Beiträge von Norbert

    Viele Berufsfeuerwehren bilden alle Beamten des mittleren Dienstes zum Gruppenführer aus ohne sie primär als solches einzusetzen. Da klappt das mit der Führung (meistens) auch.

    Viele Berufsfeuerwehren überdenken dies aber mittlerweile auch, weil nicht jeder zum Führen gemacht ist und man die Ausbildung so teilweise deutlich erschwert / in die Länge zieht.

    HanseSani ist ein Gemeinde-Notfallsanitäter und NTW sind etwas ausgerüstete KTW für überwachte Verlegungen / r0-Einsätze.

    dagegen stehen bis zu 31 RTW & 4 NTW.

    Die 1:3 bzw. 1:4 Quote scheint im Norden üblich…


    In der Stadtgemeinde Bremen werden vom stadtbremischen Rettungsdienst, in Abhängigkeit der Tageszeit, bis zu 26 Rettungswagen, 4 NTW, 1 HanseSani, 5 NEF und 1 ITW vorgehalten. Ferner stehen noch bis zu fünf RTW zur Spitzenabdeckung an den Wachen der Berufsfeuerwehr, welche von Löschfahrzeugbesatzungen besetzt werden können, zur Verfügung.

    Die Zahlen sind schon etwas älter. Sind mittlerweile etwas mehr RTW und es sollen zwei HanseSani sein. Aber die Quote ist halbwegs so geblieben.

    Verstehe ich das richtig, dass also ernsthaft auf jedes NEF 2 RTW kommen, also eine 1:2 Verteilung vorliegt?

    Sag mal wo arbeitest du?=O

    Das ist ja absurd hoch. Dann erklärt sich auch die unterschiedliche Wahrnehmung der Einsatzhäufigkeiten.

    Und es heißt schon immer, dass Bremen mit seinen 5 NEF + 2 RTH + 1 LNA schon eine ziemlich gut Notarzt-Dichte hat.

    Betrachte ich mir diese Argumentationen hat für mich das stärkste Gewicht, das Argument künftig zusammen mit dem Arzt Verantwortung zu übernehmen.

    Nach meiner Kenntnis ist das bereits vor dem Studium der Ist-Stand gewesen. Gerade wenn die Hebamme deutlich mehr Berufserfahrung als der behandelnde Arzt hat, ist es schwierig für sie aus der (Mit-)Haftung zu kommen. Zudem ist es halt auch schweig zu argumentieren, warum nun die Hebamme für Fehler des Arztes und der Arzt für Fehler der Hebamme haften sollte. An der Frau können unter Geburt ja schlecht zwei gleichzeitig unten herum rumwuseln.


    Hieße ja analog, dass wenn der Notarzt Metamizol ohne Kurzinfusion gibt und darüber eine hypotensive Reaktionen auslöst, die zum Tod des Patienten führt, der ebenfalls im RTW befindliche NFS mit haftbar wäre, nur weil er da ist.

    Soweit ich das alles mitbekommen habe, war ein Großteil der Schulung der NFS des REFs auf Verweigerungen und rechtliche Konsequenzen des „Daheimlassens“, etc. fokussiert und weniger medizinisch.
    Auch irgendwelche „Extra“-Kompetenzen ggü. dem RTW-NFS gibt es momentan nicht.

    Wer hätte gedacht, dass Bremen mit seinem Hanse Sani doch gar nicht so schlecht aufgestellt ist.

    Definitiv nein.

    Ich korrigiere: Norddeutscher Raum (u.a. Oldenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven, Bremerhaven, Cuxhaven, Bremen, ...).


    Was ja eigentlich weder geht noch erlaubt ist...

    Urkunde nach bestandener Prüfung haben bisher trotzdem alle bekommen...


    und so hält die BF ihr Ansehen im RD weiterhin konstant.

    Ist ja nicht so, dass in Bremen die Organisationen besonders hervorstechen. ;)

    Im ersten Lehrjahr darf man gar nicht als 2. Mann auf dem Fahrzeug sein. Ab der Mitte des 2. Jahres, nach der Äquivalentsprüfung darf man bis zum Ende des Lehrjahres 160 Stunden als 2. Mann fahren. Im 3. Jahr sind die Stunden auch festgelegt, jedoch weiß ich diese gerade nicht.


    In der 5 jährigen Ausbildung ist man zu 2/3 Azubi. Auch in den Wachenblöcken sollte man dann nicht die Arbeit des RS übernehmen.

    Das RP überprüft auch die Anzahl der Stunden, die man als 2. oder 3. Besatzungsmitglied auf dem Fahrzeug war.

    Und es muss bei den 4 und 5 Jährigen Ausbildungen im Vorfeld genau festgelegt sein, wann der Azubi als RS fährt und wann als Azubi.

    Bei jeder BF fährst du als RS den RTW und bist gleichzeitig NFS-Azubi.

    Moin,

    Sachsen stellt im Moment Kontingente aus FFw zum Abmarsch spätestens morgen früh zusammen. (kann jemand den Werdegang der Behörden erläutern, ob und wie so etwas abgerufen werden könnte?, es müsste ja ein wenig organisiert werden wer wohin usw...)

    Die Länder können Hilfe anfordern bzw. anbieten. Bremen würde z.B. seine Facheinheit "Hochwasser" zur Verfügung stellen, die abgerufen werden kann. Dahinter steht dann ein fester Personal- und Materialansatz, der auf den Weg geschickt wird. Wenn Bremen das ganze anbietet, dann geht an die betreffenden Einheiten ein Voralarm raus und diese haben sich in entsprechender Einsatzbereitschaft zu halten. 2013 sind wir knapp 4 Stunden nach Abruf Richtung Sachsen-Anhalt ausgerückt.

    Bei der Feuerwehr gar nicht mal so ungewöhnlich. Kommt halt drauf an wer der Ober-Zugführer ist. Vor einigen Jahren wurde auch mal ein HLF durch den gehobenen und durch den höheren Dienst besetzt (Krankheitswelle). Fahrzeugführer war hD, Angriffstrupp beide gD. Nur der Maschinist war ein kleiner Oberbrandmeister aus dem mD. Denn er war der einzige der sich mit dem Löschlaster richtig auskannte. [/offtopic]

    Für Feuerwehr ist das dann doch eher auch ungewöhnlich (abgesehen vielleicht in Hamburg, München, etc.). Zumindest im Bereich der Berufsfeuerwehr. Vor allem bei kleineren Berufsfeuerwehren gibt es ziemlich wenig Qualifikationen im gD (vom hD mal ganz zu schweigen). Bei Gruppenführern zieht das dann schon wieder anders aus, das dies schon eine MD-Qualifikation ist.[/offtopic]

    Nicht zu entschuldigen, da bin ich absolut bei Dir, aber es gibt Erklärungen, wir sind ja nicht bei den Unerklärlichen Phänomenen auf RTL2.


    Wollen wir solchen Fällen vorbeugen, was mmn. längst überfällig ist, dann muss man sich ein Urteil bilden, hier wird aber nur gefällt!
    Das darf nicht sein.

    Du widerspricht die doch selber (oder wir haben aneinander vorbeidiskutiert). Darum, dass es durch nichts zu entschuldigen ist, ging es mir.


    Die Vorgeschichte und die Umstände sollten natürlich herangezogen werden, um eventuellen weiteren Problemen vorzubeugen. Da hat auch niemand widersprochen. Oder anders gesagt, wenn der Patient einen STEMI hat, dann hat er einen STEMI und da ändert auch nichts daran, dass er vielleicht auch Raucher ist.

    Urteilen wir, auch moralisch, ohne uns für alle Fakten die dazu geführt haben zu beachten sind wir teile des Problems und nicht teil der Lösung.

    Darum mache ich es folgendermaßen: keine Fakten -> kein Urteil


    Edit: es liegen nicht DIE Fakten auf dem Tisch, es liegt EIN Fakt auf dem Tisch!

    Welche Fakten fehlen dir denn? Die Möglichkeit an Dingen, die das Verhalten nicht moralisch verurteilbar machen sind dann doch eher überschaubar. Oder fällt dir da was ein, was nicht vollkommen absurd ist?


    Natürlich muss mann auch das Gesamtbild betrachten und gucken, wie man so etwas zukünftig verhindern kann. Dass kann man aber auch machen, wenn man das Verhalten verurteilt.


    Dein Ansatz ist vom Prinzip her natürlich super, blendet aber vollkommen aus, dass dir niemals alles bekannt sein kann. So würdest du niemals über Dinge urteilen können.

    Das einzige was ich sage, ist das in meinen RD Settings die Leitstelle das Ausrücken der Fahrzeuge per Status 3 überwacht. Eine Überwachung wo sich welches Fahrzeug zur Mitarbeiterüberwachung ist hier unzulässig.

    Wird in Bremen aus so gehandhabt. Zeit bis Status 3 wird überwacht und der genaue Fahrzeugstandort bei neuen Einsätzen abgefragt.

    Sobald du als Lagerist für Fehlbestände verantwortlich bist, würde das ganze bei euch nicht auffallen?


    In unseren örtlichen KHs wird über Benzos/Propofol ebenfalls Buch geführt. Nicht benutze, jedoch aufgezogene Medikamente werden dem Patienten trotzdem zugeordnet und verworfen.