Beiträge von Daniel Grein

    ACHTUNG: da im Regelfall das 2. Ausbildungsjahr durch den Arbeitgeber bezahlt wird, kann es bei freiwilliger Annahme einer unbezahlten Stelle dazu kommen, daß keine weitere Unterstützung von Seiten des Amtes mehr gewährt wird. Dies wird aber - wie so oft - sicherlich individuell entschieden, sollte aber bei der Annahme einer unbezahlten Ausbildungsstelle beachtet werden !

    Es besteht durchaus die Notwendigkeit, das derzeit gültige RettAssG zu novellieren. Hauptpunkte sind hierbei sicherlich die Gleichstellung mit anderen medizinischen Assistenzberufen bezüglich Ausbildungsdauer und Anrechnungsmöglichkeiten, sowie eine dringend notwendige Korrektur der Zugangsvoraussetzungen.


    Von weitaus größerer Bedeutung ist aber im Zuge der Novellierung die Neugestaltung der Ausbildung an sich. Hier besteht dringender Reformbedarf, um die allseits bekannten und gravierenden Mängel zu beseitigen.


    Übrigens habe ich neue Erkenntnis: der mittlere Bildungsabschluss als Zugangsvoraussetzung wird von allen an der Novellierung Beteiligten als unabdingbar gesehen. Der Grund, weshalb dieser im Eckpunktepapier nicht aufgenommen wurde, war Probleme bei der Formulierung.

    Ein sehr unschönes Thema, das leider immer wieder an verschiedenen Schulen zu beobachten ist.


    Zunächst - es wurde bereits angesprochen - muss man sich deutlich machen, daß die Schule für ihre Leistung, die sie erbringen muss, vom Schüler dafür bezahlt wird. Dieser hat ein Anrecht auf eine ordentliche und strukturierte Ausbildung. Die Schule ist staatlich anerkannt und hat somit Pflichten, denen sie nachkommen muss.
    Mir scheint, die Schule ist sich ihrem Bildungsauftrag nicht wirklich bewußt. Hier wäre schon ein erstes Druckmittel von Seiten der Schüler gegeben, denn hier scheint mir doch ernsthaft die staatliche Anerkennung in Gefahr. Und auch dieser Punkt wurde schon erwähnt - 2 langjährige Dozenten verlassen während eines laufenden Kurses die Schule. Alleine daraus könnte man durchaus Schlüsse ziehen.


    Ich würde dringend ein Gespräch mit der Schulleitung empfehlen, um auf die Mißstände aufmerksam zu machen. Sollte man sich dort uneinsichtig zeigen oder es nicht unverzüglich zu einer Besserung kommen, wäre ein Gang zur zuständigen Behörde angebracht. In wieweit eine Zwischenprüfung zum Rettungshelfer sinnvoll ist, darüber lässt sich sicherlich streiten. Im Regelfall werden bei Vollzeitausbildungen lediglich Zwischenprüfungen zum Rettungssanitäter integriert. Es nützt den Schülern nichts, jedes Themengebiet im Schnellverfahren zu durchlaufen, nur, um eine Zwischenprüfung zum RH zu absolvieren. Meines Erachtens der völlig falsche Weg. Für 8 Wochen Unterricht finde ich ebenfalls, daß hier schon fast zuviel Stoff "vermittelt" wurde.


    Die Schule ist übrigens - sofern im Vertrag nicht anders geregelt - nicht verpflichtet, sich um die Beschaffung der Bücher zu kümmern. Allerdings erwarte ich von einer guten Schule, daß sie den Schülern diesbezüglich zur Hand geht bzw. eine Buchliste aushändigt, um einen einheitlichen Wissensstand zu gewährleisten.


    Ein Wechsel der Schule ist unter Umständen möglich, in diesem Fall ist ebenfalls die für die Ausbildung zuständige Behörde maßgeblich.
    Sollte die Schule die Leistungen, für die sie vom Schüler ein Schulgeld erhält nicht oder nur unzureichend erbringen können, wäre auch eine Minderung des Schulgeldes denkbar. Geld ist leider oft das letzte Druckmittel, daß Änderungen herbeiführt.

    Allerdings. Ein Thema, das mich zugegebenermaßen beunruhigt, da - wie schon erwähnt - im neuen Eckpunktepapier keine Rede davon ist.
    Auch die Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen von Angehörigen der Medizinalfachberufe und Feuerwehrangehörigen hat sich inzwischen wieder von dem entfernt, wovon noch im vorletzten Jahr auf dem Fachkongress der RETTmobil die Rede war - keine pauschale Anrechnung mehr, sondern individuell Prüfung der persönlichen Voraussetzungen. Und welche Ausbildung der Feuerwehr könnte man auf die des Rettungsassistenten anrechnen ?

    Erst einmal Danke für das "seriöse" Lob lifepak, sowas liest man natürlich gerne :)


    Zumindest soviel: die Informationen zum aktuellen Stand der Novellierung sind sozusagen aus erster Hand. Wie bereits im entsprechenden Thema beschrieben, fand sich ein Konsens zwischen ver.di und der SKRD, also den an der Novellierung maßgeblich Beteiligten.
    Die nächste Runde beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung wird einen Referentenentwurf zum Ziel haben.

    Es handelt sich um einen Konsens zwischen ver.di sowie den Mitgliedern der SKRD.
    Die ursprünglichen Forderungen der ver.di können unter folgender Adresse eingesehen werden: http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00adb254


    Was die Ausbildungsziele betrifft, gingen die Forderungen der ver.di sogar weiter, als die aktuell gemeinsam beschlossenen Punkte. So forderte diese "Alle erforderliche Maßnahmen gegen vitale Bedrohung, zur Vermeidung von Folgeschäden und zur Linderung von Schmerzen" als Ausbildungsziel.
    Aktuell heißt es lediglich "Durchführung der erforderlichen lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Rettungsdienst".


    Eine neue Berufsbezeichnung ist nach wie vor in der Überlegung, konkrete Vorschläge hierzu gibt es derzeit nicht.
    Bereits ausgebildete Rettungsassistenten dürfen nach einer Aufbauschulung und bestandenen Prüfung die neue Berufsbezeichnung führen.


    Wesentliche Verbesserung soll es bezüglich den Anforderungen an Rettungsdienstschulen und Ausbildungsbetrieben geben. Es ist anzunehmen, daß sich nach einer Umsetzung der Eckpunkte die Anzahl der Rettungsdienstschulen in Deutschland dezimieren wird, da sicherlich nicht alle Schulen die Anforderungen erfüllen können.
    Gesichert werden soll auch die Finanzierung der Ausbildung inkl. Ausbildungsmittel und Fachbüchern. Auch soll eine Ausbildungsvergütung per Gesetz festgeschrieben werden, was der derzeit herrschenden Unsitte, Auszubildende ohne Vergütung einzustellen, ein Ende bereiten wird.


    Insgesamt stellen die Eckpunkte eine deutliche Verbesserung der Ausbildung dar, wenngleich auch nicht alle Punkte ausreichend geklärt sind. Überlegungen zu Zugangsvoraussetzungen fehlen auf dem Papier völlig.

    Die "Ständige Konferenz für den Rettungsdienst" hat in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ver.di ein Eckpunktepapier erstellt, das dem Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden soll. Somit sind die wesentlichen Arbeiten zu den Rahmenbedingungen für ein neues RettAssG von Seiten der Vertreter des Rettungsfachpersonals abgeschlossen.
    Mit einem Referentenentwurf für ein neues Rettungsassistentengesetz kann in diesem Jahr gerechnet werden.