Beiträge von asena

    Hier noch ein Link zu einem Dokument über die Pistenrettung in Österreich von der Wirtschaftskammer:
    https://www.wko.at/branchen/oo…terreich---Grundlagen.pdf



    Aus diesem Dokument entnehme ich, dass die Pistenrettung entweder vom Betreiber selbst organisiert sein kann oder zB an Rotes Kreuz / Bergrettung vergeben werden kann.
    Wenn es über das RK geht, kann/muss man Rettungssanitäter laut SanG sein.
    Wenn es über die Bergrettung geht, kann/muss man ausgebildeter Bergretter sein.


    Wenn es vom Betreiber selbst organisiert wird, ist man "Pistenretter".
    "Durch die Formulierung des § 3 Abs. 4 Sanitätergesetz sind Pistenretter aus dem Geltungsbereich des
    Gesetzes ausgenommen und somit nicht verpflichtet, eine genormte Ausbildung in Erster Hilfe zu
    absolvieren."
    D.h. man kann - wie schon erwähnt - als Angestellter einer Bergbahn keine Tätigkeit als Sanitäter laut SanG ausüben - muss aber, rein rechtlich, auch keine derartige Ausbildung vorweisen, da man de fakto nur EH durchführen darf.
    Wenn der Arbeitgeber - wie im geposteten Inserat - die Berechtigung zur Tätigkeit im Rettungsdienst verlangt, dann ist das eine Zusatzqualifikation die er sich wünscht, so wie er sich eine bestimmte Führerscheinklasse oder Kenntnisse in Textverarbeitung wünschen darf.



    Also, ich habe einmal mit einem Pistenretter im letzten Jahr zusammen eine offene Sprunggelenksfraktur bis zum Eintreffen des RTH versorgt. Der Kollege war über den örtlichen Bergbahnbetreiber in AT angestellt und hatte eine ordentliche Erstausstattung dabei.


    Analgosedierung mit Ketanest/Dormicum war mit dem Rucksack kein Problem und er hat auch auch gut zugearbeitet. Das war also deutlich mehr als erweiterte erste Hilfe.

    Das geschieht - aus meiner Sicht - in einer rechtlichen Grauzone (was nicht heißt, dass ich dagegen bin :biggrin_1: )
    Wenn ein Arzt zugegen ist kann man natürlich argumentieren, dass diesem nur zugearbeitet wurde.

    Hallo,
    ich bin aus Österreich und kann dir zumindest ein paar Infos geben.


    Leider geht aus deinem Post - für mich - nicht hervor, was genau du unter "Pistenretter" verstehst. Mitglieder der Bergrettung sind in Österreich keine Sanitäter im Sinne des Sanitätergesetzes (SanG), sie haben soweit ich weiß einen erweiterten Kurs in Erster Hilfe und dann die spezifischen Alpinausbildungen, dabei gibt es Sommerkurse (Seiltechnik etc.) und Winterkurse (Schifahren, Transport von Verletzten mit dem Akia).
    Ich, als Rettungssanitäter(Österreich), könnte nicht einfach so Dienst bei der Berg- bzw. Pistenrettung versehen ohne diese Kurse zu absolvieren. Wie das bei einem privaten Anbieter aussieht, kann ich allerdings auch nicht zu 100% sagen - am Besten mit der Firma direkt abklären.


    Wenn du bei einer Hi-Org wie RK, ASB, etc. arbeiten möchtest (diese machen aber keine Pistenrettung im eigentlichen Sinn) brauchst du eine Ausbildung laut SanG - hier könntest du dir den RettAss beim Bundesministerium anrechnen lassen. Wird meines Wissens mindestens als Notfallsanitäter mit Notfallkompetenz NKV (Venenzugang und Medikamente laut Arzneimittelliste) und ev. sogar NKI (Intubation ohne Prämedikation) angerechnet.