Beiträge von Grillmaster T

    Mütom, grundsätzlich wäre ich vielleicht sogar mit Dir einer Meinung, wenn die Situation nicht, wie nach den hier vorliegenden Artikeln, mit vorher geäußertem organischem Leiden einhergegangen wäre. Offensichtlich lag hier ein solches von unbekannter Ursache vor.
    Wenn Du Dich auf den gleichen Artikel beziehst, wie wir alle, muß Dir aufgefallen sein, daß es sich hier nicht nur um einen Einsatz bei einem aggressiven Mitbürger handelte, sondern die Situation eskalierte:


    Zitat

    Ousman Sey alarmierte am frühen Samstagmorgen den Rettungsdienst, da er sich schlecht fühlte. Die eingetroffene RTW-Besatzung untersuchte ihn laut einem Bericht der Waltroper Zeitung auch mittels eines EKG und stellte bei dem 45-Jährigen eine Tachykardie fest, worauf sie ihm erklärten, dass dies noch kein Fall für ein Krankenhaus sei und er sich ausruhen solle. Sollte es schlimmer werden, solle er sich noch einmal melden. Eine halbe Stunde später wurde erneut der Rettungsdienst alarmiert, da sich sein Zustand verschlechtert hatte. Ousman Sey hätte "gekrampft", so die Aussage seines Bruders, bei dem sich Sey zu diesem Zeitpunkt aufhielt. Dabei war er auch aggressiv und zertrümmerte eine Scheibe, weshalb vermutlich Mitbewohner des Hauses die Polizei alarmierten, die zeitgleich mit dem Rettungswagen eintraf. Gegenüber den Beamten erklärte die RTW-Besatzung erneut, dass Ousman Sey kein Fall für ein Krankenhaus sei, wobei eine anwesende Nachbarin - von Beruf Gesundheits- und Krankenpflegerin - die Polizei darauf hinwies, dass der 45-Jährige ins Krankenhaus gehöre.

    Aus der DB-Pressemitteilung:


    http://www.pressrelations.de/n…=&aktion=jour_pm&quelle=0

    Zum Thema kann ich nichts Gescheites beitragen, aber hier geht mir echt die Hutschnur hoch:

    Zitat

    Mir liegen 500 Notfallprotokolle der BF RTWs aus verschiedenen Notaufnahmen vor. Eine Analyse nach einschlägigen Scores ist leider nicht möglich, da die Dokumente zu 80 % unvollständig ausgefüllt sind. Aber dennoch finden sich hier diese von mir zitierten Beispiele wo die RTW Besatzung keine Maßnahmen bei einer Hypoglykämie von 37mg/dl und einem GCS von unter 8 durchgeführt hat.
    Das NEF musste nachgefordert werden und bis Eintreffen NA wurde anscheinend gewartet. Da nichts im Protokoll an Maßnahmen dokumentiert ist, muss man nach diesem Grundsatz auch die Therapie vor Ort ableiten.


    Wie Du hier offen vertrauensvolle Daten eines Kunden verkündest, ließe mir als Leiter Deiner Einrichtung nur den Weg der Prüfung arbeitsrechtlicher Konsequenzen zu. Als Kunde wäre an dieser Stelle Schluß mit der Zusammenarbeit.

    Ich persönlich kenne keinen "privaten" (zumindest keinen wirklich großen) in der Regelrettung in NRW. Nur HiOrgs.


    Ohne weiter zu recherchieren: BIEKRA und Haupt in Bielefeld. Beides keine kleinen Anbieter und beide fahren Notfallrettung im Auftrag des Trägers. Herzig (Falck) in Hamm, Hagelstein im HSK. AGN im Kreis Paderborn. Darüber hinaus wird es weitere geben, die ich nicht kenne.

    Zitat

    Abgesehen davon wird allgemein deren Stärke etwas übertrieben wie ich finde. Berufsfeuerwehren gibt es ja nur in den kreisfreien Städten. In den Kreisen gibt es freiwillige Wehren mit hauptamtlichen Kräften. Auch wenn das teilweise durchaus mehrere in einem Kreis sind so ist doch meine Empfindung, dass die Kreise hier klar das Sagen haben und dies wird auch von den Bezirksregierungen koordiniert.


    Berufsfeuerwehren gibt es auch in großen kreisangehörigen Städten. Aber in puncto Rettungsdienst gibt es zwischen Berufsfeuerwehr und hauptamtlicher Feuerwehr keinen Unterschied.
    Die Gesetzgebung gibt vor, daß Träger immer der Kreis ist. Mittlere kreisangehörige Städte KÖNNEN Träger rettungsdienstlichen Aufgaben sein, große kreisangehörige Städte SIND Träger Träger rettungsdienstlichen Aufgaben (NICHT Träger des RettungsDIENSTES). Demnach deckt sich Dein Empfinden mit der gültigen Rechtslage. Feuerwehren können in der Summe demnach kaum umfangreicher am Rettungsdienst beteiligt sein. Eine Stadt mit 20.000 Einwohner kann demnach mit ihrer städtischen Feuerwehr nicht einfach so nach eigenem Ermessen Rettungsdienst betreiben.

    Der Referentenentwurf ist in die Fläche gegeben worden mit der Bitte um Rückmeldung von Punkten, welche in eine gemeinsame Stellungnahme auf Bundesebene fließen sollen/können. Das erfolgte bereits recht frühzeitig mit einer verhältnismäßig langen Frist zur Rückmeldung. Bis diese Punkte gesichtet, ausgewertet und ggf. mit aufgenommen werden, ist es nicht ratsam, diese schon großzügig heraus zu plaudern.
    Die tatsächliche aus den Rückmeldungen generierte Stellungnahme ist zumindest mir noch nicht umfänglich bekannt.
    Also: keine Geheimniskrämerei, kein Schachern um monetäre Interessen (die aber sicherlich und auch nachvollziehbar eine Rolle spielen werden) oder ähnliches.

    Ich verstehe die von mir im Dienst getragene Kleidung in erster Linie als "??Dienstkleidung". Eine Schutzfunktion erfüllt diese Kleidung erst in dem Moment, in dem es etwas gibt, vor dem sie schützen soll. Komme ich im Dienst weder mit infektiösen Patienten, Blut oder sonstigen Ausscheidungen in Berührung, wird auch keine Schutzfunktion erfüllt, die ein späteres Aufbereiten erforderlich macht.
    Ich trage auch nicht in jeder Situation einen Helm, oder Einmalhandschuhe, oder Lederhandschuhe, oder eine Schutzbrille, oder einen Schutzkittel. All diese Dinge sind Bestandteile meiner Schutzausrüstung, die ich situationsbezogen anlege/anziehe. Und so verstehe ich auch im Prinzip meine Kleidung.
    Ich nehme meine Kleidung gerne mit nach Hause, da sie nach dem Waschen dort viel angenehmer riecht und viel weicher ist. Habe ich das Gefühl, oder die sichere Erkenntnis, daß ein Patient infektiös war, wandert die Kleidung in die Aufbereitung. Denn dann wurde aus der Dienstkleidung auch Schutzkleidung.
    Bezüglich der regelmäßig abgenommenen Abklatschproben zeigte sich erstaunlicherweise, daß keine Kleidung mit klassischen Krankheitserregern belastet war, aber daß vor Allem die vorschriftsmäßig in Folie eingeschweißte Kleidung Schimmelpilzsporen aufwies.
    Zum Thema Industriewaschmaschine: allein eine solche macht noch kein klassisches desinfizierendes Waschverfahren möglich. Das ist ein Irrglaube an vielen Standorten. Die Maschine muß so programmiert sein, daß sie die Zieltemperatur auf der Zeitachse so lange hält, wie es das verwendete desinfizierende Waschmittel vorsieht. Gute Haushaltswaschmaschinen namhafter Hersteller bieten diese Möglichkeit zuweilen ebenfalls.

    Der Sicherheitsingenieur, der die Begehung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in unseren Wachen durchführte, kommt zu dem Entschluß, daß die Dienstkleidung durchaus auch in der heimischen Waschmaschine gewaschen werden kann.
    Hat man Erkenntnisse, dass die Wäsche kontaminiert sein könnte, ist ein desinfizierendes Waschverfahren anzuwenden.
    Wer jetzt mit dem Generallverdacht kommt, den erinnere ich an den McDonalds- und Dienstsofa - Einwand.
    Dennich haben wir uns dagegen ausgesprochen, um jegliches Restrisiko zu vermeiden und den Mitarbeitern entgegen zu kommen. Dennoch oute ich mich hier auch als gelegentlicher â??Zuhause-Wäscher".

    Das ist doch Augenwischerei und rosarote Brille. Guck doch mal in den Alltag des Rettungsdienstes. Bei wievielen Standardeinsätzen soll der Schüler denn im Laufe des praktischen Einsatzes angelernt werden? Die anspruchsvollen Einsätze sind selten und dann sind noch mind. ein NEF Fahrer und Notarzt anwesend. Genug Backup m.E.
    Ich kenne das von vielen Praktikumseinsätzen auf verschiedenen Wachen. Trotz hoher Motivation der Kollegen "nervt" der Dritte nach einigen Wochen. Irgendwann wiederholt sich alles und man hat kaum noch was beizubringen, vor Allem wenn der Schüler so gut ausgebildet kommt.
    Gerade die seltenen anspruchsvollen Einsätze führen doch dazu, daß auch der erfahrene Kollege gerne handwerklich tätig werden möchte. Irgendwer kommt im Geschehen zu kurz.
    Jeder Auszubildende zum Kaufmann im Gesundheitswesen arbeitet eigenständig, jeder Krankenpflegeschüler arbeitet irgendwann im Schichtdienst. Der NS soll das nicht irgendwann können? Bitte!?

    Hat etwas gedauert, bis ich Zeit zum Lesen fand.
    Schön zu sehen, daß Bewegung in der Frage der Novellierung kommt. Der Entwurf beinhaltet eine Menge Vorteile für die zukünftige Rettergeneration. Vor Allem das Thema Finanzierung der Ausbildung. Toller Ansatz!
    Dennoch Blicke ich mit ein Wenig Skepsis und punktueller Sorge auf den Entwurf:
    1. Die Ausweitung der praktischen Ausbildung im Krankenhaus ist gut gedacht. Die Struktur der ausbildenden Krankenhäuser jedoch so sehr unterschiedlich, daß ich Zweifel habe, daß der NS trotz längerer Dauer invasive Maßnahmen gelehrt bekommt. Noch heute ist einem Großteil der Krankenhäuser nicht bewußt, welche praktischen Fähigkeiten dem Rettungsassistenten vermittelt werden sollen/können/dürfen. Es müßen klare Vorgaben her, welche ein Krankenhaus zur Ausbildung berechtigen.
    2. Die Verantwortung des Ärztlichen Leiters ist nachvollziehbar und wahrscheinlich auch alternativlos. Dennoch: um verantwortlich sein zu können, muß dieser erst in jedem Rettungsdienstgesetz Niederschlag finden. Dazu MUSS es zwingende Vorgaben eines Mindestbeschäftigungsumfanges des ÄLtrRD geben und ein klar definierten Aufgabenkatalog.
    3. Die Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges halte ich gemessen am Aufgabengebiet für durchaus erforderlich.
    4. Die Forderung, daß der Auszubildende ausschließlich als 3. Besatzungsmitglied einzusetzen ist, halte ich für Nachteilig. Es ist m.E. wesentlicher Ausbildungsbestandteil, daß der Schüler "den Druck" eigenverantwortlicher Entscheidungen des Zweierteams erlernt und auch mit der Ressource "Zweierteam" umgehen lernen soll.
    Die fehlende Möglichkeit für den Arbeitgeber bereits in der Ausbildung - wenn auch nur geringen - Nutzen aus der Ausbildung zu ziehen, macht es für Arbeitgeber nicht attraktiv, ausbilden zu wollen, da er zunächst drei Jahre nur Kosten hat. Hier wünschte ich mir ein stufenartiges Modell, welches nach Zeit oder Erreichen von definierten Ausbildungszielen auch einen Einsatz als 2. Teammitglied ermöglicht.
    5. Hinderlich für jeden Ausbildungsbetrieb ist die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen i.d.R. alle 4 Jahre. Diese Pflicht besteht in den Ländern England und Schweiz nicht, die gerne zum Vergleich herangezogen werden. Der Wert der Nachhaltigkeit für den Ausbildungsbetrieb ist dadurch gefährdet.
    6. Es ist nicht erforderlich, im Gesetz zu beschreiben, daß der Notarzt nicht rechtzeitig vor Ort sein kann, um Invasive Maßnahmen einzuleiten. Diese haben sich unabhängig des zeitlichen Faktors am Zustand des Patienten zu orientieren. Entweder der NS wird und ist befähigt, entsprechend zu handeln, dann soll er es tun, wenn erforderlich, oder nicht. Dieser Passus ändert nichts an der bestehenden Unsicherheit. Am Ende streiten sich alle wieder um die Auslegung des Begriffes "rechtzeitig".


    Daher besteht aus meiner Sicht Nachbesserungsbedarf sowohl im Entwurf, aber vor Allem auch bei tangierenden Gesetzen und Rechtsvorschriften. Aber halt nur Nachbesserung, keine Abkehr vom eingeschlagenem Weg!
    Der Anspruch, daß der Notfallsanitäter die kostbare Ressource Notarzt schont und dadurch hilft, Kosten einzusparen, ist verkehrt. Der scheinbar lebensbedrohliche Einsatz ist und bleibt (hoffentlich) Notarztindikation. Daher ändert sich an der Vorhaltung notarztbesetzter Rettungsmittel nichts.
    Und als übergeleiteter Rettungsassistent habe ich sehr wohl Existenzängste und Zweifel, daß meine theoretischen Kenntnisse reichen, eine Prüfung zu bestehen. Aber mein Schicksal möchte ich nicht "über die Sache" stellen.
    Wem das hier bekannt vorkommt, dem unterstelle ich, auf Facebook aktiv zu sein....


    Ich projiziere das mal auf meinen mir bekannten Minikosmus meiner Heimat:
    Der Rettungsdienst wird nicht durch klassische Ehrenamtliche geleistet, aber im Kreis der Vollzeitbeschäftigten finden sich einige Kollegen wieder, die auch im ehrenamtlichen Katastrophenschutz engagiert sind. Diese Leute sorgen maßgeblich dafür, daß die Helfer in der Einsatzeinheit sehr gut ausgebildet sind. Die LehrRA unterstützen hier kollegial.
    Die Helfer fahren regelmäßig als Dritte im Rettungsdienst mit. Der Lerneffekt ist gut, da man sich untereinander kennt und sehr kollegial miteinander umgeht.
    Außerdem ist die Identifikation einzelner Ehrenamtlicher mit ihrem Verein ungemein groß, wenn sie den RTW IHRER Organisation auf der Strasse fahren sehen, ob sie auch im Rettungsdienst tätig sind, oder nicht. Diese Bekanntheit sorgt für einen stabilen Helferzulauf, welcher sich dann positiv auf ein gutes und leistungsfähiges Konzept für den Großschadensfall auswirkt. Deshalb rücken bei uns im Großschadensfall auch GW SAN, RTW und KTW aus, die mit guten und erfahrenden ehrenamtlichen Profis besetzt sind. Dies ist im Wesentlichen ein Ergebnis jahrelanger Etablierung im Rettungsdienst. Dieser Wissenstransfer wäre mit einem Ausstieg aus dem Rettungsdienst vorbei und der Katastrophenschutz würde mittelfristig qualitativ und quantitativ leiden.

    Naja, wird nicht bei der Bundeswehr auch ein Eignungs- und Verwendungstest gemacht, die eine psychologische Eignung feststellt oder so ähnlich?
    Ich meine wenn nicht, dann könnten sich ja auch Pädophile als BufDis in Kitas einschleichen oder so.


    Wer hat den bei Dir mal so einen Test gemacht?
    Glaube mir, wir schauen uns unsere Bufdibewerber schon genau an, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, ob der Bewerber ein Mörder sein könnte.
    Würde jemand mit einer solchen Maske oder mit einem Küchenmesser in der Hand zum Bewerbungsgespräch kommen, dann würden wir uns gegen ihn entscheiden. Schade, daß die das beim ASB. nicht auch so gemacht haben!

    Der Unterschied liegt für mich in der regelmässigen Gesamtdauer der Tätigkeit. Nach Feierabend mal eben seinem Hobby (z.B. Fussball als Trainer für 2 Stunden 1-2x pro Woche) nachzugehen lässt sich m.E. eher mit den Arbeitszeitregelungen in Einklang bringen wie eine 12 Stunden RD Schicht nach und vor 8 Stunden Arbeit. Das ist nunmal ein vollwertiger Arbeitstag zusätzlich (auch wenn das manche als "Hobby" bezeichnen).


    Das hinkt. Es gibt Trainingslager, mehrtägige Tuniere, etc. Die Abgrenzung ist viel zu schwer...