Beiträge von Manne

    In jedem anderen Beruf arbeiten Azubis, Lehrlinge, Referendare, PJler oder wie sie alle heißen ganz normal nach jeweiligem Kenntnisstand im Team mit und können auch komplette Stellen besetzen, so wie es ihrem Ausbildungsstand gerecht wird. So lange dies unter einer adäquaten Aufsicht geschieht, ist da auch nichts einzuwenden.

    Doch.

    Da es so nach Not San Gesetz nicht Rechtslage ist. In BaWü wurde das eigentlich nur zur Überbrückung genehmigt um die entstehenden Personallücken bezüglich der NotSan Ergänzungen zu kompensieren. Vergessen darf man zudem nicht dass es sich bei den NotSan Azubis nicht um Azubis und auch nicht um Praktikanten handelt sondern um Schüler.

    Nee die 3000€ waren brutto. Median, nicht Durchschnitt. Durchschnitt wird durch die wenigen Sehr-gut-Verdiener sehr verzerrt, Median ist aussagekräftiger.

    hast du da noch eine Quelle? soweit ich sehe sind es tatsächlich 2019 median so um die 2600 brutto. aktuell wurde ja ein einstiegsgehalt von ca. 4000 € brutto gefordert für einen Branchen TV. Was ja bekanntermaßen durch Diakonie und Caritas abgelehnt wurde.

    3000 € netto waren da gemeint vor ca. 10-12 Jahren. Um 3000 € Netto zu erzielen muss man bei StKl. 3 ca. 4200 € brutto verdienen.

    Meines Wissens nach erfüllt bereits heute sowohl ein RTW als auch das NEF den Marker „ersteintreffendes Rettungsmittel“. Aber der RTW kann halt nicht den Marker für das NEF erfüllen. Insofern glaube ich nicht an deine Theorie. Zumal NEF-Standorte deutlich weniger flexibel sein dürften, als RTW-Standorte.

    Ja das stimmt aber das war keine Hilfsfrist. ich würde eher vermuten dass man da einen Versuchsballon hat steigen lassen wie gut das system darauf anspringt uns akzeptiert wird. bezüglich der NEF Standorte. wieviel NEFs sind denn noch aktuell an Kliniken gekoppelt? Bei uns im Kreis von 6 genau 2. Und von den verbliebenen zwei könnte man eines, ohne allzu viel Gegenwind, auch noch verschieben da bin ich mir sicher.

    Zitat


    Diesen Umstand betrachtet das Land als nicht zufriedenstellend und möchte mit einer Fokussierung auf 12 Minuten eine Planungsoptimierung künftiger Rettungsmittelstandorte erreichen.


    Hervorhebung von mir.

    Wie es letztendlich kommt werden wir sehen. Wichtig ist dass dem Bürger möglichst schnell geholfen wird egal durch welches Fahrzeug. Solange die Zeiten in einem vernünftigen Rahmen bleiben. Wenn ein RTW zu lange braucht und der Patient erst lange nach Eintreffen des NEF in die Klinik transportiert wird ist das angestrebte Ziel von "nicht mehr als 60 Minuten" bis in die Klinik auch nicht zu erreichen.

    Manne Du meinst ein System, ähnlich der NOAH-Planung in einem Bundesland Anfang der 90er? Wo man ein NEF zur Erstversorgung schicken wollte und irgendwann ein RTW für den Transport aufschlägt?

    Von diesem System habe ich nichts gehört, bislang. Meine Vermutung geht nur dahingehend, dass ich mir denken kann, welche gewisse Interessengruppen eine weitere Aufweichung eines (vergangenen) Status Q gerne eindämmen würden und da meine ich eher nicht Ärztevertreter. Ich möchte da nur dezent auf das Statement auf Seiten des IM hinweisen.

    Ist halt von mir lediglich eine Spekulation aufgrund meiner Erfahrungswerten der vergangenen 30 Jahre.

    https://im.baden-wuerttemberg.…sfrist-im-rettungsdienst/

    Ich bin hier einer anderen Meinung. Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich in Ordnung das der Gesetzgeber überlegt die Hilfsfristen zu verändern, ich sehe es aber als ureigenste Aufgabe von Interessensverbänden (wie z.B. dem DBRD oder der AGSWN) diese aus Ihrer Sicht zu bewerten, Einschätzung abzugeben und auch juristisch dagegen vor zu gehen.

    Die Begrüundung warum die RTW Hilfsfrist verkürzt werden soll, über zeugt mich. Die warum wir keine NEF HIlfsfrist mehr brauchen sollten, überzeugt mich nicht. Denn, und da bin ich bei Hilope und Jörg, die Abschaffung der Frist öffnet Tür und Tor einer Verschlechterung der Situation. Wenn man den Status Quo bei behalten möchte, wäre auch weiter einer Frist von 15 Minuten aus meiner Sicht passend. Wenn wegen wegbrechender Selbtsfahrer und Heimschläfer zu befürchten ist, dass die Frist (wie bisher auch schon) nicht gehalten werden kann, besteht ja noch immer die Möglichkeit diese z.B. auf 18 Minuten oder 20 Minuten zu erhöhen. Das wäre aus meiner Sicht ehrlich - würde aber natürlich eine entsprechende Diskussion entflammen (Schlagzeile: NA zukünftig erst nach 20 Minuten am Einsatzort) wo man entsprechend argumentativ gut aufgestellt sein muss.


    Weiter finde ich es grundsätzlich Schade, dass den Ärzten hier im Forum in letzter Zeit soviel "Gegenwind" entgegenschlägt. Als einer der Mitverfasser der Braunwalder Erklärung möchte ich nochmals daraus zitieren und uns allen mit auf den Weg geben das wir uns als ein EINHEIT FÜR DEN PATIENTEN sehen sollten. Es geht nicht um dein Förmchen und mein Förmchen, es geht darum die Patienten jeden Tag ein bisschen besser zu versorgen.

    Meiner Meinung nach möchte man in BaWü dem weiteren Ausbau von RTW Wachen entgegentreten da in BaWü die NA Dichte in den letzten Jahren enorm vorangetrieben worden ist, gerade aufgrund der doppelten Hilfsfristen. Es besteht daher momentan immer noch ein relativer Mangel an RTWs im Ländle. Wenn man jetzt auch den erst eintreffenden Notarzt nach diesen max. 12 Minuten als einzige Marke gelten lässt dann kann auch mal ein RTW länger wie ggf. 15-20 Minuten an die Einsatzstelle benötigen ohne dass dadurch die RTW Vorhaltung vorangetrieben wird. Voraussetzung ist natürlich auch dass die RTW und NEF Standorte noch mehr voneinander entkoppelt werden müssten.

    Naja, jetzt warten wir mal die Wahlen ab und wie sich das neue Kabinett zusammensetzt und wer dann da das sagen hat. Ein Entfallen der Hilfsfrist für den NA war schon mal im Gespräch und wurde damals als Verschlechterung für den RD wieder zurückgenommen. Unter Minister Gall von der SPD unter der Grün-Roten Landesregierung war einst eine Hilfsfrist von 10 Minuten für den RTW und 20 Minuten für den NA im Gespräch. Auch das wurde damals nicht umgesetzt. So wie das jetzt formuliert ist, erweckt es den Eindruck dass der Ersteintreffende RTW die Hilfsfrist markiert aber nachrückende Fahrzeuge dann unberücksichtigt bleiben. Es bleibt zu hoffen dass für bestehende Notarztsysteme ein Bestandschutz ausgesprochen wird. Eine Hilfsfrist von 12 Minuten sind zudem schlechter als die 10 Minuten die es eigentlich hätten sein sollen.

    In der Präambel zu den Handlungsempfehlungen BaWü wird doch aufgeführt, dass das sie zur Ausbildung dienen oder für die Anwendung durch NFS im ehemals rechtfertigenden Notstand.

    Kann man nicht davon ausgehen, dass die aufgeführten Notfallbilder deshalb unter den neuen Paragraph 2a fallen zumal die Wortwahl mit "Lebensgefahr" und "wesentliche Folgeschäden" äquivalent ist.

    Weshalb oder in welcher Form sollte deshalb das RD Gesetz angepasst werden?

    Wie du schon sagst, sind halt nur Empfehlungen. Daher kann jeder AG praktisch sein eigenes Süppchen kochen. Da ist meiner vorne mit dabei und hat eigene Empfehlungen raus gegeben welche er durch KV Ärzte reevaluieren lässt incl. der 1c Maßnahmen. Den § 34 StgB hat er in diesem Zusammenhang komplett ignoriert. Und auch die nicht vorhandene Abdeckung durch den Versicherer des AG. Es wurde auch die Aussage getroffen dass wer nicht besteht auch nicht mehr als erster auf dem RTW fahren darf. Trotz bestandener Not San Prüfung. Wohl gemerkt auf Basis der eigenen SOPs und ohne Einbeziehung von den Landes ÄLRD. Der dort zuständige hat sich sogar gegen dieses Vorgehen ausgesprochen was aber niemand interessiert hat. Bei seinem Vorgehen vermischt der AG bzw. die Ärzte komplett die Trennung zwischen den 1c und 2 c Maßnahmen. 2 Kollegen haben jetzt schon klar gesagt sie fahren dann halt nur noch als zweiter wenn man ihnen nicht mal die Versorgung nach § 34 StgB mit den 1c Maßnahmen gewähren will. Das Not San Gehalt bekommen sie weiter.

    Der Verweis seitens des BR auf den Vortrag von Hochstein wurde mit Achselzucken negiert. Aber die ganzen jungen Wilden finden das Hammer. Da blenden die alles andere aus.

    Also mir wäre es halt zumindest wichtig dass die Landes SOPs als verbindlich deklariert werden dass alle Patienten in BaWü von dem Personal der unterschiedlichen Arbeitgeber zumindest mal von der Theorie her gleich versorgt werden sollten. Und dann auch primär klar auf die 2c Maßnahmen abhebt welche delegiert werden können. Damit erfolgt dann auch die Zusage der Versicherungsträger in Haftung zu gehen im normalen Umfang.

    Klar, statt dass der Notarzt kommt, um die Mida, die Analgesie, oder sonst was "zu erlauben", bringt man eben den Pat in die Klinik. Es gibt schon eine Sammlung an Notfallbildern, wo der Notarzt zum Protokoll ausfüllen und "erlauben" von bereits stattgehabten Maßnahmen erscheint.

    Konkret für BW gilt nach wie vor für die Leitstellen der NA Katalog der Bundesärztekammer verbindlich. Von daher im "Ländle" dann wirklich eher eine Seltenheit.

    Wenn man da einige Infos mehr hat aus dieser Region des Beitragerstellers kommt man dann eher zu dem Schluss dass das mit dem DBRD zunächst nicht viel zu tun hat als viel mehr mit dem alten Prinzip: "wes Brot ich ess, des Lied ich sing."

    ;)

    Meiner Meinung nach wäre es mit drei zusätzlichen RTH und die anderen belassen wo sie sind einfacher:

    1. Raum Waldshut Tiengen

    2. Raum Albstadt

    3. Raum Möckmühl


    Die gedachte Verschiebung des ITH 54 Freiburg in den Raum Todtnau kann ich am wenigsten nachvollziehen von der Topografie her.

    Schließlich muss das Personal ja auch irgendwie sinnvoll zum neuen Standort gelangen können. Diese Luftrettungsleute wachsen ja noch weniger auf den Bäumen als alle anderen RDler...

    Im März wird es ein Treffen der ÄLRD BaWü mit dem DBRD geben. Ziel ist zunächst das gegenseitige Kennenlernen, um eventuell gemeinsame Ziele formulieren zu können.

    Die ÄLRD in BaWü haben - anders als in anderen Bundesländern - hier lediglich eine beratende Funktion für die Regierungspräsidien, Schulen, Rettungsdienste bzw. ärztlichen Verantwortlichen in den Rettungsdiensten. Sie selbst können keine konkreten, verbindlichen Vorgaben machen. Sie wirken bei der Qualitätssicherung mit und haben bereits auch vereinzelt Ziele definiert. So soll es in Zukunft z.B. eine einheitliche Fortbildung für das Rettungsfachpersonal in Baden-Württemberg geben.

    Das wird auch bitter notwendig...

    Auf das Ergebnis dieses Gespräches bzw Antworten auf einzelne Fragen bin ich gespannt.

    Insbesondere, was einzelne ALRD sich vorstellen können, was dem RFP freigegeben wird.

    https://www.skverlag.de/rettun…ch-notfallsanitaeter.html Ganz so stimmt das mit den Vorgaben nun ja doch nicht.

    Bezüglich des verlinkten Artikels: Der betreffende ÄLRD hat ja damals nichts untersagt sondern nur seine Empfehlung ausgesprochen da er mehr Kompetenzen ohnehin nicht hat. Das haftungsrechtliche Risiko wird seitens der ÄLRD BaWü bei Delegationsmaßnahmen vor allem beim NotSan gesehen weniger bei den RD Trägern. Es wird in diesem Zusammenhang von einem "unüberschaubaren Haftungsrisiko des Delegaten" gesprochen. Leider gibt es aber noch immer mindestens einen DRK Verband der sich diesen Aussagen komplett entzieht und seine Mitarbeiter mit eigenen, den Handlungsempfehlungen BaWü abweichenden Maßnahmen im Rahmen des 2c (und nicht wie bei den BaWü Maßnahmen nach 1c) los schickt. Dort hält man sich für besonders toll... ich persönlich sehe das eher als sehr verantwortungslos den Mitarbeitern gegenüber...