Laut Internetquellen zu "Staatsvertrag, grenzübergreifende Rettung" wäre dafür das Bundesministerium zuständig.
z.B. http://www.france-allemagne.fr…uberschreitende,1287.html
ZitatDas deutsch-französische Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich wurde von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und dem französischen Gesundheitsminister Xavier Bertrand am 22. Juli 2005 in Weil am Rhein unterzeichnet. Es deckt sämtliche Bereiche der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ab einschließlich des Rettungsdienstes. Am 9. März 2006 wurde es durch eine Verwaltungsvereinbarung ergänzt, die die Einzelheiten der Anwendung des Rahmenabkommens festlegt. [...] Weitere Regelungen im Rahmenabkommen legen fest, dass das im Rettungsdienst tätige Gesundheitspersonal von der Notwendigkeit einer Berufserlaubnis und der Pflichtmitgliedschaft in Berufskammern im jeweils anderen Land befreit wird. Dagegen muss das gesamte Gesundheitspersonal seine Haftpflichtversicherung auf die Leistungen ausdehnen, die es im grenzüberschreitenden Rahmen erbringen wird.
In der Praxis wohl eine Kombination aus Bundesland, Bund + andere Seite (z.B. zentraler Staat: Frankreich, bzw. dezentraler Staat: Schweiz). Zurzeit gibt es wohl vermehrt Bemühungen einen Staatsvertrag Bund, Bayern und Tschechien abzuschließen, wenn ich der Quellenlage glauben darf.