, bei denen sie teilweise dann auch Patient*innen unter gewissen Rahmenbedingungen vor Ort belassen können.
Da ich doch häufig beobachte, dass flächendeckend ein gewisses Verständis für die Pathophysiologie fehlt, sehe ich da schon noch Potential. Ob 1 Jahr oder 6 Monate sei mal dahingestellt. Aber im Moment läuft es darauf hinaus, dass man Rettungssanitäter*innen in Einsätze schmeißt, mit denen sie schnell überfordert sein könnten.
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Ich habe letztens gelernt, dass der Aufgabebelegt für ein Einschreiben NICHT als Nachweis der Zustellung zählt. Dafür braucht man den Zustellungsbeleg der Post. Den muss man extra anfordern und zwar innerhalb des Zeitraums X
Jedes Einschreiben ist doch online via Tracking bis zur Zustellung verfolgbar.
Für alles weitere über den Einwurf hinaus gäbe es ja noch "Einschreiben persönlich" (Standard) und "Einschreiben mit Rückschein".
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Letzteres, in der Notfallrettung, haben wir hier (Stadt und Region Hannover) auch noch nie Transportscheine benötigt (seit 1994 mindestens).
Außerhalb Niedersachsens aber eben immer noch Gang und Gäbe. Aus Gründen.
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Ist die Qualifikation/das Können "normaler" NÄ so gering das es einen "richtig" qualifizierten Notarzt braucht?
Sie ist zu inhomogen.
An jedem klinischen NEF-Standort wäre es m.E. überhaupt kein Problem pro NEF 2 x Blut im Kühlfach vorzuhalten und tgl. zu wechseln.
So viel ungekreuztes Blut (also für jeden Standort) vorzuhalten wäre aber auch eine Verschwendung sondergleichen.
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Dann muss Rheinhessen wohl das Rettungsdienst Nirvana sein. Da hat man NFS zur Genüge, für RTW und KTW🫣
Da präsentiere ich dir noch Sachsen-Anhalt, wo jeder KTW mit einem Notfallsanitäter besetzt sein muss: https://landesrecht.sachsen-an…ent/jlr-RettDGST2013V4P18

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Einen N-KTW finde ich zumindest im rheinlandpfälzischen Rettungsdienstgesetz nicht.
Er wird in §21 namentlich benannt, jedoch personell nicht weiter definiert. Insofern gehe ich beim N-KTW davon aus, dass dieser äquivalent zu einem RTW besetzt werden müsste ("Notfallltransport").
Soweit ich das hier mitbekomme, ist das ein ein KTW mit RTW-Ausstattung, der mit einem RettSan (2 RettSan?) besetzt ist bzw. ein RTW mit RettSan-Besatzung.
Exakt. Oder auch die dauerhafte Notlösung für Personalprobleme.
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in Rheinland-Pfalz ja z.B. als Transportführer N-KTW.
Da sehe ich für KTW die Anforderung RS/RH und für den Notfalltransport als Mindestanforderung NFS/RS. Wo hast du das her?
Im Allgemeinen in allen Bundesländern als Fahrer NEF (was der RS meines Wissens nur in 3 BL könnte)
Das NEF muss in RLP seit 2024 ebenfalls mit NFS besetzt sein, in anderen Bundesländern gibt es teils Ausnahmeregelungen (Beispiel Nds: bis 2026)
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Welches Durchsetzungsvermögen hat der ÄLRD vor Ort?
ÄLRD und stv. ÄLRD sind Vorsitzende des Vereins, vielleicht ganz interessant dafür.
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Ich denke, es besteht ein kleiner aber feiner Unterschied zwischen Einmalhandschuhen und 40.000 Euro für nicht verpflichtend vorzuhaltende Videolaryngoskope (davon 10k€ über diesen Weg), den der Verein aufwenden will.
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Ich kann mich dunkel dran erinnern, dass ich 2017 eine RS-Stelle inne hatte (als RA - war damals noch die tariflich beste Option) und dass das so vollkommen in Ordnung war, da ich in weniger als 50% meiner Tätigkeit (das war tatsächlich so) die Funktion eines Transportführers innehatte.
Hat sich an der Rechtsprechung etwas geändert, dass wir hier nun überhaupt diskutieren könnten? Nach und nach wird ja vermutlich dann auch die tarifliche Eingruppierung eines RettAss verschwinden bzw. angepasst, da kein Einsatzfeld mehr denkbar ist.