Beiträge von Alrik

    Da fällt mir mal wieder auf, dass wir fast immer nur ungerade Geschwindigkeitsbeschränkungen haben (außer der 100 und 120). Weiß jemand, woran das liegt?

    30, 40, 50, 60, 70, 80, 100, 120, 130 sind gebräuchliche Beschränkungen. "Feste" Beschränkungen sind 50 inner- und 100 außerorts. "Fast immer ungerade" kann man da m.E. nicht sagen.

    Man könnte auch "nie ungerade" sagen. :D

    Die DSGVO erlaubt durchaus nationale Anpassungen. Und Leben und körperliche Unversehrtheit von Rettungsdienstpersonal ist ein schwerwiegendes Rechtsgut. Wenn man das will, ist es kein Traum.

    Wahrscheinlich wird man hier sehr zwischen abstrakter und konkreter Gefahr unterscheiden müssen.

    Und ich musste bei deiner "Vision" weiter oben unwillkürlich an die Polizeieinsätze bei Das fünfte Element denken. :)


    Zitat

    Auf Fehlverhalten muss möglichst unmittelbar eine repressive Konsequenz folgen.

    Instant karma, herrlich. :)

    Wie die Backpfeife, die ein Kollege mal ausgeteilt hat. Die hatte den Empfänger schon erreicht, bevor das von diesem gerade Gespuckte im Ziel war. Absolut indiskutabel, aber ungemein lehrreich.

    Daraus folgt zweierlei: Erstens blockiert man sich die wenigen Gutachter ungern mit Kleinkriminalität, bspw. Gewaltdelikten, bei denen niemand getötet oder schwer verletzt wird, und überhaupt Straftaten unterhalb der Verbrechensschwelle. Zweitens dauern solche Gutachten in Nicht-Haftsachen dann sehr lange, was bei einer viel zu niedrigen Personalausstattung und dementsprechend hohen Verfahrensbeständen ebenfalls ungut ist. Also erledigt die Praxis vielerorts solche unklaren Konstellationen (zweifelhafte Schuldfähigkeit, keine Schwerkriminalität) ohne Gutachten durch Einstellung (großzügig nach Opportunitätsvorschriften, insb. nach § 154 StPO, weil man da nichts weiter begründen muss, wenn es nicht anders geht nach § 170 Abs. 2 StPO, weil Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen ist). Und ist das ein- oder zweimal so gelaufen, sieht der nächste, der ein Verfahren gegen diesen Beschuldigten anhängig hat, dass da offenbar Probleme mit der Schuldunfähigkeit vorliegen, und geht genauso vor.

    Ohne jetzt irgendwas neues zu erzählen: Ich möchte an dieser Stelle einfach mal anmerken, dass es in Zeiten, in denen ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht mehr so viel Wert legt, die Einstellung solcher Verfahren nicht gerade dazu beiträgt, Vertrauen in unser Staatsgebilde zu festigen.
    Und hier reden wir ja zumeist auch noch über Gewalt gegen Einsatzkräfte, nicht "nur" gegen Lieschen Müller.

    Wenn mir einfach ein gewaltbereiter Mensch klar signalisiert, dass er Streit sucht und nicht auf Deeskalation eingeht, dann strebe ich den Rückzug an und überlasse das der Polizei, oder wenn das nicht möglich ist und es eskaliert, strebe ich konsequent und in aller Härte an, den Kampf zu gewinnen, das Gegenüber handlungsunfähig zu machen.

    Wenn ein Mensch psychiatrisch erkrankt ist und mir gegenüber Feindseligkeit zeigt, strebe ich an, dass ihm die bestmögliche Hilfe zukommt, ohne mich zu gefährden. Mein Ziel ist ein anderes, und so ist auch mein Handeln ein anderes, meine Kommunikation wird anders sein, und wenn ich mich verteidigen muss, ist mein Ziel nur, mich und andere zu schützen, nicht unbedingt das Gegenüber ohne Rücksicht handlungsunfähig zu machen.

    Ich würde eher in beiden Fällen in die Richtung gehen, möglichst die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Und ob man zwischen den beiden von Dir genannten Fällen in der Akutsituation differenzieren kann, möchte ich doch sehr bezweifeln.

    Harris NRÜ hat das aus meiner Sicht vollkommend zutreffend dargestellt. Der geworfene Küchenstuhl fliegt einem nicht langsamer ins Gesicht, wenn in dem Kopf am oberen Ende des werfenden Arms eine akute Psychose stattfindet anstelle einer schlicht asozialen, kulturell verhunzten Grundhaltung.

    Und beim tätlichen Angriff, der über die Qualität von einmaligem Schubsen o.ä. hinausgeht, stelle ich Mitgefühl und Diskussionsbereitschaft ein.

    Und wie gesagt, nicht Krav Maga oder WT oder Ju-Jutsu, sondern ein interprofessionelles Team, dass weiß wovon es redet und deren Strategien und Inhalte evidenzbasiert sind.

    Stimme ich komplett zu. Es bringt rein gar nichts, in irgendeiner der genannten Disziplinen Erfahrungen gemacht zu haben, ohne die vielleicht in die Routine übergegangene Technik in ungeübten Situationen (Gi vs. No-Gi oder Matte vs. räumliche Verhältnisse wie in der Notaufnahme oder im RTW) überhaupt einmal geübt zu haben.

    Ich vermute das meintest du mit gedanklicher Beschäftigung.

    Nö. Ich hab das wirklich nur ganz losgelöst von irgendwelchen Konzepten, Tagesschulungen, etc. gemeint: Ich glaube, dass es hier und da vielleicht augenöffnend sein kann, dass man der betreffenden Person einfach nur mal nahelegen muss, dass sie im normalen Alltagsgeschäft unfreiwillig in Situatonen geraten kann, die wegen Selbstschutz ein total vom anerzogenenen Wertekanon abweichendes Verhalten erfordern.

    Ultima ratio eben. An den Punkt will ja eigentlich keiner geraten.

    Aber für das Personal, das in so eine Situation gerät: Deshalb hab ich weiter oben geschrieben, dass die gedankliche Befassung mit so einer Situation nicht schaden kann. Und da braucht der eine oder die andere ggf. auch die "Beratung", dass Hemmungen spätestens ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Angriffs fehl am Platz sind.

    Dieses ganze Projekt mit seiner PR erweist der Weiterentwicklung des Berufsbildes und auch der Notfallversorgung einen Bärendienst.

    Das sind solche Typen, die das, was sie tun, für revolutionär halten. Dabei sind sie tatsächlich rettungsdienstliche Evolutionsbremsen.

    Wäre vielleicht so, wenn es außer der Evokation einiger mäßiger Zeitungsartikel irgendeine Relevanz hätte.