Beiträge von Dennis B.

    Im Zweifelsfall haben gewisse Personen dann einen Screenshot von einer digitalen Impfbescheinigung auf dem Handy und zeigen nur das Foto des Screenshots vor.... Ich wette in 90% der Kontrollen kommt man mit so einem Bild sicherlich auch in die Gastronomie und Co...

    Damit kommt man nicht mal mehr in den Öffis hier durch. Gelöst hat man das einfach durch einen dynamischen Hintergrund.

    Ob man in der Fläche darauf achten wird, steht auf einem anderen Blatt.

    Nachdem zwei Jugendliche in Hattingen in einem Waldstück einen Steilhang hinabstürzten, fand man zur Rettung eine recht kreative Lösung: anstatt durch das unwegsame Gelände zu gehen, mobilisierte man das Personal eines Güterzugs und brachte sie in einem Waggon bis zum nächsten Bahnhof.


    Der Vorfall dürfte sich nach meiner Recherche etwa hier ereignet haben: https://goo.gl/maps/5qZmWtfQKmQTnbQN8


    Link zum Artikel mit Foto: https://www.rtl.de/cms/hatting…-sich-schwer-4752141.html

    Dennis B.-

    Sicherlich sind die Protokolle sinnlos wenn nur die Vitalparameter nach ABCDE wiederholt werden. Jedoch Auffälligkeiten im ABCDE die keine Felder im Protokoll finden kann man dort schön erwähnen (zB eine genauere EKG Interpretation, BEFAST oder eine ausführliche abdominelle Untersuchung). Grundsätzlich finde ich es sinnvoll in dem Textfeld das Sampler Schema einbinden.

    Es muss ja nicht zwangsläufig ein Fließtext dabei entstehen. Klar ist das auch sowas wie Soziale Umstände etc auch Platz finden sollen. Das lässt sich weniger mit dem ABCDE oder Sampler darstellen.


    Als VZ NotSan Azubi ist das komplette Vorgehen sehr ABCDE orientiert. Daher ist es erstmal logisch das man einen Einsatz auch nach diesem Schema Revue passiert lässt und dokumentiert. Inwieweit sowas von der Schule kommt kannst du ja im Gespräch mit den Azubis klären, in meinem Fall überlässt die Schule den Ausbildungsbetrieben die Dokumentation.

    Ich verstehe auch vollkommen, dass die Ausbildung ABCDE-orientiert ist. Das empfinde ich auch nicht als negativ, im Gegenteil.

    Die Dokumentation sollte aber dennoch so erfolgen, dass sie auch für "Außenstehende" (i.S.v. Aufnahmearzt, GuKP) inhaltlich nachvollziehbar ist und man nicht erst den Schreiber anrufen muss, um seine Intention zu erkennen.

    Selbst ich hätte aus vielen solcher Protokollen nicht erkennen können, was der Grund für einen Notruf war bzw. mit welcher Verdachtsdiagnose anhand welcher Kriterien man den Patienten im Krankenhaus vorstellt.

    Sicher kann ein Protokoll anhand des ABCDE geschrieben werden, solange dadurch darin nicht berücksichtigte Faktoren dennoch erwähnt werden. Und diese Dinge fallen dabei oft unter den Tisch. Und wenn dann der Patient vielleicht noch selbst nicht auskunftsfähig ist, fehlen ggf. Informationen.


    Das könnte gerade aber etwas ins Off-Topic führen.

    Hier mache ich es auch so, dass die Azubis in "ihren" Einsätzen das Protokoll selbst schreiben und vor Abgabe noch einmal gegengelesen wird. Solange nichts meiner Meinung nach Essentielles fehlt, zeichne ich das gegen. Ansonsten wird es entsprechend um fehlende Punkte ergänzt.
    Da hier alles noch auf Papier dokumentiert wird, ist es recht mühselig, Fehler zu korrigieren. Wenn der Inhalt in die ganz falsche Richtung läuft, schreibe ich das Protokoll selber und bespreche es ausführlicher nach.


    Es kommt hier doch mit vielen Azubis, gerade mit denen ohne längere RS-Vorerfahrung, zu Diskussionen, da die Protokolle doch sehr ABCDE-orientiert sind und nicht einmal ansatzweise ein Fließtext entsteht, Beispiel:

    Woher das stammt (Schule oder PAL z.B.), konnte ich bisher nicht eindeutig rausfinden. Derartige Protokolle sind aber meiner Ansicht nach inhaltlich so sinnlos, dass man sie sich auch schenken kann.

    madde


    Da wäre ich mir nicht so sicher: §57 des SGB III regelt relativ genau, welche anerkannten Berufe Anspruch haben. Das wären Berufe nach dem BBiG (findet beim NotSan keine Anwendung), der Handwerksordnung (nein), dem Seearbeitsgesetz, alternativ auch dem Altenpflege- oder Pflegeberufegesetz (nein).

    Es gab vor einigen Jahren auch eine entsprechende Petition, das zu ändern, wobei dieser Forderung nicht entsprochen wurde. Und nach meinem Kenntnisstand ist das auch weiterhin so.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__57.html

    Dann kann man im nächsten Schritt ja auch direkt klären, ob eine telefonische Anamnese zur Diagnose(!)stellung ausreichend ist. Man liest hier selbstverständlich nicht den Inhalt des gesamten Verfahrens, aber anhand der vorliegenden Daten lehnt sich auch der Richter mit dieser Aussage für sich stehend nicht gerade wenig aus dem Fenster.

    Da sind die 1000€ Brutto und keine Zulagen (da keine Nachtschichten und Sonntagsarbeit) das höchste was einem im dritten Lehrjahr erwartet. In diesem Fall könnte man auch durch die Agentur für Arbeit Unterstützung bekommen.

    Wenn es dich beruhigt: Eine HiOrg hier zahlte ihren Azubis bis vor nicht allzu langer Zeit auch noch 599 Euro brutto im ersten Jahr - darüber hinaus keine Nacht- und Feiertagszuschläge und natürlich auch keinen alternativen Freizeitausgleich.

    Diese Azubis waren dann aber so vorausschauend, eine JAV zu berufen, welche sich dafür einsetzte, dass auch Azubis Anspruch auf (an den) TVöD- (angelehntes) Gehalt haben könnten, wenn es die Hauptamtlichen auch bekommen. Das war ein langer Kampf, aber er war ertragreich.

    Hoffentlich nicht, da dies die Aufgabe der Schulen ist.

    Theoretisch ja.

    Praktisch gibt es genug Schulen, die es trotz Kritik nicht gebacken bekommen, den Wachen Rede und Antwort zu stehen im Bezug auf den Lernstand der Schüler. Und wenn man die Schüler selbst fragt, bekommt man sehr inhomogene Antworten über den zu vermutenden Kenntnisstand.

    Dafür kenne ich im Gegenzug auch eine Schule, die es schafft, den Wachen Informationen über die Lehrinhalte des letzten Blocks mitzuteilen, wie es eigentlich auch sein sollte.


    Zur Frage an sich: die Mitarbeiter wünschen sich das schon, umgesetzt wurde es bisher nicht.

    Ich sehe es zumindest so, dass ein Teil der Fortbildung gemeinsam stattfinden sollte - denn es ist weiterhin so, dass RS und NotSan (und selbstverständlich RA) zusammenarbeiten sollen und vollkommen unterschiedliche Fortbildungen ohne Teamtraining (wo wir uns denke ich einig sind, dass dies außerhalb der Jahrescurricula kaum stattfindet) dazu führt, dass der eine nicht weiß, was der andere will.

    Dass der NotSan über den Kompetenzkatalog des RettSan hinaus fortgebildet sein sollte, steht außer Frage. Man sollte auch nicht außer Acht lassen, dass die "KT-Fahrer" irgendwann auch mal im RTW sitzen - und wenn es eben beim nächsten Arbeitgeber ist.

    Damit meine ich den protokollierten Rettungsdienstmitarbeiter. Ich würde in meinem Namen nicht einen solchen Einsatz veröffentlicht haben, egal an welches Zielpublikum er sich richtet.

    Und so ging es dem Mitarbeiter offensichtlich auch:

    Zitat von Die ZEIT

    *Der Name wurde geändert, weil der Protagonist berufliche Nachteile fürchtet. Der echte Name ist der Redaktion bekannt.