Drei verschiedene Themenbereiche.
Strafrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Da sollte man tunlichst darauf achten, dieser nicht zu vermischen.
Die Nichtbeachtung einer Dienstanweisung ist Arbeitsrecht. Und selbst da nicht zwingend zugunsten des Arbeitgebers, wie diverse Urteile gezeigt haben.
Was passiert denn wo?
BPR fehlerhaft und Schaden am Patienten auf diesen Fehler zurückzuführen = Strafrecht, Staatsanwaltschaft interessiert sich für den ÄLRD.
Zivilrecht, Amtshaftung
Arbeitsrecht, kein Interesse
BPR korrekt, Fehler durch NotSan, Schaden am Patienten
Strafrecht, Staatsanwaltschaft interessiert sich für den NotSan
Zivilrecht, Amtshaftung
Arbeitsrecht, ggf. Interesse
Maßnahmen außerhalb des BPR, Fehler durch NotSan, Schaden am Patienten
Strafrecht, Staatsanwaltschaft interessiert sich für den NotSan
Zivilrecht, Amtshaftung
Arbeitsrecht, wahrscheinlich Interesse
Maßnahmen außerhalb des BPR, kein Fehler durch NotSan, kein Schaden
Strafrecht, kein Interesse
Zivilrecht, kein Schaden, kein Interesse
Arbeitsrecht, hoffentlich kein Interesse, wenn doch, hat der Arbeitnehmer bessere Chancen als der Arbeitgeber
Denn durch 2a ist der NotSan im Rahmen des 2a zum Handeln verpflichtet.
Strafrecht vor Arbeitsrecht