Beiträge von Daniel Grein

    Interessant ? Das zeigt doch nur einmal mehr als deutlich, was man von vielen LehrRettAss-Lehrgängen halten kann - nichts.
    Was soll der Quatsch, einen gerade fertig ausgebildeten Rettungsassistenten, womöglich noch ohne jegliche Berufserfahrung, gleich zum Lehrrettungsassistenten auszubilden ? Was soll dieser "seinen Schülern" beibringen ?
    Tut mir leid, aber ich muss immer wieder lächeln, wenn sich 21-jährige mit der Bezeichnung "Lehrrettungsassistent" schmücken. Selbst keine bis kaum Berufserfahrung, aber schon andere ausbilden wollen. Da wundert man sich dann, woher die Defizite und seltsamen Denk- und Arbeitsweisen herkommen...

    Ich habe gerade noch einmal meine "RS-Urkunde" rausgekramt, diese stammt von 1997. Es handelt sich nicht um eine Urkunde im herkömmlichen Sinne, sondern um ein "Abschluss-Zeugniss" über den bestandenen Lehrgang zum Rettungssanitäter. Allerdings finden sich dort keine Noten.
    Auch auf dem Zeugnis über die bestandene Rettungshelfer-Prüfung stehen zumindest bei mir keine Noten. Dieses stammt ebenfalls von der Landesschule.

    Der private deutsche Rettungsdienst Stadler will nach Österreich auch in Tschechien expandieren. Ganz wie das skandinavische Unternehmen "Falck" möchte auch Stadler grenz- und tätigkeitsübergreifend aktiv werden. Große Chancen hierzu sieht er in einer Kooperation mit einem bereits bestehenden, privaten tschechischen Rettungsdienst.


    Quelle: http://www.pnp.de/lokales/news.php?id=29239


    Info-Seite des Rettungsdienst Stadler

    Die ausbildende Schule müsste bezüglich der Fragen zur Anerkennung weiterhelfen können. Allerdings können die Annerkennungs-Praktiken von Behörde zu Behörde bzw. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein (was genau betrachtet nicht rechtens ist).


    Die abgeleisteten Stunden werden von der Schule bzw. der Behörde anhand des geführten Praktikums-Heftes kontrolliert. Dem Praktikanten steht es natürlich frei, bei Defiziten in einem Bereich zusätzliche Stunden zu absolvieren. Allerdings müssen die vorgegebenen Mindest-Stunden im jeweiligen Bereich nachgewiesen werden.

    Geht es nach dem Willen der Union, sollen steuerbefreite Lohnzuschläge mittelfristig komplett abgeschafft werden. Dies würde auch den Rettungsdienst betreffen.


    Quelle: http://portale.web.de/Schlagzeilen/Parteien/msg/5840045/



    Danke Herr Stoiber !
    Ich bin gerne bereit, meine onehin schon geringen Zulagen zu meinem onehin schon nicht gerade üppigen Gehalt künftig zu versteuern.
    Da macht mir das Arbeiten doch gleich doppelt soviel Spaß ! Und die Motivation bzw. daraus resultierend die Qualität der erbrachten Leistung wird sicherlich auch noch dadurch gesteigert.


    :negativ:

    Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, der überwiegend angebotene Anteil an LehrRettAss-Lehrgängen ist sein Geld nicht wert, da die zusätzlich vermittelten Inhalte nicht wirklich für eine Ausbilderbefähigung qualifizieren. Aber auch das wird sich hoffentlich mit einer Novellierung ändern.

    Aktuelle, politische Entwicklungen machen es meines Erachtens erforderlich, sich erneut Gedanken über den derzeitgen Verlauf der geplanten Novellierung Gedanken zu machen.


    Ohne hier politisch Partei ergreifen zu wollen muss doch ernsthaft angezweifelt werden, daß im Falle einer Machtübernahme durch die CDU eine Novellierung in absehbarer Zeit realisierbar ist.
    Forderungen bzw. Pläne für die Abschaffung von Lohnzulagen (http://portale.web.de/Schlagzeilen/Parteien/msg/5840045/) sind ein erstes Indiz dafür. Wer auf diese Weise Gelder einsparen möchte ich sicherlich nicht dazu bereit, eine kostenverursachende Ausbildung zu unterstützen.


    Ich sehe schwarze Zeiten auf uns zukommen... X(

    Leider habe ich gerade keinen passenden Link, allerdings ist es richtig, daß die Ausbilderbefähigung der IHK gleichwertig zu einer LehrRettAss-Schulung ist.
    Wie Ranger schon richtig schrieb, geht es bei dem Lehrgang lediglich um methodisch-didaktische und pädagogische Inhalte.
    Es gibt durchaus "IHK-Lehrrettungsassistenten".

    Erst einmal Glückwunsch auch von mir an Flo für die bestandene RS-Prüfung ! :applaus:


    Und ja, es gibt durchaus RS-Urkunden (ohne Noten), die DRK-Landesschule Baden-Württemberg z.B. stellt solch eine Urkunde aus.

    In welchem Bereich des Krankenhauses hat er denn das Praktikum absolviert (Pflegestation, Notaufnahme etc.) ?


    Stundenverteilung für den RettAss i.A. im KH:


    60 Stunden allgemeine Pflegestation
    60 Stunden Notaufnahmebereich
    180 Stunden OP-Bereich / Anästhesie
    120 Stunden Intensiv- oder Wachstation


    Insgesamt 420 Mindeststunden


    Die erfolgreich absolvierte Ausbildung zum Rettungssanitäter ist nach §8 Abs. (2) Rettungsassistentengesetz in vollem Umfang (also auch die Praktikas im KH) anzurechnen.


    Zitat

    §8 (1) Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer des Lehrgangs nach § 4 anrechnen, wenn die Durchführung des Lehrgangs und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden. Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeleistete praktische Tätigkeit kann im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach § 7 angerechnet werden.


    (2) Die zuständige Behörde hat auf Antrag eine nach den vom Bund/Länderausschuß "Rettungswesen" am 20. September 1977 beschlossenen "Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" (520-Stunden-Programm) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter in vollem Umfang auf den Lehrgang nach § 4 anzurechnen. Eine nach Abschluß der in Satz 1 genannten Ausbildung abgeleistete Tätigkeit im Rettungsdienst ist im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Tätigkeit nach § 7 anzurechnen.


    Nach der Ausbildung in der Schule bzw. Krankenhaus folgen 1.600 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst, auch hier können nach §8 RettAssG Stunden, die als Rettungssanitäter geleistet wurden, angerechnet werden, wenn diese überwiegend in der Notfallrettung nachgewiesen werden können (RTW/NAW/NEF).


    Die einzelnen, theoretischen Punkte der Ausbildung aufzuzählen, wäre an dieser Stelle zuviel. Grob zusammengefasst sind es aber allgemeine und spezielle Notfallmedizin, Organisation und Einsatztaktik, Berufs- und Rechtskunde.


    Mehr zur Ausbildung auch unter www.rettungsassistenten-examen.de

    Hallo Ranger,


    ohne jetzt vom eigentlichen Thema zu sehr abschweifen zu wollen muss ich doch festhalten, daß es hauptsächlich die Rettungsdienste der Berufsfeuerwehren sind, die nicht nachvollziehbar hohe Entgelte für einen Transport verlangen.
    Im Regelfall werden die Entgelte der HiOrgs mit den Kostenträgern ausgehandelt und resultieren aus dem Einsatzaufkommen. Je mehr Einsätze in einem Rettungsdienstbereich anfallen, desto niedriger die Transportkosten und umgekehrt. In unseren Breitengraden z.B. kostet ein Transport mit einem KTW (bis 100 KM) um die 48 Euro. Da wir mit einem Mehrzweckfahrzeugsystem arbeiten kann es also durchaus vorkommen, daß der Patient für diese 48 Euro mit einem Notfallkrankenwagen und 2 Rettungsassistenten befördert wird - ein zu hoher Preis dafür ? Ich glaube nicht. Und ja, ein Taxi ist meist deutlich teurer als ein Krankenwagen; viele "Patienten" scheuen sich inzwischen nicht mehr davor, dies auch als Grund für ihren Anruf bei der Rettungsleitstelle anzugeben. X(

    Ich stelle gerade fest, ich verstoße wieder gegen meine eigenen Regeln - keine ausufernden Privat-Gespräche in den Threads. Manchmal lässt es sich aber leider nicht verhindern, diesen Thread sehe ich inzwischen sowieso als "Kaffeeklatsch-Thread" an ;)

    Du hast deine alte Jacke entsorgt ? Die hätte sicherlich Seltenheitswert oder zumindest aber Liebhaberwert bei eBay gehabt...
    Sicherlich eine chique Kurzjacke in grellem Orange, natürlich ohne Reflexstreifen ? Oder doch eher das Modell "Schlicht" in weiss so ganz ohne alles ? Eine meiner ersten Jacken habe ich vor der Aussonderung bewahrt, diese hängt wie neu bei mir zuhause - Erinnerungen...


    :prost:

    Eine dreijährige Ausbildung für Rettungsassistenten forderte die Landesärztin Tanja Rosolski des DRK in Mecklenburg-Vorpommern.
    Darüber hinaus sollten mehr RTH-Standorte eingerichtet sowie mehr Hausärzte zu Notärzten oder auch umgekehrt ausgebildet werden.


    Werden die Patienten lediglich durch Rettungsfachpersonal versorgt, "kann es schon einmal vorkommen, daß die Patienten vor Ort keine optimale Versorgung erhalten."


    Quelle: http://www.welt.de/data/2005/05/28/723825.html



    Den Text habe ich mit etwas gemischten Gefühlen gelesen, auf die ich momentan nicht näher eingehen möchte. Vielmehr würde mich interessieren, wie andere Leser des Artikels die von Frau Rosolski gemachten Aussagen auffassen. Was mir allerdings zuerst in den Sinn kam war die Frage, ob die Landesärztin überhaupt über den aktuellen Stand der Novellierung informiert ist, in dem sich die Frage nach einer dreijährigen Ausbildung überhaupt nicht mehr stellt, sondern längst beschlossene Sache ist.

    Schöner Beitrag, der mir grad mal ein herzhaftes Lachen abverlangt hat ("der Begriff "Rettungsassistent" genauso unbekannt war wie heute... ") :D


    Ja, irgendwie kann man die älteren Generationen (damit meine ich jetzt nicht dich, Medic ;)) manchmal ja schon verstehen, wenn sie in den altbekannten Spruch einklingen "Früher war alles besser...". Nein, es war sicherlich nicht alles besser, aber vieles war eben wirklich besser oder angenehmer, als es heute der Fall ist. Aber die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen, was auch ganz gut so ist. Immerhin haben wir heute eine weitaus bessere (notfall-)medizinische Versorgung, als noch vor Jahren, neue Technologien erleichtern uns vieles im Alltag.


    Und wenn wir uns mal auf ein Bier zu Genesis oder Depeche Mode treffen, können wir zusammen in vergangenen Zeiten schmökern (auch wenn's bei mir noch nicht so lange her ist :P).

    1984 ? War das die Zeit, in der man sich bei Post und Bahn noch sicher fühlen konnte, in der man - die richtige Schulbildung vorausgesetzt - noch unbekümmert die Ausbildung machen konnte, die einen wirklich interessiert hat, in der man danach weitaus weniger Probleme hatte, eine Festanstellung zu finden und in der Zeitverträge noch die große und meist selbstgewählte Ausnahme waren ?
    Da habe ich noch meine Lehrer zur Weissglut gebracht, die Schulferien genossen und die interessanten Blaulicht-Autos bewundert ;)


    Rückblickend betrachtet, haben wir inzwischen einen ziemlichen Tiefflug hingelegt... X(

    Ich habe mir erlaubt, den ein oder anderen Beitrag zu editieren und persönliche, in meinen Augen ebenfall überzogene und mitunter gefährliche Bezeichnungen zu entfernen.


    Es steht natürlich jedem frei, einen solchen Fall mit eigenen Augen und Worten zu beurteilen, allerdings sollten wir mit solch gravierenden Äusserungen über eine Person im eigenen Interesse sehr vorsichtig sein.


    Auch halte ich es immer für gefährlich, Situationen oder Umstände zu beurteilen, die man nicht selbst erlebt oder aus erster Hand erfahren hat. Im vorliegenden Fall ist meines Erachtens sicherlich von einer fahrlässigen Tötung auszugehen, aber dem RS Vorsatz zu unterstellen, halte ich doch für sehr weit hergeholt und abwegig.
    Daß bei einem Krankentransport mit einem KTW Geschwindigkeiten von 160 km/h inakzeptabel sind, darüber sind sich hier sicherlich alle einig.
    Allerdings bin ich auch der Meinung, niemand der hier Anwesenden hat nicht selbst schon Situationen im Straßenverkehr erlebt, in denen er nur durch Glück einen Unfall verhindern konnte und sich selbst Schuld an der Situation geben musste. Um einmal biblisch zu werden: Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein.


    Allerdings zeigt sich in diesem Fall einmal mehr ein generelles Problem im Rettungsdienst, was hier im Forum auch schon an anderer Stelle angesprochen wurde: der Einsatz von jungem, verkehrstechnisch noch unerfahrenem Personal. Gerade bei zusätzlich gefährdeten Fahrten mit Sonderrechten macht sich die oftmals mangelnde Fahrpraxis deutlich bemerkbar. Hinzu kommt, daß oftmals nicht einmal ein Fahrsicherheitstraining von den Arbeitgebern angeboten wird, die jungen Kollegen steigen also von heute auf morgen auf ein deutlich größeres Fahrzeug mit einem völlig anderen Fahrverhalten um, und sollen dieses noch zusätzlich unter Ausnahmesituationen mit Sonderrechten sicher durch den Straßenverkehr lenken. Man muss sich hier also auch unweigerlich die Frage nach dem zusätzlichen Verschulden der Arbeitgeber, unter Umständen aber auch nach dem des Gesetzgebers stellen. Es ist theoretisch problemlos möglich, mit 18 Jahren und keinerlei Fahrpraxis ein Fahrzeug mit Sonderrechten zu führen. Hier müsste meines Erachtens der erste Ansatz stattfinden, weiterhin müsste ein Umdenken bei ALLEN Arbeitgebern stattfinden.


    Und - hier muss ich Medic5754 Recht geben - die Strafen müssten hier gravierender sein, um präventiven Charakter zu haben.

    Was wir in diesem Zusammenhang immer wieder beobachten können ist der Fall, daß Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen oder Verletzungen privat ins Krankenhaus fahren, der Selbstläufer, der schon seit 3 Tagen Bauchschmerzen hat, vom Hausarzt allerdings mit dem Kranken- oder Rettungswagen eingewiesen wird.
    Auch hier versuchen wir entgegenzuwirken, was sich allerdings schwierig gestaltet.
    Letztlich muss man aber sagen, so schwer es auch fallen mag, daß auch solche Fahrten unseren Arbeitsplatz sichern. Allerdings muss man sich hier unweigerlich fragen, wozu man seine (oft selbst finanzierte) Ausbildung gemacht hat.

    Als ich 1997 mal vorsichtig anfragte, ob nicht noch eine Stelle auf meiner Wache frei sei bekam ich die Antwort "Warum haben Sie nicht schon eher gesagt, daß Sie hauptberuflich tätig werden möchten. Natürlich ist eine Stelle frei...." - Ein paar Tage später hatte ich meinen Zeitvertrag, der nach Ablauf in einen unbefristeten umgewandelt wurde.
    Das waren noch Zeiten.... :rolleyes: