Beiträge von 98-83-1

    Am Institut der Feuerwehr(NRW) in Münster gibt es Seminare für die Pressesprecher der Feuerwehr. Müsste man im Fall der Fälle eine Anfrage stellen, ob auch Personen von HiOrgs teilnehmen dürfen.
    Wie sieht es eigentlich mit der örtlichen Presse aus. Die müssen doch auch ihrgend wie ihre Leute ausbilden bzw. Ausbilder haben.
    Lässt sich in der Richtung nicht was machen, wenn man ausreichen interessierte Personen zusammen bekommt?

    Polizei meldet an die Zentrale der Feuerwehr Menden und die funkt über 2m mit den Fahrzeugen im Einsatz.(Nur eine Vermutung)
    Es gibt mehrere Gegenden in NRW, wo im Stadt-/Wachgebiet mit 2m-Funk zwischen Wache und Fahrzeugen gesprochen wird, wenn es nicht der ganze Kreis/Stadt hören soll.

    Wo bei es oft so ist, dass die Hilfsfrist quasi nur für den primär zuständigen Wachbezirk gilt.
    Sind dort alle Rettungsmittel im Einsatz rutscht man-wenn man Pech hat- unter die 10%, wo die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann.
    Für die sekundär zuständigen Wachbezirke erhöht sich die Eintreffzeit, wenn man nicht gerade in einem Überschneidungsgebiet ist.

    Das ist schon klar, nur ist häufig in NRW das NEF am Krankenhaus stationiert oder holt den NA am Krankenhaus und der betreffende Arzt macht weiter Stationsarbeit/Arbeit im KH, wenn er nicht gerade mit Blaulicht durch die Gegend gefahren wird.
    Das die Abrechnungsmethoden unterschiedlich ist normal, allerdings hab ich schon von einigen Krankenhäusern gehört, dass so ein Zusatzarzt finanziert wird.

    Aus dem ersten Beitrag

    Zitat

    Auch gibt es seit dem 1. Juli ein neues Vergütungsmodell für Notärzte: an Standorten mit bis zu 500 Einsätzen pro Jahr erhalten die Notärzte nun tagsüber je Stunde statt 5,30 Euro Bereitschaftsdienstpauschale 14,50 Euro. Nachts erhöht sich die Vergütung von 9,40 Euro auf 18,50 Euro je Stunde. Bei durchschnittlich einem Einsatz pro 24-Stunden-Schicht erhalte der Notarzt dann insgesamt über 500 Euro.


    Die 500 Euro gehen an den Notarzt und er bekommt dann noch mal den Betrag X vom Krankenhaus dazu und darf artig als zusätzlicher Arzt im KH arbeiten.
    Wird genügend KH geben, die das so oder ähnlich machen.

    Man muss schon ein paar Euros in die Leitstelleninfrastruktur investieren.
    So werden bei Unwetterlagen die Sonderabfrageplätze besetzt.
    Jeder, der über die 112 10cm Wasser im Keller meldet, wird aus der Notrufleitung genommen und in die Warteschleife der Sonderabfrageplätze gelegt. Dauert vielleicht 20 sec.
    Dann nimmt man vielleicht noch einen Disponenten, der am Anfang nur die Feuerwehr zu den Feuerwehrhäusern alarmiert und die einzelnen Einsatzstellen für die Feuerwehr gibt es dann für die jeweilige Stadt/Gemeinde schön zentral über Fax/Telefon/E-Mail. Belastet kaum den Funkkanal und die entsprechend erhöhte Anzahl an Disponenten kann sich sogar besser um die Rettungsdiensteinsätze kümmern.

    So wie diese Firma die Menschenwürde bzw. das Persönlichkeitsrecht immer mit Füßen tritt halte ich ein Filmverbot für gerechtfertigt. Das Vorgehen des Polizisten war vielleicht nicht deeskalierend, aber ich kenne die Vorgeschichte auch nicht.
    Wer sich die Bilder dort anschaut, wie häufig die Kennzeichen von verunfallten Fahrzeugen nicht unkenntlich gemacht werden und Opfer auch mit unzensiertem Gesicht gezeigt werden im RTW ect. pp. hat das mit Pressefreiheit für mich nichts mehr zu tun.

    Ich kenne es nur vom Hören-Sagen, aber Transportschein ändern in einer Arztpraxis zum Beispiel.
    Ich gebe dir recht, dass man sich einen Parkplatz suchen sollte, möglichst in der Nähe zum Ort, wo man ist und Tätigkeiten, welche mit dem RD so nicht direkt was zu tun haben doch bitte in der Freizeit macht.

    Diese Geschichte glaube ich nicht. So dumm ist wirklich niemand, nichtmal ein Angestellter eines kommunalen Ordnungsdienstes.


    Du glaubst gar nicht, was in Bonn (angeblich)schon für tolle Sachen passiert sind, auch auf Seiten der Feuerwehr/Rettungsdienst. Als Beispiel erzählt man sich, dass bei einer Reanimation im Supermarkt man sich für therapeutische Hypothermie nach Reanimation in der Tiefkühltruhe bedient hat.

    Reine Polemik. Die Richterin hats doch gut auf den Punkt gebracht: der EINSATZ muß den Verstoß rechtfertigen. Bereitschaft hat nichts mit einem konkreten Einsatz zu tun, also auch keine Ausnahme. Mit Sonderrechten fahre ich ja auch nur im Rahmen eines konkreten Einsatzes und nicht zwischen den Einsätzen.


    Interessant dass die JUH in Würzburg ihre Rettungs- und Notarztdienstfahrzeuge zwischen den Einsätzen auf öffentlichen Parkplätzen parkt :D


    Man kann den RTW/das NEF aber auch nicht auf einen Parkplatz stellen, der einen Kilometer weit weg ist, wenn man dienstlich etwas erledigen muss.
    Man sollte natürlich schon so parken, dass von dem Fahrzeug keine Gefährdung bzw. Behinderung ausgeht.
    Und ich glaube viele hier haben schon mal ein Fahrzeug des Rettungsdienstes nicht ganz vorschriftsmäßig geparkt, obwohl kein "Notfall" vorlag.