Beiträge von bodo#3

    Sowohl der CHX111 der DRF (mittlerweile) , als auch der CHX112 sind vom Land bzw. Bund beauftragt und nicht einfach aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages irgendwo stationiert. Über Sinn und Unsinn der beiden Hubschrauber könnte man vermutlich abendfüllend diskutieren.

    Dass es in der Luftrettung um einen Haufen Kohle geht und auch DRF und ADAC durchaus gewinnorientiert arbeiten bzw. einen möglichst großen Batzen davon abhaben/möglichst wenig teilen wollen ist ja unbestritten. Das ist dem System geschuldet. Und dass die JUH da mitspielen möchte ist ja auch verständlich. Und ja auch legitim. Der Weg zu dem Geld aus den Töpfen für den öffentlichen Rettungsdienst führt aber über den Betrieb öffentlich bestellter Hubschrauber - ergo über Ausschreibungen - und nicht durch die Hintertür mit mitunter zweifelhaften Sicherheitsstandards.


    Zum Thema nur „wenige“ Sekundäreinsätze: Stand heute waren bei Christoph 112 ca. 40% seiner Einsätze Sekundärtransporte und 55% Primäreinsätze. Die restlichen 5% sind Fehleinsätze. Keine exorbitant niedrige Quote für einen ITH, die liegt sonst bei etwa 50-60% Sekundäreinsätzen.

    Beim Christoph 111 ist der Anteil der Sekundäreinsätze in diesem Bereich.

    Haftungsrechtlich ist es trotzdem interessant, wenn ich als Disponent ein nahegelegenes notarztbesetztes Rettungsmittel vorenthalte, weil zunächst ein anderweitiges Rettungsmittel nach Maßgabe des Ministerialerlass angefordertet werden muss.

    Spricht ja nichts dagegen beide hinzuschicken.

    Wenn Du Dir ein Auto kaufst, es entsprechend ausstattest, mich anstellst und wir dann der örtlichen Leitstelle sagen „Wir sind mit unserem NEF in der Hauptstr. 2a einsatzbereit.“, würden wir alarmiert? Und wenn ja, bekämen wir Geld dafür?

    Auch das ist wieder ungenau ausgedrückt: der Hubschrauber am Nürburgring soll nicht ausgeschrieben werden. Für den Bereich soll ggf. eine Ausschreibung stattfinden. Davon habe ich aber noch nichts gehört.

    Der Hubschrauber am Nürburgring kann auch unabhängig von der Ausschreibung dort stehen und einsatzbereit bleiben - nämlich privatrechtlicher Natur als Teil des Werksrettungsdienstes des Nürburgrings.

    Der Air Rescue Pfalz wurde nicht ersetzt. Der JUH-Hubschrauber in RLP war zwecks innerklinischer Transporte zwischen den Standorten der Westpfalzkliniken installiert worden. Nachdem sich abzeichnete, dass dort offensichtlich Bedarf für einen RTH besteht, da der JUH-Hubschrauber viele Einsätze subsidiär durchführte hat das Land RLP reagiert und einen Interimsbetrieb für einen öffentlich bestellten RTH ausgeschrieben. Bei der Ausschreibung unterlag die JUH Luftrettung und hat dann den Betrieb des Air Rescue Pfalz kurzfristig eingestellt.


    Spannend an der Sache mit den Westpfalzkliniken ist die Tatsache, dass der Geschäftsführer der Kliniken die Anzahl der innerklinischen Transporte auf unter zehn pro Jahr bezifferte. Das lässt vermuten, dass auch hier wieder der Weg über einen privatrechtlichen Vertrag in den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst gesucht wurde. Analog zu NRW hatte die JUH auch in RLP Ärger mit den Kostenträgern bzgl. der Kostenübernahme.

    Das wurde hier allerdings schon diskutiert: Bürgerinitiative fordert Rettungshubschrauber in Kaiserslautern

    Wobei es ja tatsächlich sinnbefreit ist - um mal ein Beispiel aus dem ambulanten Bereich zu bringen - dass ein Arzt z.B. Inkontinenzmaterialien oder teilweise auch Wundauflagen verordnen muss. Ebenso wie die Folgeverordnung einer Dauermedikation. Da ließen sich durchaus Rahmen stecken - wie es sie in Modellprojekten lokal bereits gibt - in denen Pflege (oder meinetwegen auch PA) das verantwortlich übernehmen könnten.

    Selbiges ließe sich auch auf die Klinik projizieren: in meiner alten Klinik haben entsprechend fortgebildete Pflegekräfte Echokardiografien durchgeführt und befundet und der Endbefund wurde - analog zum nicht-Facharzt - durch einen Facharzt vidiert.

    Sowohl auf Seiten der Pflege, als auch bei der Ärzteschaft ist da häufig nicht die beste Lösung für den Patienten oberste Maxime, sondern auch viel Standesdünkel.

    Aber das habe ich weiter oben schon geschrieben: mehr Teamwork würde es für alle leichter und für die Patienten besser machen. ;)

    Klär uns mal mit deinem Insiderwissen bezüglich des o.g. Regelbruchs auf...

    Wenn ich mich recht entsinne ist das alles in diesem Tweet thematisiert, aber das ist auch kein Insiderwissen:

    Der Hubschrauber ist dort an dem Flugplatz stationiert und aggressiv bei den umliegenden Leitstellen und in der Presse beworben worden, um mit der Axt Fuß in der Luftrettung zu fassen. So weit, so gut. Der Hubschrauber hatte und hat seine Einsätze, der Bedarf scheint gegeben zu sein. Kein Problem.

    Wenn der „zusätzliche“ Hubschrauber nun aber den „offiziellen“ Hubschraubern Einsätze wegnimmt, indem er von Leitstellen alarmiert wird, obgleich der eigentlich für diesen Bereich zuständige Hubschrauber verfügbar wäre, dann widerspricht das dem Erlass des Landes. Und da die Kostenträger die „offiziellen“ Hubschrauer finanzieren und die „zusätzlichen“ dann, wenn die „offiziellen“ nicht ausgereicht haben (entsprechend Erlass), dann kann ich es zu einem gewissen Maße nachvollziehen, dass die Kostenträger mit der Erstattung dieser Einsätze zurückhaltend sind.

    Warum der bzw. die „zusätzlichen“ Hubschrauber anstatt der „offiziellen“ eingesetzt wurden, darüber kann man nur mutmaßen. Es wird aber auch damit zu tun haben, dass die JUH - und das ist die JUH-Politik - ihre Mitarbeiter in der umliegenden Leitstellen akquiriert (hat).

    Der verantwortlichen Stellen - also Land und Bez.Reg. - haben die Leitstellen nochmals eindringlich auf den weiterhin gültigen Erlass zum Thema Luftrettung erinnert und dem darin vorgegebenen Procedere bzgl. des Einsatzes nicht öffentlich bestellter Luftrettungsmittel.

    Daher sind auch die Einsatzzahlen des Chr. Dortmund deutlich zurückgegangen.

    Die/der PA schließt die Lücke der Tätigkeiten, die ein/e MFA nicht mehr machen „darf“ bzw. soll und die Ärztin/der Arzt nicht mehr machen „will“.


    Die Aufgaben sind je nach Klinik sehr heterogen: in manchen ist man eine bessere Schreibkraft, in anderen übernimmt man tatsächlich ärztliche Tätigkeiten (z.B. Aufnahmen, Echokardiografien usw.) die anschließend supervidiert werden.


    In erster Linie geht es dabei ja um die Entlastung ärztlicher Kolleginnen und Kollegen, in Zeiten von einem zunehmenden Mangel ein logischer und vermutlich auch richtiger Schritt.

    Da sich die PA aber aus Kolleginnen und Kollegen aus Rettungsdienst und Pflege rekrutieren, wird das Problem nur verlagert.


    Mehr Teamarbeit statt „Das ist nicht meine Aufgabe!“ und eine konsequente Entlastung von tatsächlich fachfremden Tätigkeiten für alle Berufe könnte auch spürbare Entlastung schaffen.

    Ja Mike, ich habe es im Eingangspost ergänzt, es gibt schon den den auf Rügen stationierten Air Ambulanz 02

    Northern Rescue 02

    Und Christoph Rostock gibt es ebenfalls noch. Der ist zukünftig auch öffentlich-rechtlich, da aktuell ausgeschrieben.

    Bist du sicher, dass die Kurse wirklich weiterhin bezahlt werden? Wenn ich Träger wäre und meine Mitarbeiter keine Pflicht haben, sich fortzubilden, wieso sollte ich Dann noch den Kurs zahlen?

    Das ist dann das Arbeitgeber-Äquivalent zum entsprechenden Mitarbeiter.

    Ich sollte als AG den Kurs bezahlen, weil ich gute ausgebildete MA haben möchte.


    Mit bezahlt meinte ich auch nicht, dass der AG die Kosten übernimmt, sondern dass die Rechnung allgemein schon beglichen wurde. Durch wen auch immer. Und es ist auch vollkommen egal wer das bezahlt (hat).

    Mich stört, dass Leute Fortbildungen nur der Fortbildungspflicht wegen machen und nicht aus Überzeugung.

    Da bin ich zweifelsfrei bei dir. Aber dreimal darfst du raten wie wohl die Reaktion meiner Kollegen ist. Die sind alle total sauer und Proben den Aufstand, überlegen am kreativen Lösungen, bringen sich ein um doch noch wenigstens die Pflicht - Stunden machen zu können, machen zu dürfen... Nicht!

    Wieso sollte es also bei ITLS und Co anders sein?

    Ja, weil es Stümper sind, die die Fortbildungsplficht als Gängelung und nicht als Sicherung ihrer Arbeitsqualität sehen. Das regt mich auf und da habe ich kein Verständnis für.

    Mir geht es nicht um die ausgesetzte Fortbildungspflicht. Mir geht es um Kolleginnen und Kollegen, die zu einer Fortbildung, zu der sie angemeldet waren und die bezahlt war nicht mehr hingehen wollen, weil sie nicht mehr „müssen“.

    Aber die gleichen Leute wollen nicht auf Krankenwagenfahrer reduziert werden. Das ist mein Problem. Es sind nämlich nur Krankenwagenfahrer.

    ‪Gerade eine Mail bekommen:

    Da offensichtlich viele Rettungsdienstträger und ÄLRD in NRW von der Möglichkeit der Aussetzung der Fortbildungspflicht gebrauch machen, fällt mein ITLS-Kurs im Herbst aus.‬

    ‪Über 75% der Teilnehmer haben ohne Fortbildungspflicht keine Lust mehr und sich wieder abgemeldet.

    Und wenig beschreibt das Problem treffender.

    30 Std. Online-Fortbildung = 30 Std. Arbeitszeit, gehe ich von aus. Oder?

    Auch wenn ich das befürworte, aber man muss nochmal erwähnen: die Fortbildungspflicht ist in erster Linie eine Pflicht des Arbeitnehmers.

    „Ich konnte mich nicht fortbilden, weil mein Arbeitgeber sich nicht darum gekümmert hat oder weil ich keine Arbeitszeit dafür bekomme.“ ist keine gültige Ausrede. ;)


    Zweifelsfrei sollte es dem Arbeitgeber daran liegen gut qualifiziertes Personal zu haben und gute Fort- und Weiterbildungen anzubieten bzw. die Kosten dafür zu übernehmen ist ja auch eine Form der Wertschätzung.


    Zur Frage: nur Hygiene, Arbeitsschutz, Einwilligungen in Geräte usw. erfolgt via Online-Plattform. Alles andere in Präsenzform.

    Kleinere Häuser stehen mit dieser Pauschale eher gut da, größere Häuser tun sich eher schwer damit.

    Kurzarbeit in Rehakliniken o.ä. kann ich zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Ohne dem dortigen Personal zu nahe zu treten: in der breiten Masse sind die Kolleginnen und Kollegen nicht zeitnah zur Unterstützung im Akutbereich zu gebrauchen. Kurzarbeit in Akutkliniken wäre der Gipfel der Dreistigkeit. Ich kann mir nicht vorstellen das Kliniken das tatsächlich flächendeckend machen. Allein das mediale Echo darauf wird doch jede Geschäftsführung fürchten. Die Kliniken rechnen trotz Freihaltepauschale mit ca. 20% Umsatzeinbuße, aber der Staat wird doch jetzt keine Klinik über die Klinge springen lassen.