Beiträge von Rescue Bone

    Mit Sicherheit ein guter Vorstoß. Wobei sich hier noch viele offene Fragen auftun werden. Angefangen bei der Zulassung des Bundes-Luftfahrtamtes, die entsprechenden Freigaben der Lufträume durch die DFS etc.


    Es handelt sich nicht um die ersten Ideen autonom fliegender Drohnen. Meistens scheitert es jedoch an den Zulassungen der jeweiligen Behörden. Und ob man einen Leitstellendisponenten oder irgendjemanden weiter qualifizieren kann, um aus dem normalen Dienst Geschehen heraus noch die Drohne an die Einsatzstelle und zurück zu fliegen halte ich auch für sehr fragwürdig.

    Ich persönlich finde den Beitrag bei Facebook auch recht deplatziert.

    Auch wenn man unterschiedlicher Meinung über die "Menge" an Forderungen sein kann, so denke ich ist es durchaus legitim am Anfang erst einmal viel zu fordern um im Rahmen der Verhandlungen Zugeständnisse zu machen.


    Wenn ich in Verhandlungen mit meiner absoluten Schmerzgrenze starte, so kann ich von vorne rein keinerlei Zugeständnisse machen, und die Verhandlung wird sich irgendwann festfahren.

    Ich kann nur aus RLP berichten. Hier habe ich selber 2 Jahre hauptamtlich auf einer ILS gearbeitet, und bin dort noch als Springer eingesetzt.

    Neben den entsprechenden Qualifikationen (NotSan und F3-Lehrgang) muss der neue Mitarbeiter einen 14 tägigen Lehrgang auf der Landesschule besuchen um sich entsprechend auf seine neue Tätigkeit einstellen zu können.


    Auf der Leitstelle selber findet eine entsprechende Systemschulung statt, um das ELS sicher bedienen zu können. Des weiteren wird der neue MA entsprechend begleitet eingeführt, sodass er erst einmal bei einem erfahrenen Disponenten zuhören kann, nachher von diesem begleitet wird, und im Anschluss auf Ihn zurückgreifen kann, um offene Fragen zu klären.


    Die "Ausbildungszeit" innerhalb der ILS dauert hierbei rund 2 Monate (zumindest bei uns) Und kann bei Bedarf beliebig verlängert werden.


    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

    Ich persönlich denke das die Entwicklung eines solchen Gerätes von technischer Seite her gar nichtmal das Problem ist. An und für sich ist es ja relativ "simple" Technik die dahinter hängt, bzw. auch Parameter welche an und für sich ja keine unbekannten sind.


    Gerade in Deutschland sehe ich jedoch die entsprechenden Zulassungsverfahren als Problem an, das solche "neuartigen" Geräte schnell eingesetzt werden können.

    Nunja,


    ich verstehe noch nicht was daran jetzt so verwunderlich ist. Bis zum Inkrafttreten des NotSanG im Jahre 2014 konnten GuK auch mit einem verkürzten Lehrgang am Rettungsassistenten Staatsexamen teilnehmen. Meiner Erinnerung nach sogar noch deutlich verkürzter als die damaligen Rettungssanitäter.


    Diese "Verkürzung" ist meines erachtens nach zurecht mit dem NotSanG abgeschaft worden. Da allerdings der Rettungssanitäter weder neu gegliedert noch Bundeseinheitlich ist wird es meines erachtens nach schwerer in diesem Bereich eine Verkürzung vollkommen abzuschaffen.


    Leider wird hier nach meiner Ansicht nach die Qualifikation des Rettungsdienstmitarbeiters wieder etwas anders gewürdigt als der der Krankenpflege. Denn eine umgekehrte Verkürzung (RA => GuK) war zu keinem Zeitpunkt möglich.

    Ich sehe den großen Vorteil bei der Zusätzlichen Abfrage der Hausärztlichen Komponente auf einer Rettungsleitstelle inder Möglichkeit wie du bereits angesprochen hast den Bereitschaftsarzt zu disponieren, und Ihn somit mit in das Boot zu holen. Die Anzahl an Anrufen für den entsprechenden bereich in der auch die Notrufnummer bei den Leitstellen aufläuft kann bei den kassenärztlichen Bereitschaftszentrale auch von 1 bis 2 Mitarbeitern erledigt werden. Wenn man diesen Personalschlüssel auf die Leitstellen umschlüsselt wäre es meines erachtens kein schwerwiegendes Problem.


    Von der Theorie her gibt es diese Verpflichtung nicht nur in Bayern ... Wenn ich mich nicht vollkommen Irre ist das "Einweisen" eines Patienten nur möglich wenn der Patient a.) persönlich bekannt oder b.) vorher persönlich untersucht wurde.

    Das Problem bei allen bisherigen Konzepten ist immer die Separierung der Medizingebiete. Während die Arzthelferin aber auch der Allgemeinmediziner bei der Angabe von Kopfschmerzen primär an Migräne, Stirnhöhlenentzündung, etc. denkt ist die notfallmedizinische Abfrage primär auf den Apoplex und die Hirnblutung ausgerichtet.
    Beides ist per se nicht falsch.


    Aber der Übergang von "Notfallmedizin" zur "Allgemeinmedizin" fällt einem NotSan/RA schwer, denn sie betrifft dann oft Gebiete die er nicht wirklich umfangreich in seiner Ausbildung hatte, umgekehrt gilt das selbe für die Arzthelferin, und leider auch der Pflegekraft, etc.
    Hier müssen wir, damit das System wirklich funktioniert, eigentlich einhaken und eine neue Qualifikation schaffen die beides kann.
    Und selbst dann wirst du noch einen Arzt im Hintergrund brauchen um Rückfragen zu ermöglichen. Da dies alles Infrastruktur ist, die du nur im großen Rahmen sinnvoll halten kannst müssen wir eben auch darüber nachdenken entsprechend Leitstellen zusammen zu ziehen.


    Bezüglich der Separierung gebe ich dir vollkommen Recht, jedoch würde ich es als "Rückschritt" ansehen einen medizinischen CallTaker einzuführen. Wir haben im Großteil der Bundesrepublik sehr gut funktionierende Integrierte Leitstellen welche sich nach Aufgabenbeschreibungen um ALLE Hilfeersuchen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr kümmern sollen/müssen.


    Meines erachtens ist das größte Problem die fehlende Weisungsbefugnis gegenüber dam Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. Als Leitstellendisponent habe ich zwar die Möglichkeit den Bereitschaftsarzt anzufragen, kann Ihn jedoch nicht mit dem Einsatz "beauftragen" Sodass er eine Verpflichtung hat diesen Auftrag auch zu übernehmen. Mehr als nur einmal kommt es so zu der unglücklichen Situation das ein Arzt aus dem Bereitschaftsdienst bereits am Telefon den Entschluss fasst das er die Grippe nicht zuhause Therapieren kann, sondern der Patient mittels eines Krankentransportwagens in eine hospitalisierte Umgebung transportiert werden muss.



    Leider ist die Situation vor Ort jedoch oftmals anders sodass es zu einem baldigen/sofortigen Rücktransport des Patienten kommt, und ein entsprechendes Rettungsmittel somit für 2 absolut unnötige Fahrten blockiert wird. Darüberhinaus kommt der Arzt oftmals somit seiner Verpflichtung nicht nach eden Patienten (i.d.R. Ihm unbekannt) vor einer Einweisung adäquat zu untersuchen. Und leider auch nicht selten seiner Verpflichtung den Patienten (SEINEN Patienten) in einem adäquaten Krankenhaus mit einer adäquaten Station anzumelden.


    Zum ursprünglichen Thema zurückzukommen: Würden wir bei der Ausbildung zu einem medizinischen CallTaker auch den Bereich der Feuerwehrtechnischen Komponente außen vor lassen, was unterm Strich zu einer Trennung der Bereiche Medizin und Feuerwehr führen könnte/würde. Diesen Schritt halte ich persönlich für mehr als bedenklich.