Nachdem ich nun von der Hälfte der ÄLRD an den RPs in BaWü einen persönlichen Eindruck gewonnen habe, lege ich mich fest, dass sich für das RFP mittelfristig nichts ändern wird. Der Wille zur Freigabe von Teilen der Handlungsempfehlungen ist nicht erkennbar. Und da selbst ich mir nicht vorstellen kann, dass das IM in BaWü einen Flickenteppich akzeptieren wird, glaube ich auch nicht, dass die beiden ÄLRD aus dem KH Freudenstadt die Lage ändern werden.
Man sieht seine Rolle eher in Überwachung und Auswertung des Ist-Standes (SQR-BW), sowie Teilnahme an Sitzungen und Beratung der Bereichsausschüsse. Da wird Zeit verbrannt werden........
Beiträge von Taubenzüchter
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Kleine Korrektur. Ich kann es nachvollziehen, aber an fehlender Begeisterung darf die Umsetzung nicht scheitern.Schon gar nicht mit 3 Jahren Ankündigungsfrist.
So meinte ich das. -
Dass Selbstfahrer im Jahr 2019 nicht mehr state of the art sind, gehe ich völlig d‘accord. Aber kann wirklich keiner von Euch nachvollziehen, dass eine Notärzteschaft, die tlw. jahrzehntelang die Dienstpläne von zu Hause oder von der Praxis aus gestemmt hat, nicht begeistert ist nun auf einmal Bereitschaftsdienst auf einer Wache leisten zu müssen?
Nein.
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Da es Bielefeld gar nicht gibt, muss auch die Meldung Fakenews sein. :hallo:
https://www.stupidedia.org/stupi/Bielefeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Bielefeld-Verschw%C3%B6rung -
Im Nordschwarzwald gibt es durchaus noch ein paar weitere Orte, an denen eine Windenrettung Sinn machen könnte.
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Lasst es doch in Euren Ergänzungen zum Arbeitsvertrag fixieren. "Jedem Praxisanleiter stehen pro Kalenderjahr x Stunden zusätzliche Fortbildung als bezahlte Arbeitszeit zu.Für die Lehrgangskosten verfügt er über ein Budget von y €."
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Warum? Die Aufgabenbereiche unterscheiden sich doch deutlich?
Natürlich ist es komfortabler wenn beide die entsprechende Fahrerlaubnis haben, aber grade wenn RS/NFS Besatzungen zum Standard werden (und das werden sie schon raus Gründen des Fachkräftemangels ja immer mehr) ist ein großer Schein für den NFS nicht zwingend notwendig.
Abgesehen davon heißt dies das für die Kolleginnen und Kollegen die keine Fahrerlaubnis erwerben können, z.B. weil Ihnen hierfür die gesundheitliche Eignung fehlt das sie de facto an der Grenze zur Berufsunfähigkeit sind. (Und zwar auf der falschen Seite da der Grenze, da die Versicherungsträger garantiert anbringen werden, dass man ja in der Klinik, Leitstelle oder Ausbildung arbeiten kann)
Ebenso kann bereits ein einziger Verkehrsverstoß in dem Fall zu massiven Problemen führen, da ein FS-Entzug hier ja katastrophale Konsequenzen haben kann.Wie sind diese Kollegen denn NFS oder RettAss geworden, wenn Ihnen die gesundheitliche Eignung für eine Fahrerlaubnis fehlt? Vestehe ich nicht.
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Falck hat sich seine Kriegskasse durch seine ehemalige Monopolstellung in DK gut gefüllt (gehabt).
Nach deren Expansionskurs haben sie im Mutterland große Anteile des Kuchens verloren, dort hat man gemerkt, dass das Quasi-Monopol ausgenutzt wurde.
So langsam scheint aber auch bei Falck das Festgeldkonto zu schrumpfen und man muss mit spitzerem Bleistift rechnen. -
Die Schulzeiten und Klinikzeiten sind identisch zur 3 jährigen Ausbildung. Nur eben auf 5 Jahre verteilt. Auch die 1960 h RW Praktikum sind identisch.
Allerdings bleiben durch die Ausdehnung 2 Jahre reine RS Tätigkeit in den Zwischenräumen.
Wie genau die Bezahlung aussieht ist mir nicht bekannt. Der TV kennt das so nicht. Und letztendlich ist es ja Sache des AG, wie er esbezahlt, nicht der Schule.
Ich kenne allerdings auch Betriebe, die Schüler, die vor der Ausbildung als RS im Betrieb waren, das normale RS-Gehalt weiter bezahlen während der 3 jährigen Ausbildung.
So etwas wäre ja auch dann in der verlängerten Ausbildung möglich. Es ist schwer vorstellbar, dass man jeden Monat ein unterschiedliches Gehalt bekommt, je nach Anteil RS/Schüler. -
Kam per Post als Werbung von Mobile Medic.
Auf der Homepage noch nicht zu finden. Beim DRK ist es noch in der Planungsphase. -
Das Modell gibt es auch in Baden-Württemberg. Mobile-Medic bietet es bereits an, die DRK-Schulen wollen aktuell nachziehen.
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Wobei das nicht so ganz nachzuvollziehen ist, dass der Schüler hier in verschiedene Rollen schlüpft.
"Als was bist Du denn heute hier?" -
Das RP Freiburg hatte ausgeschrieben. Bewerbungsschluss war der 4.11.2018.
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Und das passiert über Nacht einfach so?
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Da darf man ja mal gespannt sein, ob bzw. wie das umgesetzt wird.
Mir fehlt die Fantasie, dass man ab heute morgen alle Hausnotruf-Hilfeersuchen, die keinen medizinischen Grund haben, einfach ignorieren wird.
Da wird man interpretatorisch kreativ werden bei der Alarmierung.Oder fährt noch jemand bei Euch Krankentransporte mit dem RTW???? :acute: :lol: :lol: :lol:
Das ist ja auch verboten. -
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Stand hier nicht mal irgendwo, in BW würde damit beworben, dass niemand durch die Prüfung fällt?
Das war nicht bei den Ergänzern. Das war bei den Schülern. Hat ein Schulleiter als Willkommensgruss in die Runde geworfen.
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Wobei es beim Jurastudium auch nur eine Wiederholung des Staatsexamens gibt (im Normalfall).
Gibt es eigentlich schon Zahlen, wie viele das NotSan Examen auch im zweiten Durchgang nicht bestehen?Von den ersten 1000 Ergänzungsprüflingen in Baden-Württemberg gab es meinen Infos nach etwa 10 Teilnehmer, die auch beim zweiten Versuch nicht erfolgreich waren. Also etwa 1 %.
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Warum? Was spricht gegen eine richtige Berufsausbildung?
Der RettAss war eine richtige Berufsausbildung. Vermutlich hast Du es falsch gelesen und RS gemeint.