Beiträge von Daniel Grein

    Sollte es hier zu einer weiteren Aufweichung der Qualifikation kommen so könnte das durchaus auch berufspolitisch wieder in die falsche Richtung gehen. Das sollte man schon auch bedenken.


    Welche berufspolitischen Gefahren siehst du hier konkret?


    Der durchschnittliche RS ist aber gar nicht in der Lage, einen Teil der auf dem NEF verlasteten Geräte adäquat zu bedienen. Dafür wurde er auch nie ausgebildet. Auch Einsatzleitung steht beim RS nicht auf dem Ausbildungszettel.


    Welche Geräte sind das beispielsweise?
    Zum Thema Einsatzleitung: in Bayern, beispielsweise, kommen teils ehrenamtliche RS als OrgL zum Einsatz. Nicht, dass ich das nun befürworten würde, aber diese dürften vermutlich besser in Einsatzleitung ausgebildet sein, als ein durchschnittlicher RettAss/NotSan, der auf dem NEF eingesetzt wird und keine zusätzliche Ausbildung erhalten hat. Grundsätzlich kann man also auch einen RS entsprechend ausbilden.


    Ich würde behaupten, als NotSan auf einem RTW komme ich im Vergleich zum NEF weitaus häufiger in Situationen, in welchen ich von einem gleichwertigen Teampartner profitieren würde. Hier wird aber allgemein der RS (nach heutigem Ausbildungsstand) als ausreichend erachtet (was er im Regelfall auch ist). Ich bin der Ansicht, ein in Zukunft entsprechend 1-jährig ausgebildeter RS wäre durchaus für den Einsatz auf einem NEF geeignet.

    Antrag
    der Abg. Dr. Ulrich Goll u.a. FDP/DVP


    und


    Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

    Rettungsdienst in Baden-Württemberg – die zukunftsorientierte Arbeit des Innenministeriums unter anderem mit Blick auf Ehrenzeichen, den Bundesrechnungshof und Bedarfsprüfungen




    Zitat

    Eine eigenständige, selbstverantwortliche Ausübung heilkundlicher Maßnahmen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ist im Rahmen ihrer Berufsausübung ausnahmsweise unter den Voraussetzungen eines rechtfertigenden Notstandes (sog. Notkompetenz) durchzuführen. Diese qualifizierte Hilfeleistungspflicht einer Notfallsanitäterin und eines Notfallsanitäters lässt sich aus der allgemeinen Hilfeleistungspflicht nach § 323 c Strafgesetzbuch (StGB) ableiten.

    Ich denke es ist ein großer Fehler davon auszugehen (wie man es immer wieder in diversen Artikeln zum Thema lesen kann), dass die Lücken in den Rettungsdiensten zeitnah mit den neu ausgebildeten Notfallsanitätern geschlossen werden können. Es mag zwar gerade aufgrund des bislang relativ großen medialen Interesses am "neuen" Berufsbild und den aktuell verstärkten Bemühungen vieler Rettungsdienste um Auszubildende so sein, dass es zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber auf die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze gibt, der weitaus schwierigere Teil dürfte jedoch sein, diese nach Abschluss ihrer Ausbildung auch zu halten. Und genau hier sehe ich das Problem.


    [THESE] Die frisch ausgebildeten NotSan sind im Vergleich mit den bisherigen Berufseinsteigern (RettAss) noch jung, stehen somit noch am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn und ihres Lebens. Nicht nur die Anspruchshaltung unserer Patienten hat sich in den letzten Jahren verändert, auch die der jungen Menschen und damit eben auch der Berufseinsteiger. Freizeit (und deren Qualität) hat heute einen weitaus größeren Stellenwert, als dies noch bei den Generationen zuvor der Fall war. Und dass Geld die Welt regiert, merken auch die jungen Kolleginnen und Kollegen recht früh. Passen die Rahmenbedingungen im Beruf nicht auf die eigenen Bedürfnisse und Vorstellungen, liegt ein Wechsel des Arbeitgebers oder auch in einen anderen Beruf näher, als das noch in der Vergangenheit der Fall war, als viele Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst "hängen geblieben" sind.
    Meiner Erfahrung nach möchten sich die Auszubildenden nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung im Beruf verwirklichen - wie eigentlich jeder von uns. Die Erwartungshaltung an den Beruf des Notfallsanitäters ist aber oftmals auch aufgrund der Berichterstattung bzw. Bewerbung derart hoch, dass einige der Auszubildenden recht schnell enttäuscht werden, wenn sie mit der aktuellen Realität im Rettungsdienst konfrontiert werden. Dies, verbunden mit den oft schwierigen Rahmenbedingungen in den Rettungsdiensten, führt dazu, dass die Motivation recht schnell nachlässt und sich die jungen Kolleginnen und Kollegen recht schnell die Frage stellen, in welchem Bereich bzw. bei welchem Arbeitgeber sie sich nach ihren Vorstellungen entfalten können, oder aber, ob eine weitere Ausbildung eine Option darstellt. [/THESE]


    Es gilt daher, (auch) für diese Herausforderungen Lösungen zu finden, was zugegeben nicht ganz einfach ist.
    Sich alleine auf die Masse an Bewerbern/Azubis zu verlassen, kann allerdings nur in die Hose gehen.

    In dieser direkten Form sicher ungewöhnlich berichtet ein Artikel der Süddeutschen Zeitung über das "Blaulichtgespräch" des Landtagsabgeordneten Florian Herrmann (CSU) mit Vertretern von BRK, Malteser, Johanniter und dem Medizinischen Katastrophenhilfswerk.


    Ungewöhnlich deshalb, weil Punkte, die bislang gerne verharmlosend oder teils völlig konträr dargestellt werden, in dieser Runde deutlich angesprochen wurden:

    • "70 Prozent unserer Lehrlinge hören schon nach kurzer Zeit wieder auf", schilderte Schmitt die Situation bei den hauptamtlichen Helfern, "weil der Druck zu groß ist und weil die Leute zu wenig verdienen".
    • Ein Problem sind auch die Krankentransporte. Weil es an Personal und Fahrzeugen mangelt, müssen diese Aufgaben vielfach Rettungsfahrzeuge übernehmen, die dann bei Ernstfällen fehlen. Ohne den "grauen Markt", so Schmitt, die sogenannten "Liegendtaxi-Unternehmer", ginge es gar nicht mehr.
    • Wie Schmitt berichtete, wird die Zusammenarbeit aller Hilfsorganisationen ständig geübt, um auch bei Anschlägen mit Hunderten von Verletzten gerüstet zu sein. Das klappe jedoch noch nicht so gut, sagte er, in Frankreich oder Spanien sei man da schon weiter.

    Einer der Schritte, die vorher erfolgen sollten, wäre, dass der ÄLRD im baden-württembergischen Rettungsdienstgesetz verankert wird.


    Und meines Erachtens zu unterstreichen ist ebenfalls der Punkt, dass der Rettungsdienst in Baden-Württemberg nicht öffentlich-rechtlich, sondern privatrechtlich organisiert ist, was die NotSan einem größeren Haftungsrisiko aussetzt, als NotSan in anderen Bundesländern. Wir haben also noch ganz andere, wesentliche Baustellen.

    Den Kommentaren auf Facebook dazu entnehme ich, dass dort oftmals 2 Rettungssanitäter auf den Rettungswagen sitzen und auf dem NEF ein höher qualifizierter Notfallsanitäter als Fahrer. Weshalb dieser dann aber nicht einfach zusammen mit dem Notarzt in den RTW umsteigt und einer der RS das NEF fährt, erschließt sich mir nicht. Vermutlich sucht man einfach irgendwelche Gründe, um das System schlecht zu reden.

    Eigentlich wollte ich gerade einen konstruktiven Beitrag zur Antwort der Landesregierung schreiben. Ich habe ihn aber wieder gelöscht, weil ich es nach nochmaligem Lesen der Antwort einfach nur noch ermüdend finde, sich damit zu befassen.
    In der Antwort wird sich teilweise selbst widersprochen; insgesamt finde ich darin nichts wirklich Neues, geschweige denn etwas, was irgendwie Hoffnung auf tragfähige Lösungsansätze aufkommen lässt.



    Weil man auch auf Seiten der Kostenträger die Dringlichkeit einer auskömmlichen Finanzierung erkannt hat, befinden sich die Kostenverhandlungen derzeit in einem Schiedsverfahren - klingt logisch.


    Ach... :boredom:

    Noch ist nicht einmal der erste RTH in Baden-Württemberg für den Nachtflug ausgerüstet und in Betrieb, denkt Innenminister Thomas Strobl (CDU) bereits laut über einen zweiten nachtflugfähigen RTH nach. Das geht aus den Aufzeichnungen der 34. Landtagssitzung am 11. Mai 2017 hervor:


    Zitat

    Mein Ziel ist zweifelsfrei, einen weiteren Standort nachtflugtauglich zu machen. Dieser sollte aber im Landesinteresse taktisch sinnvoll und möglichst zentral liegen. Hierzu gehört auch, dass der Standort eine Nähe zu den Kliniken der Maximalversorgung hat, was bei Dinkelsbühl nicht der Fall ist.


    Quelle und weitere Informationen: http://www.landtag-bw.de/files…/Plp/16_0034_11052017.pdf (Seiten 1879,1880)

    Sehr erschreckend. Mit sind keine Zahlen bekannt, allerdings hatten wir vor einigen Jahren in unserem RD-Bereich selbst auch Suizide unter Mitarbeitern. Ob diese allerdings direkt oder indirekt mit der Tätigkeit im Rettungsdienst zusammenhingen, kann ich nicht sagen. Zumindenst in einem Fall würde ich das eher ausschließen wollen, da es sich um einen ehrenamtlichen Kollegen handelte.
    Ich denke, was hierzulande eher eine Folge der Belastung sein könnnte, ist die Abhängigkeit von Alkohol oder Medikamenten.

    Zitat

    Der u.a. für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beklagte die ihm nach dem Hausnotrufvertrag obliegenden Schutz- und Organisationspflichten grob vernachlässigt hat und deshalb eine Beweislastumkehr zugunsten des geschädigten Vertragspartners eingreift, soweit es um die Frage geht, ob die schwerwiegenden Folgen des Schlaganfalls auch bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Rettungsdienstes eingetreten wären.


    Bei dem Hausnotrufvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Der Beklagte schuldete keinen Erfolg etwaiger Rettungsmaßnahmen. Er war allerdings verpflichtet, unverzüglich eine angemessene Hilfeleistung zu vermitteln.


    Quelle und ausführlicher Text: http://juris.bundesgerichtshof…t=3&nr=78244&pos=0&anz=71

    Im hiesigen Rettungsdienstbereich expandiert seit längerer Zeit ein Krankenfahrdienst (Eddy erwähnte diesen schon), welcher sowohl sitzend als auch liegend Menschen transportiert, die während der Fahrt keiner medizinischen Betreuung bedürfen.
    Zunächst hauptsächlich mit ein paar ausrangierten KTW unterwegs, sieht man die Fahrzeuge des Unternehmens immer häufiger und auch immer häufiger mit neuen Fahrzeugen. Es hat den Eindruck, als expandiere das Unternehmen gerade enorm. Es gibt kaum eine Klinik im Umkreis, an welcher nicht mindestens ein oder zwei Fahrzeuge stehen, wenn man die Aufnahmen anfährt. Das Unternehmen dürfte auch in anderen Rettungsdienstbereichen in Baden-Württemberg bekannt sein.


    Die Folgen dieser Expansion sind bei uns schon deutlich zu spüren: die Einsatzzahlen im Bereich Krankentransport sind rückläufig, die KTW sind jedoch weiterhin gut ausgelastet und die RTW stehen inzwischen auch mal längere Zeit einsatzbereit auf den Rettungswachen. Ob und wie weit sich das letztlich auch auf die Einhaltung der Hilfsfrist auswirkt bleibt abzuwarten, denn auch zuvor hatte man aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen den Einsatz der RTW als MZF schon merklich reduziert. Gefühlt hat sich dies mit der zunehmenden Aktivität des Krankenfahrdienstes aber noch einmal verstärkt. Aus unserer Sicht also zunächst einmal eine positive Entwicklung.


    Die Krankenhäuser selbst sind mit der Dienstleistung des Unternehmens dem Vernehmen nach hoch zufrieden. Bestellte Transporte werden zeitnah und unkompliziert durchgeführt, Wartezeiten auf ein Fahrzeug gibt es kaum, was letztlich insbesondere in den Notaufnahmen zu einer Entspannung führt. Zitat eines Mitarbeiters aus einer Notaufnahme: "Die schaffen was weg!"


    So gesehen also eine Win-Win-Situation für alle: die Rettungsdienste sind entlastet, die Notaufnahmen ebenso, die Patienten müssen nicht stundenlang auf einen Transport warten und das Unternehmen scheint sich finanziell so gut zu tragen, dass es sich kontinuierlich vergrößert.


    Aber kein Licht ohne Schatten. Die Fahrzeuge des Krankenfahrdienstes führen definitiv Transporte durch, die mindestens fragwürdig sind. So werden beispielsweise infektiöse Patienten transportiert oder Patienten, die sichtlich hilflos und verängstigt, während des Transportes jedoch alleine im Patientenraum sind. Die Fahrzeuge führen zwar Desinfektionsmittel mit, ich habe jedoch bislang noch keinen Mitarbeiter bei der Reinigung der Trage oder eines Tragetuches beobachten können. Die Fahrzeuge sind oft nur mit 1 Fahrer besetzt - auch bei Liegendtransporten. Hin und wieder gibt es auch 2 Mitarbeiter auf einem Fahrzeug, eine Betreuung der Patienten während der Fahrt findet jedoch in keinem Fall statt. Das wäre vermutlich auch nur schwer möglich, denn ein Großteil der Mitarbeiter, die uns an den Notaufnahmen begegnen, scheinen aus osteuropäischen Ländern zu stammen und kaum ein Wort deutsch zu sprechen.


    Grundsätzlich befürworte ich die "Einführung" einer weiteren Fahrzeugklasse für den Patiententransport neben KTW und RTW. Wir benötigen zusätzliche und sinnvolle Ressourcen, um KTW und RTW zu entlasten und ihrer eigentlichen Aufgabe zuzuführen: der Erstversorgung und dem Transport von Kranken und Verletzten.