Beiträge von kobe222

    Egal ob Polzei oder NA, das Schleudern einer vollen Glasflasche unter Inkaufnahme schwerer Verletzungen der Anderen, geht gar nicht. Da wäre eine mögliche Verwechslung allenfalls eine Schutzbehauptung. Und natürlich können straffällig gewordene Asylbewerber ausgewiesen werden; es scheitert meistens aber am Status des Herkunftlandes sprich sicher oder unsicher.

    Was ist da los in Ottobrunn ?
    Nicht nur, dass laut Zeitungsberichten die Kollegin schwer verletzt wurde, auch haben wohl unweit der Einsatsstelle Passanten versucht, die Festnahme der randalierenden jungendlichen unbegleiteten Flüchlinge zu verhindern. Mich würde mich mal interessieren, was das für Mitbüger waren. Kann mir nur schwer vorstellen, dass z.B. der ein alter bayrischer Opa da einschreitet, wenn die Polizei auf offener Strasse eine Festnahme tätigen will.

    Vielleicht ein bisschen weniger Alarm insgesamt.
    Diagnostischer Wendeltubus, nun ja, es sollte schon ein (pot.) A-Problem als Indikation vorliegen.
    Der "Arm auf Gesicht Fall Test" hat schon des öfteren einen entscheidenen Hinweis auf einen psychogenen Krampfanfall in Zusammenschau mit anderen Befunden geliefert; bei korrekter Durchführung ohne rel. Verletzungsrisiko anwendbar.

    Ich zitiere: "... Die Herner St. Elisabeth-Gruppe fordert von der Stadt Herne 2,5 Millionen Euro Schadenersatz. Die aber will nicht zahlen. Die St. Elisabeth-Gruppe fordert von der Stadt Herne 2,5 Millionen Euro Schadenersatz. Hintergrund ist ein Streit um den Rettungsdienst in der Stadt. Zitat Ende.


    Quelle: Funke-Medien-NRW-WAZ-online Ausgabe vom 19.05.2018


    Wenn Artikel nicht ohne Abo oder Registrierung zugänglich sind, können die nicht einfach hierher kopiert werden. Daher musste ich das lange Zitat leider wieder kürzen, bevor wir dafür Ärger bekommen. Das war nett gemeint, keine Frage, geht aber leider nicht. (SK)

    Das Thema war vorgestern in den wdr Nachrichten. Dort wurde im Zusammenhang über das Vergabeverfahren bzgl. des Notarztdienstes und einer aktuellen Gerichtsentscheidung berichtet.
    Mit Wettbewerber ist einer der Krankenhausträger gemeint.
    Die Stadt hatte offenbar das Vergabeverfahren so gestaltet, dass Großteile der o.g. Berufsgruppe (des einen Krankenhauses ?) vom NA-Dienst ausgenommen wurden. Hierfür wird die Stadt vermutlich Gründe gehabt haben. Nur fast eine ganze Berufsgruppe vom NA-Dienst auszuschließen, halte ich für schwerwiegend, und mich würden die Vorkomnisse interessieren, die zu so einer weitreichenden Entscheidung geführt haben.
    Das Chirurgen an einzelnen Orten im NA-Dienst nicht den besten Ruf genießen mögen, ist traurig. Aber dieses Schicksalt trifft anderorts auf Internisten und Anästhesisten auch zu.
    Einem anästhesiologisch besetzten Hubschrauber in der Nähe wird öfters z.B. pauschal Arroganz im Einsatz unterstellt und einem chirurgisch besetzten Hubschrauber öfters z.B. pauschal Inkompetenz.
    Das mag beides vielleicht im Einzelfall mal zutreffend gewesen sein, rechtfertigt nach meinem Verständnis aber keine Pauschalurteile.

    Seit 2 Jahren übernimmt nur noch ein Haus die Notarztgestellung. Ein Wettbewerber wollte u.a. nicht akzeptieren, dass Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin am Notarztdienst teilnehmen.
    Weiß jemand wieso? Und wenn ja, was für Vorkomnisse ausschlaggebend waren ?

    Aus dem Berliner RD-Gesetz von 2016:
    2) Abweichend von a) § 9 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a kann in der Notfallrettung befristet bis zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Patientenbetreuung eingesetzt werden, wer die Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten abgeschlossen hat,
    b) § 9 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe b kann im Notfalltransport zur Patientenbetreuung eingesetzt werden, wer bis zum 22. Juli 1995 die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter abgeschlossen hat, wenn sie oder er insgesamt über eine mindestens zweitausend Stunden umfassende praktische Erfahrung in diesem Bereich verfügt,


    Was für einen Unterschied sieht das Gesetz in der Notfallretttung/dem Notfalltransport in Hinsicht auf die Beförderung und Versorgung von Notfallpatienten ?


    Und wie wird in Berlin heutezutage in der Praxis mit den RS 2000 verfahren ?


    Wie will man auf der LST sicher zwischen einem Patienten für die Notfallrettung bzw. den Notfalltransport unterscheiden können und wie wird in dieser Hinsicht ein Fahzeug (RTW) ggf. mit einem RS 2000 als Fahrzeugführer disponiert ?

    Bei uns gab es bis vor ca. 5 Jahren auch nur 2 NEFs. Jetzt werden wir auch in naher Zukunft wahrscheinlich bei 5 sein. Aber nur so kann man diese niedrige Alamierungsschwelle bewältigen.
    Das es aber auch anderes geht, weiß ich aus anderen Großstädten, in denen man effektiv versucht, den Alamierungskatalog für den Notarzt zu verkleinern, was aber tatsächlich zum Teil auf Widerstand bei der FW trifft.

    "Fahrt mal gucken" Einsätze hat es schon immer gegeben, gerade wenn die Meldung unklar ist. Pat. mit Atemproblemen bei bek. Asthma kann ja leider alles sein, von Hyperventilation (wie in einer meiner letzten Schichten) bis zur unmittelbar bevorstehenden Intubation. Insofern werden wir wahrscheinlich in der heutigen Zeit mit einer Übertriage leben müssen. Es sei denn du hast Leute auf der Leitstelle, die den RTW solo erstmal auf ihre Kappe nehmen, was vermutlich nach diesem Urteil aber noch weniger werden wird.

    Was soll dann der Arbeitgeber Deiner Meinung nach machen, wenn der AN daran festhält, sich den Anweisungen des AGs weiter zu widersetzen?


    Ich hätte den Weg der offiziellen Abmahnung unter den mir bekannten Umständen als ausreichend erachtet, mir als Arbeitgeber ggf. weitergehende Schritte jedoch vorbehalten. Im Wiederholungsfall zweite Abmahnung und dann ist der weitere Weg ja vorgegeben.
    Wenn ich vom BRK wäre, bin ich aber nicht.

    Auch wenn das Gesetzt den Transportauftrag des RD in den Mittelpunkt stellt, eröffnen Leitlinien einzelner Fachgesellschaften bei bestimmten Krankheitsbildern unter bestimmten Umständen auch eine primäre Behandlung (durch den RD) vor Ort ohne den Patienten zu transportieren.
    Beispiele: Insulinpflichtiger Diabetiker mit Unterzuckerung, die einfach beherrschbar ist. Patient mit Krampfanfall bei bek. Epilepsie. Vorausgesetzt wird natürlich immer, dass der Patient vor Ort bleiben will, seine weitere Betreuung/Versorgung durch Dritte vor Ort gesichert ist und die Umstände ingesamt unkritisch sind. Insofern bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung unter Abwägung aller Umstände vor Ort, ob ich transportiere oder nicht.

    Um auf die geforderte Sachebene zurück zu kommen:
    1. Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass den vorliegden Informationen nach die Patientin ins KH gehört hätte.
    2. Die Verabreichung einer Infusion zur Unterstützung des Flüssigkeitshaushaltes bei einer Patientin im Rahmen einer Durchfallerkrankung ist lege artes und vertretbar.
    3. Über die durchführende Person, den Ort und den Zeitpunkt lässt sich allerdings streiten -> hätte z.B. auch dem Bereitschaftsarzt überlassen werden können.
    4. Der RA hat bei einer ABCD stabilen Patientin wahrscheinlich seine vom Gesetzgeber zugestandenen Kompetenzen überschritten, ABER ob eine Rechtfertigung über ein anderes rechtliches Behelfskonstrukt nicht möglich wäre, überlasse ich den Juristen.
    5. Eine Kündigung halte ich auf den vorliegenden Sachverhalt bezogen (unter Berücksichtigung der bekannten Informationen) für überzogen, unagemessen und nicht akzeptabel. -> Wäre ich persönlich betroffen, würde ich mich auch rechtlich wehren und meine Gewerkschaft/berufliche Interessenvertretung um Hilfe ersuchen.
    6. Das bei JEDER invasiven Maßnahme nachgefordert werden soll, halte ich für unsinnig, solang der Patient ABC stabil ist. Beispiel aus meinem letzten NA-Dienst: Nachforderung vom RTW bei Unterzuckerung. Situation vor Ort: Patientin nach Glukosegabe in "Notkompetenz" wohl auf, will eigentlich nicht mit, kann aber von allen Beteiligten (inkl. Angehörige) von der Sinnhaftigkeit eines Transportes ins KH überzeugt werden; Bz wird kontrolliert und nochmals Glukose nachgeben. Dann Transport ohne NA ins KH. Zu meiner eigenen RTW-Zeit Ende der 2000er Jahre hätten wir die Patientin auch ohne Notfallsanitätergesetz lege artes mit Glukose versorgt und nach RS mit den Angehörigen ohne NA-Ruf ins KH gebracht, wurde bei uns im Kreis damals so toleriert - > allerdings gab es auch keine Leute, die groß Wind darum gemacht hätten -> wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern ist die heutige (z.T aufgeregte) Lage mit der von damals nur bedingt vergleichbar.
    7. Ich sehe den DBRD primär auch als Lobbygruppe, die eben versucht aus dem Einzelfall für seine Belange Aufmerksamkeit zu generieren. Über die Methoden lässt sich streiten.
    8. Für mich ein wichtiger Punkt in der Diskussion mit den Kollegen: Als Mitarbeiter des RD sind wir (auch) DIENSTLEISTER. Insofern kann ich mich nicht in das "Schneckenhaus" des gesetzlichen Auftrages/der gesetzlichen Vorgaben zurück ziehen. Sprich z.B. im RD-Gesetz (NRW) heisst es: " Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern." ABER in Zeiten einer laufenden Krankenhausstrukturreform mit einer wahrscheinlich weiter schrumpfenden Zahl an Notaufnahmen bei gleichzeitig weiter steigenden Einsatzzahlen sollte ich auch im RD die Möglichkeit der "Hausbehandlung" nicht vergessen. Viele Patienten wollen auch nicht ins KH sondern einfach nur Hilfe (vor Ort). Auch ich bin kein HA und wollte auch keiner werden, aber die Einsatzrealität verlangt auch dies von uns immer öfter. Ca. 80% der Einsätze spielt sich nunmal schwerpunktmäßig im internistischen Umfeld ab und nur äußerst selten sind am Boden originäre Anästhesie-Kompetenzen wie z.B. eine Narkoseeinleitung gefragt. Aber auch die Kollegen der Luftrettung sind mittlerweile schon am Fluchen, dass sie mitunter zu einer "Synkope bei Diarrhoe" gerufen werden. Will heißen: Ich nehme die Situation an, wie sie ist, weil ich alleine am System nichts ändern kann. Ich kann nur versuchen, den Bedürfnissen der Patienten im Einsatz gerecht zu werden; wer anruft und wann, kann ich nicht beeinflussen.

    Ich finde es nicht schlimmn, wenn ein wacher, adäquater Patient, mit kritischem Situationsüberblick seine Meinung ändert.
    Für mich gilt immer noch, letztlich ist jeder seines Glückes Schmied.
    Wenn ich wiederholt und verständlich dem klaren Patienten die Situation und die möglichen Konsequenzen einer Transportverweigerung vor Zeugen einfach und vollständig dargelegt habe, und er dann immer noch nicht in die Klinik will. Dann dokumentiere ich alles gut, lasse den Patienten vor Zeugen unterschreiben und gebe mich damit zufrieden.
    Eine "Hausbehandlung" ist für mich in Ordnung, sowie ich dem Patienten helfen kann. Grenzsituationen wird es natürlich immer geben, wo es dann auf den berühmten Einzelfall ankommt, und wo es keine Pauschallösung gibt.