Alles anzeigenWichtig vielleicht auch:
- Staatsexamen: Einige Zeit vor ablegen des Staatsexamen wird der Antrag gestellt dieses auch ablegen zu dürfen, hier wird unter anderem auf offene Strafanzeigen untersucht - mit einer noch ungeklärten Straftat die im Raum steht wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.
- Mit einem Eintrag "Verstoß gegen das Betäubungsmittelrecht" wirst du Probleme haben als Verantwortlicher auf dem RTW eingesetzt zu werden. Immerhin wird dir da in Verantwortung der Umgang mit Opioiden anvertraut (zumindest in Bayern).
Dieser Beitrag soll lediglich die Informationsebene ansprechen
Das beantragen der Urkunde wird mit einem einschlägigen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis sicher schwer. Der potentiellen AG kann jedoch nur ein normales Führungszeugnis verlangen. Auf diesem sind keine Verurteilung unter 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe aufgeführt. Es kommt also darauf an ob ein Urteil unterhalb dieser Schwelle bleibt. Was sicherlich von vielen Faktoren abhängig ist. Ich würde dementsprechend nicht das Risiko eines Urteile eingehen.