Ich bin auch interessiert.
Beiträge von Tio
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Du kannst das durchaus Lernfeld-orientiert machen, die Frage ist ja wo du es aufsplittest.
Man muss halt in kleineren Einheiten denken.
Sprich: Erste und zweite Stunde: Anatomie und Physiologie der Lunge
Dritte Stunde: Generelle Pathologie der Lungen
Vierte und fünfte Stunde: Aufspaltung in "GuK" und "NFS" Teil.Kriegen andere Ausbildungen und Länder mit "common trunk" ja auch ohne Probleme hin.
Das Argument dagegen ist eher mal wieder das liebe Geld bzw. der Personalaufwand.Das sieht für mich aber auf den ersten Blick eher nicht lernfeld- und lernsituationsorientiert aus, sondern fächerorientiert.
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Den Vorteilen stehen allerdings zwei möglicherweise nicht unerhebliche Nachteile gegenüber:
1) Die Inhalte müssen dann notwendigerweise thematisch geblockt unterrichtet werden. Kann man machen, scheint mir aber der Lernfeldorientierung zu widersprechen - man macht eben nicht erst einmal "Anatomie und Physiologie komplett" und dann später Pathyphysiologie, Notfallbilder und entsprechende Maßnahmen, sondern verknüpft Anatomie und Physiologie der Lunge mit den entsprechenden Erkrankungen, Notfallbildern und Maßnahmen.
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Fett durch michDas unterstreiche ich als Lehrer unbedingt. Es ist sogar ein eklatanter Widerspruch. Lernfeldorientierung in Kombination mit einem Spiralcurriculum macht einen Quereinstieg extrem schwer. Denn wenn die Inhalte an schulspezifische Lernsituationen angepasst sind, wird es kompliziert. Ich möchte ein kleines Beispiel nennen:
Nehmen wir zwei fiktive Schulen und das Thema "Haut". Deren Anatomie und Physiologie könnten bei Schule A in einer Lernsituation in Kombination mit Wunden im ersten Lehrjahr, in Schule B beim Legen von Zugängen im zweiten Lehrjahr eingebunden werden. Thematisch gibt es noch viele andere Möglichkeiten.
Selbst der Schulwechsel eines NotSan-Schülers innerhalb eines Bundeslandes gestaltet sich derzeit nicht immer so, dass der Schüler nahtlos übertreten kann.
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Wow - so viele Beiträge. Wenn jetzt noch ein paar mehr Antworten/Beiträge zu meiner Ausgangsfrage dabei wären, würde ich mich freuen.
Vor einer Ergänzungsprüfung/-Ausbildung zum GuK oder NotSan stünde eine Betrachtung der Differenz der Ausbildungsinhalte. Also der bereits vermittelten Kompetenzen hin zu den zu fördernden Kompetenzen. Hier ist der Maßstab die erste Hürde: Welches Bezugssystem soll verwendet werden? Zum jetzigen Zeitpunkt ist mir kein nationaler Kompetenzrahmen für Notfallsanitäter bekannt, d. h. die Inhalte müssten rudimentär aus den Ländercurricula entnommen werden, oder -noch abstrakter- dem NotSanG. Leider kenne ich mich mit den GuK und deren Curricula nicht aus, im schlimmsten Fall ist es dort ähnlich.
Mein Fazit: Ich würde den anderen Weg einschlagen, nämlich zuerst die Inhalte (zu fördernde Kompetenzen) festlegen, dann die Sozialform, in der die Kompetenzen erworben werden sollen und zuletzt den Zeitansatz. :acute:
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Bei mir grad nix wirklich Neues.. muss noch ein paar Jährchen die Schulbank drücken
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Das gibt es im Rettungsdienst durchaus auch schon. Dennoch ist die Fehlerkultur in meinen Augen hier noch nicht so selbstverständlich wie in der Fliegerei.
Ja, ich weiss. Im Unterschied zur Medizin gibt es jedoch harte Sanktionen in der Luftfahrt, wenn bestimmte Ereignisse nicht gemeldet werden.
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In der Luftfahrt geht man davon aus, das viele tausend Meldungen pro Absturz ?ermittelbar? wären, und dass diese ?kleinen? Meldungen ernstnehmen dazu beiträgt, dass keine Abstürze passieren.
Ja. Es gibt in der Luftfahrt auch eine öffentlich zugängliche "CIRS" Datenbank von der BFU (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung). Dort lese ich als Hobbypilot immer mal wieder, was passiert ist, damit ich daraus lernen kann. Selbst habe ich auch schon zur Vergrößerung dieser Datenbank beigetragen, denn schon "kleine" Ereignisse sind meldepflichtig. #mce_temp_url#
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Ich habe Kollegen aus diversen NotSan Schulen, ich unterrichte auch an einer. Eventuell kann ich hier was organisieren. Zumindest können wir da bestimmt Räume für kleines Geld bekommen.
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Und wenn das Seminar zusätzlich zu Veranstaltung online übertragen werden könnte? Teamviewer oder Skype?
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Bin in der zweiten Jahreshälfte ohnehin ein paar Tage in der Nähe von Passau. Fragt sich also, welche Seite von Südbayern Du meinst...
Das wäre in der Gegend um Augsburg.
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Das ist quasi Bayern, richtig?
Ich könnte Räume in Südbayern organisieren.
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Ich kapiere das auch nicht so ganz... Als RS wird eine Weiter- / Fortbildung eher nicht zum NotSan führen (und ich verstehe es so, dass genau diese nicht von den Kassen finanziert wird).
Sie bräuchte also die Ausbildung. Die Schüler, die ich kenne (> 100), bekommen nicht nur die Ausbildung bezahlt, sondern noch Gehalt obendrein... Ist das irgendwo anders? -
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Krumel macht es in meinen Augen richtig: er sollte den Inhalt seines AG - AN Gesprächs nicht öffentlich machen. Das ist vertraulich. Wie das Arbeitsverhältnis eben auch.
Hat der DBRD so viel Angst, weil sich ein Krumel am Kuchen reibt? Ich stand bisher der Diskussion neutral gegenüber. Doch jetzt ist auch mein Vertrauen zumindest gestört. -
Der erste Vorstandsvorsitzende bestätigte den Kontaktversuch an den Arbeitgeber durch ein Mitglied des Vorstandes, da man sich schützen und weitere Maßnahmen analysieren musste und keine aktuellen Kontaktdaten des Mitglieds hatte.
Fett durch mich.
Mir ist bewusst, dass dieses Zitat von Johannes seine persönliche Interpretation widerspiegelt. War es nicht so, dass Krumel schrieb, dass er öfter versuchte, seine Daten zu aktualisieren? Für mich ist das DBRD-Schnellschuss Nr. zwei. Der Erste war die generelle "Notarztnachalarmierungsempfehlung" für Bayern.
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Vielleicht der richtige Zeitpunkt für die Neugründung einer wirklich unabhängigen Interessenvertretung?
sieben Leute und eine Gründungsversammlung ....
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In aller Kürze erlaube ich mir den Hinweis, dass man die dortigen Ausführungen unter "1. Invasive Maßnahmen, Aufklärung " auch gut begründet anders sehen kann.
Gerade die Aussage,
ist mit dem Wortlaut von § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB eigentlich nicht vereinbar. Danach kommt es auf die Befähigung zur Durchführung der beabsichtigten Maßnahme an. Folgerung: Wenn das Rettungsfachpersonal die Maßnahme fachlich beherrscht, kann es auch darüber aufklären. (Nebenbei bemerkt: "§ 630c Abs. 2 Nr. 1 BGB" dürfte in dem Beitrag ein Fehlzitat sein)Wenn man Rettungsfachpersonal die Aufklärungskompetenz komplett abspricht, dürfte die NA-Nachforderung bei der BZ-Messung beginnen.
Klarstellend: Ich kenne den konkreten Fall nicht. Ich habe aber ein wenig Zweifel, ob die Mitteilung des DBRD die "ganze Wahrheit" enthält.
Ich habe mich auch schon gewundert. Wenn ich als Heilpraktiker tätig bin, muss ich den Patienten auch aufklären. Obwohl ich "nicht-Arzt" bin.
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Wie werden die Mitarbeiter zu diesen Unterschreitungen rekrutiert? Der einzelne MA müsste sich ja proaktiv in seiner Freizeit zur Verfügung stellen.
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Ich kann den Artikel auch so interpretieren, dass aktuell deutlich mehr RA in Sachsen tätig sind, als eigentlich notwendig....