Beiträge von rubi

    "Da wird ein neuer Akademiker, der alles halb und nichts ganz beherrscht eher eine neue Hürde denn eine Hilfe"

    Zitat

    "Kurzum, gerade der >Rettungsdienst funktioniert doch nach den alten
    Strukturen - viele viele Nichtakademiker und dann eben die akademischen
    Ärzte, Wissenschaftler, Spezialisten, Planer etc."

    @true phoenix
    ohne jetzt wirklich wieder Grabenkämpfe eröffnen zu wollen, aber vielleicht könnten es ja Absolventen sein, die gerade diese "Hürde" aus den Weg räumen.
    Vielleicht klingt es polemisch, aber warum muss der Internist bei einer chirurgischen Aufnahme dass EKG des Pat. befunden und später, wenn der Chirurg Notarzt fährt, macht er es wieder selbst.
    Warum operiert der Unfallchirurg in unserer Klinik nicht die verletzte Hand, sondern wird ein Handchirurg hinzugezogen. Alles wird spezialisiert, nur im Rettungs- und Notarztdienst gibt es keine "Facharzt-Vorgabe". Deine Aussage verstehe ich so, dass jetzt aktuell ein Akademiker eingesetzt wird, der alles ganz beherrscht. Hierbei wundere mich eben nur, warum er im NA-Dienst alles können soll und in der Klinik von anderen Disziplinen Konsile anfondern muss.
    Ich bin auch kein Fan der Akademisierung von Ausbildungsberufen per se, aber ich könnte mir durchaus nach bestandener Ausbildung und einer gewissen Berufserfahrung, einen akademischen Aufbau vorstellen.
    Ich glaube, es wäre somit möglich einen Akademiker einzurichten, der eben nicht alles nur halb und nichts ganz beherrscht.


    Weiter sprichst du beim akademischen Personal im RD von Wissenschaftlern, Spezialisten und Planern. Auch hier finde ich einen möglichen Einsatz und Ansatz für einen rettungsdienstlichen Akademiker. Bei einer Akademisierung geht es ja nicht nur um medizinische Inhalte, sondern auch um das Erlernen wissenschaftlicher Methoden. Du schreibst auch von Spezialisten und Planern, aber wer genau sind den diese Personen? Vielleicht wäre in diesem Bereich ein akademischer Fachpraktiker ein geeigneter Mensch dafür. Auch teile ich die Auffasung des deutschen Wissenschaftsrats, der eine Akademsierung von ca. 20% der Absolventen fordert.
    Nicht jeder muss ein studierter Sani werden, aber eine gewisse Weiterentwicklung könnte dadurch in Gang kommen.

    Vielleicht eine etwas dumme Frage!
    Wie wird den eigentlich die Berufserfahrung als Rettungsassistent definiert? Muss man 5 Jahre als verantwortlicher und als eingruppierter Rettungsassistent gearbeitet haben?
    Oder reicht es als Rettungsassistent in der Notfallrettung eingesetzt gewesen zu sein?
    Ich kann mir zwar vorstellen, dass ersteres gemeint ist, aber wirklich rauslesen kann ich dieses nicht.

    Du bist ausbildungstechnisch Rettungssanitäter bis du deinen Rettungsassistenten beendet hast.
    Vergütungstechnisch kommt es darauf an, ob du dich Anerkennungsjahr befindest, also RaiP mit einem Praktikantenvertrag oder ob du eine Stelle als Rettungssanitäter bekleidest
    und dir die Stunden, die du seit dem RS-Abschluss geleistet hast, anrechnen läßt.
    Aber egal wie die Vergütung in anderen Organisationen oder Bundesländern geregelt ist, glaube ich, dass du solange RS bist, bist du dein Examen und deine Stunden abgeleistet hast.


    Grüße
    Rubi

    Ist bei solchen Studien, z. B. eine einseitige Intubation auch eine Fehlintubation??


    Ich kann mir sonst nicht vorstellen, dass ein Drittel der Fehlintubierten das Ganze überlebt hätte.


    Außer die haben außer schlecht intubiert auch noch eine schlechte Narkose gefahren, und die Pat. haben noch ein bißchen mitgeatmet.

    Ich glaube, man darf den Inhalt des Artikels nicht gesetz-technisch vermischen.
    Ich verstehe den Artikel so, der ÄLRD kann durch Aus- und Fortbildung eine delegationsfähige Maßnahme "erlauben", muss aber bei jedem einzelnen Mitarbeiter Sorge tragen, dass er die Maßnahme erlernt.
    Der ÄLRD hat damit die Aufgabe zu entscheiden, ob es sich um eine delegationsfähige Maßnahme handelt, oder nicht.
    Somit hat dieser Ansatz nichts mehr mit dem rechtfertigenden Notstand zu tun, sondern man tritt als "Helfer des Arztes" auf,
    und der Vorwurf der unerlaubten Ausübung der Heilkunde ist vom Tisch.


    Und wenn man überhaupt davon ausgeht, dass das Rettungsdienstpersonal mit diesen Maßnahmen gegen das HeilprG verstößt, dann kann immer noch der rechtfertigende Notstand in Betracht gezogen werden.


    Ich kann diesen Artikel, und auch die dazugehörigen Stellungnahmen nur empfehlen.

    Das ist der bayerische Fall. Andere Länder andere Sitten. Es gibt Gegenden, da kann man auch eine Versorgung usw. abrechnen.


    Ist mir nicht bekannt, ich kann nur Notarztversorgungen oder als einzige Möglichkeit einer RTW-Versorgung,eine Zusammenarbeit mit dem Hubschrauber abrechnen.
    Weiter muss der Transport von einem Arzt angewiesen sein, dass heißt im Falle eines Notfalleinsatzes wird der Transport im nachhinein angeordnet, was in dem geschilderten Fall schwierig sein wird.


    Ich wäre nie auf die Idee gekommen, das Mädel "offiziell" nach Hause zu fahren. Entweder Transport in Krankenhaus oder Abholung durch die Erziehungsberechtigten.

    Ich finde der Vergleich mit dem Bäcker hingt.
    Bei den beiden Bäckern kann der Kunde entscheiden in welche Bäckerei er geht, weil es ihm besser schmeckt oder weil er vielleicht weniger bezahlt.
    Bei der Vergabe des Rettungsdienstes hat der Kunde aber kein Mitspracherecht.


    Bei einer Ausschreibung bekommt der den Zuschlag, der am billigsten die geforderten Leistungen bringt, oder bin ich da falsch gewickelt.
    Und wenn der Kunde dann nicht ganz so zufrieden ist, dann hat er halt fünf Jahre den neuen Bäcker.

    Ich habe das auch nicht persönlich gemeint, und ich kann Dich sehr gut verstehen, dass Du diesen Weg gegangen bist.
    Ich will Dir auch nicht unterstellen, dass Du ein schlechter RA bist, aber wie Du selbst schreibst, die Tatsache, dass es unter Umständen so leicht geht, spricht allgemein nicht für eine gute Ausbildungsform.
    Ich sehe halt nur die Unterschiede am Beispiel unserer Wache:


    Sani-Han
    Wie verfährst Du in Deinem praktischen Jahr oder hast Du auch die Stunden schon beisammen?
    Verstehe mich nicht falsch, es geht mir nicht darum, dass es Leute machen, sondern, dass es die Möglichkeit dieser unzähligen Schlupflöcher gibt.

    Mir hängt das alles zum Hals heraus!!
    Bis heute lassen sich Leute noch ihren RA überschreiben....
    die das nicht können, machen es Dank dieses Urteils halt auf eine andere Weise.
    Ist mir auch klar, dass die Leute nur geltendes Recht wahrnehmen, aber diese Tatsache treibt mich zur Weißglut.


    Unterschiede früher und jetzt nach diesem Urteil in der Praxis.
    RS werden nicht angeleitet - RA i. P. schon (3. Mann)
    RA i. P. haben 50 Std. Fortbildung - RS 30 Std.
    RA i. P. haben bei uns 6 Praxistage + Hubschraubertag + 1 Tag Zusammenarbeit Feuerwehr usw. - RS 0
    RA i. P. hat seine Std. an einer Lehrrettungswache zu leisten - RS kann alle Std. an irgendeiner Wache geltend machen.
    RA i. P. hat ein Berichtsheft/Lernzielkatalog (Zwischenbeurteilung)zuführen - RS nicht
    RA i. P. hat ein Abschlußgespräch - RS nicht
    Und ganz pauschal um den Auszubildenden wird sich einfach mehr gekümmert.


    Wir wollen immer mehr, und die Ausbildung wird nicht besser, nein sie verschlechtert zunehmend.


    Hoffe wirklich nur, dass es endlich zu einer Novellierung kommt, und zwar ohne irgendwelche Schlumpflöcher und sonstigen Kasperletheater.