Dann sind wir ja einer Meinung :drinks:
Beiträge von rubi
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Matzemän
Ob man jetzt die Bild mag oder nicht, ich würde mich aber eher über das Verhalten unseres Kollegen aufregen. -
Ok danke, jetzt habe ich dich richtig verstanden.
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bodo#3
Entschuldige, dann glaube habe ich deine Aussagen falsch verstanden. Was meintest du dann mit "kappes"? -
Diese ganzen - dem Akademisierungswahn geschuldeten - Studiengänge irgendwelcher obskuren Hochschulen sind natürlich kappes, aber um das Beispiel Pflege nochmal zu verwenden: Studiengänge wie Pflegewissenschaft, -management und -pädagogik sind und waren für die Weiterentwicklung der Pflege enorm wichtig
Wenn es für die Pflege "enorm wichtig" war, warum können diese Studiengänge nicht auch für die Weiterentwicklung im Rettungsdienst wichtig sein? -
Ich war auf einer Veranstaltung, auf der Dr. Bayeff-Filloff zu diesem Thema referierte.
Ich habe ihn, bei der von Dens zitierten Textpassage, so verstanden, dass anscheinend ein Rechtsgutachten zum Thema Delegationmöglichkeiten erstellt wurde, dieses aber Bedenken bei der gegenwertigen Rechtslage sieht. Weiter führte er aber aus, dass dies durch Änderungen oder Anpassungen von Landesrecht möglich wäre. Es ging ihm, glaube ich, in diesem Kontext auch um die Rechtssicherheit der ÄLRDs, sowie der Notfallsanitäter.
Weiter äußerte er, dass dieses ominöse Gutachten "unter Verschluss" sei. Ich wunderte mich zuerst über diese Aussage, aber man muss wohl konstatieren, kommt ein Gutachten zu einem Ergebnis, welches mir nicht passt, so bleibt es unter Verschluss.
Ich frage mich zwar dann, wie es in den vergangenen Jahren dann rechtlich möglich war Maßnahmen vorab zu delegieren, aber dies blieb sein Geheimnis. -
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Ich find´s nicht nur in NRW still.
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Danke für Deine Antwort.
Ich frage mich nur, warum geht das an dieser Schule so schnell und mit welchem "Curriculum" wurden die Absolventen vorbereitet? -
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Hallo angehende Notfallsanitäter,
macht irgendeiner hier im Forum zur Zeit die Ergänzungsprüfung bei der Firma Med-Ecole und hat Lust darüber zu berichten?
Danke schon einmal für etwaige Antworten.
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Ich hoffe inständig, dass die Ergänzungsprüfung bzw. etwaige "Medikamentenführerscheine", gut und ausreichend geprüft und gelehrt werden.
Ich fühle mich im zunehmenden Maße vor den Kopf gestoßen, weil mir in diesem Forum von einigen Seiten immer wieder gesagt wird, wie blöd ich eigentlich bin. Und ich mich immer so fühle, als werde ich mich jedem, nur weil er die selbe Berufsbezeichnung hat, in einem Topf geworfen.
Ja die Pharmklausur ist bestimmt schwer, aber das wäre sie sicher nicht, wenn nur 10-15 Medikamente abgefragt werden würde, oder?
Auch das Verdünnen will gelernt sein, aber auch dies sollte machbar und erlernbar sein, wenn nicht, darf ich in Zukunft auch keine Desinfektionslösung mehr herstellen. -
Zum diesem Thema fällt mir immer die Meta-Analyse ein, die sich mit der Frage befasste:
"Nutzen von Fallschirmen beim Fallschirmspringen"
Smith,
G.C.; Pell, J.P.: Parachute use to prevent death and major trauma related to
gravitational challenge: systematic review of randomised controlled trials. BMJ,
2003 Dec 20; 327 (7429): 1459-61Hätte zwar bestimmt eine sehr hohe Signifikanz, aber eben keine hohe Evidenz, da es keine Studien dazu gibt.Würde auch wahrscheinlich nicht durch die Ethikkommision gehen.
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Vielleicht weil der Richter eben gerade nicht über die medizinische Maßnahme bzw. deren Richtigkeit (Indikation, Durchführung, etc.) zu entscheiden hatte und auch nicht entschieden hat, sondern rein über das arbeitsrechtliche Vorgehen des Arbeitgebers geurteilt hat.
Wenn ich mir das Urteil von Mayen durchlese, kann ich deine Einschätzung zur Urteilsfindung des Richters, nicht teilen. Es geht im überwiegenden Teil um medizinische Inhalte, Garantenstellung des Rettungsassistenten und der Beurteilung RettAssG und dem Heilpraktiker-Gesetz. -
So wie sich die beiden Kollegen ausdrücken, hat man auch nicht wirklich de Eindruck, 100% kompetentes Personal vor sich zu haben.Ich will jetzt nicht auch noch auf die Tränendrüse drücken, aber wie kommst du zu deiner Mutmaßung?
Weil sie etwas älter sind? Weil sich "basics" im fränkischen lustig anhört? Weil sie vielleicht jemanden geholfen haben und jetzt dafür Ärger an der Backe haben? Oder weil es zwei Menschen sind, die sich in einem Alter befinden, indem es sich als wahrscheinlich schwierig darstellen wird, evtl. wieder eine Arbeit zu finden.
Aber ist ja eh egal, weil wenn du sie auch als 100%ig kompetent empfinden wurdest, würden sie ja trotzdem gekündigt werden, weil es halt in Neustadt eine "klare Aussage" gibt .Versteh´mich nicht falsch, ich will keinen "Persilschein" für diese oder andere Kollegen im Rettungsdienst, wenn jemand Mist baut, dann soll er auch die Konsequenzen tragen, aber ich will keine Pauschalverbote, die, wie ich schon erwähnte, nach diversen Urteilen nach meiner Meinung nicht rechtens und schon gar nicht zeitgemäß sind.
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Zitat
"Im Kreisverband Neustadt/Aisch gibt es die klare Ansage, dass dieses Medikament nicht verabreicht werden darf", sagte
BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk am Montag. "Auch der, der helfen will, muss sich an das System halten."
Passauer Neue Presse (http://www.pnp.de/nachrichten/…tlassen.html#plx723866810)Ist vielleicht auch ein Grund warum das BRK hier nicht "so gut" wegkommt. Hier ein generelles Verbot auszusprechen, ist meiner Meinung nach, juristisch nicht haltbar.
Weiter habe ich, außer bei dem Beitrag von pillenhaendler, noch nichts darüber gehört, dass die Kollegen irgendetwas vernachlässigt hätten.
Die Aussage von Herrn Stärk, sagt ja eigentlich aus, dass es auch egal wäre, ob die Maßnahmen medizinisch korrekt gewesen wären, es darf einfach nicht sein, weil der Kreisverband es sagt.
Nach dem Urteil von Mayen und dem Gutachten/Artikel von Fehn kommt mir diese Argumentation schon recht "wackelig" vor.
(Mir ist klar, dass dieser Sachverhalt in ähnlicher Weise zu diesem Thema schon diskutiert wurde, aber ich wollte nur noch einmal unterstreichen, dass sich die Begründung zur Kündigung nicht auf den Einzelfall, sondern auf generelle Sachverhalte bezieht.) -
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Ist nicht sogar der RD Bereich:
@racesani
Der Notarztstandort des Videos ist Simbach am Inn in Niederbayern.
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Weiterhin darf der KV-Dienst ja wohl nur durch Fachärzte durchgeführt werden. Wie man die jeweiligen NEF also ohne den Einsatz von Assistenzärzten besetzen will, ist mir ein Rätsel.
Ist schon irgendwie zum Schmunzeln, das der KV-Dienst von Fachärzten durchgeführt werden muss und der Notarztdienst von Assistenzärzten übernommen werden kann. Aber ist ja nicht nur bei euch so.