Ich hatte mal spekuliert, dass die JUH weiter im Norden nicht nur eine exotische Randerscheinung ist.
Beiträge von San Holo
-
-
https://www.skverlag.de/rettun…um-notfallsanitaeter.html
Wow, 6 Auszubildende für 3 recht große Städte? Das läuft im Musterländle in einer umgebauten Dorfscheune...
Ich mein, nicht falsch verstehen, ich find das furchtbar und bin ein großer Freund von Qualität statt Quantität, aber das scheint mir echt lachhaft wenig, das sollte doch nicht mal für die normale Altersfluktuation reichen. Oder sind die so klein?
-
Und mit den Anfragen, die wir noch hatten, hätten wir eine vierte Klasse eröffnen können (wenn genügend Lehrkräfte vorhanden wären).
Haha.... NRW! Lässt sich von nicht vorhandenen Lehrkräften aufhalten!
-
Manche stehen vielleicht auch einfach zu Ihrem Damenbart?
-
(Der Autor als selbsternannter "investigativer Journalist" lässt letzteres als wahrscheinlich erscheinen, aber man weiß es eben nicht.)
Ist nicht das erste mal. Ist mir beim Thema Rettungsdienst bei dem Herrn schon ein paar mal aufgefallen.
-
Auch wenn verschiedene Aussagen in dem Artikel grundsätzlich nicht falsch sind, werden dort Zusammenhänge konstruiert, die so soweit ich weiß nicht unbedingt bestehen.
Und was das Thema Wachstum und den Vergleich mit anderen Schulen (außerhalb BW angeht): Auch Dank des bewährten und viel gelobten einmaligen baden-württembergischen Rettungsdienstmodells hat man sich in die Lage bringen können, den (vermeintlichen) benötigten Personalbedarf an neuen Fachkräften aus dem Ausbildungsbetrieb zu spucken - was in der Zeit faktisch aber eben nur mit erheblichen Abstrichen möglich ist, vor allem bei der gegebenen Ausgangslage in der Schullandschaft im Ländle. In NRW ist man erst mal woanders gestartet, will es richtig machen und hat dafür dann eben gegebenenfalls auf lange Sicht damit zu leben, dass es vorne und hinten an NotSan fehlt. Zumindest hört man hier regelmäßig, dass überall anders viel zu wenig ausgebildet wird.
-
Das ist eine völlig unangemessene Kritik am G-BA in dieser Sache und bevor ein Massenanfall an Rettungsdienstlern einstimmt, ein kurzer Abriss, worum es überhaupt geht.
Der G-BA hatte vom Gesundheitsministerium (noch von der Großen Koalition) den Auftrag bekommen, ein standardisiertes Einschätzungsverfahren in den Notaufnahmen zu beschließen. Dieser Beschluss wurde im Juli diesen Jahres mit den Stimmen der GKV und der KBV, unter Enthaltung der Patientenvertretung sowie gegen die Stimmen der DKG gefasst.
Der Beschluss beinhaltet nicht nur die reine Triage der Patienten, sondern auch, wie danach weiter mit ihnen zu verfahren ist und letztlich auch die Vergütung und andere Dinge.
Das jetzige Gesundheitsministerium als Aufsicht führende Behörde hat nun aber 2 Tage (!) vor Ablauf seiner Einspruchsfrist eben diesen Einspruch eingelegt. Das BGM bemängelt zum Beispiel eine Differenzierung in drei Dringlichkeitsgruppen, für die es bisher keine validierten Verfahren gäbe. Auch deren Vergütung sei daher unklar. Es werden weitere Kritikpunkte aufgezählt.
Die Folge davon ist, dass der Beschluss damit nicht im nächsten Jahr in Kraft treten kann, und es damit beim Status quo bliebe. Gegen diesen Einspruch hat der G-BA nun Klage eingereicht.
Ob der primäre Beschluss des G-BA sehr sinnvoll ausformuliert wurde, kann ich nicht beurteilen. Eine spöttische Kritik, gegen den Einspruch zu klagen, halte ich aber für unangemessen, vor allem, weil er mit dem Rettungsdienst erst einmal überhaupt nichts zu tun hat.
Wenn man die verlinkten Artikel in der hier aufgeführten Reihenfolge liest, kann man sich ein vernünftiges Bild von der Sache machen:
- G-BA beschließt Verfahren zur Ersteinschätzung in Notaufnahmen (aerzteblatt.de)
- Gesundheitsministerium beanstandet G-BA-Richtlinie zur... (aerzteblatt.de)
- Ersteinschätzungsverfahren: G-BA will gegen... (aerzteblatt.de)
- Ersteinschätzung in der Notfallversorgung: G-BA klagt gegen... (aerzteblatt.de)
Es ist nun einmal so, dass der RD aktuell als reine Transportleistung im SGB aufgeführt wird, und es zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die aktuelle Rechtslage war und ist. Das gilt unabhängig davon, ob das SGB demnächst geändert wird oder in der Realität der RD Patienten ambulant ohne Arztkontakt versorgt.
Und wenn in der Tat der RD "jeden" Patienten ins KH bringt und viele davon nach kurzer Behandlung wieder entlassen werden, dann ist es schon korrekt, dass auch die Patienten des RD standardisiert triagiert werden müssen.
Wenn das diese Ersteischätzungs-Richtlinie ist, zu der ich hier schonmal gepostet hatte, dann wäre es auf der anderen Seite aber interessant, dass dort dann aber für die Ersteinschätzung Notfallsanitäter als gleichwertig geeignet erachtet werden wie Notfall-Fachpflegekräfte.
-
Hier gibt es auch noch einen Artikel zu dem Thema:
ZitatDies sollen Pflegefachkräfte sein, die unter anderem eine Zusatzqualifikation „Notfallpflege“ oder Notfallsanitäter haben.
Naja... fast.
Anscheinend scheint das aber bisher nicht als Problem angesehen zu werden und die NotSan werden nicht in Massen in die Klinik abgezweigt.
-
Hallo, speziell an die klinischen Vertreter hier... ist das bekannt und wie werden gegebenenfalls die Auswirkungen eingeschätzt? ich zitiere mal:
ZitatVom 6. Juli 2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 folgende Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung gemäß § 120 Absatz 3b SGB V (Ersteinschätzungs-Richtlinie) beschlossen:
...
§ 4 Qualifikationsanforderungen an das am Ersteinschätzungsverfahren beteiligte medizinische Personal und Maßnahmen der Qualitätssicherung
(1) Die Ersteinschätzung erfolgt durch vom Krankenhaus eingesetztes Personal (nachfolgend: „Ersteinschätzungskraft“). Am Krankenhausstandort steht jederzeit ärztliches und pflegerisches Personal mit den in Absatz 2 und Absatz 3 genannten Qualifikationen zur Verfügung. Das ärztliche Personal kann von der Ersteinschätzungskraft insbesondere bei Fragen zur Behandlungsdringlichkeit, zur geeigneten Versorgungsebene sowie in den Fällen, in denen die Ersteinschätzungskraft zu einer abschließenden Ersteinschätzung nicht in der Lage ist, hinzugezogen werden.
(2) Die Ersteinschätzungskraft muss
a. Pflegefachkraft mit der Zusatzqualifikation „Notfallpflege“ oder Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter sein,
b. für das Ersteinschätzungsverfahren nach § 5 ausgebildet sein,
c. mindestens einmal pro Quartal mit dem Ziel, qualitätsverbessernde Maßnahmen anhand eines PDCA-Zyklus zu identifizieren und umzusetzen, an einem Qualitätszirkel zur Besprechung kritischer Ereignisse im Zusammenhang mit der Ersteinschätzung von Hilfesuchenden teilnehmen und
d. mindestens einmal jährlich an einer Fortbildung zum Erkennen von Notfallleitsymptomen, die Hinweise auf lebensbedrohliche Zustände oder abwendbar gefährliche Krankheitsverläufe geben, geschult werden.
Speziell geht es natürlich um den hervorgehobenen Teil. Ich habe jetzt aus einer Klinik gehört, dass man nun in größerem Stil auf NotSan zurückgreifen wird, allein schon wegen des deutlich geringeren Ausbildungsbedarfs und fehlenden Fachpflegern. Ich weiß ja nicht wie das anderswo aussieht, aber wenn jetzt künftig für alle Notaufnahmen viel mehr NotSan eingestellt werden (einige sind ja schon dort), dann dürfte es künftig noch deutlich enger werden mit dem Personal im Rettungsdienst?
Pressemitteilung und vollständige Fassung hier:
-
Oh Gott, womöglich müsstest du auch noch nach Bayern!
Da würde ich mir das nochmal gut überlegen.
-
Technisch gesehen ist es ja eigentlich auch nicht ganz falsch. Diese Weisung war offensichtlich wegen eines Formfehlers rechtswidrig.
-
Ich finde die Überschrift leicht irreführend. Wenn ich das richtig verstehe, wäre die Weisung zur Weiterqualifizierung an sich ja rechtmäßig, in diesem Fall hat es nur an der Beteiligung des PR gefehlt. SO klingt das, als ob das gar nicht gehen würde.
-
Das ist jetzt nicht so viel und liegt weit unter den Zahlen die eine "virtueller" vergleichbar großer RDB in BW abmeldet (Zusammensetzung aus mehreren RDBs - wir haben ja weitaus kleinere Strukturen).
In BW bezieht sich das dann aber auch quasi auf den kompletten Betrieb, und nicht nur einen (vermutlich) eher kleinen Anteil eines Leistungserbringers am gesamten Rettungsdienst.
-
Ausweg privater Bildungsträger?
Vielleicht ein bisschen, sag ich auch immer. Aber dann heißt es oft, auch die müssen im System mitschwimmen und kochen nur mit Wasser. Und dann muss man ja auch erst mal einen finden, wo man auch hinkommt.
-
Das wird sich bestimmt schlagartig bessern, wenn man die jungen Mütter, die wegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Lehrerin geworden sind, dazu zwingt, von Teilzeit in Vollzeit zu wechseln.
Die ja hoffentlich nicht. Aber wer keine Kinder hat, sieht alt aus. Meine Schwägerin will seit Jahren reduzieren, wird abgelehnt. Meine Frau ist bis 2030 unterhälftig in TZ, redet aber quasi täglich von möglichen Exitstrategien, wie sie aus dem Schulsystem raus kann oder zumindest nicht mehr davon abhängig ist.
-
Nein, der Hintergrund ist der, dass sich Menschen erstaunlich gut an Lebensbedingungen anpassen können und eben mit sehr wenig vollkommen zufrieden sein können, was man sich als gesunder Mensch nicht vorstellen kann. Wenn jemand einen Strohhalm umklammert, beweist das doch, dass dieser jemand gerade nicht sterben und jede Möglichkeit nutzen möchte, sei die Wahrscheinlichkeit Heilung noch so gering. Manche möchten schlicht einfach ein paar Wochen länger leben, egal wie.
Da bringe ich gerne nochmal dieses schöne Beispiel:
Vorkämpfer der Sterbehilfe: Walter Jens hängt am Leben - n-tv.de
-
Ansonsten kommt doch kein anderes Bundesland infrage, welches so toll, oder?
Hä wie nicht Baden-Württemberg oder was?
-
Aus aktuellem Gesprächsanlass möchte ich einmal insbesondere die Land-Hessen-Kundigen fragen: gibt es seitens des RP Darmstadt eine Ausnahmeregelung für Rettungsassistenten-Kurse von 2014-2016 etwa, die es Teilnehmenden gestattet, lokal begrenzt (in der konkreten Geschichte: Hessen, Bayern, RLP) als RettAss zu agieren, in allen anderen Bundesländern aber lediglich als RettSan, sofern der Kurs zu dem Zeitpunkt aufgrund des Inkrafttretens des NotSanG organisatorisch abgebrochen werden musste?
Ich hörte davon heute zum ersten Mal - und das wundert mich gerade. Derzeit tendiere ich dazu, das Ganze als "Geschichte" einzuordnen.
Schon allein "seitens RP Darmstadt" und "Bayern, RLP" klingt sehr fragwürdig. Ich glaube nicht, dass es ein Bayer für relevant erachtet, was das RP Darmstadt sagt.
-
(Und: Wer kennt diese Verzeichnisse und prüft sie? Ich überprüfe durchaus anlassbezogen, ob jemand, der als Rechtsanwalt auftritt, dessen Vorbringen aber eine entsprechende Qualifikation unwahrscheinlich macht, im Anwaltsverzeichnis - bisher immer mit dem ernüchternden Ergebnis, dass es sich tatsächlich um einen zugelassenen Rechtsanwalt handelt -, aber dessen Verbreitung ist immer noch gering.)
Gibt ja bei keinem Beruf den Zwang, diesen auch halbwegs anständig ausüben zu können. Nicht mal, um in ein Verzeichnis aufgenommen zu werden.
Wer weiß, vielleicht gibt es ja auch falsche Ärzte, die trotzdem kompetenter handeln als manche echte.
-
Die Entscheider sind doch Beamte, was den Vorteil birgt, dass sie eben unabhängig vom Druck des Apparats agieren können.
Da möchte ich an die Geschichte von krumel erinnern wo es um die Aufsicht beim LRA über die Einhaltung von Arbeitszeiten im kreiseigenen Krankenhaus ging.