Beiträge von Novaxain

    abweichungen von "1c" - btw. gibt es in bayern immer noch nur eine "empfehlung" zu 1c. welche übrigens älter datiert ist als das NotsanG2a.


    Mir kann jeder etwas empfehlen. Entscheident wird dann immer die IST-Situation vor Ort sein.


    dann gebe ich halt "Esketamin" abseits der Empfehlung. Na und? der Rettungsdienstausschuss empfiehlt mir etwas anderes. So what.


    Dann gebe ich eigenverantwortlich das für diese Situation besser passende. Der RDA / ÄLRD tritt hier nicht ein, denn ich handle eigenverantwortlich.


    Ich werde evtl. eine Stellungnahmeaufforderung erhalten. Na und? Die Konsequenz daraus wird nichts sein.

    Wichtig vielleicht auch:


    - Staatsexamen: Einige Zeit vor ablegen des Staatsexamen wird der Antrag gestellt dieses auch ablegen zu dürfen, hier wird unter anderem auf offene Strafanzeigen untersucht - mit einer noch ungeklärten Straftat die im Raum steht wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.


    - Mit einem Eintrag "Verstoß gegen das Betäubungsmittelrecht" wirst du Probleme haben als Verantwortlicher auf dem RTW eingesetzt zu werden. Immerhin wird dir da in Verantwortung der Umgang mit Opioiden anvertraut (zumindest in Bayern).



    Dieser Beitrag soll lediglich die Informationsebene ansprechen :)

    Ich freue mich auf den CPR - der Lucas kommt doch häufig an die Grenzen bzgl. Durchmesser des Thorax. und zwar nicht in Höhe des Druckstempels, sondern an den Armen links und rechts welche man einklicken muss. Das scheint mir beim CPR wesentlich flexibler zu sein.


    Die Funktion Kinder ab 8 Jahren mit dem Corpuls CPR reanimieren zu können habe ich bislang (zum Glück) noch nicht vermisst, für bestimmte Sonderfälle (hypothermiebedingte Reanimationspflichtigkeit beim Kind z.b.) aber wohl doch nett.

    Und das ewige Argument, dass man son LP12/15 die brennende Treppe runter werfen kann, kann nicht ewig gelten.


    und vor allem Käse. Was bei uns LP15 aufgrund "regulärer" Nutzung Schaden erleiden ist schon Wahnsinn. Ausgebrochene Schraubenlöcher in der Displayabdeckung und Buchse vom SpO2 Sensor ganz vorne mit dabei.

    Ich muss gestehen: bevor diese Diskussion hier im Forum bzgl. Facharztstandard losgebrochen ist hat die Sache für mich stimmig geklungen. Jetzt nicht mehr so richtig.


    Meine Auffassung (Paneldiskussion): Habe ich einen Patienten mit einer gewissen Symptomatik die einem gewissen Fachgebiet zuzuordnen ist - und ich entscheide mich als NFS diese ohne Notarzt ins KH zu bringen und unterwegs evtl. sogar zu behandeln - so habe ich mich nach §2a NotsanG am Facharztstandard zu messen. - Dies interpretiere ich für isolierte Krankheitsbilder stets als Stand der aktuellen Leitlinie.


    Bei Symptomkomplexen die interdisziplinär zu behandeln sind (imho gar nicht so selten, da reicht ja bereits der kardiologische Notfall der in ein Trauma resultiert) tut man sich da schwer und ist im Zweifelsfall -zivilrechtlich- Rede und Antwort vor Gericht bzgl. der Einzelentscheidungen schuldig.


    ist diese Auffassung nun falsch? - In meinem Gebiet fahren häufig Notärzte welche die Minimalanforderung an den Notarzt erfüllen (Bundeswehr) - und somit weit vom realen Facharzt entfernt sind. Auch diese (sehr motivierten) Notärzte können für die überwiegend vorkommenden Notfallbilder im Rettungsdienst den Facharztstandard erfüllen (so wie ich ihn verstehe) - für weitergehende Spezialnotfälle kann es notwendig sein den Pat. entsprechend zügig einem Facharzt zuzubringen, auch für den Notarzt.


    Ist das so richtig interpretiert?

    Warum kann ein Azubi nicht die komplette Betreuung übernehmen, wenn ein NotSan hinten sitzt?

    Danke.


    ich setze mich stets hinter den Patienten, so dass ich nicht in seiner Wahrnehmung bin - rede nix und überlasse dem Auszubildenden das Feld.


    Meines erachtens kann ich nur so dem Auszubildenden hilfreiches Feedback zu seiner Patientenkommunikation geben. Gänzlich alleine werden die Auszubildenden nach Ihrer Ausbildung zur genüge beim Patienten sitzen...

    Also Sinnvolles zur Frage kann ich aus Bayern geben:


    In Bayern ist explizit geregelt, dass eine 2c Maßnahme unter gar keinen Umständen weiterdelegiert werden darf. (Auch nicht Einzelmaßnahmen daraus) - so darf der Auszubildende an einer 2c Maßnahme nur als Zuschauer teilhaben.


    PS: Die Maßnahme O2 Gabe und Nachforderung Notarzt sollte ja seit NotsanG2a Geschichte sein, auch in BY.

    Wie kann es sein, dass in Hessen Auszubildende als Beifahrer eingesetzt werden?


    Hier in BY ist nur denkbar, dass ein Auszubildender als Fahrer des RTW eingesetzt wird, zusammen mit einem NotSan eingesetzt wird - und der Notsan zum Einsatz hinfährt, der Auszubildende gemäß dem 3. Lehrjahr natürlich am Patienten führen darf - aber ins KH begleiten muss natürlich der Staatlich examinierte Notfallsanitäter.


    EDIT: entsprechende Stelle in der DV-HessenRettungsdienstgesetz gefunden, §25 (3) - naja, wenns erlaubt ist ists wohl erlaubt.

    Dankbar deshalb, weil man dieses im Gegensatz zum NA-Protokoll lesen kann? 8o

    Sorry liebe Ärzte, aber der musste einfach sein ;)

    das zum einen (wenn man hier LNA rumfahren hat die lachend ihr Protokoll ausfüllen mit den Worten "haha, wozu schreibe ich das überhaupt, das kann ja eh keiner lesen :rolleyes:)


    zum anderen sind vor allem die Begleitumstände (Auffindesituation, Lebensverhältnisse) im RD-Protokoll häufg besser (oder überhaupt) dokumentiert.


    Und die Zeit bis der NA vor Ort ist ist natürlich durch uns vollumfänglich zu dokumentieren - genau so der Zeitraum wenn der Notarzt während des Transports plötzlich weg muss (hier regelhaft der Fall - "Notarzt begleitet abkömmlich")

    Gleichzeitig isses völlig egal wie lange das dauert, weil diese Protokolle nicht an die Klinik geschickt werden, sondern nur der NA seins abgibt.

    Wundert mich, hier ist es gang und gäbe trotzdem das Einsatzprotokoll des RTW mit in die Klinik zu schicken, die Notaufnahme ist da streckenweise auch sehr dankbar dafür.


    Danke für die Antworten, hier ist es nämlich leider ähnlich, aus der Schule nehmen die Auszubildenden keinerlei Protokollführungskompetenz mit in den Betrieb...


    Klingt aber als ob es überall ähnlich läuft, das ist ja schon mal ein gutes Stimmungsbild. Gibt es irgend jemand der einen "Protokolldummy" vorhält? Also ein Extra Pad auf dem der Azubi das Protokoll erstellt, der NFS nebenher das echte Protokoll und am ende wird verglichen? Hier würde mich mal die Wahrnehmung des Azubi interessieren

    Hallo liebe Community,


    Wie bringt ihr euren Notsan Azubis das erstellen von Notfallprotokollen bei? :laptop:

    Hier in Bayern ist die Protokollerstellung ausschließlich Digital via NIDA-Pad System.


    Gängige Praxis:

    - der Auszubildende darf gar kein Protokoll schreiben weil der Notfallsanitäter diese Verantwortung nicht abgeben möchte (vor allem weil der Name des Beifahrers unter dem Protokoll steht und er komplett dafür einstehen muss)

    - Der Auszubildende hat ab einem gewissen Ausbildungsstand vollständig die Kontrolle über das NIDA Pad und zeigt dem zuständigen NFS lediglich zur Kontrolle vor abschicken des Protokolls sein Schreiberzeugnis (führt regelmäßig natürlich zu Verzögerung in der Protokollerstellung beim Realpatienten und zur Verzögerung in der Protokollübergabe an die Klinik - vor allem wenn es viel zu "korrigieren/anzupassen" gibt.)


    Beides Varianten die nicht wirklich zufriedenstellend sind. Variante 1 frustriert den Azubi natürlich immens, Variante 2 führt zu großen Akzeptanzproblemen beim NFS (auch zurecht, vor allem bei schwachen oder unerfahrenen Azubis)


    Wie löst ihr das?

    Eine Variante haben wir bereits verworfen: Die Erstellung eines Papierprotokolls seitens des Azubi welches dann durchgegangen wird und dann verworfen. Das wirkt für die Azubi regelmäßig wie eine "Strafarbeit" und ist von der Realität zum NIDA-Pad auch so weit weg, dass das kaum auf die Erstellung eines Protokolls mit der Klickstruktur des NIDA Systems vorbereitet.


    Danke für Input :)



    EDIT: Sinnfehler korrigiert.