Beiträge von Karsten Wiese

    Ein relevanter Punkt wäre auch, in welchem Spielraum abweichen möglich ist?

    In NRW dürfen die ÄLRD mit den Freigaben machen, was sie wollen.

    In Bayern wird es für Bayern festgelegt, die ÄLRD müssen es dann umsetzen.

    Dadurch haben wir in NRW einen wilden Fleckenteppich an Vorgaben, Ausstattungen und Ausrüstungen der Rettungsdienste, in Bayern nicht.

    Deine SSD-Erfahrung hin oder her (übrigens habe ich weitaus mehr als drei Jahre SSD-Erfahrung). Aber wenn man das so liest, dann kommen ja nur zwei Interpretationen in Frage: "Der Lehrer hat leider wie immer..." heißt, dass Du den persönlich kennst und weißt, wie er "immer" reagiert. Halte ich für unwahrscheinlich. Die einzig logische weitere Interpretation ist: "Lehrer reagieren immer so". Und damit lehnst Du Dich schon sehr weit aus dem Fenster.


    Dein Schulz von Thun in allen Ehren. Wenn Du diese Einwände verstehen willst, solltest Du aber mal andere Kommunikationstheorien anschauen. Rosenberg zum Beispiel rät vom Wort "Immer" in solchen Zusammenhängen ab. Solche Worte werden in der Gewaltfreien Kommunikation als "Giftpfeile" bezeichnet.


    Soviel zum Thema "ohne Wertung".

    Es ist weder abwertend gegenüber Lehrern im allgemeinen noch gegen diese Lehrkraft gemünzt, wenn ein absolut normales menschliches Verhalten geschildert wird.

    Eine Schülerin hat scheinbar Kreislaufprobleme.

    Die Mitschülerinnen helfen Ihr scheinbar suffizient.

    Somit ist es scheinbar ein "Business as usual" Fall, immer wie immer.

    Die Mitschülerinnen sollen bitte über das Sekretariat den Rettungsdienst rufen.

    Damit hat dieser Lehrer etwas gemacht, was jedem Menschen (inclusive Lehrern, Notfallsanitätern und Ärzten) jeden Tag dutzendfach passiert, der Fall wurde in eine Schublade sortiert und es wurde nicht überprüft, ob es die richtige Schublade ist.

    Das ist mir schon ganz oft passiert und jeder, der behauptet, Ihm wäre das noch nie passiert, ist wahrscheinlich nicht ganz ehrlich.

    Und ob du jetzt persönlich dich am dem Wort "immer" aufhängst, ist mir ehrlich gesagt egal, aber wenn dich beruhigt, machen wir ein "idR" oder "häufig" draus, denn häufig ist dies Phänomen ohne Zweifel.

    Und das völlig unabhängig vom ausgeübten Beruf.

    Meine Aussage kommt aus drei Jahren Schulsanitätsdienst und ungezählten Erste Hilfe Kurs für Lehrer

    Und ich weiß auch nicht, was daran schlimm sein soll, ein völlig normales menschliches Verhalten ohne Wertung zu beschreiben.

    Ich weiß ja nicht, auf welchen Ohr das angekommen ist, aber da war sehr viel Interpretation.

    Zum Krankenhaus

    Ist das nun sehr heterogen. In dem Krankenhaus, in dem ich gearbeitet habe, hatte jede Station die exakt gleiche Notfallausrüstung (Rucksack mit Beatmungsbeutel und LT-D, Absaugung und AED, Rea Brett und 2l O2 Flasche). Alle mussten 1/y am BLS Kurs teilnehmen (außer denen, die am ALS Kurs teilnehmen mussten).


    Zum Fall

    Der Lehrer hat halt leider wie immer regiert, Kreislauf bei einer Schülerin, die Mitschüler kümmern sich schon. Er hat nicht selbst geprüft, was vorliegt und das ist das größte Verschulden.

    Sollte aktuell keine Geschäftsfähigkeit vorliegen, darf der Transport nur stattfinden, wenn eine GoA vorliegt (und damit auch eine kostenpflichtigkeit) oder eine Unterbringung nach PsychKG (da sollte der Transportschein aber kein Problem sein).

    IdR wird es Verweigerung der Unterschrift doch nur in den Fällen geben, in denen offensichtlich ein Missbrauch des Rettungsdienstes vorliegt.

    Und in der Konsequenz müsste es in allen diesen Fällen eine Anzeige geben.

    Im Sinne der Schweigepflicht wäre die Frage, durch wen?

    Das dürfte zu spannenden Konflikten zwischen Krankenhaus und Rettungsdienst führen, wenn man unterschiedliche Meinungen über die Behandlungsbedürftigkeit des Patienten hat. Es wird dann ja nur eine Frage derzeit sein, bis die erste Krankenkasse die Erstattung der Transportkosten verweigert.

    Bleibt es bei der aktuellen Regelung, findet die Triage ja erst in der Klinik statt, insofern wäre das Konfliktpotenzial gering.

    Sollte der Rettungsdienst (wäre wünschenswert) bereits eine Triage vornehmen, würde der Patient ja gar nicht transportiert.


    Es müssten ja auch die Rettungsdienstgesetze der Länder geändert werden, damit der Rettungsdienst die Mitfahrt verweigern darf.

    Letztlich wird die Ersteinschätzung erweitert.

    Bislang gab es keine Möglichkeit, Patienten nach der Ersteinschätzung bereits zu sagen "gehen sie in den nächsten Tagen zu ihrem Hausarzt" o.ä.


    Im Sinne der unterlassenen Hilfeleistung muss geprüft werden, ob Hilfe erforderlich ist (jetzt und hier).

    Wenn das nicht der Fall ist, sollte dich eigentlich der Tatbestandunterlassenen Hilfeleistung nicht erfüllt sein.

    Zur Zeit haben doch alle wachen in NRW die Erlaubnis erhalten, mehr auszubilden?

    Jede Wache hat uns zum Jahrgang 23-26 mindestens einen Schüler mehr geschickt.

    Und mit den Anfragen, die wir noch hatten, hätten wir eine vierte Klasse eröffnen können (wenn genügend Lehrkräfte vorhanden wären).

    Und das Nadelöhr Krankenhauseinsatz ist eher kleiner als größer geworden.

    Die Verweildauer ist doch ein entscheidender Faktor.

    Und da braucht es valide Daten, warum die Leute aufhören, damit Maßnahmen ergriffen werden können.

    "Apoplex/akute neurologische Ausfälle mit Vitalfunktionsstörung"

    "Zudem wurde berücksichtigt, dass Einsätze mit ausschließlich

    vorliegendem „D“-Problem (z. B. Schlaganfall ohne begleitendes

    „ABC“-Problem und damit ohne vitale Gefährdung)

    in der Regel keine spezifischen notärztlichen Maßnahmen

    erforderlich machen und entsprechende Einsätze mit dem

    Ziel eines möglichst kurzen Zeitintervalls bis zum Erreichen

    der geeigneten Zielklinik ohne Notarztbeteiligung erfolgen

    können."


    GCS 13 ist ja nun eher ein isoliertes D Problem und kein ABC Problem, insofern sehe ich ausreichenden Spielraum, keine Notarztindikation zu sehen.

    Das immer noch Apoplex benutzt wird, ist allerdings wirklich doof. Denn alleine eine globale Aphasie macht ja schon GCS 12.

    Die Begründung für die Nutzung eines Fahrzeuges des Rettungsdienstes ist doch im wesentlichen medizinischer Natur.

    Und was ich und Hilope mehrfach versucht haben dazustellen, ist, das der Zielort Wohnung keine Aussagekraft über den medizinischen Zustand hat und ob ein KTW gerechtfertigt ist oder nicht.

    Denn es gibt so vielfältig Gründe, warum es richtig ist, jemand mit dem KTW nach Hause zu fahren.

    Wenn ich also beurteilen möchte, ob ein KTW indiziert ist, kann ich fragen "ist der KTW medizinisch indiziert" und die Trefferquote ist hoch oder ich kann fragen "ist das Hotel die Wohnung" und die Trefferquote ist gering.

    Da ich schon mehrfach beatmete Patienten bei Zwischenfällen Zuhause versorgt habe, ist das jetzt kein sonderlich unrealistisches Szenario.

    Letztlich ist es exakt so, wie Hilope geschrieben hat.

    Der Zustand des Patienten entscheidet über das Transportmittel, nicht das Ziel des Transports.

    Von knapp 5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 84% Zuhause gepflegt.

    Und die können natürlich auch auf der Heimfahrt einen KTW benötigen.

    Und das hat nichts damit zu tun, dass 90% der Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, keinen KTW benötigen.

    So wie 90% der Patienten, die mit den RTW ins Krankenhaus gebracht werden, keinen RTW benötigen.

    Drei verschiedene Themenbereiche.

    Strafrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.

    Da sollte man tunlichst darauf achten, dieser nicht zu vermischen.

    Die Nichtbeachtung einer Dienstanweisung ist Arbeitsrecht. Und selbst da nicht zwingend zugunsten des Arbeitgebers, wie diverse Urteile gezeigt haben.


    Was passiert denn wo?


    BPR fehlerhaft und Schaden am Patienten auf diesen Fehler zurückzuführen = Strafrecht, Staatsanwaltschaft interessiert sich für den ÄLRD.

    Zivilrecht, Amtshaftung

    Arbeitsrecht, kein Interesse


    BPR korrekt, Fehler durch NotSan, Schaden am Patienten

    Strafrecht, Staatsanwaltschaft interessiert sich für den NotSan

    Zivilrecht, Amtshaftung

    Arbeitsrecht, ggf. Interesse


    Maßnahmen außerhalb des BPR, Fehler durch NotSan, Schaden am Patienten

    Strafrecht, Staatsanwaltschaft interessiert sich für den NotSan

    Zivilrecht, Amtshaftung

    Arbeitsrecht, wahrscheinlich Interesse


    Maßnahmen außerhalb des BPR, kein Fehler durch NotSan, kein Schaden

    Strafrecht, kein Interesse

    Zivilrecht, kein Schaden, kein Interesse

    Arbeitsrecht, hoffentlich kein Interesse, wenn doch, hat der Arbeitnehmer bessere Chancen als der Arbeitgeber


    Denn durch 2a ist der NotSan im Rahmen des 2a zum Handeln verpflichtet.

    Strafrecht vor Arbeitsrecht

    Das sieht zB Prof Fehn anders.

    Schritt 1 erstellen der BPR durch ÄLRD ohne konkreten Kontakt zum Patienten

    Schritt 2 Indikationsstellung durch NotSan am Patienten

    Schritt 3 Prüfen der Kontraindikationen durch NotSan am Patienten

    Wäre jetzt ein Notarzt vor Ort und hätte Schritt 2 und 3 gemacht, könnte der Notarzt NACH der Indikationsstellung eine Anordnung treffen.

    Deshalb wird generell in Abrede gestellt, das es auch überhaupt um eine Delegation bei SAA / BPR handelt. Vielmehr handelt es sich um eine Substitution, bei der die vollständige Verantwortung beim NotSan liegt.

    Und die SAA / BPR haben den Charakter einer Leitlinie.

    Liest du eigentlich auch andere Beiträge?

    Jepp


    Aber bei jedem BPR muss ich den Patienten untersuchen, Indikation und Kontraindikation prüfen, usw...

    Das macht nicht mein ÄLRD.

    Ergo ist es bislang absolut kein Konsens, ob es sich um Vorabdelegation oder um Substitution handelt.

    Und ich folge an der Stelle Prof. Fehn, der absolut verneint, das die Delegationsverantwortung beim ÄLRD liegt, da der NotSan selbstständig die Indikation stellt.

    Daher trage ich bei einer Medikamentengabe immer die volle Verantwortung und nicht nur die DurchführungsVerantwortung.