Da sind manche ÄLRD durchaus anderer Meinung. Hier in meinem Rettungsdienstbereich ist eine Organisation der Auffassung, dass sich Medikamente, die nicht gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c delegiert sind, auch nicht auf dem RTW sein müssen. Das hat zur Folge, dass man dann für jede Ampulle Akrinor zum NEF laufen muss.
Die Medikamenten-Ausstattung des RTW könnte man aber gesetzlich bzw. per Verordnung vorschreiben. Da wäre ich sehr dafür.
Auch nicht wenn der Bereichsausschuss bzw. die Landesliste das vorgegeben?