Beiträge von Grillmaster T

    Hallo!
    Nachtzulage bekommst du für jede Dienststunde zwischen 20 und 6 Uhr, sofern es sich um "Vollarbeit" handelt und nicht um Bereitschaftszeit. Das ist. i.d.R. unabhängig von der Häufigkeit der Dienste.
    Zur Wechselschicht zitiere ich der Einfachheit halber mal die AVR:
    AVR Caritas Anlage 5 §2 (2):

    Zitat

    Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten mit Nachtschichtfolge vorsieht. Wechselschichten sind Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen - werktags, sonntags und feiertags - bei Tag und Nacht an allen Kalendertagen gearbeitet wird; eine Unterbrechung der Arbeitsleistung von höchstens 48 Stunden in der Zeit von freitags 12.00 Uhr bis zum folgenden Montag 12.00 Uhr bleibt außer Betracht. Eine Nachtschichtfolge liegt vor, wenn der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird.

    Anlage 1 Abschnitt VII:

    Zitat

    (b) Der Mitarbeiter, der ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt ist, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Anlage 5 zu den AVR) vorsieht, erhält eine Wechselschichtzulage

    • in Höhe von 102,26 EUR monatlich, wenn er dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet,
    • in Höhe von 61,36 EUR monatlich, wenn er dabei in je sieben Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet.

    Demnach würde ich ebenfalls davon ausgehen, daß Werksstunden diese Zulage nicht zusteht.


    Formatierungszeichen entfernt - Admin

    Unabhängig von der Fahrzeugart ist dafür Sorge zu tragen, daß ein Fahrzeug durch Sicherungsmaßnahmen vor der Nutzung / Entwendung Nicht - Berechtigter zu schützen ist. Ein unbeaufsichtigtes Fahrzeug ist zu verschließen. Auf dem Lande, wie auch in der Stadt.
    Als Arbeitgeber würde ich es mir überlegen, in einem solchen Fall ggf. den Arbeitnehmer für das Unterlassen dieser Maßnahmen zu belangen. Allerding sollte der Arbeitgeber Vorkehrung treffen (RTW mit mind. 3 Schlüssel, ZV u. FB zu bestellen).

    kleine frage am rande:


    was ist so toll an einheitlichen RTWs? bitte nur ernstgemeinte zuschriften.

    - Einheitlichkeit: verschiedene Teams können an einer größeren Einsatzstelle reibungslos zusammen arbeiten
    - Flottenmanagement: Fahrzeuge mit unterschiedlicher Laufleistung / "Güte" können problemlos zwischen Wachen verschoben werden
    - Anschaffungsaufwand: Es muss nicht jeder einzelne RTW mehr geplant und besprochen werden. Das "Anschaffungskomitee" muss nicht für jeden RTW durch die Lande ziehen und beim Aufbauer "tagelang" herumplanen.
    - Anschaffungskosten: längerfristiger Vertrag mit definierten Abnahmemengen zu gleichen Konditionen spart zum Teil deutlich Kosten
    - Peronalmanagement: Ggf. lässt sich auch Personal problemlos zu jeder Wache entsenden, weil sie nahezu die gleichen Voraussetzungen vorfinden, wie "daheim"


    Das ist das, was mir spontan einfällt.

    Das ist nix neues... Rettungsdienst ist in seiner Art (Bereitschaftsdienst, auf der Wache warten und Einsätze fahren) keine vollwertige "privilegierte Tätigkeit". Als diese gilt nur die Zeit, in der der Helfer auch wirklich der Tätikeit nachgeht (fahren, retten, usw.). Aber nicht das Warten auf den Einsatz auf der Wache.
    Mein Arbeitgeber hat dies schon lange erkannt und gewährt seit Langem schon nicht mehr diese klassische Aufwandsentschädigung für Schichten im Rettungsdienst! Offensichtlich haben die Finanzbehörden wohl uneinheitliche Auffassungen. Das Finanzamt Köln macht schon lange Theater bezüglich der Schichten im Rettungsdienst. War halt nur eine Frage der Zeit, bis andere Finanzbehörden dieser Auffassung folgten.

    Für meinen AG gilt:
    Es ist durchaus möglich, Nebenaufgaben, die im Wesen der Haupttätigkeit liegen, anzuweisen, ohne hierfür Zulagen zu zahlen.
    Insofern können Rettungswachenspezifische Aufgaben auf die Mitarbeiter verteilt werden, ohne besondere Vergütungen dafür zu zahlen. Ich teile jedoch die Auffassung, daß ein Rettungsassistent für seine Tätigkeit die ihm zustehende Vergütung erhält. Werden über dieses Engagment hinaus Tätigkeiten versehen, sollte im besten Falle auch eine entsprechende Entlohung stattfinden. Diese muss ja nicht horend hoch sein. Jedoch sollte sie geeignet sein, den "normal arbeitenden" vom besonders engagiertem Mitarbeiter abzugrenzen.
    Was die Praxisanleitung angeht, würde diese ja grundsätzlich allen zustehen, die mit Praktikanten fahren. Schwierig hier eine Abgrenzung zu finden.

    Lasse:
    das ist ein Pauschalurteil, daß nur auf die wenigsten Sanitätsdienste übertragbar ist. Bundesliga - Fußballspiele, Konzerte großer "Künstler", usw. zählen auch meiner Meinung nach dazu.
    Aber das Kneipenfußballtunier, Jugendsportveranstaltungen, Meisterschaften der Behindertensportgruppen, Fußballtunierer der örtlichen Volksvereine, Straßenfeste, Abi - Abschlussfeiern, usw. usf. sind das Hauptgeschäft ehrenamtlicher Sanitätsorganisationen.
    Wenn ich für diese Veranstaltungen einen Sanitätsdienst mit hauptamtlichen Kräften zu den entsprechenden Konditionen kalkuliere, sind die Kosten von den Veranstaltern niemals zu leisten.

    Deine Reaktion, lieber MaltaEnnepe ist ausschließlich emotional und nicht sachbezogen.
    Wenn es sinnvolles Potential zu Einsparungen gibt, gehört es genutzt.
    Die Besetzung von Rettungsmitteln geht aus dem Bedarfsplan hervor. Dieser ist i.d.R. politisch abgesegnet.
    Auf mich wirkt die Erläuterung von Enhoerning nicht einleuchtend. War das Fahrzeug in Selm vom DRK auch besetzt, so daß es jetzt nicht mehr für Einsätze zu Verfügung steht, oder was das Auto nur Ausfallreserve ohne Besatzung?
    Ist denn in Lünen jetzt mit dem Feuerwehr - RTW ein weiteres Fahrzeug in Dienst gegangen, oder ist ein Fahrzeug vom DRK an die Feuerwehr geflossen? Dann müsste der Gesamtbestand doch der Gleiche sein??? Daher verstehe ich das nicht....
    Ich verstehe noch etwas nicht: Das propagierte Einsparpotential ist für mich nicht schlüssig:
    Das übernommene Personal muss jetzt ausgebildet werden. In der Zeit steht es für die Rettung nicht oder nur bedingt zu Verfügung: höhere Personalkosten durch entsprechende Ausgleichsbesetzung.
    Im Artikel steht, dass die Leute in der Ausbildung - in der sie ja eh kaum den RTW besetzen können - weniger verdienen und hinterher mehr. Wo ist die Einsparung?
    Spekulation: Das DRK wird doch nicht wirklich eine reine 38,5h - Woche gefahren sein? Die werden doch nach Maßgabe des ArbZeitGes. auch Bereitschaftsdienst gehabt haben? Im Zweifel doch auch die genannten 48h?
    Für mich klingt das alles nicht nachvollziehbar.

    Da rege ich mich in regelmässigen Abständen darüber auf, dass es Leute gibt, die nicht müde werden, immer wieder Halbwahrheiten und dummes Zeug zu posten. Schwupps... passiert es mir an dieser Stelle selbst Das hat mir wirklich zugesetzt, weil Nils völlig recht hatte mit seiner Antwort.
    Habe mich erkundigt bei unserer Personalabteilung und musste mich wirklich belehren lassen, daß meine bisherige Annahme unrichtig ist. Die zeitliche Begrenzung der Arbeitsverträge greift tatsächlich nur im Falle eines erfolgreichen Abschlußgespräches.
    Ansonsten bleibt uns der Praktikant prinzipiell bis zum Erfolg erhalten.
    Meine Lehre: Demnächst noch genauer nachdenken, bevor ich zur Tastatur greife.

    §7 des RettAssG:
    ?1) Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1600 Stunden und dauert, sofern sie in Vollzeitform abgeleistet wird, zwölf Monate.?
    In der Regel bekommst Du einen Praktikanten-, bzw. Ausbildungsvertrag. In meinem Club ist der befristet bis zum erfolgreichen Bestehen des Abschlußgespräches, längstens jedoch auf 12 Monate.
    Wenn Du in dieser Zeit krank bist und die 1.600 Stunden bis zum Auslaufen nach 12 Monaten nicht erreichst? Tja. Wenn Du eine Gute wärest, würde der Vertrag ggf. verlängert werden.
    Für die üblichen Husten Schnupfen Heiserkeit Erkrankungen ist das völlig ausreichend. Fällst Du länger aus, muss der Einzelfall geprüft werden.
    Es macht da gar keinen Unterschied, auf Grund wessen der Ausfall durch Krankheit entstanden ist (ob Zuhause oder auf der Arbeit).

    Der Beitrag von oepfae bringt m.E. die Sache auf dem Punkt.
    Die Problematik liegt evtl. auch in der Einzelstruktur (eigenständige KVen) des DRK. Die Geschäftsführer sind in der Lage viele Dinge zu machen, ohne dass eine Controlling - Instanz greift.
    Eine andere Hilfsorganisation hat das Problem vor geraumer Zeit erkannt und restriktiv reagiert. Da sind Handlungsanweisungen erlassen worden im Umgang mit den GFB / NB - Kräften, die nun auch im Auftrag der regionalen Geschäftsführung von externen Unternehmen unter die Lupe genommen werden. Stichprobenartig müssen einzelne Dienststellen/Wachen Dienstpläne, unterschriebene Stundennachweise und Stundenmeldungen der Vorgesetzten vorlegen.
    Ich muss von jedem GFB jede einzelne Schicht, die er geleistet hat, auf seinem Stundenzettel bestätigen lassen. Als Dienstplanverantwortlicher bin ich verpflichtet, die Stunden-/Verdienstgrenze zwingend einzuhalten. Jeder Dienstplan muss CC dem Geschäftsführer zugestellt werden. Und wenn in meiner Verantwortung da was aus dem Ruder läuft, habe ich mit Konsequenzen zu rechnen, wie auch mein Geschäftsführer damit zu rechnen hat. Wie geschrieben: überprüft wird das durch ein externes Büro.
    Aber zurück zu dem, was oepfae geschrieben hat:
    Man muss tatsächlich unterstellen, dass die "kriminelle Praxis" seitens der Verantwortlichen dem Wohl der Organisationen diente. Die Luft der Kostenerstattung in allen Bereichen wird immer dünner. Da lassen sich so manche Strategien einfallen, die nicht in Ordnung sind.
    Ein anderes Problem führt ggf. zusätzlich zu diesen Handlungsweisen:
    In der Kalkulation ist ein gewisser Teil Aushilfeneinsatz eingeplant. Im Laufe der Jahre funktionierte das auch, weil genug Köpfe vorhanden waren.
    Durch den Einbruch des Zivildienstes entsteht an vielen Standorten ein Aushilfennachwuchsproblem. Das kalkulierte Aushilfenkontingent kann nicht mehr auf die dafür erforderliche Anzahl Aushilfen verteilt werden. Somit werden die Stundenleistungen des Einzelnen höher und durchbrechen die gesetzliche Schallmauer, obwohl an dem Gesamtkontingent der Stunden nichts auszusetzen wäre? Und wer jetzt brüllt: dann stellt mehr Hauptamtliche ein, dem rate ich mal, Verhandlungen mit den Kostenträgern beizuwohnen. Die rechnen einem aus, dass ein 24h RTW mit maximal 4 Hauptamtlichen betrieben werden kann? Und wenn die Berechnung nicht haltbar ist, dann deckeln sie die Kostenerstattung trotzdem (keine Polemik; selbst erlebt!)
    Wettbewerbsnachteil privater Anbieter: ja, kann man als Argument anführen. In meiner Anfangszeit habe ich bei einem Unternehmen gearbeitet, bei dem ich die Nächte und Wochenenden neben der regulären Arbeitszeit ?schwarz? gegen Bares auf Tatze gearbeitet habe. Also läuft da auch nicht in allen Bereichen alles rund?.

    Zitat

    Original von crazyandy:
    Soweit mir bekannt ist darf in der BRD jeder Arbeitnehmer streiken, vorausgesetzt er ist nicht beamtet. Wir könnten ja auch mal 30% mehr Gehalt erstreiken.


    Ja genau!!!! Lasst uns das mal alle machen!!! Unorganisiert... ohne Einheitlichkeit in der Frage ob Berufsverband ja oder nein... aber hatten wir das Thema nicht schon mal?
    ;)

    Das mit der Facharbeit wundert mich etwas... Wird das Fachwissen ja "vorausgesetzt" und nicht in einer Prüfung abgefragt.
    Viel wahrscheinlicher wirst Du einen Unterricht (Fortbildung und/oder Ausbildung) halten müssen.
    Nach der APO des DRK LV Westfalen-Lippe und des LFV ist keine Facharbeit vorgesehen, sondern lediglich der erwähnte Unterricht.
    Die Themen sind vorgegeben und wurden in unserem Lehrgang ausgelost.

    Im Prinzip ist das vom Tarifvertrag abhängig, oder von den Formulierungen, wie sie in Deinem Arbeitsvertrag stehen.
    Bspw. lassen die AVR Caritas es zu, daß Du bis zu 49% andersartige Tätigkeiten ausüben kannst, ohne Anspruch auf Entlohnung der Tätigkeitsgruppe zu haben. Sprich dort kannst Du bis zu 49% als RA eingesetzt werden, wenn Du als RS eingestellt bist.
    Es wird andere tarifliche Gebilde geben, die eine 1:1 Vergütung nach Tätigkeit vorschreiben. Frag mal Deinen BR oder MAV, falls vorhanden.