Beiträge von Kuestenretter

    Wenn ich es ex-post nicht beurteilen kann, muss ich es auch nicht unterschreiben.

    Stimmt grundsätzlich wohl. Da selbst in Schleswig-Holstein die Krankenkassen als Kostenträger von einer ”kann gewesen sein Bescheinigung” in diesen Fällen ausgehen und solche Verordnungen in Praxis problemlos akzeptieren, verlagert aber eine Nichtunterschrift einer TV in der aufnehmenden Einrichtung nur das Problem auf die Leistungserbringer des Rettungsdienst bzw. auf die betroffenen Patienten....So kann man natürlich auch im Gesundheitswesen agieren....

    Und wenn sie Klinik das möchte, ist es im Zweifel auch mit dem Halbsatz "fehlende medizinische Indikation" getan.

    Nun ja, wie will man denn ex-post in der Klinik die Situation ex-ante beurteilen können/wollen.... Wenn die Rettungsdienste die zahlreichen Krankenhausentlassungen ”wegen fehlender medizinischer Indikation” unterlassen würden und gemäß SOP den Transport dann auch nicht durchführen würden, dann wäre wohl mal ordentlich Stimmung in der Bude...Soweit mir bekannt, werden Kliniken in Deutschland für ausgestellte Transportverordnungen (weder für die nachträglich erstellten VO für die Zuführungen durch den Rettungsdienst, noch für die vielen sinnfreien Entlassungen mit dem KTW) nicht in Regress genommen.

    […] Saarland - Weniger Rettungswagen bei der Feuerwehr in Saarbrücken

    Stand: 25.01.2024 21:00 Uhr

    Seit dem 1. Januar stehen in Saarbrücken nur noch sechs statt bisher sieben Rettungswagen zur Verfügung. Einer musste zum Jahreswechsel von der Feuerwehr wegen Fachkräftemangels abgemeldet werden. Eine Unterversorgung soll aber nicht entstehen.

    Barbara Spitzer/ Onlinefassung: Daniel Novickij


    Die Feuerwehr in Saarbrücken hat seit diesem Jahr einen Rettungswagen weniger in der Garage stehen, sechs statt des bisherigen sieben Einsatzfahrzeuge. Das teilte der Zweckverband für den Rettungsdienst dem SR mit.


    Weniger Rettungswagen wegen Personalmangel

    Ein Rettungswagen wurde zum Jahreswechsel von der Feuerwehr wegen Fachkräftemangels abgemeldet. Hintergrund für das Aus des siebten Wagens ist eine Gesetzesänderung.

    Demnach muss neuerdings in jedem Rettungswagen mindestens ein Notfallsanitäter sitzen. Er hat mehr medizinische Befugnisse als der Rettungsassistent, der bisher den Rettungswagen allein fahren durfte. Er darf etwa den Patienten Schmerzmittel verabreichen.

    Dafür trägt der Notfallsanitäter aber auch mehr Verantwortung. Um Notfallsanitäter zu werden, muss man eine Zusatzausbildung machen. Das ist nicht für alle attraktiv und auch gar nicht so einfach. Das führt dazu, dass es nicht mehr genug Fachpersonal dafür auf dem Markt gibt.


    Zweckverband: Keine drohende Unterversorgung

    "Ich kann sehr gut schlafen, weil ich weiß, dass es keine Unterversorgung der Bürger geben wird", sagt Geschäftsführer des Zweckverbands für den Rettungsdienst Timm Mathis. Das sei kein schöner Zustand, aber keine Katastrophe. Das ergebe sich aus den Zahlen für das Versorgungsnetz im Kerngebiet der Landeshauptstadt. Das Niveau werde gehalten. Die Fahrzeuge müssten nur häufiger fahren.


    Andere Träger sollen mit Rettungswagen aushelfen

    Für den fehlenden Wagen bei der Feuerwehr sollen nun andere Träger aus dem Regionalverband mit Rettungswagen einspringen. Ob sich die Anfahrtsdauer zum Einsatzort seit Januar erhöht hat, ist nicht bekannt. Man wolle gegebenenfalls nachschärfen. Doch dafür bräuchte es aber wiederum mehr Personal.


    […]


    Quelle: https://www.tagesschau.de/inla…-in-saarbruecken-100.html


    Dabei dachte ich eigentlich bis jetzt immer noch: ”Die Feuerwehren” können das immer alles kompensieren aus dem schier unerschöpflichen Reservoir der Löschzüge....

    Der Verband der Ersatzkassen in NRW fordert deutlich schlankere Strukturen im Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen. Stand heute verfügt NRW über insgesamt 52 Leistellen für den Rettungsdienst. „Das ist zu viel und ineffizient!“ sagt Dirk Ruiss, Leiter der vdek Landesvertretung NRW. Laut Einschätzung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, die Bundesgesundheitsminister Lauterbach einberufen hat, liegt die Empfehlung bei einer Richtzahl von 1 Million Einwohnern je Leitstelle. Das würde bedeuten, 18 Leitstellen in NRW wären ausreichend.

    Leitstellen zu Gesundheitsleitstellen weiter entwickeln

    „Wir fordern, dass das System Rettungsdienst effizienter wird. Das bedeutet nicht, dass die notwendige Hilfe länger braucht um vor Ort zu sein. Im Gegenteil! Es geht nicht allein um die Reduktion von Leitstellen, es geht um die digitale Vernetzung der Leitstellen des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Die bisherigen Leistellen könnten so zu „Gesundheitsleitstellen“ weiterentwickelt werden. Damit würden die Möglichkeiten der Disponentinnen und Disponenten erweitert, um die Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene zu steuern. Nicht jeder Anrufende benötigt einen Rettungswagen oder einen Notarzt. Häufig bieten Fachleute anderer Disziplinen die zielgenauere Versorgung, etwa die pflegerische Notfallversorgung, die psychosoziale Hilfe oder eine Palliativ- oder eine telemedizinische Beratung. Daher sollten neben dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst weitere Versorgungsbereiche in die Disposition der Leitstellen integriert werden.“ erläutert Dirk Ruiss die Forderungen des vdek.


    Quelle: https://www.vdek.com/LVen/NRW/…rm-rettungswesen-nrw.html


    Quelle 2: https://www.vdek.com/LVen/NRW/…Gesundheitsleitstelle.pdf


    Aus Niedersachsen zur Angelegenheit Leitstellen:


    Rettungsdienst-Gesetz im Innenausschuss

    Gute Ideen, aber Fusionen von Leitstellen fehlen

    Hannover. Zustimmung und Kritik – so lautet aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) das Fazit zu geplanten Änderungen des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Das Thema war heute Gegenstand einer Anhörung im Innenausschuss, bei der auch vdek-Landesleiter Hanno Kummer vortrug.

    Grundsätzlich begrüßte Kummer die beiden diskutierten Gesetzesentwürfe der CDU-Fraktion und der Regierungsfraktionen von SPD und Bündis90/Die Grünen. Allerdings würde in beiden Entwürfen ein entscheidender Aspekt fehlen: „Die Zusammenlegung von Rettungsleitstellen zu größeren Einheiten ist wesentlich für eine zukunftsfähige Rettungsdienst-Struktur. Eine gewisse Größe ist notwendig, um technisch und personell den qualitativen Anforderungen an eine moderne Rettungsleistelle gerecht zu werden.“ In Niedersachsen gibt es derzeit insgesamt 29 Rettungsdienst-Leitstellen, darunter die drei kleinsten Leitstellen Deutschlands. Diese sind jeweils nur für rund 50.000 Einwohner zuständig. Im Vergleich: Polizeieinsätze werden landesweit durch acht Leitstellen koordiniert.

    Gemeinde-Notfallsanitäter befürwortet

    Auf Zustimmung stößt beim vdek der CDU-Vorschlag, im Rettungsdienst zukünftig Gemeindenotfallsanitäterinnen und -sanitäter einzusetzen. Die Kosten sollten jedoch mithilfe einer Pauschalregelung auf Krankenkassen und andere beteiligte Kostenträger aufgeteilt werden. Die Zuständigkeit für jeden einzelnen Fall zu ermitteln sei nicht praktikabel.

    Positiv sieht der vdek auch den Einsatz von Telenotärztinnen und -ärzten, wie ihn der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorsieht. Hier habe ein Pilotprojekt im Landkreis Goslar eine gute Vorlage für die konkrete Umsetzung geliefert.

    Weiterentwicklung ist richtig

    „Der Rettungsdienst ist ein wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung. Es ist richtig, ihn weiterzuentwickeln und an neue Herausforderungen und sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen“, so vdek-Landesleiter Kummer. Das gelte gerade auch mit Blick auf notwendige Veränderungen in der Krankenhauslandschaft.



    Quelle: https://www.vdek.com/LVen/NDS/…Rettungsdienstgesetz.html

    Sehr hohe Einsatzzahlen, viel Last auf dem Personal, zu wenig Ausbildung – die Lage in der Bremer Notfallrettung ist extrem angespannt, warnen Beschäftigte.


    Im Vergleich zu 2009 (51.030) haben sich die Gesamteinsätze der Rettungsdienste in der Stadt Bremen inzwischen fast verdoppelt: 2022 waren es 89.628 Einsätze, in 2023 gingen sie leicht zurück auf 86.589. Doch damit das System nicht kollabiert muss sich was ändern.


    Im Schnitt 240 Einsätze pro Kalendertag. Manche Rettungswachen haben eine Auslastung von 80 Prozent. Es gibt viel zu tun für die Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen. Wegen knapper Personaldecke fahren Auszubildende schon ab dem 19. Monat als vollwertige Besatzung auf den Fahrzeugen. Gedacht ist eigentlich, dass sie als dritte Person unterstützen und lernen sollen, kritisiert Dirk Braun, Betriebsratsvorsitzender beim Deutschen Roten Kreuz Bremen.


    Überlastet durch unnötige Einsätze

    Menschen, die jeden Tag mit dem Rettungswagen unterwegs sind, ihren Namen aber nicht öffentlich lesen möchten, sind genervt und frustriert. Denn viele Einsätze sind sogenannte Sozial- oder Bagatelleinsätze. Die Patienten hätten auch aus eigener Kraft den Weg ins Krankenhaus, zum ärztlichen Notdienst oder schlicht zum Haus- oder Facharzt bewältigen können. Das ist ein Missbrauch von Rettungsmitteln, so die Kritik.


    Quelle: https://www.butenunbinnen.de/n…nste-unter-druck-102.html

    Berlin, 19. Januar 2024 – In steigendem Maße wenden sich auch Versicherte mit nicht dringlichem oder weniger schwerwiegendem Behandlungsbedarf an Notaufnahmen in Krankenhäusern. Um bereits in der ambulanten Notfallversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen zu einer bedarfsgerechten Steuerung beizutragen und somit die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten, erprobte ein vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördertes Versorgungsforschungsprojekt ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren inklusive des webbasierten Tools SmED. Die Ergebnisse des nun erfolgreich abgeschlossenen Projektes werden vom Innovationsausschuss unter anderem an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weitergeleitet. Das BMG wird gebeten, die Ergebnisse bei der geplanten Neuordnung der Notfallversorgung mittels Gemeinsamer Notfallleitstellen und Integrierter Notfallzentren zu berücksichtigen.


    DEMAND – Implementierung einer standardisierten Ersteinschätzung als Basis eines Demand Managements in der ambulanten Notfallversorgung

    Versicherte mit akuten gesundheitlichen Beschwerden stehen in der ambulanten Versorgung zwei Wege zu einer Kontaktaufnahme mit einem Notdienst zur Verfügung: Telefonisch über die zentrale Rufnummer 116117 sowie über Notdienstpraxen beziehungsweise sogenannte Gemeinsame Tresen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Das Projekt DEMAND hat für diese Kontaktstellen ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren erprobt, maßgeblich unter Einsatz des webbasierten Tools SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland). Das Fachpersonal in diesen Kontaktstellen wird dabei unterstützt, die Hilfesuchenden bedarfsgerecht beispielsweise dem Rettungsdienst, einer ambulanten Behandlung oder telefonischen ärztlichen Beratung zuzuteilen.

    Die Analyse der Krankenkassendaten hat gezeigt, dass bei Anwendung der strukturierten Ersteinschätzung weniger Versicherte die stationären Notaufnahmen aufgesucht haben, sondern ambulant versorgt werden konnten. Die Prozessevaluation ergab zwar auch, dass die im Projekt DEMAND erprobte Vorgehensweise nicht bei allen Patientinnen und Patienten anwendbar war und SmED die Dringlichkeit einer medizinischen Behandlung insgesamt höher einschätzte als die Anwendenden: Dennoch scheint das Verfahren eine Option für eine strukturierte Ersteinschätzung zu sein. Aus den Unterschieden zwischen den KVen hinsichtlich der Auswirkungen des Verfahrens könnten möglicherweise Best Practice-Erkenntnisse zur Umsetzung gewonnen werden. Deshalb werden die Ergebnisse vom Innovationsausschuss mit der Bitte um Berücksichtigung an verschiedene Akteure weitergeleitet. Neben dem BMG wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung adressiert: Sie wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse die einheitliche Umsetzung des Gesetzes für schnelle Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) unterstützen können. Die Rückmeldungen wird der Innovationsausschuss auf seiner Website veröffentlichen.

    Weitere Details im Beschluss und im Ergebnisbericht


    Weiterführende Informationen

    Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses. Sämtliche Ergebnisberichte der bislang abgeschlossenen Projekte sowie die Beschlüsse des Innovationsausschusses sind ebenfalls auf der Website veröffentlicht: Beschlüsse


    Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pre…teilungen-meldungen/1161/

    Im Notfall zählt jede Sekunde. Aber was passiert, wenn die Kapazitätsgrenzen von Rettungskräften und Krankenhäusern bereits überschritten sind? Berichte aus Bönen.


    Bönen – Heike Brockamp hat Glück gehabt, wie sie sagt. Sie lebt. Vor ein paar Wochen hing ihr Leben indes am seidenen Faden. Wäre sie einen Tag länger unbehandelt zu Hause geblieben, hätte sie wohl nur noch tot aus ihrer Wohnung geborgen werden können.


    Quelle: https://www.wa.de/lokales/boen…nst-rettung-92785716.html

    Auswandern ist also auch keine Option....


    […]


    IBIZA


    Im vergangenen Dezember führte der Mangel an Rettungssanitätern auf Ibiza und Formentera zu Situationen, dass drei Tage lang Schichten mit einem Krankenwagen weniger (genau gesagt sechs) abgedeckt werden mussten. Es war unmöglich das erforderliche Personal für den Dienst zu bekommen.

    José Manuel Maroto, USAE-Beauftragter (Union Sindical y Técnicos Sanitarios) bei GSAIB Ibiza und Formentera (Gestión Sanitaria y Asistencial de las Illes Balears), erklärte, dass normalerweise sieben Krankenwagen pro Schicht im Einsatz sind. Der besorgniserregende Personalmangel führte aber dazu, dass an drei Tagen im Dezember nur sechs Fahrzeuge im Dienst waren. “Dies führt zu einer Überlastung der übrigen Kollegen, da die Schichten verdoppelt werden und es von Zeit zu Zeit zu Verzögerungen bei den Diensten kommen kann”.

    Noch nie da gewesen

    Der Delegierte bekräftigte, dass er in seinen 30 Jahren im Dienst noch nie erlebt habe, dass ein Krankenwagen wegen Personalmangels nicht ausrücken konnte. Die gesamte, besorgniserregende Situation ist nicht neu, hat sich in der vergangenen Weihnachtszeit jedoch erheblich verschlechtert.

    “Unsere Kategorie von Notfallsanitätern ist auf nationaler Ebene sehr gefragt. Sobald eine andere Gemeinde für unsere Kategorie zur Verfügung steht, und zwar in einem öffentlichen Unternehmen, wo die Unterkunft billiger ist und die Gehälter ähnlich sind, wandern diejenigen ab, die nicht in den Pityusen verwurzelt sind”, warnte Maroto.

    Seinen Berechnungen zufolge gibt es in den Pitiusen derzeit etwa 100 Rettungssanitäter. Wenn man all diejenigen mitzählt, die eingeschrieben sind, um Urlaube oder eventuelle Unfälle abzudecken, würden während acht Monaten des Jahres immer noch “mindestens sechs oder sieben weitere Fachleute” fehlen. Im Sommer würde sich die Zahl laut USAE auf acht bis zehn Personen erhöhen.

    Gehalt und Mietpreise stehen in keiner Relation

    Die Verantwortlichen des Dienstes auf Ibiza haben die USAE auf die Situation aufmerksam gemacht. Diese erklärte jedoch, dass ihnen bisher keine Lösungen angeboten worden seien. Sie müssten daher auf politische Reaktionen und die Gewährung der Zulage für das Gesundheitspersonal in schwer zugänglichen Gebieten warten. “Wir sind uns im Klaren darüber, dass das Problem dadurch nicht verschwinden wird, aber es kann die Situation entschärfen und den Aufenthalt auf der Insel attraktiver machen”. Die USAE kündigte diese Woche in der Tat tagelange Kundgebungen und Streiks an, um diese Prämie zu fordern.

    “Ich verstehe, dass es sich für die Zeitarbeitskräfte nicht lohnt, zu Weihnachten Verträge anzunehmen, die eine Woche Arbeit im Dezember und Zimmerpreise von 600 oder 700 Euro vorsehen. Wir haben festgestellt, dass viele der Mitarbeiter, die wir in der Börse hatten, Verträge abgelehnt haben.” Dies sei jedoch normal, so Maroto. Er betonte, wie wichtig es sei, diese Arbeitnehmer auf der Insel zu halten. Angestellte versicherten, dass die Verwaltung der 061-Zentrale “sehr positiv” sei, was verhindert habe, dass die schlimmsten Notfälle unter Verzögerungen litten.


    Quelle: https://www.ibiza-heute.de/ibi…er-wegen-personalmangels/

    Aber wenn kein Notfall vorliegt, darf jede Patientin sich das Krankenhaus ihrer Wahl aussuchen, wenn es sie denn nimmt; ob der Transport dann zu Lasten der Träger der GKV erfolgt oder kostenmäßig Privatvergnügen ist, ist dann noch einmal eine andere Frage.

    In Schleswig-Holstein ist das Justizministerium hier -leider- schon ganz anderer Meinung. Danach hat der Patient keine entsprechenden Rechte beim Krankentransport. Das sehe ich hingegen nicht so bzw. so wie von Ihnen beschrieben....

    Einschränkungen der persönlichen Freiheit sind ja in, aber das erschließt sich mir wiederum nicht. Warum soll man eilige Arzttermine nur dann vergeben können, wenn der Patient dann auch zu diesem Arzt gehen muss, selbst wenn er ihn als homoöpathischen Quacksalber kennt? Und warum sollten Patienten nicht das Krankenhaus ihrer Wahl aussuchen dürfen? Wenn es dort Kapazitäten gibt, ist das doch kein Problem?

    Sofern Patienten sich selbstständig zum Arzt der eigenen Wahl und/oder Behandlungsort der eigenen Wahl begeben, keine Frage, freie Arztwahl.... Sofern der Patienten sich aber an ”den Rettungsdienst” wendet, wird das aus meiner Sicht mindestens für die Leitstellen schon etwas komplizierter....Für die Fälle: ”Patient im Rettungsmittel” ist jedenfalls der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Juli 2023 zu folgender Einschätzung gekommen:


    […]


    Daraus ergibt sich, dass für Notfallpatientinnen und -patienten kein Anspruch besteht, vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus seiner Wahl transportiert zu werden. In diesem Sinn hat das Verwaltungsgericht Aachen im Jahr 2012 festgestellt:8 Ein Anspruch, zur Notfallversorgung in ein Wunschkrankenhaus transportiert zu werden, besteht nicht. Er ergibt sich insbesondere nicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 SGB V, der den Grundsatz der freien Arztwahl statuiert. Eine solche Regelung für den Krankenhausbereich, insbesondere für die Notfallaufnahme in ein Krankenhaus existiert nicht.“


    […]


    Quelle: https://www.bundestag.de/resou…2be07/WD-9-051-23-pdf.pdf


    Im Hinblick auf Notfallpatienten für mich absolut nachvollziehbar. Bei normalen Krankentransporten allerdings doch schon etwas schwieriger...