Es gibt auch Schulen bei denen in der ersten Woche der LRA-Ausbildung, wobei der Gesetzgeber für die Ausbildung der Ausbilder keine genaue Zeitdefinition sondern nur "angemessene Berufserfahrung" vorschreibt, der EH-Ausbilder gemäss §68 FeV und den Vorgaben der BG inclusive ist.
Beiträge von crazyandy
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gut dass wir darüber geschrieben haben :prost:
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Mir wurde die Impfung immer freigestellt, der Betriebsarzt darf nicht invasiv gegen den Willen des AN tätig werden.
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Das Grundgesetz ist höherwertiger :prost:
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Für Deine Tätigkeit im RD ist die Hepatitis-Impfung ein Muß.
In welchem Gesetz steht das? In Artikel 2 Absatz 2 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht lediglich:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Soweit mir bekannt ist die Impfung nur eine Forderung der BG und die ist nicht gesetzgebend!
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und was ist mit den RettAss mit Abi oder Fachhochschulreife?
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Zitat
Original von Jörg
Wie kommst du darauf?
J.Aus Erfahrung .... näheres noch nicht offen im Forum
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ich nehme mal an, dass der betreffende bereits zuvor Probleme irgendwelcher Art mit seinem AG hatte und dieser nur diesen Vorwand zur Kündigung nahm
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Es gibt natürlich auch nette Arbeitgeber, die auf die im Arbeitsvertrag niedergeschriebene Formulierung "Rettungsassistent für den Krankentransport und Rettungsdienst" bestehen, und einen schwerbehinderten Rettungsassistenten, der ein Anrecht auf Besitzstandswahrung hat, vom Notarzt- und Rettungsdienst weg in den Krankentransport versetzen. Somit hat dieser für das gleiche Geld wie zuvor nur noch die 40-Stundenwoche stat der 48-Stundenwoche und seine Wochenenden und Feiertage frei. *ich mach jetzt ausdrücklich keinen "ironie-Smilie" ...
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Klingt ja gut, was Quovadis da schreibt. Aber wer soll für uns kämpfen? Etwa die Männlein und Weiblein die einen niemals stattfindenden Streik vorbereiten? Und dann sagen: Wir wollen die Arbeitgeber nicht verärgern, da hängen ja sooo viele Jobs dran?
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Ich war vor meiner Zeit im Rettungsdienst bei mehreren Firmen als Elektroniker oder Betriebselektriker beschäftigt und habe solches nie erlebt oder gehört. Und Kumpels die dies erlebt haben kommen alle aus den Gesundheits-oder Behörden(un)wesen
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Schwachfug ohne Ende. ich keinem anderen Beruf werden Kenntnisse oder Fertigkeiten Jahre nach Abschluss der Prüfung nochmals überprüft. Meines Erachtens wollen sich auf diesem Wege arbeitslose Rettungsdienstler einen Job ergattern, nix anderes.
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Ich war frühern selbst Betriebsrat und fand auch damals schon die ÖTV als - vorsichtig geschrieben- sehr zurückhaltend. Die Gewerkschaftssekretäre gehen einfach zu wenig zur Basis, daran hat sich nichts geändert, es ist eher noch weniger geworden. Und so verhandelt Verdi auch: ohne Bezug zur Basis.
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Was soll ich mit einer gewerkschaft die nur sich selbst inszeniert und den Arbeitgebern hilft?
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Da ich bei Verdi mal wieder keinen Sachbearbeiter erreicht habe und dort auf der Verwaltung Nordschwarzwald/MIttelbaden erklärt bekommen habe dass die Dame, welcher erreichbar war, nicht zuständig sei, habe ich soeben meine Mitgliedschaft bei Verdi gekündigt.
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Und das zeigt mal wieder dass man sich besser auf seine Arbeitsrechtschutzversicherung und den VDK verlassen soll und besser die Gewerkschaft wieder verlässt. Früher war die Gewerkschaft konsequenter, Verdi lässt sich viel zu schnell von den AG einschüchtern! Und die Rechtschutz ist zudem noch preislich günstiger.
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Da stimm ich Opfae zu, ich z.B. sage jedem praktikanten: wenn du dir unsicher bist ob du den Notarzt benötigst, dann brauchst du ihn. Aber wie gesagt, erst wenn jeder die erlernten Massnahmen áuch einsetzt kann man über Erweiterungen reden!
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Solange viele RettAss immer noch nicht alle derzeit erlaubten Massnahmen ergreifen bzw. sich nicht trauen mit allem was derzeit vorgehalten wird umzugehen, wird es keine Erweiterung der Massnahmen geben.
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Und als nächstes heulen die Kostenträger und fordern, einen 80jährigen Patienten mit dem dritten Apoplex zu Hause zu lassen, da die Pflege zu teuer wird ... Und die Oma mit der Schenkelhalsfraktur bleibt auch zu Hause, der Pflegedienst wird`s schon richten!
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Das mit den wirtschaftlichen Sinn für den Arbeitgeber ist so eine Sache, ist arbeitgeberfreundliches Agieren wichtiger als der Patient selbst? Vieleicht sollte man die Prüfungsverordnung dahin gehend ändern dass auch ein in der Verwaltung Beschäftigter (KGF, Buchhalter) im Prüfungsausschuss sitzt :ironie: