Hallo!
Nachtzulage bekommst du für jede Dienststunde zwischen 20 und 6 Uhr, sofern es sich um "Vollarbeit" handelt und nicht um Bereitschaftszeit. Das ist. i.d.R. unabhängig von der Häufigkeit der Dienste.
Zur Wechselschicht zitiere ich der Einfachheit halber mal die AVR:
AVR Caritas Anlage 5 §2 (2):
ZitatWechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten mit Nachtschichtfolge vorsieht. Wechselschichten sind Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen - werktags, sonntags und feiertags - bei Tag und Nacht an allen Kalendertagen gearbeitet wird; eine Unterbrechung der Arbeitsleistung von höchstens 48 Stunden in der Zeit von freitags 12.00 Uhr bis zum folgenden Montag 12.00 Uhr bleibt außer Betracht. Eine Nachtschichtfolge liegt vor, wenn der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird.
Anlage 1 Abschnitt VII:
Zitat(b) Der Mitarbeiter, der ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt ist, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Anlage 5 zu den AVR) vorsieht, erhält eine Wechselschichtzulage
- in Höhe von 102,26 EUR monatlich, wenn er dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet,
- in Höhe von 61,36 EUR monatlich, wenn er dabei in je sieben Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet.
Demnach würde ich ebenfalls davon ausgehen, daß Werksstunden diese Zulage nicht zusteht.
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