Deren Brüder und Schwestern arbeiten in BaWü. Das garantiere ich Dir.
Beiträge von Taubenzüchter
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Kann ich auch gut verstehen.
Aber dann muss man das einheitlich regeln.
In jedem Bundesland gibt es ein Innenministerium. In jedem Land gibt es Regierungspräsidien.
Von alleine werden die sich ganz sicher nicht darum reissen.
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Die gemeinsame "Stoßrichtung" hat die Streuung einer Schrotflinte.
Wenn ich von Hamburg nach Stuttgart im ICE unterwegs bin ohne Maske bewege ich mich zwischen Straffreiheit (Ermahnung) und 250 € Strafe samt zwanghaftem Ausstieg bei Weigerung. Dabei sind die Ländergrenzen im ICE optisch nicht mal wahrnehmbar.
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Finde ich nicht. Ich kann sofort mitgehen, wenn es unerklärbare Einschränkungen gibt. Falls es das irgendwo gibt, löst man es aber nicht über bundesweite Leitlinien, wenn es über die bestehenden landesweiten nicht klappt. Und sofern es an Einzelpersonen hängen sollte, scheint mir der erfolgversprechende Weg, sich mit diesen auseinanderzusetzen.
Dabei würden mich im Einzelfall natürlich vor allem die Begründungen der verschiedenen Beteiligten für ihre Sichtweisen interessieren. Es ist ja nicht sehr rational, sein ganzes Personal für untauglich zu erklären, auf der anderen Seite aber auch nicht besonders hilfreich, mit einem "die anderen dürfen das auch" zu kommen.
Da werden wir unsnicht einig. Meine Erfahrung über 25 Jahre ist eine andere. Das "Wohl und Wehe" hängt von der Ärztlichen Leitung ab.
Wer soll das denn sein, der sich mit diesem Kreis auseinandersetzt? Die Basis? Das LRA als Ausichtsbehörde? Das übergeordnete IM?
Findet so nicht statt.
Wir brauchen eine einheitliche Grundlage. Die Ausbildung ist in Brandenburg keine grundlegend andere wie im Saarland. Somit auch das Können der NFS.
Der RettAss ist eine aussterbenede Spezies, um die brauichen wir uns keine Gedanken mehr machen.
In den nächsten 1-5 Jahren werden diese als Verantwortliche auf dem RTW verschwinden.
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Mal ganz blöde gefragt: Der Gesetzentwurf hat ja eine Weisung an das BMG zu den "BundesSOP" drin - wie ist denn hierzu eigentlich die Meinung unserer Juristen?
RD ist ja prinzipiell Ländersache.
Steht das nicht als letzter Satz auf dem Entwurf? Die Bundes-SOP sind nicht verpflichtend für die Länder?
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Woher wissen wir denn zum Beispiel, ob Garmisch oder Bremerhaven Recht hat?
Das ist doch albern.
Erkläre Du mir doch bitte mal, weshalb es so sein muss, dass innerhalb eines Bundeslandes in einem Landkreis zwingend ein NA zu alarmieren ist für die Anlage eines PVZ, im Nachbarkreis die Gabe von mehreren Medikamenten durch den NFS (samt PVZ) vom ÄLRD als Mass der Dinge gesehen wird.
Es bleibt am Ende immer die Abhängigkeit vom Schicksal, welchem Lokalfürsten man gerade untersteht.
Wer am Ende recht hat, ist mir da inzwischen fast egal.
Wir können alles, außer Rettungsdienst. Baden-Württemberg.
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Gebe ich Dir recht. Trotz allem haben wir eine bundeseinheitliche Ausbildung. Und weshalb ein Patient in Garmisch unter anderen Umständen Hilfe erfahren sollte wie in Bremerhaven, erschließt sich mir nicht.
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Warum?
Gegenfrage: Warum macht der bisherige Flickenteppich Sinn? Hier geht es ja in den wenigsten Fällen um regionale Erfordernisse, sondern um persönliche Meinungen der Entscheidungsträger.
Siehe Bayern.
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Das ganze Vorhaben würde wahrscheinlich wieder einmal an Bedenkenträgern auf lokaler Ebene scheitern, so wie es schon beim Pyramidenprozess der Fall war. Und genau aus diesem Grunde wünsche ich mir eben eine Regelung, die absolut unmissverständlich ist & eine "Blockadehaltung" seitens einzelner ÄLRD unmöglich macht.
Absolute Zustimmung.
Deshalb stört mich auch der letzte Satz im Schreiben zur Änderung des NFS-Gesetzes so, dass die Länder nicht verpflichtet werden können, die Vorschläge des Bundes zu übernehmen (sinngemäß zitiert).
Der Flickenteppich muss beendet werden zugunsten einer bundesweit einheitlich verbindlichen Regelung.
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Und hier sind sie:
Kennt jemand die Juristen? Sind die schon mal einschlägig in Erscheinung getreten?
Im Zweifel findet man ja immer einen, der einem schreibt, was man möchte.
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Die Patientin ist nicht angeschnallt.
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Offiziell heißt er Civil Air Ambulance 1.
Ok. Dachte das waere ein Name für die Papiere und ein Funkrufname kommt noch.
Christoph Corona 1 oder sowas.
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Wie heisst der Heli am Baden-Airport? Also nicht der Chr. 43, der zusätzliche.
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Früher wurden ganz andere Sachen eingeführt, meist auch ohne Befehl des Vorgesetzten.
Nur die Handydichte war deutlich geringer. Und mit Super8 rannte auch nicht jeder herum........ :pfeif:
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Das ist bestimmt richtig hilfreich.
Unfassbar hilfreich. :lol: :lol: :lol: :ironie:
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Was hat sich dadurch effektiv verändert?
Die Zuständigkeit. :blum1:Jetzt "fühlt" sich jemand zuständig, der zumindest das Blaulicht kennt (von Feuerwehrseite).
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Vielleicht sollte man dem neuen ÄLRD erst mal eine Chance geben!
"Den"....Plural. :blum1:
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Also soweit ich das sehe gibt es weder für "Freigabe" noch für "Vorabdelegaion" irgendein Bundesrecht. Es gibt nur eine Stellungnahme der BÄK und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wie sowas möglicherweise aussehen könnte.
Genau. Nach Bundesrecht werden alle nach NFS nach §34 tätig im Falle eines Falles.
Trotzdem gibt es in mehreren Bundesländern "Freigaben" durch ÄLRD in Form von SOPs. Das läuft immer noch unter dem §34, aber es ist eine deutlich andere Grundlage, wenn ein ÄLRD so etwas bewußt fördert, schulen läßt und überprüft, als nur nach für die Ausbildung bestimmten Handlungsempfehlungen tätig zu werden.
Auch die Notkompetenz der BÄK hatte ja rechtlich keine Konsequenz, gab aber immerhin eine Linie vor. -
Mir erschließt sich nicht so ganz, was "freizugeben" wäre; und für eine Vorabdelegation scheint mir in Ba-Wü eine Rechtsgrundlage zu fehlen?
Entschuldige bitte, dassich mich nicht juristisch korrekt ausgedfrückt habe.Aber "Freigabe" ist schon ein üblicher Sprachgebrauch, und ich denke, Du weißt auch was gemeint ist.In anderen Bundesländern, die bereits ÄLRD hatten, gibt es diese Verfahrensanweisungen zu SOPs bereits. In diesen Bundesländern gilt das gleiche Bundesrecht. Deshalb frage ich mich, was Du mit Deinem letzten Satz meinst.
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Das IM gibt vor, was gemacht wird. So viel Gestaltungsspielraum ist da nicht. Nachdem es bis vor wenigen Tagen noch gar keine ÄLRD gab wird wohl niemand erwarten, dass dort jetzt die baden-württembergische Revolution startet.
Doch, das wurde durchaus erwartet. Die Ernüchterung nach Auswahl der Personen war dementsprechend gross.