Beiträge von Sargnagel

    Aktueller Stand: Ambulanzengel ist insolvent und Fahrzeuge werden derzeit verkauft.

    Naja....


    Inhaber bei Ambulanzengel war/ist Simonetta Ciriolo.


    Der Name findet sich hier: https://www.ambulanzengel-internacional.com/contactos Demnach nennt sich die deutsche Niederlassung inzwischen EMT Euroambulance LLC. Auf der deutschen Seite taucht Manuel Fonseca als Geschäftsführer auf, der ebenfalls zuvor Geschäftsführer bei Ambulanzengel war.


    Die Seiten dazu: https://www.facebook.com/emteuroambulance & https://www.ambulance-europa.com

    Es gibt hier aber auch schon wieder Kooperationen mit Pflegediensten, bei denen der Pflegedienst aus dem HNR-Geschäft aussteigen will. Ein HNR-Einsatz tagsüber stört deren Pflege-Taktung halt immens und kann dann ja auch nicht warten, nur weil gerade Oma Müller geduscht wird. Ich glaube, das läuft eher auf eigenes Personal raus.

    Nicht praktikabel ist der Einsatz von Pflegefachkräften aus dem Tagesgeschäft (Touren) heraus. Die Tagesbereitschaft-HNR lässt sich nur über Pflegekräfte sicherstellen, die nicht im Tagesbetrieb direkt eingebunden sind wie z.B. Pflegedienstleitungen. Kleine Pflegedienste, die mit wenigen Fahrzeugen unterwegs sind und demnach Pflegedienstleitungen oder ähnliche Funktionen nicht freigestellt haben können alleine m.E. keinen HNR-Dienst sinnvoll einsetzen. Hier sind Kooperationen gefragt, auch um Kosten zu senken.


    Eigenes, qualifiziertes Personal, nur für den HNR einzustellen ist m.E. derzeit keine Alternative. Die Einsatzzahlen werden quasi nie so hoch sein, daß dies eine Vollzeitbeschäftigung rechtfertigt. Wenn Vollzeitbeschäftigung des Ziel ich so funktioniert das aktuell nur über ein großes Einsatzgebiet mit entsprechend langen Eintreffzeiten. Solch ein Konzept lässt sich nur mit gering qualifizierten Kräften kostendeckend leisten.

    Tagsüber wurde bei uns der Bereitschaftsdienst von den Pflegedienstleitungen, Einsatzleitern, sowie an Bürotagen von anderen Leitungskräften der Einrichtung geleistet, nachts griffen wir auf den Bereitschaftsdienst der eigenen Sozialstationen zurück.

    Ich habe vor einigen Jahren in BW eine Hausnotrufzentrale mit aufgebaut und anschließend geleitet.


    Es gibt aus meiner Sicht keinen fachlichen Grund weiterhin Aktivitätskontrollen in Form von 24 h-Uhren o.ä. anzubieten. Bereits seit über 20 Jahren bestehen technische Möglichkeiten wie Matten und Lichtschranken, die Bewegungen in der Wohnung erkennen sowie Sensoren, die Stürze und Krampfanfälle melden. Mit modernen Hausnotrufzentralen könnten eine Vielzahl unnötiger Einsätze vermieden und somit auch Kosten reduziert werden.


    Ein qualitativ guter Hausnotruf arbeitet nicht mit Hilfskräften wie FsJ oder BfD. Sinnigerweise siedelt man die Rufbereitschaft bei Pflegediensten an, die ohnehin über 24 h einen Bereitschaftsdienst mit Pflegefachkräften sicherstellen müssen. Mit gering geschulten Hilfskräften verzögert man lediglich eine effiziente Hilfeleistung und erhöht Klinikeinweisungen, bzw. RD-Alarmierungen. Klar erkennbare medizinische Notlagen müssen selbstverständlich stets direkt vom Rettungsdienst abgearbeitet werden. Unser Ziel war es subakute Notfälle in Privathaushalten in spätestens 45 Minuten zu erreichen, im Schnitt lagen wir bei ca. 28 Minuten.


    Die Schlüsselproblematik hatten wir damals so gelöst, daß Kunden zwei Schlüssel hinterlegt haben, einmal in der HNR-Zentrale, Zubringung mittels Taxi (Kooperationsvertrag), bzw. privatem Sicherheitsdienst, sowie in der Rettungsleitstelle, so daß auch der RD direkt auf einen Schlüssel zugreifen konnte. Für Einrichtungen des betreuten Wohnens, die mittels HNR abgesichert werden haben sich Schließanlagen mit Fernzugriff aber auch Schlüsseltresore bewährt. Im Privathaushalt scheitern solche Lösungen leider häufig, auch an den Kosten. Hier müssen alle Beteiligten zusammenarbeiten und im Einzelfall auch mal kreative Lösungen suchen. Hausmeister-/dienste sind beispielsweise meist recht kooperativ. Wir hatten damals Hausmeister & Sozialarbeiter unserer Wohnanlagen quasi als FirstResponder geschult (Sanitätslehrgang einer HiOrg). Türöffungen mittels Feuerwehr müssen die absolute Ausnahme bleiben. Wir hatten während meiner damaligen Zeit in über drei Jahren keinen Feuerwehreinsatz zur Türöffnung.


    Wenn vom DRK betriebene Rettungsleitstellen nun endlich aufhören ihre Vormachtstellung zugunsten des eigenen HNR auszunutzen können faire Bedingungen für alle Anbieter entstehen. Vielleicht setzt sich ja Qualität durch?

    Spontan neigte ich dazu die Entscheidung des ASB sympathisch zu finden. Wer für seine Werte einsteht muß eben auch mal auf Einnahmen verzichten.


    Andererseits hätte man natürlich auch den Kurs durchführen und dabei die Werte des ASB vermitteln können. Die Einnahmen könnte man beispielsweise an eine Organisation wie die Amadeu Antonio Stiftung oder dem Zentrum für demokratische Kultur spenden.

    In Bayern darf jede Feuerwehr eine Bescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde ausstellen:
    https://www.lfv-bayern.de/media/filer_pu?cheinigung_2016

    Das gilt nur, wenn der Lehrgang nach den gemeinsamen Grundsätzen der BAGEH (Bundesarbeitsgemeinschaft EH der Hilfsorganisationen ASB, DRLG, DRK, JUH, MHD) durchgeführt wurde und der FW-Ausbilder folgende Mindestqualifikationen erfüllt:

    • Ausbilder muss aktiv im Rettungsdienst tätig (z.B. als RS) sein oder zumindest gewesen sein.
    • Er muss mindestens die Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen haben.
    • Er muss eine Ausbilderqualifikation erworben haben (z.B. Ausbilder in der Feuerwehr oder zivil vgl.).
    • Die Lehrinhalte entsprechen den Anlagen 1 und 2 des Ersthelferleitfadens.
    • Der Ausbilder hat sich die entsprechenden Kenntnisse erworben, idealerweise hat er einen entsprechenden Lehrgang besucht.
    • Das notwendige Ausbildungsmaterial steht zur Verfügung wie z.B. Ausbilderleitfaden, Puppen, Decken, etc.
    • Die Unterweisung bzgl. aktueller medizinischer Standards erfolgt unter der Verantwortung eines geeigneten Arztes wie z.B. einem Feuerwehrarzt.


    Interessanterweise sind die Anforderungen an EH-Ausbilder, der im Rahmen der Erste Hilfe Schulungen im Auftrag der DGUV tätig wird, hinsichtlich der (notfall-)medizinischen Qualifikation wesentlich geringer. Anstatt RS reicht hier ein 9UE EH-Kurs zzgl. einem mindestens 48 UE umfasenden Sanitätslehrgang mit dokumentierter Prüfung aus (DGUV-Grundsatz 304-001).

    Der Merkur berichtet.

    Zitat

    ...Nun aber zeigt sich das BRK, Körperschaft des öffentlichen Rechts, alarmiert. Er warne dringend davor, bei der Vergabe vor allem auf den Preis des Angebots zu schauen, sagt Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk. „Sollte das BRK gegen einen privaten Anbieter verlieren, ist das ein Schlag ins Gesicht für 180.000 Ehrenamtliche und ein Signal, dass unsere Arbeit der letzten Jahren nicht wertgeschätzt wird.“ Der Hintergrund: Private Anbieter können oftmals günstiger sein, da sie etwa weniger komplexe Strukturen und jüngere, günstigere Mitarbeiter haben. Er frage sich, was wohl passiere, wenn nach einer Woche Wiesn das Personal auf der Sanitätsstation ausgehe, so Stärk. „Werden dann wir gerufen?“ Die Aicher Ambulanz könne sich nicht darauf verlassen, dass die BRK-Ehrenamtlichen auch bei ihnen arbeiteten. ...

    Ich verstehe die Petition nicht, aber selbst wenn ich den Text unterzeichnen möchte würde es mir schwerfallen auf einer Seite bei der ich kein Impressum finden kann und der Ersteller nicht seinen Namen nennt persönliche Daten einzugeben. Vielleicht bin ich auch einfach nur altmodisch, wenn ich erwarte, daß man sich vorstellt, wenn man etwas möchte.

    Dann darf man sich im gleichen Atemzug nicht über die steigende Zahl sinnloser Einsätze in allen BOS Bereichen wundern, wenn jede Dummheit, Faulheit oder Überempfindlichkeit durch einen sofortigen Einsatz von BOS Kräften als Dienstleistung belohnt wird (auch wenn das vielleicht kostenpflichtig sein sollte).

    Inwiefern soll die von der Bergrettung kostenpflichtig ebrachte Dienstleistung dazu führen, daß andere BOS mißbräuchlich eingesetzt werden? Das niedersächsische Pärchen hat für sein Unvermögen die Bikes sicher ins Tal zu bringen 565€ bezahlt. Ich sehe hier keine Werbung für (für den Bürger) kostenlose BOS-Dienste.


    Gäbe es den Aufschrei über die erfolgte Bergung der Bikes auch, wenn die Radler bergab gestürzt wären und die Bikes im Rahmen polizeilicher Ermittlungen ins Tal gebracht worden wären?


    E bikes sind schwer. Hoch hilft der Motor. Runter muss man plötzlich Downhill fahren können.

    Falls die Fahrer tatsächlich mit den eBikes bergauf gefahren sind, hätten sie bergab die Ladefunktion der Akkus als zusätzliche Bremse nutzen können. Dafür muß man sein Sportgerät allerdings beherrschen und Möglichkeiten/Risiken der Technik abschätzen können.

    Ich wunder mich schon etwas, dass die Bergwacht diesen Einsatz überhaupt angenommen hat. Hier ging es doch nur um die Bergung bzw. die Dienstleistung um zwei Fahrräder zu transportieren. Niemand war in Not. Bei uns hätte die Polizei ein nein zu hören bekommen, wenn die Räder von einer nahen Gebirgskette geholt werden sollen. Keine Menschenleben in Gefahr, keine Gefahr für die Umwelt, keine Kulturgüter. Nur ein wenig Sachwerte. Kann man ja am nächsten Baum anketten...

    Die Frage ist eben wie stur oder serviceorientiert die Bergwacht auftreten möchte. Wichtig ist m.E. daß solche Leistungen freiwillig sind und stets gegen Gebühr erfolgen. Für die Bergwacht Bayern im Bayerischen Roten Kreuz war dies durchaus eine satzungsgemäße Aufgabe, die nach Möglichkeit durchgeführt wird.

    Machen wir uns nichts vor, die Vorgesetzten erfahren sehr schnell wenn Murks gepostet wird, dank Blockwarte und weil die selber auch in der Gruppe sind.

    Du betitelst Kollegen, die Patientenmißhandlungen dem Arbeitgeber melden ersthaft als Blockwarte? Ganz nebenbei erwähnt beginnt das unerhörte Verhalten nicht mit dem Posting in irgendwelchen Gruppen sondern doch schon mit der Tat.

    Kannst du darüber vielleicht berichten?
    Zeitlicher Umfang, Medien, Aussagen etc.?
    Gerne auch per PN.

    Ich bin seit 98 Ausbilder und kann mich nicht daran erinnern, daß das Thema Rettungsgasse irgendwann neu hinzugekommen wäre. D.h. es ist schon lange in unseren Kursen verankert. Das exakte Zeitfenster für die Rettungsgasse kann ich nicht angeben, da sie in der Zeitplanung mit anderen Themen zu einem Block zusammengefasst ist. Hier wird u.a. auch die Verwendung von Warnweste & Warndreieck angesprochen. Zur Visualisierung der Rettungsgasse gibt es eine vorgefertigte Folie.


    Die Zeitplanung variiert bisweilen auch ein wenig. Geplant sind die Kurse mit 15 bis maximal 20 TN. Habe ich weniger TN bleibt bei einer Mindestunterrichtszeit von 9 UE mehr Zeit für die einzelnen Themen.


    Ich selbst spreche die Rettungsgasse bereits kurz beim Thema Notruf an ("Wenn wir wollen daß Hilfe zeitnah eintrifft bilden wir eine Rettungsgasse") und gehe dann später nochmals detailierter darauf ein falls es zu Beginn nicht gleich zu einer Diskussion oder zu Fragen kommt. Merke ich, daß es ein entsprechendes Defizit bei den TN gibt greife ich das Theme in einer Pause nochmals auf.


    Ich halte aktuell allerdings selten komplette reguläre EH-Kurse, so daß ich wenig dazu sagen kann inwiefern die aktuellen Diskussionen und Aktionen bei Kursteilnehmern ankommen.


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    In Deutschland sehe ich nicht nur Probleme bei Bildung der Rettungsgasse, sondern insbesondere beim Offenhalten. Auch in Österreich habe ich, auch durch Einheimische, schon zögerlich gebildete Rettungsgassen erlebt, der Vorteil ist dort allerdings auch, daß Autobahnen oftmals deutlich geringere Verkehrsaufkommen haben wie hierzulande. Was mich in Ö allerdings immer wieder verblüfft ist die Disziplin nach Durchfahrt des ersten Einsatzfahrzeugs. Das Bild zeigt die Autobahn nach Durchfahrt des ersten Einsatzfahrzeugs. Erstaunlich war für mich hier auch, daß die Tunneldurchfahrt schon vor Eintreffen des ersten Einsatzfahrzeugs gesperrt wurde, so daß der Verkehr im Tunnel etwas abfließen konnte und die Einsatzkräfte wesentlich besser durchkamen.



    rettungsfachpersonal2020.de/index.php?attachment/2204/

    Greift eigentlich einer der hier anwesenden EH-Ausbilder das Thema "Rettungsgasse" nochmal im EH-Kurs auf?

    Selbstverständlich.
    Das Thema Rettungsgasse ist, zumindest beim MHD, verbindlicher Bestandteil der Kurse. Ob jeder Kollege die Ausbildungsvorschrift entsprechend umsetzt kann ich freilich nicht sagen.