Beiträge von SeLa
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Es sind beim Octavia 40 Liter weniger als beim Passat.
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Sind nicht die Altvorderen übergeleiteten RAs von Anno Dunnemals in EG6 gelandet? Und nur die "neuen" Ras sind in EG5?
In den meisten Fällen wird es sich um Rettungsassistenten handeln die bereits 2004, also nach BAT, beschäftigt waren.
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Ich muss mal ganz doof fragen:
Gab es in den vorherigen Tarifverhandlungen auch einen Anhang, wo drin stand, dass Rettungsassistenten in die EG 6 gehören - Oder ist das neu? In meinem Umkreis, mich selbst als Betroffener eingeschlossen, ist es üblich, dass Rettungsassistenten in die EG 5 eingruppiert werden.
Nein, da es bisher keine Entgeltordnung gab. Auch Rettungssanitäter wurden bisher ja nicht in EG4 + Stellenzulage eingruppiert.
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Tatsächlich? Dann habe ja sogar ich noch was davon, obwohl meine weitere Verweildauer im RD ja zunehmend überschaubarer wird. Danke, das sind wirklich gute Nachrichten.
Das haben die extra für dich so gemacht.
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Cave! Bei einer Höhergruppierung nimmt man seine Erfahrungsstufe nicht unbedingt mit. Für gewöhnlich landet man in der Erfahrungsstufe bei der man gerade noch mehr Einkommen hat als vorher.
Nicht mehr nach den neuen Eingruppierungsvorschriften. Die Stufe bleibt erhalten, je nach Fall beginnt die jeweilige Stufenlaufzeit aber wieder bei Null.
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Was soll denn bisher unverbindlich gewesen sein? Es gab einfach keine Eingruppierungsvorschriften im Bereich TVöD VKA.
Ab Januar 2017 treten die dann in Kraft. Sind im Link von Quacksalber zu finden. -
Sozial- und Erziehungsdienst
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@ Sven H.
MuSchG
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Damit fällt das in den Aufgabenbereich des behandelnden Arztes.
In §4 findest du dann noch Tätigkeiten die generell untersagt sind.
Und in §11 ist die Weiterzahlung des Entgeltes geregelt.
http://www.gesetze-im-internet…JNR000690952BJNE002507308
Welche rechtlichen Probleme sollten durch den stundenweisen Einsatz entstehen?
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Auch wenn der Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot ausspricht kommt es, auch nach 6 Wochen, nicht zum Krankengeldbezug. Es wird weiterhin das Gehalt bezogen, als Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Erteilung des Beschäftigungsverbots.
Selbstverständlich ist es möglich eine Beschäftigte aus dem Einsatzdienst ins Büro zu setzen. Ein Beschäftigungsverbot soll dem Schutz von Mutter und Kind dienen und nicht die Mutter an die Küche fesseln.
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Und warum sollte dein Chef dich im Büro weiterbeschäftigen und jemand anderes für die Arbeit auf dem Auto zusätzlich bezahlen(Stichwort Stellenschlüssel der RW)??
Weil die Bezahlung auch während eines Beschäftigungsverbots weiterläuft, egal ob sie eine andere Tätigkeit (in dem Fall wohl Büroarbeit) übernimmt, oder zu Hause sitzt.
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Zitat
Achtung: dieses gilt sicher für Mateltarife (und auch hier sitzen die
Geldgeber irgendwo mit im Boot), allerdings gibt es zu hauf wenn nicht
sogar überproportional Betreibe ohne gültige Tarifbindung. Hier hat sehr
wohl bei den Budgetverhandlungen die Kostenträgerseite ein mitsprache
recht. Und natürlich sind Personalkosten bestandteil der Verhandlungen,
ich muss mein Budegt ja erklären und rechtfertigen in einer Verhandlung.
Auch so kann der Träger nicht einfach bestimmen, was die Kassen
zuzahlen haben... das wäre zu einfachManteltarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen, also z.B. Urlaub, Kündigung, Arbeitszeit, etc., aber nicht die Vergütung der Arbeitnehmer.
Ich versuche mal die bisher verwendeten Begriffe einzuordnen, damit es einfacher fällt die Aussagen zu zuordenen.
Budgetverhandlung: Verhandlungen zwischen Kostenträgern (Krankenkassen) und Rettungsdienstträger
Entgeltverhandlung: In diesem Zusammenhang bezog ich mich auf die Entgeltverhandlungen im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen Areitgeberverband und Gewerkschaften.Eingruppierungsverhandlung: Ein weiterer Punkt im Rahmen von Tarifverhandlungen zwischen AG und Gewerkschaften.
Im Rahmen der Budgetverhandlungen haben die Kostenträger natürlich ein Mitspracherecht, sind ja schließlich Verhandlungen. Dort geht es aber nicht um Tarifverträge. Das die Kostenträger deutliche Abweichungen, von einschlägigen Tarifverträgen, beim Gehalt nach oben nicht tollerieren und damit auch nicht bereit sind diese Kosten zu übernehmen ist doch völlig normal.
Daraus lässt sich aber nicht ableiten das die Kostenträger ein Mitspracherecht bei den Tarifverhandlungen hätten.ZitatHier sollten aber auch endlich mal die Gewerkschaften aktiv auf den RD
Mitarbeiter zugehen, denn dort wo der RD Mitarbeiter nicht organisiert
ist mangelt es oft mals nur am Zugpferd und da wäre es schön wennd ie
Gewerkschaften das Personal von sich aus an die Hand nimmt und sorgen,
ängste und nöte erfasst und in Bahnen lenkt.Das sollte doch die Aufgabe jedes einzelnen Gewrkschaftsmitgliedes sein, Werbung für die Mitgliedschaft in einer Gerwerkschaft zu machen. Das die Gewerkschaften sich hauptsächlich um ihre Bestandsmitglieder kümmern, kann man ihnen kaum vorwerfen.
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Es gibt Budget Verhandlungen mit dem Träger unter anderem sind die Personalkosten der größter Brocken, die Kassen kommen als Kostenträger dazu und verhandel dann mit dem Träger das Entgelt. So ist das vereinfacht dargestellt.
Die Verhandlungen zwischen Kostentäger und Träger des RD haben weder etwas mit den Entgeltverhandlungen, noch mit Eingruppierungsverhandlungen zu tun.
Um es auch etwas vereinfacht darzustellen: Wenn es eine höhere Eingruppierung, oder allgemeine Entgelterhöhung gibt, wird das Bestandteil der nächsten Verhandlung zwischen KT und Träger des RD und wird wohl zu einer Budgeterhöhung führen. Ob das den Kostenträgern nun gefällt, oder nicht. -
Ich verstehe grad nicht was die Kostenträger (Krankenkassen) mit den Eingruppierungsverhandlungen (Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber/Arbeitgeberverband und Gewerkschaften) zu tun haben sollen. Könntest du mir das kurz erklären?
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Was, die Regierung hat die Einwohnerzahlen frisiert?
Jetzt bin ich fassungslos. -
Jetzt in der Flüchtlingskrise zeigt es sich erst richtig, wie viele Rassisten wir in den eigenen Reihen haben.
:bad:Dem kann ich leider nur zustimmen.
Beruhigend finde ich aber die entsetzten Reaktionen dieser "Zellhaufen", wenn sie Gegenwind bekommen und feststellen müssen das Pegida nicht das Volk ist. -
Macht man den da ein großes Geheimnis draus? Die anderen verwendeten Algorithmen der RKiSH sind ja auch nicht mal eben zu finden. Und warum sollte man die Algorithmen auch veröffentlichen?
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Ist halt überall anders geregelt. Woanders wird so eine Karre mal eben 2 Stunden außer Betrieb gesetzt.
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Und das finde ich wirklich erschreckend. -
da man bei einer TBC-infektion alle oberflächen sorgfältig desinfiziert und die einwirkdauer (meine ich) bei unserem präparat bei TBC eine stunde beträgt, würde ich mal davon ausgehen, dass mein RTW ca. 2 stunden außer dienst ist. übrigens ist mir noch eingefallen, dass die uni heidelberg etwas ganz ähnliches macht. die gebäude sind über weitere entfernungen verstreut, die patienten fahren normalerweise (und sehr häufig) mit dem taxi zum konsil. viele dieser patientInnen tragen auch einen OP-mundschutz, und die taxifahrerInnen scheint das nicht zu stören. die vertrauen wohl darauf, dass die verordnenden ärzte die richtige entscheidung getroffen und das adäquate transportmittel gewählt haben.
Nach einem kurzen Blick in unseren Fahrzeugordner:Desinfektion der Patienten nahen Flächen.
Also am Krankenhaus den Desieimer aus dem Schrank holen, wischen und warten bis das Desinfektionsmittel abgetrocknet ist. Bei den aktuellen Wetterverhältnissen wird das ganze wohl nicht länger als 15 Minuten dauern. -
Mir stellt sich die Frage was an der Desinfektion so aufwändig sein könnte und warum der RTW danach für andere Einsätze nicht zur Verfügung steht.