Beiträge von lifepak

    Naja, in SIG war es bei der gläubigen HiOrg auch üblich Zivis auf dem RTW einzusetzen, welche keinen "grossen" Führerschein hatten...
    So wurde das juvenile Unfallrisiko auf 0% minimiert.... :rtw:
    Ratet mal wer den Patienten betreut hat...
    Wie es derzeit läuft, weiss ich allerdings nicht...

    Mhh, nicht, ganz es gibt einige Deutsche (wenn auch wenige) welche aus RD-fremden Berufen kommen, aber bereits einige Zeit in der Schweiz gelebt und gearbeitet haben. Diese Bewerber hatten sich regulär für eine Ausbildungsstelle beworben und sind genommen worden. Die drei mir bekannten Personen hatten allerdings alle bereits eine Niederlassungsbewilligung. Zwei hatten bereits einen deutschen Hochschulabschluss. :drinks:

    Du wirst lachen, ich kenne mindestens drei Schweizer TS die nach erfolglosem Versuch die Weitebildung bezahlt zu bekommen nun in .de ihren RettAss machen um dann entweder den Angleichungslehrgang bzw. den NotSan zu machen.


    Da gibt es einige, diese werden aber nie den Titel dipl.RettSan HF führen dürfen, sondern nur die Gleichwertigkeit besheinigt bekommen, was bezogen auf die Berufstätigkeit aber keinen Unterschied macht.


    Nein, wurde nicht. Es gibt sogar mindestens einen Kollegen der damals noch den HF bekommen hat als übergeleiteter deutscher RS. (Was aber im speziellen Fall kein Qualitätsproblem erzeugt hat- Und mittlerweile ja so oder so nicht mehr drin ist)


    Bist du dir sicher, dass dies nicht eine Anerkennung nach SRK vor der Einführung des HF war? Wäre Interessant.


    Die notwendige Ausbildungszeit ist imho egal, es gilt hier die Rahmenlehrzeit. Wenn du dein Medizinstudium unterhalb der Regelstudienzeit schaffst (z.B. durch Anerkennung von Studienleistungen anderer Fächer) ändert das auch nichts.
    Die Mähr vom "Unterschied" wurde in der Tat von den (schweizerischen) Berufsverbänden gerne berichtet, laut Aussage des Verantwortlichen beim SRK handelt es sich aber um eine Fehlinformation (wie so vieles was zu dem Thema gesagt wird...)


    Da war ichetwas unpräzise und danke Dir für die Korrektur. Ich bin zweitweise mit Anerkennungsverfahren von RettSan HF betraut, aber in einem anderen Kontext.
    Da geht es um die direkte Anerkennung zum dipl.RettSan HF.
    Da wird ganz klar der 5400h Ausbildungsstunden-Ansatz zugrunde gelegt und sämtliche Kompetenznachweise zum einen inhaltlich als auch vom zeitumfang ausgewertet. Im Grunde ist es egal wie lange die Ausbildungszeit dauert. Man geht aber davon aus, dass die benötigten Kompetenzen nicht in kürzerer Zeit zu erwerben sind, um als gleichwertig anerkannt zu gelten. Das "Schlupfloch" ist dann die Berufstätigkeit welche anteilig eingerechnet wird.

    Die EU Richtlinie besagt, dass ich einen Rechtsanspruch auf Überprüfung meiner Qualifikationen für eine inländische Anerkennung habe, nicht aber, dass ich Anspruch auf Anerkennung habe.
    Das ist ein deutlicher Unterschied.
    Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz heißt das Ding in der BRD ...hier werden die meisten Anträge in den reglementierten Berufen gestellt (Pflege, Ärzte usw.). Für eine Anerkennung wird auch hier immer der Einzelfall geprüft.


    Bezogen auf den RettSan HF gibt der Rahmenlehrplan klar vor... Die Ausbildungszeit dauert 3 Jahre.
    Pflegekräfte und TS können um ein Jahr verkürzen. Ein nachgeprüfter NotSan dürfte allein die notwendige Ausbildungszeit nicht nachweisen können.
    :rtw:

    Naja eine Ungleichbehandlung findet ja nur dann statt, wenn beide die gleichen Voraussetzungen mitbringen.
    Hier muss meiner Meinung nach zumindest ein Anpassungslehrgang stattfinden.
    Sollte eine komplett hürdenlose Anerkennung möglich sein, werde ich 2017 eine RD Schule in Lörrach eröffnen...und ausschließlich Schweizer zum NotSan ausbilden .... :ironie:

    Mhh schwer zu sagen, die kürzere Ausbildungszeit, die fehlende Diplomarbeit und die unterschiedliche Einstufung ISCED dürfte zu diskutieren sein. Bis anhin wird jeder Einzelfall geprüft. Müssen uns bis 2017 gedulden ob es dann eine vereinfachte Anerkennung bei Grundausbildung NotSan geben wird....da werden sich auch noch alle Berufsverbände positionieren.... :flag_of_truce:

    Nur so am Rande, die Wahrscheinlichkeit als Ausländer einen Ausbildungsplatz zum RettSan HF zu erhalten ist gleich Null solange man nicht in CH wohnhaft ist. Die Kantone unterstützen die Ausbildung neu nun mit 90% der Gesamtkosten. Man muss nur mindestens zwei Jahre im entsprechenden Kanton wohnhaft sein. Kein Betrieb hat Interesse die Kosten selbst zu tragen.
    Wir reden hier von ca. 60000.- Sfr...außerdem stehen die Schweizer Bewerber Schlange...

    Es gibt keine generelle Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Es wird jedesmal der Einzellfall bewertet. Dass heisst die reellen Ausbildungszeiten werden berücksichtigt.
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