Dazu kann der AED, je nach Konfiguration und Ausstattung noch maßgeblicher Anleiter sein, was die Maßnahmen und deren Korrektheit betrifft.
Beiträge von MikeEco96
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Wer hat denn da wen anzählen wollen?
Falls die Frage an mich gerichtet war, haben sich erst bayrische Not-/Klinikärzte über die fehlende Nachforderung oder bereits erfolgten Medikamentengaben bzw. PVK Anlage "gewundert", dann wurde wohl seitens der bayr. ÄLRD kritisch nachgefragt, bzw. die hessischen Besatzungen die Konfrontationen an ihre ÄLRD weitergeben, so dass es dann zum Status Quo kam.
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Auch für den Bereich bayrischer Untermain ist die Coburger Situation 1:1 übertragbar, nur mit Bayern / Hessen. Ebenfalls bedurfte es auch hier eine Klärung der ÄLRD, dass die "Heimat" EVMs für auch im "Nachbarland/RDB" gültig sind.
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Mir auch mehrere, von Agenturen besetzte Standorte mit > 60h ununterbrochen bekannt.
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Der KV-Dienst hat damit rein gar nichts zu tun- der wechselt ganz sicher nicht verstopfte DKs.
Aber hey. wenn die mobilen ärztlichen Notdienste abgeschafft werden sollen- dann ist das halt so. Dann soll man es abr auch klar benennen und nicht rumheucheln.
In Hessen sehr wohl Aufgabe des fahrenden ÄBD, abgesehen von sBK und Komplikationen bei der Neuanlage des transurethralen.
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Welche Bundesländer sollen das denn sein?
Hessen hat beispielsweise 10 Minuten in 90% und 15 Minuten in 95% ab erkennen des Vorliegen eines Notfalls (meist Einsatzerstellung in ELR), heist Dispozeit und Ausrückezeit zählen bereits dazu, sodass effektiv noch 8, bzw. 13 Minuten übrig bleiben, was man doch deutlich am dichteren Rettungswachennetz merkt. Hier wurde in den letzten Jahren auch aufgeräumt, was die Erfüllung angeht, die natürlich trotzdem nicht überall eingehalten wird, da auch hier zu wenig Personal, wie überall.
Ob die reine Abstufung nach
Notfall ohne Sonderrechte (R0),
Notfall mit Sonderrechte (R1),
Notfall mit Sonderrechte und Notarzt (R2) zielführend ist darf sehr in Frage gestellt werden.
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Als NotSan in der Anästhesiepflege bekommt man in den mir bekannten Häusern P8, analog den GuK ohne FWB (ATA teils P7) + die üblichen Funktionszulagen.
Auch hier kommt man immer mehr zu dem Trend in den 7 Wochen "bezahltes Probearbeiten" für die Anästhesiepflege (Aber auch ZNA & INT) zu werben, da frisch examinierte NotSan vs. frischen Pflegefachkräften, bedingt durch die verschiedenen Ausbildunginhalte deutlich schneller "voll" einsetzbar sind. Noch schneller, wenn sie durch die Hospitation während der Ausbildung den Betrieb schon kennen.
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Naja die Honorartätigkeit schwinden ja immer mehr zu Anstellungen in Arbeitnehmerüberlassung, welche auch als Aushilfstätigkeit sehr attraktiv ist, aber auch eine Überwachung der Fortbildung, Höchstarbeitszeiten, etc. mitbring.
Zudem kommt, dass viele reguläre AG sich konsequent weigern auch nur annähernd was für ihre Attraktivtivität zu tun.
Beispiel meinerseits:
Ich bewerbe mich bei Arbeitgeber X um eine Anstellung als Aushilfe als Notfallsanitäter, bekomme 15€/h brutto (inkl. aller Zulagen) geboten, da O-Ton brutto = netto und ich sonst mehr netto hätte als andere Kollegen, die noch Abgaben abführen müssen.
Also stattdessen bei ner ANÜ-Firma angeheuert und *trommelwirbel* für Firma X von oben gebucht worden, für den doppelten Stundenlohn (und das ist nicht der Preis den die ANÜ-Firma abrechnet).
Und statt die regionalen Gegebenheiten hervorzuheben, für die man übrigens vor dem Einsatz bei einem neuen Kunden gebrieft, könnte man auch einen einheitlich Mindeststandart der Patientversorgung festlegen.
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Weiß jemand ob es eine Untersuchung des Landes Hessen zu den verschiedenen Modellen gibt oder wird zufällig durch den jeweiligen Bereich festgelegt, welches System zur Anwendung kommt?
Bei uns in Südhessen wurde nämlich jetzt das System "Katretter" eingeführt, was allerdings ggü. anderen Systemen wie 'Region der Lebensretter' mehrere Nachteile hat, wie beispielsweise, dass nur zum EO navigiert wird, jedoch niemand zum nächsten AED.
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Tatsächlich wäre FKP A/I doch eine gute, wenn nicht die Ideale Qualifikation als NEF Pilot. Meinetwegen noch nen RettSan für die Rettungstechniken ggf. ergänzt durch nen GF RD. Nur bezahlen wird das keiner wollen, denn da bekommt ein FKP nunmal deutlich mehr als ein NotSan, zumindest was Tabellenentgelte angeht.
Mit RS als NEF-Fahrer hab ich auch eine etwas zweigeteilte Meinung. Für die 08/15 Pillepalle oder organisatorisches absoult oke, aber beim Perfusor richten und Narkoserichten/-ablauf, leider in den wenigen fällen bisher immer totalausfall.
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Hier leider komplettes Gegenteil, da sollen sogar Einweisungen, die als RTW-ohne disponiert wurden und vor Ort ein KTW bescheinigt ist vom RTW transportiert werden.
Begründung ist das (veraltete) hessische MZF-System, trotz bis zu 5 KTW für einen 96.798 Einwohner umfassenden Flächenlandkreis bei bestenfalls 10 RTW oder sogar die bewusste Entsendung eines RTW trotz angefordertem KTW, nicht etwa aufgrund des geschilderten Notfallbildes, sondern der behaupteten Inkompetenz des einweisenden Arztes seitens der Leitstelle.
Dass gabze natürlich bei exzessiver Mobile-Wachen Strategie.
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Gebe noch zu bedenken, dass es auch immer öfter temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen gibt. Da ist dann nachts auf der Durchgangsstraße 30 statt 50km/h erlaubt und obwohl ich mich als restriktiven Fahrer sehe, was Geschwindigkeitsübertretungen angeht (wenn man überhaupt mal in die Gelegenheit kommt) erwische ich mich wie ich da nachts mit 70km/h langfahre. Tagsüber wohl in Ordnung, nachts unverhältnismäßig?
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hoffentlich nicht
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Hier mal die Sichtweise eines anderen Protagonisten:
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Dann kommt halt der ex. Bereitschafts RTW als (N-)KTW bis der nächste frei Rettungswagen vor Ort ist oder übernimmt den Transport selbst. Solange sich der selbe Personenkreis auf den Fahrzeugen bewegt, dürfte sich das ja eher finanziell bei der Abrechnung bemerkbar machen, die dann ggf. an die neuen Gegebenheiten anzupassen ist.