Beiträge von Grillmaster T

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    Original von LiebeGrisumaus
    Liebe Forumsgemeinde,
    [...] was muss ich alles in meinen 20 Einsatzberichten unterbringen bzw. was sollte ich besser nicht reinschreiben.
    Über kreative, gut gemeinte Ratschläge wäre ich sehr dankbar!


    Siehe PN...
    Habe da ein Musterformular vom DRK LV Westfalen, welches ich Dir gerne zukommen lasse.

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    Original von HILOPE:
    Das kann ich so nicht nachvollziehen. Bei den meisten HiOrgs gibt es genug kaufmännische Berufe, in denen auch ausgebildet wird. Fließen diese mit in die Kalkulation ein? Unter dem Faktor Verwaltung evtl., aber sicher sagt kein Arbeitgeber, "Wir müssen die Entgelte erhöhen, wir haben 2 kaufmänn. Azubis.". Warum sollte es da ein Problem geben, dass ausgrechnet denjenigen, die das Geld hereinfahren, deren Ausbildungskosten zu übernehmen.


    Zitat

    Original von HILOPE:
    Bei einem Azubi pro (großer) Wache, kann mir doch keiner sagen, dass die Kosten explodieren werden, dass ohne drastische Anhebungen der Entgelte, die HiOrgs Pleite gehen.


    Also....:
    Ausbildungskosten sind Personalkosten. Da sind wir uns doch einig, richtig?
    Wenn eine Hiorg mehrere Auszubildende beschäftigt, hat sie i.d.R. auch mehrere Leistungsangebote: RD, HNR, EaR, BFD, ambulante Pflege, usw, usf... Der hierfür anfallende Verwaltungsaufwand wird dann von Geschäftsführer, Buchhaltung, Sachbearbeiter, Hausmeister, usw. bestritten. Daher werden - je nach Umsatz und Aufwand - die Personalkosten auf diese Dienste prozentual verteilt. Somit werden auch diese 2 Auszubildende, sofern sie kaufmännisch auch den RD "beackern" auch von den Kostenträgern anteilig mit finanziert.
    Würden RD - AZUBI nur RD machen, würden sie voll von den Kostenträgern über die schon genannten Entgelte finanziert.
    Dein nächstes Argument, daß dies doch die Kosten nicht in die Höhe springen lassen würde, ist auch nicht richtig.
    Noch weis ja keiner, wie eine Rettungssanitäter, oder -assistenten, Rettungsfachkraft, oder Paramedic - Ausbildung aussehen soll. Fakt ist aber, daß ein Auszubildender keine vollwertige Kraft darstellen kann - zumindest nicht im 1. - wahrscheinlich auch nicht im 2. und 3. Ausbildungsjahr.
    Eine vollwertige Kraft hat schon durch Urlaub, Krankheit, AZV, Fortbildung und Bildungsurlaub erhebliches "Ausfallpotential". Jetzt rechne dazu nochmal den Ausfall durch "Berufsschule". Daher wäre es vermessen, zu behaupten, daß ein Auszubildender ach so viel Geld einfährt.
    Wenn das nämlich so wäre, müsste ja jeder Handwerksbetrieb bestrebt sein, so viele Auszubildende wie möglich zu haben. Ist er aber nicht....
    Dazu kommt noch der Faktor "Ausbilder". Denn dieser kostet auch mehr Geld.
    Und all die Kosten müssen von den Kostenträgern (Krankenkassen) refinanziert werden, da diese Kosten ja nicht anteilig auf die anderen Dienste abwälzbar sind.

    Liebe(r) Hilope....
    Der Rettungsdienst finanziert sich aus den Benutzungsentgelten, in welcher Art auch immer diese geleistet werden (Gebühren für jeden einzelnen Transport, Budgets über ein oder mehrere Jahre, Selbstkostenabrechnung, usw...).
    Diese Entgelte werden bestenfalls mit den Kassen verhandelt. D.h. die Kostenrechnung mit all ihren Anteilen wird denen vorgelegt und dann streitet man sich über das Für und Wieder der einzelnen Kosten. Vor allem Personalkosten wollen den Kassen nicht immer plausibel erscheinen.
    Wäre "der Arbeitgeber" für die Kosten der Ausbildung zuständig, müssten diese Kosten dann auf die Kostenträger abgewälzt werden. Und schwupps sind die Kassen in der Situation, diese finanzieren zu müssen.
    Werden seitens der Kostenträger diese Kosten nicht übernommen, wird wohl kaum ein Arbeitgeber jemanden ausbilden können, da er das nicht finanzieren kann.
    Und so wird ein Schuh draus....

    Wenn das sooo einfach wäre....
    Frag mal die Kollegen in Heinsberg! Oder auch andere Kreise, wo eine Übernahme nicht Bestandteil der Ausschreibung war. Da stehen nicht selten plötzlich Mitarbeiter auf der Straße.
    Und ob es sich bei einer Übernahme durch einen neuen Anbieter um einen Betriebsübergang handelt, müssen noch Gerichte entscheiden. Aber generell dürfte sich niemand darauf verlassen können, übernommen zu werden.

    Bisher hat sich kein ausländisches Unternehmen an Ausschreibungen beteiligt.
    Es ist ja nicht so, daß nirgendwo ausgeschrieben wird. Und in keiner Stadt fährt Falck, ein Pole oder gar Ukrainer Rettungsdienst.
    Viel mehr wird die Arbeitsmarktsituation eine noch schlechtere, da bei Erfolg der Klage doch faktisch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis mehr möglich ist.

    Mich würde mal interessieren, welche Signalwirkung die gerichtliche Feststellung hat, daß es sich um einen Betriebsübergang mit den daran verknüpften Folgen handelt? Denn das Einsparpotential wird sich da deutlich verringern für zukünftige Ausschreibungen. Vor allem wenn neue Anbieter im Personalkostenansatz günstiger sind.
    Man darf gespannt sein und jeder sollte diesen Fall im Auge behalten, vor Allem, wenn nicht ausgeschloßen ist, daß man selbst zum "Ausschreibungsopfer" werden könnte.

    Wir saßen auf der Wache und waren am Frühstücken. Der Kollege guckte dabei entspannt aus dem Fenster und verkündete dann plötzlich mit Aufregung in der Stimme: Ach Du Scheisse! Den hat er volley genommen.... ließ das Brötchen fallen, lief raus und lies mich verwirrt zurück. Ein Blick aus dem Fenster löste meine Verwirrung. Ein Radfahrer war beim Überqueren der Straße von einem Auto erfasst worden.

    Tja, nach Aussage von in HF fahrenden Kollegen empfinden die dort es so, dass (Achtung: es folgt eine subjektive Einschätzung Dritter) die Leitstelle fast gar nicht differenziert und nahezu zu jedem Fliegenschiss das NEF mit alarmiert. Deren Auffassung nach - und anscheinend sieht die zuständige Amtsleitung es genauso - kann man sich das 3. NEF sparen, würde man genauer abfragen und differenzieren.
    Ausserdem schwingt die leichte Befürchtung mit, dass ein in dem Gebiet sehr etablierter konkurrierender Privatunternehmer dadurch eine Möglichkeit erhalten könnte, am Rettungskuchen mitzunaschen.

    Das Notfallsystem ist gut und es funktioniert. Das hat es bei der Übung auch deutlich bewiesen. Die eingesetzten Kräfte der Hilfsorganisationen wissen, was zu tun ist, denn das ist in unzähligen gemeinsamen Ausbildungsveranstaltungen deutlich vermittelt und bei mehreren Realeinsätzen unter Beweis gestellt worden.
    Es wird tatsächlich (hoffentlich - aber ich denke schon) noch eine dezidierte Nachbetrachtung geben, denn es sind wirklich einige Dinge nicht gut gelaufen.
    Ohne näher darauf einzugehen: Nicht die Kräfte des Notfallsystems, sprich der Hilfsorganisationen schneiden Eingeklemmte aus dem Wrack...

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    Weiteres Indiz für das Chaos: Eine Stunde später, also gegen 23.30 Uhr, herrscht im Bereich der aufgebauten Behandlungszelte immer noch hörbar keine Klarheit, wie viele Verletzte sich noch "draußen" befinden. Der Eindruck: Viele Kräfte laufen unkoordiniert über die Autobahn. Es fehlen mehr "ordnende Hände"


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    "Das Chaos hatte zu lange keine vernünftigen Strukturen."


    Der Modulführer Betreuung hatte sich beim OrgL vergeblich dafür eingesetzt, sich unmittelbar um die unverletzten Betroffenen zu kümmern. Der OrgL bestand darauf, dass auch dieses Potential durch das Sichtungszelt des Behandlungsplatzes geschleust wird, was zu einem erheblichen Stau vor diesem führte und den Eindruck vermittelte, dass die Verletztenversorgung zu spät einsetzt. Zur Info: der Kreis lässt keine Mitarbeiter der HIORGS als OrgL zu. Es muss Personal sein, dass auch Führungsaufgaben der Feuerwehr inne hat. Dementsprechend wenig Kontakt zwischen Führungskräften der HIORGS und der OrgL - Gruppe besteht. Diesen Umstand kritisieren wir seit langem. Es gibt OrgL Kollegen, die diesen Kontakt regelmässig suchen und demnach wissen, dass sie sich auf die Modulführer verlassen können. Andere vermeiden diesen Kontakt und behalten sich jegliche Entscheidung selber vor...
    Nach Auskunft der Kollegen aus der Schadensstelle war auch der Gesamteinsatzleiter, welcher ja durch die örtliche Feuerwehr gestellt wird, über weite Strecken nicht greifbar, da er sich nicht im Einsatzleitcontainer aufgehalten hat. Ich möchte jetzt nicht so vermessen sein und das Wort "Überforderung" in den Raum werfen... uups, hab es jetzt doch getan...
    Meine Aufgabe war die Führungsstelle des Bereitstellungsraumes. Dort lief alles, was wir vom Führungsteam aus beeinflussen konnten zur vollen Zufriedenheit. Bei der EL angeforderte Verpflegung der wartenden Kräfte kam auch erst mit stundenlanger Verzögerung. Daher haben wir eigenständig entschieden, eine nahegelegen Tankstelle zu überfallen... äh, aufsuchen zu lassen, um dort Kaffee und Getränke einzukaufen.
    Zurückkehrende Kollegen berichteten, dass es IM Behandlungsplatz auch gut funktionierte. Die Einsatzstellenkoordination jedoch "schwer durchschaubar" war. Das fing schon mit einer falschen Einweisung der Rettungsmittel durch Feuerwehrkräfte an. Ich persönlich kann die Situation im Schadensgebiet jedoch nur durch "Hörensagen" beurteilen, da ich selbst nur im Bereitstellungsraum aufhältig war.
    Solche Einsätze zeigen nunmal sehr deutlich, wie wichtig es ist, dass EL und Orgl von der ersten Sekunde an sich keine Fehler erlauben dürfen, da jede suboptimale Entscheidung sich nach hinten hin massiv ausgeprägt.

    mhn-paramedic: Recht hast Du. Deshalb werden die Symptome ja telefonisch weiter gegeben und das weitere Vorgehen abgeklärt.
    Maverick: Warum soll die Crew zum RS/RA ausgebildet sein?
    Telemedizin ist immer mehr "im Kommen". Da werden kritische Patienten von zuhause aus "fern überwacht", mobile Pflegedienste übermitteln EKG - Bilder und Laborwerte ihrer Patienten via Datenautobahn, usw. Die Geschichte auf dem Schiff ist ja fast das Gleiche. Es soll ja zum Einen Überreaktionen verhindern (Hubi, wenn er nicht nötig ist) und auf der anderen Seite schnellstmögliche effektive Hilfe einleiten (Hubi, wenn er nötig ist). Es soll ja die Laien unterstützen, wenn Fachkräfte nicht anwesend sind. Daher ist die Forderung, alle zu Rettern auszubilden, nur weil sie ein EKG kleben können/sollen gelinde gesagt überzogen.
    Telemedizin spart Kosten und leitet effektive Hilfe auf schnellem Wege ein. Ich hatte mal das Vergnügen, mit das Institut für Telemedizin in Bad Oeynhausen anzuschauen. War schon interessant.

    Und Du bist Dir auch sicher, daß du den Personalschlüssel genau kanntest? Du bist Dir zu 100% sicher, daß Stellen, die im Personalschlüssel auch tatsächlich RA - Stellen waren mit RH besetzt wurden? Und Du bist Dir sicher, daß diese als RH eingestellten RA mehr als 49% als RA eingesetzt wurden? Wenn dem so ist, verstehe ich nicht, warum die betreffenden Kollegen bei der Personalabteilung nicht ihr Recht haben geltend gemacht?!
    Wenn ich - ich bin Mitglied des Runggaldier-Clans - als Dienstplanverantwortlicher einen RA, der nur als RS eingestellt ist, im Durchschnitt mehr als 49% als RA einsetzen würde, würden automatisch 2 Dinge passieren: Der Mitarbeiter würde die Differenz zwischen den Gehaltsstufen als aussertarifliche Zulage bekommen und ich würde einen auf den S... bekommen, dass es sich gewaschen hat, es sei denn, ich würde das mit der Notwendigkeit begründen können. Dann wäre auch alles o.k.

    Meine Meinung:
    keine Namensreform ohne reformierte Ausbildung.
    Und wenn wir dabei sind: warum können wir die rettungsdienstliche Ausbildung und Qualifikation nicht der der Feuerwehr annähern?
    In Ausbildung: Rettungsmeister - Anwärter
    Frisch fertig ausgebildeter Rettungssanitäter: Rettungsmeister
    Vergleichbar jetziger Rettungsassistent: Hauptrettungsmeister
    Nach Erlangung von Zusatzqualifikationen und / oder "Bewährungsaufstieg": Oberrettungsmeister.
    Somit kann man auch so manchem Wildwuchs ein Ende bereiten. Beispielsweise darf dann nur derjenige die Ausbilderbefähigung erlangen, der auch Oberrettungsmeister ist, usw.
    Die jetzigen Bemühungen des Verbandes halte ich persönlich jedoch auch für Energieverschwendung?.

    Kopiert aus den Zielen des neuen Fördervereins:

    Zitat

    Primäres Ziel des Fördervereins ist die Unterstützung der drei Notarztstandorte in Bielefeld.


    Wenn man sich im Impressum anschaut, wer das so Mitglied ist, könnte das auf einen Skeptiker den Eindruck machen, daß hier einige Ärzte sich "ihre Spielwiese" verschönern wollen. Im Fernsehen fiel dann auch der Begriff "mobiler Ultraschall". Aber wir werden sehen.
    Was mich viel mehr interessiert ist die Abstimmung mit den Rettungsdienstträgern. "Mal eben ein Gerät kaufen" ist ja super. Da steckt gerade bei der Medizingerätetechnik ja noch mehr Logisitk und Folgekosten hinter. Wer kümmert sich darum? Wenn etwas angeschafft wird, dann doch in mindestens 3 (mit RTH gar 4) facher Ausführung. Entscheidet der Träger über Art und Weise der anzuschaffenden Gerätschaften mit? Wem "gehört" das dann hinterher?
    Fragen über Fragen...

    Das wollte ich Euch allen (zumindest den Westfalen unter Euch) mal nicht vorenthalten:
    Ich werde im April die Weiterbildung zum Lehr - Rettungsassistenten besuchen. DAS alleine ist für Euch sicherlich nicht interessant.... ABER: Dieser Lehrgang wird mich nur die Hälfte der eigentlichen Gebühren kosten. Warum? Die andere Hälfte zahlt das Land NRW mit Mitteln der EU...
    Ich habe einen sog. "Bildungsscheck" beantragt und bewilligt bekommen.
    Der Bildungsscheck unterstützt berufliche Weiterbildungen. Dabei übernimmt das Land NRW die Hälfte der Kosten bis max 750,- EUR als Förderung. Der Bildungsscheck ist an ein paar Bedingungen geknüpft, die aber bspw. im Falle einer Weiterbildung zum LRA i.d.R. erfüllt sind.
    Es gibt die individuelle personengebundene Förderung, wie auch sog. betriebliche Förderungen, die der Arbeitgeber beantragen kann.
    Mit dieser Möglichkeit werden Zusatzlehrgänge, wie z. B. Desinfektor, Hygienefachkraft, MPG - Beauftragter, LRA, usw usf. attraktiver und durchaus finanzierbar. Aber auch sonstige Weiterbildungen - PC-Kenntnisse, Sprachkurse, sofern beruflich relevant und Vieles mehr ist förderungsfähig.
    Ich kann jedem nur raten, solche Möglichkeiten unbedingt zu nutzen.
    Weitere Informationen zum Bildungsscheck:
    Bildungsscheck NRW

    Das System wurde mal in der "RETTUNGSDIENST" vorgestellt. Es führt praktisch den Dialog und nutzt den Disponenten als "Medium". Es gibt praktisch ein digitalisiertes "Kartensystem". Der Disponent stellt vorgegebene Fragen, anhand deren Antworten das System die Entscheidung über die zu entsendenden Rettungsmittel trifft. Wenn man so will eine "Datenbank", die nach dem "Wenn - Dann - Sonst" - Prinzip arbeitet.
    Ich habe das damals schon etwas kritikwürdig gefunden, weil der Handlungsspielraum der Disponenten doch ein wenig sehr eingeschränkt schien. Den Weg, die Disponenten für ihre Aufgabe ausreichend zu qualifizieren, halte ich doch für gangbarer. Denn mal überspitzt gesagt: mit einem solchen Programm kann man auch Abfrageautomaten statt echte Menschen ans Telefon lassen.
    Aber gut... in Berlin ist man ja wahrlich nicht doof und hat sich was bei gedacht. Bleibt nur zu hoffen, dass man dort auch aus eventuellen Fehlern lernt...

    Ich wage es, Dir zu widersprechen.... Das sind die Unfälle, die recht spektakulär und unter Beteiligung zweiter und dritter stattfinden und damit auch in das Licht des öffentlichen Interesses rücken. An Nr. 1 stehen garantiert die "Niedriggeschwindigkeits - Unfälle". Guck Dir mal so die RTW und KTW genauer an, wo die überall Macken und Beulen haben. Stoßstangen, Seiten, Kotflügel, Hecktüren, usw. usw. Warum? Rückwärts ohne Einweiser, Verschätzter Wendekreis, abgelenkt sein, usw...
    Die Unfälle, die an schmalen Einfahrten, Garagentore und beim Rangieren passieren, stehen nie in der Zeitung. Sie schlagen sich aber gewaltig in der Schadensqoute beim Versicherer nieder.

    Aus der Onlineausgabe der "Ärzte - Zeitung" von heuer:
    Wer an dem gesamten Text interessiert ist, möge die Seiten 19-24 des folgenden Linkes aufschlagen:
    http://www.google.de/url?sa=t&…g2=k_QATo-nHyiluB5NUX1Mew


    Zitat

    Länder wollen neue Rechtsbasis für Leistung und Vergütung der Notärzte
    Ergänzungsvorschlag des Bundesrates zur Gesundheitsreform / Nein zum Abschlag BERLIN (HL). Als ein eigenständiges Leistungssegment im Krankenversicherungsrecht will der Bundesrat im Zuge der Gesundheitsreform den Notarzt- und Rettungsdienst normieren. Bislang wurden der Rettungsdienst - und dabei auch die ärztlichen Leistungen - allein von den Vorschriften über die Fahrtkosten erfaßt. Dies habe unnötige Transporte und Krankenhauseinweisungen verursacht. Notarzt im Einsatz: Vergütet wird die Leistung nach geltendem Recht nur auf der Basis eines Transports. Der neu zu schaffende Paragraph 38a SGB V "Leistungen des Notarzt- und des Rettungsdienstes" ist Bestandteil eines insgesamt 143 Seiten umfassendes Empfehlungspakets, das die Bundesratsausschüsse für Gesundheit, Finanzen, Innere Angelegenheit, Kultur und Wirtschaft erarbeitet haben. Sie werden am Freitag von der Länderkammer beraten. Ob und wieweit die Koalition im Bundestag den dann beschlossenen Änderungen folgt, wird erst in den ersten Januarwochen entschieden. Die Neuregelung von Paragraph 38a sieht vor, daß Versicherte einen Anspruch auf Leistungen des Notarzt- und Rettungsdienstes haben. Dies umfaßt die Notfallrettung, ärztlich begleiteten Patiententransport und Krankentransport im Rahmen der Rettungsdienstgesetze der Länder. Zur Notfallrettung gehört die präklinische Notfallversorgung sowie der sich gegebenenfalls anschließende Notfalltransport. Der ärztlich begleitete Patiententransport schließlich schließt Fahrten ein, bei denen der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen der ärztlichen Betreuung oder Überwachung bedarf. Die neuen Bestimmungen begründen die Länder damit, daß nach geltender Rechtslage ein Transportvorgang Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist. Das führe bei der Notfallrettung dazu, daß in vielen Fällen medizinisch nicht zwingend notwendige Transporte vorgenommen werden, damit präklinisch erbrachte medizinische Leistungen überhaupt abgerechnet werden können. Die Folge seien unnötige Krankenhauseinweisungen, bei denen weitere Kosten entstehen. Diese wären vermeidbar, wenn die medizinische Leistung der Notfallversorgung separat abrechenbar wäre. Mit der Erwähnung des Notarztdienstes in einer Ergänzung zu Paragraph 27 und im Paragraph 38a werde die derzeit bestehende Unklarheit bei der Abrechnung ärztlicher Leistung im Rettungsdienst beseitigt. Abgelehnt wird vom Bundesrat der Plan der Koalition, einen pauschalen Abschlag bei der Vergütung der Rettungsdienste in Höhe von drei Prozent vorzuschreiben. Dies könne dazu führen, daß die Rettungsdienste den Patienten drei Prozent der Kosten - zusätzlich zur Selbstbeteiligung - in Rechnung stellen. Angesichts der sich ändernden Krankenhausstruktur müsse künftig mit längeren Transportwegen und steigenden Kosten gerechnet werden.

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    Original von RescueHero2006
    Eine freiwillige Feuerwehr fährt lang nicht so viele Einsätze wie eine BF, behaupte ich jetzt mal.
    Ebenso hat oft so eine BF Fahrzeugmäßig mehr zu bieten, irgendwelche Sonderfahrzeuge zum Beispiel.


    Das mag für eine echte BF einer großen Stadt stimmen. Und im Vergleich mit einer ländlichen FF auch - keine Frage. Für den beruflichen Feuerwehrmann einer hauptamtlichen Wache wage ich das deutlich zu bezweifeln: Zu jedem Feuer oberhalb der Stufe "Containerbrand" wird die jeweilige FF mit alarmiert. D.h. konkret: der hauptamliche FM, der alle 3 Tage Dienst hat muss demnach genau an dem Tag der Feuer auf dem Löschzug und nicht im RD oder Lst. Dienst haben, um die Chance zu haben, bei grossen Feuern dabei zu sein. Der FFM der gleichen Stadt, der sich schon in der Löschgruppe für die kleineren Einsätze befindet würde demnach zu jedem Feuer größerer Gangart dazu alarmiert werden. Daher meine Frage: wer hat mehr relevante Einsatzerfahrung beim Brand??? Aber wie gesagt... gilt wohl nur für die besondere Form des hauptamtlichen FM.


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    Original von RescueHero2006
    Ich denke es im Grunde das liebe Geld ausschlaggebend, wer in Zukunft den Rettungsdienst übernimmt.


    Was ein Argument für die Vergabe des Rettungsdienstes wäre....


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    Original von RescueHero2006
    Eine gute Alternative wäre ja die BF mit Angestellten für den RD zu unterstützen..


    Alternative? s.o.


    Zitat

    Original von RescueHero2006
    Hier und da wird die Feuerwehr schon versuchen den RD zu behalten, als Prestigeobjekt.
    Aber das ist ja von Stadt zu Stadt unterschiedlich...


    So ist es wohl tatsächlich.


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    Original von RescueHero2006
    Aber ich glaube, wer als RD´ler gedacht hat, das diese neue arbeitszeitregelung Arbeitsplätze schaft, wurde bestimmt enttäuscht.
    Ich finde, dass deswegen jetzt nicht mehr Stellen ausgeschrieben wurden, als sonst auch, oder ?


    Da wo der 24h Dienst von den Mitarbeitern gewünscht ist, werden die allermeisten die umstrittende Opt-out - Regelung unterschreiben. Ansonsten haben viele Leistungserbringer im RD doch schon umgestellt. Die Krankenkassen haben von der Opt-out Regelung schon Wind bekommen und fordern hier und da, von dieser Gebrauch zu machen, statt höhere Personalkosten geltend zu machen. Es ist ein Witz...

    Der Entwurf der "neuen" AZVO Feuerwehr sieht Einzelvereinbarungen diesbezüglich vor.
    Ich weis aber nicht, ob man sich der MÖGLICHEN Folgen bewusst ist. Was ist, wenn in der regelmäßigen 52. Wochenarbeitsstunde ein Unfall passiert und der Unfallversicherer meint, daß ja die ArbeitsSCHUTZregeln - und zum Schutze des Arbeitnehmer gibt es ja die Höchstarbeitszeit - außer Kraft gesetzt wurden und deshalb die Zahlung verweigert?
    Das dürfte nicht im Interesse des Arbeitnehmer/Beamten sein! Denn dieser hat ja dann unterschrieben, den Arbeitsschutz (Höchstarbeitszeit) nicht zu beachten.... Dürfte interessant werden, wie der erste Präzedenzfall wohl aussieht....