Mich erstaunt, dass dich das erstaunt ;-). Das Thema wurde hier in den letzten Jahren in diversen Threads immer mal wieder behandelt und diskutiert. Der nicht-ärztliche Rettungsdienst in Deutschland ist über das Sozialgesetzbuch V als Transportdienstleistung definiert. Diese muss von den Krankenkassen übernommen werden, alles andere nicht. Der Bundesrat hat letztes Jahr mehrfach versucht, eine Änderung durchzusetzen, dies wurde aber ebenfalls mehrfach vom Bundestag abgelehnt.
Erwartete Fehleinsätze sollten bei der Kalkulation der Einsatzentgelte berücksichtigt werden, so ähnlich wie das Einsatzaufkommen (weshalb Einsätze auf dem Land im Regelfall deutlich teurer sind als in einer gut ausgelasteten Metropole). Alles andere führt dazu, dass potentielle Patienten vor dicken Rechnungen stehen weil die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt wenn kein Transport erfolgt.