Beiträge von bodo#3

    Warum hat man 800 Ampullen Midazolam vorrätig? Das scheint mir relativ viel, wobei ja im Artikel leider nichts darüber steht, für wieviele Fahrzeuge der Vorrat gedacht ist.

    Das ist die bestellte Menge seit Jahresbeginn. Die werden nicht insgesamt vorrätig gewesen sein, ebenso wie sie nicht auf einmal verschwunden sein werden.


    Dort stehen zwei RTW und ein NEF. Ob umliegende RW auch noch von dort versorgt werden weiß ich nicht.

    bist du auch für Doppel-Pilot am Tage? Wegen der Sicherheit?


    rein rechtlich ist Single pilot nachts zulässig.

    Ich bin zwar nicht gefragt: rechtlich zulässig ist es auch mit 0,9‰ Fahrrad zu fahren. Ob man es tun sollte ist die Frage.


    Ich bin für Doppel-Pilot am Tage. Wir fliegen aktuell viel mit Co-Piloten tagsüber zwecks Ausbildung und Sammeln von Stunden.

    1. erachte ich das für die Flugsicherheit für sinnvoll.

    2. steigt dadurch die Qualität der medizinischen Versorgung erheblich. Ich kann direkt mit zum Patienten und muss mich nach der Landung nicht erst noch um flugbetriebliche Dinge kümmern und sitze beim Patiententransport immer hintern. Zudem „verschwende“ ich keine grünen Kügelchen für fliegerische Tätigkeiten, sondern sie stehen mir überwiegend für die medizinischen Tätigkeiten zur Verfügung.

    Der ADAC fliegt im Rahmen der Randzeitenerweiterung mit PIC + TC-NIVS (TC-HEMS mit identischer NVG-Ausbildung wie die Piloten).
    Während der Dunkelheit bei Tagstationen wird in dieser Konstellation geflogen.


    Bei 24h-Stationen wird in der Dunkelheit immer Double-Pilot geflogen.

    Mir erschließt sich auch nicht so recht, warum nach der Trennung von Steiger(!)-Stiftung und DRF nun unbedingt erstere (ebenfalls) Rettungshubschrauber betreiben sollte.

    Weil es ein Geschäft ist in dem viel Geld und noch mehr Ansehen produziert werden kann.

    bei NHC ist SM & QM jeweils ne volle Büro-Stelle. Halte ich für den Safety Manager auch für unabdingbar...

    Check. War das schon immer so oder ist das erst mit der Expansion in der kürzeren Vergangenheit so?

    Und es gibt ja noch mehr „luftfahrtrechtliche Pflichtpositionen“.

    Ich finde eher die Monopol-Stellung von DRF und ADAC ein wenig bedenklich.

    Das kommt drauf an: je kleiner der Operator, um so komplizierter wird es alle zwingend zu besetzenden Positionen tatsächlich adäquat zu besetzen.

    Und eine Safety-Abteilung mit fünf VZ-Leuten macht einfach andere Arbeit als ein Pilot der das mit 30% seines Stellenanteils macht.

    Wenn man es auf ganz Deutschland bezieht, hat gelb aber einen deutlich Überhang. Wenn man also Bedenken vor einem Monopol hat, müsste man rot-weiß eher puschen, als beschneiden. Und mit der Auswirkung von Quasi-Monopolen unter dem Deckmantel der „freien Wirtschaft“ sollte man sich ja gerade in BW ja auskennen.


    Eddy

    Nicht wirklich. Eigentlich ist ziemlicher Gleichstand. Sowohl was Stationen, als auch was Einsätze und abrechenbare Flugminuten angehen.

    Haha. So in der Theorie.

    Man munkelt ja, dass BaWü über das „Sächsische Modell“ nachdenkt, also Vergabe von mehreren Stationen in einem Los und der Maßgabe, dass nicht ein Anbieter den Zuschlag für alle Lose bekommen kann.

    Oder anders: es gibt durchaus Sorge bzw. Hoffnung (je nach Sichtweise), dass nicht mehr nahezu alle Standort rot-weiß bleiben.

    Bei uns fahren alle, die man früher als GfB angestellt hätte, auf 30-Prozent-Verträgen bei voller Eingruppierung ins Tarifwerk mit allem, was dazugehört. Das lohnt sich sogar, wenn man das als Zweiterwerb nach StKl VI versteuern muss. Ich verdiene bei einer Schicht pro Woche knapp 1000€ brutto/Monat (ohne Zulagen).

    Was viele bei Ihrer Rechnung nicht bedenken sind die Sozialabgaben. So bringt es nämlich auch noch was für die Rente. Deutlich mehr als eine GfB.

    ok, das ist so. Gerade im offenen Gelände ist oftmals bereits sehr früh Sichtkontakt vorhanden. Trotzdem finde ich es immer wieder irritierend, wenn es heisst, Blau- oder sonstige Lichter stören einen Landeanflug oder blenden sogar.

    Dies ist jedoch nur bei direkter Anstrahlung der Fall, Fahrzeugbeleuchtung strahlt aber immer horizontal oder gegen den Boden.

    Zu viel Licht kann schon störend sein bzw. blenden. Sowohl konventionell als auch mit NVG.

    Unsere Beleuchtung schalten wir kurz vor der Landung nicht selten aus, weil das Licht auf dem Boden für die Brille zu hell ist.

    Oder zu hell auch, oder?
    Wenn ich mir da so ne Vollmondnacht überm Ruhrgebiet oder ner Großstadt vorstelle, könnte das vielleicht schon zum Fliegen reichen.

    Ja, zu viel Licht ist für die Brille dann auch nicht mehr gut.




    Hilfreich ist es auf jeden Fall immer das Blaulicht eingeschaltet zu lassen, wenn man auf einen Hubschrauber wartet. Sowohl tagsüber als auch in der Nacht.

    Mit NVG kann man das Licht tatsächlich mitunter schon über dutzende Kilometer sehen, so wie von securo beschrieben.

    Aber auch ohne NVG lässt sich Blaulicht in der Dunkelheit sehr gut erkennen und es erleichtert die Identifizierung der Einsatzstelle enorm.

    Manches Licht von LED-Leuchtmitteln lässt sich konventionell problemlos auch über weiter Strecken erkennen, mit der NVG dafür überhaupt nicht. Das liegt dann daran, dass die Brille das Licht nicht in ein Bild umsetzen kann. Häufig lässt sich das bei Windenergieanlagen beobachten oder auch bei modernen LED-Blaulichtern.

    24h-Stationen fliegen bei DRF und ADAC bei Dunkelheit mit zwei Piloten mit NVG.

    Teilweise trägt die MedCrew bzw. der TC HEMS auch NVG, insbesondere bei Außenlandungen in der Dunkelheit. Einfach um zwei zusätzliche Augen zu haben.


    Bei Stationen die im Rahmen der Randzeitenerweiterung in der Dunkelheit fliegen, wie zum Beispiel Chr. 77 in Mainz wird mit Pilot und TC NVIS (TC HEMS mit der gleichen NVG-Ausbildung wie die Piloten) geflogen. Trotzdem fliegt man dann mit vier Crewmitgliedern. Ein zusätzlicher NotSan/RettAss ergänzt bei Einsätzen während der Dunkelheit die eigentliche Crew, weil der TC NVIS zwingend im Cockpit sitzen muss.


    Zwingend Nachtsichtgeräte müssen in der Dunkelheit übrigens nicht getragen werden. Es kann auch vorkommen, dass konventionell, also ohne NVG geflogen wird. Das kann z.B. am Wetter liegen. Die NVG benötigten ein gewisses Restlicht. Ist es zu dunkel, dann fliegt man ohne.

    Nö, ich glaube nicht.


    Mich wundert eher, wie man eine komplette RTH-Ausstattung (vorausgesetzt das stimmt tatsächlich so), den ganzen SAR-Krams da unterbringt und dann noch gleichzeitig so viel tanken kann, dass man sinnvoll einsatzbereit ist.

    Die Alternative ist, dass man kein Cat. A fliegt, aber dann muss man das auch mit der Leistungsfähigkeit des Hubschraubers nicht so aufhängen.

    Da sind wir wieder im Bereich der Berufspolitik: warum sollte eine Reevaluation nicht auch durch anderes medizinisches Personal erfolgen können. Selbstverständlich immer unter ärztlicher Kontrolle.

    Beim Beispiel mit der Echokardiografie ist es ähnlich: Du hattest einige Beiträge weiter oben das Wort „Therapiemonopol“ verwandt und genau das beschreibt das Problem. Der ärztliche Beruf hat kein Therapiemonopol, sondern die Therapiehoheit. Auch nichtärztliche Berufe therapieren: Pflegekräfte, Notfallsanitäter, Physiotherapeuten, Logopäden usw.

    Auch selbständig und eigenverantwortlich, aber im Endeffekt natürlich nach Maßgabe des behandelnden Arztes. Ebenso ist die Diagnostik kein alleiniges Feld des Arztes, sondern ebenso ein Bereich in dem alle tätig werden und sind und deren Fäden am Ende beim Arzt zusammenlaufen. Inwiefern der Patient schlechter behandelt ist, wenn eine Pflegekraft die US-Untersuchung durchführt statt eines Weiterbildungsassistenten im zweiten Jahr erschließt sich mir nicht.

    Erstrebenswert halte ich die Situation wie sie in der multimodalen Schmerztherapie häufig praktiziert wird: gemeinsame Visiten und Fallbesprechungen, Festlegung des Therapieziels im Team mit Berücksichtigung aller Befunde der verschiedenen Professionen. Da sind wir aber bei weiten nicht, weil - wie Du korrekt erkannt hast - wir in Gesundheitsfabriken arbeiten. Und das führt dazu, dass Prozesse immer effizienter werden müssen, zu Lasten aller Berufsgruppen. Dass „ursprünglich“ ärztliche Tätigkeiten mitunter von anderen Berufsgruppen übernommen werden ist aber Alltag und nur teilweise der „maschinellen“ Behandlung von Patienten geschuldet. Warum nämlich gerade eine Ultraschalluntersuchung zwingend von einem Arzt durchgeführt werden muss, die Blutentnahme, die Interpretation von Laborparametern und die Reaktion darauf oder die Interpretation von Vitalparametern dann nicht, das erschließt sich mir nicht.

    Das Argument, dass durch die „Auslagerung“ von „ärztlichen“ Tätigkeiten auf „Billigkräfte“ die ärztliche Ausbildung leidet ist ja Quatsch. Es gibt doch schlicht nicht genug ärztlichen Nachwuchs, niemand wird in seiner Facharztausbildung gebremst, weil eine Pflegekraft eine Untersuchung durchführt. Würde die Pflegekraft die Untersuchung nicht durchführen würde sie nicht zu diesem Zeitpunkt stattfinden oder der Arzt der sie dann durchführt, würde an anderer Stelle fehlen.


    Genau das ist was ich meine: mehr Teamwork, mehr gemeinsames Arbeiten, weniger Standesdünkel nach dem Motto „Das ist mein Förmchen.“, dann wird es für alle erträglicher in diesen System.