Beiträge von Guido Scherer

    Hallo, ich muss mich hier nochmal kurz einschalten: genau diese Differenzierung: was ist KTW und was Krankenfahrten gemäß Zustand des Patienten hatte ich für beide Leitstellen haargenau in SOPs niedergelegt. Dazu stand ich den Leitstellen täglich, auch am WE ca. 16 telefonisch zur Verfügung. Die Umsetzung des Gesetzes, jetzt endlich habe ich zuvor allen Kliniken und der KV mitgeteilt. Da war nichts überd Knie gebrochen. Die SOP zur Unterscheidung KTW und Krankenfahrten musste ich auf Weisung des Innenministeriums außer Kraft setzen, da das Ministerium eine eigene SOP, u.a. Vermittlungdunglsttform für alle Landesleitstellen, verbindlich in ganz RLP einführte.

    Guten Morgen: zunächst zu Freistellung und fristloser Kündigung. Das beides widerrechtlich war, hat das Arbeitsgericht Anfang November bereits festgestellt. Es gab ja selbst in der Pressemitteilung an die Zeitung keinen Grund.

    Und zu Umsetzung Paragraph 1: Krankenfahrten in Rettungsmitteln verboten: Wenn man einen notorischen Panzerknacker (es war Zufall, ich wusste nicht, dass es überhaupt passiert) dingfest macht und erfährt, dass es das schon immer, sagt, ohje, armer Kerl: du hast dich so dran gewöhnt, ich lass dich laufen, dass du es dir über jahre selbst abgewöhnen kannst. 2. Ich habe überhaupt nichts übers Knie gebrochen: ich hatte sofort eine SOP, die jeden Schaden (überfüllung der Krankenhäuser) abgwendet hat und nochmal: die Bürger die im Taxi oder im Fahrdienst gefahren werden, sind nicht krank. Sie werden aus dem KH nach Hause (ohne jede Betreuung) entlassen, weil sie GESUND sind. Was soll dieser ewige Unfug der schlechten Umsetzung, was soll das. Jedes "missbrauchte" Rettungsmittel gefährdet, weil es fehlt, echte Notfallpatienten. Viele Grüße, Dr. Guido Scherer

    Liebe Foristen; herzlichen Dank!


    Genau das ist der wirkliche Grund meiner Freistellung: ich habe niemals (!) eigenmäch gehandelt. Jede meiner Entscheidungen stand zu 100% auf dem gültigen Rettungsdienst Gesetz und Rettungsdienst Plan. Ohne jede (!) Ausnahme. Mittwoch beginnt die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Natürlich habe ich gegen die "außerordentliche" (lustiger, zweideutiger Begriff, oder) 😀. Viele Grüße an Alle! Guido

    Hi,

    Herzlichen Dank für Eure Nachrichten.


    In Rettungsmittel dürfen keine Krankenfahrten, keine Blutbringedienste, keine Hausnotruf Fahrten durchgeführt werden.

    Steht im Rettungsdienst Gesetz im Paragraph 1 (!!!!). An aller erster Stelle !!!


    Diese Fremdfahrten sind klassischer Betrug mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen: Fahrzeuge fehlen ja für Notfallversorgung....vorsätzliche (!) Patientengefährdung, ggf. Mit Todesfolge.


    Viele Grüße, Guido