Beiträge von Maxi

    Naja, gibt es falsche Fortbildungspunkte? Die Mischung dürfte es machen: Kompetenzen im Wissensbereich und im Handlungsbereich aufrechterhalten und weiterentwickeln. Und gerade für den reinen Wissensbereich sind doch Fachartikel mit CME-Zertifizierung vollkommen in Ordnung.

    reine Reanimationszeit ca. 25 Minuten, danach lief der Monitor noch mindestens 5 Minuten weiter, bevor dieser von der Patientin entfernt wurde.

    die Ursache konnte tatsächlich bis heute nicht geklärt werden.

    Im Rahmen der Aufarbeitung konnte jedoch ein technischer Fehler, wie auch menschliches Versagen mit grösster Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

    Gibt es zu dem Fall eine Publikation?

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache: Wenn ich mir so die Arbeit einiger Kollegen anschaue, ist das manchmal gar nicht mal so gut und ich kann mir durchaus vorstellen, dass der ein oder andere Patient mit „nur“ Bauchschmerzen aufgrund purer Selbstüberschätzung untertriagiert wird. Und somit im Artikel auch etwas berechtigte Kritik enthalten ist.

    Ein Kollege aus Stuttgart berichtete, dass ein achtjähriger Bub, angestachelt von seinem Vater versuchte, einen Böller durch die halb heruntergelassene Seitenscheibe des RTW zu werfen.

    Gegenüber der Polizei habe der Vater dann verständnislos reagiert und gesagt, es sei doch Silvesterbrauch, Einsatzkräfte mit Raketen und Böllern zu beschießen.

    Das gerichtete Werfen von Ulmer Koffern auf dämliche humanoide Lebensformen ist unter Rettern ebenso ein Silvesterbrauch…

    Was sollen das vor allem für Medikamente sein? Laut hessischen Ausbildungsalgorithmen lernt der Azubi dort den Umgang mit 23 Medikamenten, zzgl. VEL, inkl. drei BTMs, Glukose sowie Sauerstoff. Selbst wenn man noch Heparin, Metoprolol, Adenosin und Tranexamsäure dazupacken würde, käme man noch nicht auf 30 Medikamente. Und mit den Hessen-Algorithmen kann man schon sehr vernünftig arbeiten, sofern sie auf Kreisebene entsprechend als Grundlage zur ÄLRD-Freigabe genutzt werden.

    Der Z.n. Sturz, der in Ruhe einen aushaltbaren Schmerz hat und im Verlauf ggf. eine prozedurale Analgesie für die Immobilisation und Lagerung benötigt, wäre z.B. ein klassischer R0, zumindest in meinen Breitengraden.


    Natürlich wird leider auch viel als R0 getarnt, was eigentlich ein K wäre, alle RTW-Einsätze allerdings mit Signal zu beschicken, halte ich aus Sicht des Mitarbeiterschutzes jedoch für überzogen.

    Teilweise muss man aktuell über die Gehaltsschiene als fast alleinigen Motivationsfaktor gehen um sich als AG genug zeitlichen Puffer zu erkaufen zwecks Fachkräftegewinn, Fachkräfteausbildung und Strategieaufbau zur Personalbindung.

    In einem benachbarten RD gesehen: Personalmangel, üppige Zulagen für Zusatzdienste, hat dazu geführt, dass RS im ersten Berufsjahr mit einem Netto von über 3000 Euro am Monatsende heimgegangen sind. Kaum Autos unbesetzt. Unheimlich viele alte Kollegen wegen der Kohle wieder hingewechselt.

    Nach Übernahme durch einen anderen Anbieter Streichung der Zulagen und ständig abgemeldete Autos.

    Das Gedankenmodell wäre aber nur dann zielführend, wenn bei einer FF die gleiche Qualität und Quantität im Bezug auf Aus- und Fortbildung bestehen würde, wie bei einer BF. Aus persönlicher Erfahrung heraus als würde ich dies eher verneinen. (Selbst in FF, Einblick in vier Wehren).


    Grundsätzlich sehe ich auch kein Problem in der Doppelrolle NotSan/Feuerwehrmann. Alles eine Frage des Mindsets. Wenn man sich nur in der Rolle des Löschknechts sieht wird es schwer - mit der Wahrnehmung als Rettungsspezialist ist es einfacher.

    Die Männer vom KSK San-Spezialzug sind da übrigens noch krasser drauf: Die haben eine soldatische, notfallmedizinische und technische Qualifikation. Scheint auch zu funktionieren ;)

    Naja, auf deren Behandlung zielt ja auch die Ausbildung ab...

    Schwerpunktmäßig auf jeden Fall. Aber auch:


    Zitat

    NotSanG § 4 Ausbildungsziel


    (2) Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen,

    1.die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:

    e)Herstellen und Sichern der Transportfähigkeit der Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz,


    Der Patient mit einer Schenkelhalsfraktur mit NRS 8/10 ist in diesem Zustand nicht transportfähig und bedarf hierzu einer Analgesie - dies lernt der NotSan in seiner Ausbildung ebenso.

    In den meisten Fällen klappt das auch noch recht gut... darf halt nur nix schiefgehen. Das "Problem" ist ja, dass mit dem 2a ja nicht nur Rechte sondern auch Pflichten entstanden sind. Konnte man sich vor der Gesetzesänderung trotz Garantenstellung noch auf eine Pflichtenkollision (Beschützergarant vs. unerlaubte Ausübung der Heilkunde) berufen, lebt die Handlungspflicht ja durch den Erlaubnistatbestand aus dem §2a und der damit verbundenen Auflösung o g. Pflichtenkollision auf. Insofern muss ich Hilope hier recht geben.

    Die spannende Frage ist ja: Hat sich durch die Einführung des § 2a NotSanG irgendwas relevant gegenüber der Anwendung des § 34 StGB geändert? Klar, eine Erlaubnis ist "schöner" als eine Rechtfertigung. Durch die Begrenzung auf die Lebensgefahr bzw. schwerwiegende Schäden und recht explizite Ausklammerung der Analgesie (In meinen Bereich m.E. die häufigste Medikamentengabe durch NotSan, im Rahmen einer Vorabdelegation), dürfte sich im praktischen Handeln wenig geändert haben. Außer beim Unterlassen der Maßnahme, jetzt muss der NotSan. So zumindest meine juristische Laienmeinung.

    Focus Online


    Ein Angehöriger schlägt während eines Einsatzes den Notarzt und erhält hierfür eine Bewährungs- und Geldstrafe.


    Ein persönlicher Kommentar: Ich musste neulich auch für einen Angehörigen den RD rufen und war mit der Versorgung alles andere als einverstanden, sie war fachlich einfach unterirdisch. Geschlagen habe ich die Kollegen dennoch nicht, auch nicht diskutiert. Hätte meinen Angehörigen ja in keiner Weise weitergeholfen. Für ein Verhalten wie im Artikel geschildert bedarf es m.E. eine gewisse Prädisposition zur Gewalt.

    Die lasche Anwendung des §115 StGB (sofern hierauf das Urteil begründet ist) ist ein Schlag in das Gesicht aller Retter.

    Naja, der Quotient von Lebenskosten und Nettoverdienst bliebe ja immer gleich, sofern man stets seinen Lebensstandard proportional an den Verdienst anpasst. So kann man halt nur schwer eine vernünftige Rücklage fürs Alter oder andere Investitionen bzw. finanzielle Notlagen aufbauen und ggf. sich mit 65 oder früher zur Ruhe setzen. Ich denke da eher minimalistisch und bin mit dem zufrieden was ich besitze. Konkret gehen aktuell 10% meines Nettoverdienstes in die private Altersvorsorge, 90% benötige ich aktuell zum Leben (Student, Teilzeitanstellung). Nach dem Studium dürfte sich eventuell dann der prozentuale Anteil der Altersvorsorge erhöhen. Mit 75 noch NEF fahren um den Hauskredit zu tilgen finde ich uncool (live einen solchen NA erlebt).

    Unabhängig von der Inflation, die momentan richtig hart zuschlägt.

    Hausbau, Auto etc. Die Leute, die 5000 € Netto verdienen werden in den meisten Fällen nicht das Sparhaus auf dem kleinen Grundstück bauen und mit dem 20 Jahre alten Kleinwagen um die Ecke kommen.

    Nur weil man ein größeres Netto-Einkommen hat bedeutet es nicht, dass man am Ende des Monats mehr Rücklagen bilden kann als der Beamte mit 2500 € Netto.


    Was jetzt nicht bedeutet, dass man mit den Alimenten ab A11/A12 ein hartes Leben hat. Das Einkommen ist schon ganz gut.

    Das ist aber dann ein persönlicher Fehler in der Finanzplanung: Lebensstandard proportional an Nettolohn anpassen 🤷🏼