Kannst du auch was zur Qualität der Fachvorträge sagen?
Ich bin zum Zeitpunkt des Symposiums (ab 22.11.) in Berlin und würde mir diese gerne anhören.
Beiträge von Dennis B.
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14. Berliner Rettungsdienstsymposium
ZitatUm dem Anspruch einer zeitgemäßen notfallmedizinischen Versorgung für die Bevölkerung gerecht zu werden, ist eine fundierte und praxisnahe Weiterbildungen unerlässlich. Auf dem Berliner Rettungsdienstsymposium präsentieren daher renommierte Referenten unter dem Motto „Aus der Praxis – für die Praxis“ ausgewählte Themen und fördern den interdisziplinären Erfahrungsaustausch. Im Audimaxgebäude der Charité Universitätsmedizin-Berlin, Campus Virchow Klinikum, finden sich dazu täglich rund 800 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet sowie dem europäischen Ausland ein, um den zahlreichen Fachvorträgen zu lauschen.
Anlässlich des 14. Berliner Rettungsdienstsymposiums 2013 werden wieder besonders interessante und lehrreiche Rettungsdiensteinsätze mit außergewöhnlichen oder schwierigen Einsatzsituationen vorgestellt und prämiert.
Das Programm: http://www.berliner-feuerwehr.…RD_Symp_Flyer_aktuell.pdf -
2. gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Stunden vor dem Ra-Lehrgang und den Rest nach dem Lehrgang zu absolvieren, so dass man ohne Abschlussgespräch die Urkunde beantragt?
Diese Möglichkeit besteht nur, wenn du die vollen 1600h vor Beginn des RA-Lehrgangs absolviert hast. Bei der gegebenen Konstellation ist das Abschlussgespräch zwingend notwendig. -
also ich lese da kein "kann" heraus
Das war in der Tat falsch von mir formuliert.
Ich bezog mich allerdings sowieso darauf, dass die Zuweisung sich nur auf die Ergänzungsprüfung ohne vorherigen Lehrgang bezieht und nicht auf den Lehrgang an sich - so habe ich nämlich Monschis Beitrag verstanden. -
Neu ist noch, dass die entsprechende Behörde dich einer Schule zuweist beim Ergänzungslehrgang.
Das kann ich aus dem Text nicht herauslesen. Wenn ich den Ergänzungslehrgang absolviert habe, lege ich auch die Prüfung dort ab.
Habe ich jedoch vor, die Ergänzungsprüfung direkt zu absolvieren (im Falle von >5 Jahren Tätigkeit als RA),kann mich die Schulbehörde einer bestimmten Schule für die Prüfung zuweisenweist mich die Schulbehörde einer bestimmten Schule für die Prüfung zu.Zitat§ 4
Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
[...]
(4) Die staatliche Ergänzungsprüfung nach § 32 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes findet an der Schule statt, an der der Prüfling an der weiteren Ausbildung teilgenommen hat. Hat der Prüfling an keiner weiteren Ausbildung teilgenommen, bestimmt die zuständige Behörde die Schule, an der er die staatliche Ergänzungsprüfung ablegt.[...] -
Vielen Dank für den Link!
Beim Querlesen sind mir bisher im Hinblick auf die Ergänzungslehrgänge und -prüfungen folgende relevante Veränderungen aufgefallen:
Stundenverteilung
- der Theorieanteil wurde auf 2/3 - 3/4 der Gesamtzeit erhöht, dafür jedoch viel Zeit zur "freien Verteilung auf die Themenbereiche" eingeräumt
- das Rettungswachenpraktikum wurde auf 80 (480h-Lehrgang) bzw. 140 (960h-Lehrgang) Stunden reduziertKlinikausbildung
- der Pflichtblock in einer psychiatrischen Fachabteilung (20-40h) wurde herausgenommen, dafür diese Zeit zur freien Auswahl einer der in der APrV genannten Abteilungen zur Verfügung gestellt
- der Maßnahmenkatalog wurde deutlich eingeschränkt und praxisorientierter (im Hinblick auf später durchzuführende Maßnahmen) ausgelegtPrüfung
- die mündliche Prüfung dauert mindestens 30 statt wie im Entwurf angegeben 20 Minuten
- in der praktischen Prüfung kommt nicht zwingend ein internistisches Notfallbild mit nachfolgender Reanimation -
Solltest du anstreben, zuerst den Rettungsassistentenlehrgang zu absolvieren, musst du, um die Bezeichnung Notfallsanitäter tragen zu dürfen einen 960-stündigen Ergänzungslehrgang (<3 Jahre Berufserfahrung) absolvieren. Dieser besteht dem Entwurf (!) zufolge aus einem 360-stündigen Rettungswachenpraktikum, 120-stündigen Klinikpraktikum (Notaufnahme, Anästhesie, Psychiatrie) sowie insgesamt 480 Stunden Theorie.
Eine verkürzte Ausbildung GuKP->NotSan ist bisher nicht vorgesehen. -
Zitat
Es konnte der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KV) offenbar gar nicht schnell genug gehen. Während die Bürger bislang gar nicht informiert wurden, ging bei den betreffenden Ärzten am Montag dieser Woche ein zweiseitiger Brief ein, in dem sie über "Veränderungen im allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst" unterrichtet wurden. Starttermin für die Neuerungen ist der kommende Dienstag. Im Raum Seelow sowie in der Märkischen Schweiz werden dann jene Bereitschaftsdienste nicht mehr von den niedergelassenen Ärzten gemacht, sondern von der kreiseigenen Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH, sprich: vom Notarzt. Ab 1. November folgen die Regionen Bad Freienwalde, Wriezen, Neuhardenberg und Letschin. Im Rest des Kreises, also im berlinnahen Bereich, bleibt alles beim Alten.
http://www.die-mark-online.de/…l-ansicht/dg/0/1/1200699/
(gefunden im Medi-Learn-Forum) -
Zitat
Nach der Verurteilung eines Medizinstudenten wegen fahrlässiger Tötung ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld nun doch gegen die Klinik. Es sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Der Blick richte sich auf die „Verantwortlichen der Kinderklinik“ im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld.
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Ich könnte mir vorstellen, dass diese wie bisherige RettAss-Auszubildende in einem Ausbildungsverhältnis bezahlt werden, hier exemplarisch am AVR Caritas dargestellt:
http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage07.htm#e1 -
Das Thema wurde bereits ein paar Mal besprochen:
Anerkennungsjahr und Examen-gültigkeitOb der Kurs nach §4 (Vollzeit) oder §8.2 (verkürzt) absolviert wurde, dürfte in der Angelegenheit nicht von Relevanz sein.
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Allerdings muss man das - sofern ich mich nicht irre - nicht selbst entscheiden (auch aus medizinischer Sicht nicht). Gibt es nicht diese am Boden stationierten Ärzte, die telemedizinisch zur Verfügung stehen und einem solche Entscheidung u.U. abnehmen?
Lt. folgendem Artikel gibt es zumindest bei der Lufthansa eine 24h-Bereitschaft, die im Notfall zur Beratung kontaktiert werden kann:ZitatNeben den beschriebenen medizinischen Hilfsmitteln steht an Bord in der Regel auch ein Satellitentelefon zur Verfügung. Hiermit kann der Kontakt zu einer 24-stündig besetzten Einsatzzentrale hergestellt werden, die jederzeit auch eine telefonische ärztliche Beratung/Unterstützung ermöglicht.
Quelle: http://www.aekno.de/page.asp?pageId=8452&noredir=True -
Wenn ich das jetzt die letzten 90 Minuten richtig auseinandergebaut habe darf jemand mit 6 monatigem Aufbaulehrgang dann noch mal in Praktika und hier 100 Std. in die Ambulanz, 80 Std. in die Anästhesie und (Achtung!) 20 Std. in die Psychiatrie. [...] 520 Std. nochmal auf eine Lehrrettungswache (also bei den allermeisten der eigene Betrieb) um hier weitergehende praktische Erkenntnisse zu sicher
Das lese ich hier anders. Die Praktikumsstunden (480 Std.) sind nach meinem Verständnis in den 960 Stunden des Aufbaulehrgangs enthalten. Davon entfallen 60 Stunden auf die Ambulanz, 40 Stunden auf die Anästhesie und 20 Stunden auf die (Geronto-)Psychiatrie (entfallen beim 480 Stunden Ergänzungslehrgang).
Weitere 360 Stunden entfallen auf die eigene Lehrrettungswache. Anschließend erfolgt die staatl. Ergänzungsprüfung.Die mündliche und praktische Ergänzungsprüfung unterscheidet sich auch noch mal erheblich von der regulären Prüfung, oft deutlich kürzer.
Auch diese Zeit wird durch den Entwurf relativ genau definiert. Die mündliche Prüfung dauert zwischen 20 und 40 Minuten. Beim regulären Staatsexamen werden 30-45 Minuten veranschlagt. -
Auf der Facebookseite gibt es anscheinend auch noch Restkontingente über einen kostenlosen CE-Punkt aus der letzten Gutscheinaktion von Ende Mai.
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Die meisten (inklusive der eigenen) RD-Schulen, die ich kenne, werden die Ausbildung wohl auch weiterhin anbieten, da neben der Einführung des NotSanG auch Bestrebungen laufen, das RettAssG nicht zum 01.01.2014 außer Kraft zu setzen, sondern es um ein bis drei Jahre zu verlängern.
Wurde nicht sowieso vorgesehen, dass RettAssG erst zum 31.12.2014 aus o.g. Gründen außer Kraft treten zu lassen?
Edit: Quelle
ZitatMüsste ja im umkehrschluss die Überleitungsfristen verlängen.
Wieso? Das Notfallsanitätergesetz tritt zum 01. Januar 2014 unverändert in Kraft. Und auf dieses Datum bezieht sich die Überleitungsfrist, nicht auf das Aussetzen des Rettungsassistentengesetzes. -
Das sind die Rambos von heute jeder Situation gewachsen und in 4 Wochen RS Praktikum alles erlebt !
Vielleicht hat es auch einfach etwas mit seiner Vorgeschichte zu tun. Im zivilen Rettungsdienst dürfte die Häufigkeit der Konfrontation mit Waffen wohl tatsächlich eher gering sein. -
Da gab es mal ein Urteil das die von Kassen übernommen werden muss!
Feuerwehr hilft bei Krankentransport - Krankenkasse muss Kosten tragen
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Es ist also komplett ausgeschlossen, daß ein Diabetologe Vorbehalte gegen Analgetik und Gabe von Opiaten haben kann?
Natürlich nicht. Die selben Vorbehalte kann aber auch ein Chirurg oder jeder andere Internist haben. Man muss doch nicht jeden Notarzt wegen einem Individualproblem über einen Kamm scheren?
Es wäre doch aber dennoch sehr schön, wenn man so langsam zum Thema zurückkehren könnte. -
Er meint vermutlich Rettungssanitäter, die in den 1990ern ohne Prüfung übergeleitet wurden.
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In Berlin und Umgebung weis ich das die Reihenfolge der Praktika nicht von belangen ist. Leider.
Aber dass die Praktika erst nach dem Grundlehrgang abgeleistet werden können, da sind wir uns einig? ?-(Ich beziehe mich auf die Aussage meiner ehemaligen Schule und war bisher eigentlich der Ansicht, dass diese allgemein gültig sei - sie klingt ja auch an sich plausibel.
In den "Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" wird tatsächlich keine explizite Reihenfolge genannt.