Beiträge von Funfare

    Hallo,


    von der Grundaussage her ist das garnicht so verkehrt. Der NotSan übernimmt im Normalfall das Patientengespräch und der RS erhebt Messwerte, macht Monitoring, Anreichen von Zugang etc. Die spezielleren Aufgaben wird im Normalfall dann auch der NotSan durchführen, wie Medikamente geben etc., da er das auf einem ganz anderen Level in der Ausbildung lernt. Aber natürlich kann er auch Maßnahmen delegieren, sofern der RS das beherrscht ("Versuch du auch einen Zugang zu legen", "Bereite mal Medikament XY vor und verabreiche es") etc.


    Viel näher kann ich das nicht eingrenzen, das ist nirgendwo festgeschrieben wer was wann macht. Das hängt viel zu sehr von der Situation, dem Patienten und dem Team ab. Ihr werdet in den Fallbeispielen doch auch einen Teamleader haben, der sich Primär um das Patientengespräch kümmert und einer der mit dem Material zuarbeitet.


    "Wann?" kann sowieso nicht pauschal festgelegt werden, beim ACS ist ein 12-Kanal-EKG relativ frühzeitig sinnvoll, beim Trauma evtl. garnicht. Generell wird nach ABCDE gearbeitet und die Maßnahmen ergriffen die notwendig sind.


    "Nach Aufforderung?" Das solltet ihr vorher im Team klären. Ich kenne NotSans, bei denen ich absolut nichts am Patienten oder in der näheren Umgebung machen darf, bevor ich nicht das ok bekommen habe, andere erwarten, dass ich selbstständig die Vitalwerte erhebe, ein EKG klebe, evtl. Wunden versorge etc..


    Ich denke mit Einsatzbogen meinst du das Einsatzprotokoll? Das macht im Normalfall der verantwortliche, also der NotSan. Wobei auch da mal zur Übung der RS das Protokoll schreiben kann und der NotSan kontrolliert dies dann nur. Formal läufts aber über den NotSan, da er für den Patienten verantwortlich ist.

    Ist aber m.W. nicht legal. Wenn was passiert und das rauskommt, kann es eng werden.

    Unter ehrenamtlicher Tätigkeit ist eine unentgeltliche, d.h. nicht auf Gewinnerzielung abzielende Tätigkeit zu verstehen. Zusätzlich fallen unter die ehrenamtliche Aufgabenerfüllung Tätigkeiten im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.


    Quelle: Vollzugshinweise zum Feuerwehrführerschein vom Bayerischen STMI

    https://www.innenministerium.b…berechtigung_20110906.pdf

    C1 brauchst du als reiner Ehrenamtlicher nicht, google mal nach Helferführerschein. Damit kannst du über die Organisation einen "Führerschein" machen und bis zu 4,75 bzw 7,5t Gefährte zu fahren (dann aber auch nur mit dienstlichem Grund)


    RTW sollte kein Problem sein, kann sein dass du erst etwas KTW fahren sollst mit einem anderen RS um dich etwas kennen zu lernen / einschätzen zu können, aber im Normalfall kannst du dir als Ehrenamtlicher deine Schichten aussuchen wie es dir passt. Bei uns können wir (mit entsprechenden Vorlauf natürlich) das hauptamtliche Personal von der entsprechenden Schickt "runterwerfen" und selber fahren. Aber das wird von Organisation zu Organisation anders gehandhabt.

    In Bayern reicht ja prinzipiell der RS fürs NEF, wie es dann gehandhabt wird ist allerdings auch sehr Organisationsabhängig. Von "nur die hochgelobte Elite hat das Recht, nach 10 Jahren Zugehörigkeit und mit viel Glück, das NEF jemals von innen zu sehen" bis "Puh, den RS kannste nicht aufm RTW gebrauchen, aber er kann immerhin fahren, setzen wir ihn halt aufs NEF" hab ich auch schon alles mitbekommen


    Aufwandsentschädigung zahlen eigentlich alle. Wie viel musst du vor Ort erfragen. Gibt Pauschalen pro Schicht (hab schon sachen gesehen von 20-90€ pro Schicht oder 5-15 euro pro Stunde). Damit kannst du aktuell bis zu 3000 Euro im Jahr verdienen.


    Hör dich einfach mal bei den Organisationen vor Ort um, als Ehrenamtlicher hast du nicht wirklich eine Verpflichtung. Wenns dir nicht passt, kannst du ja jederzeit wechseln.